210716
Vatermord der Verfassung, Definition.
Zuletzt: 210730
Wenn von Mord die Rede ist, dann wollen Sie einen toten Körper sehen.
Aber eine Leiche, wie sie im Tatort zur Obduktion ansteht, wird es nicht sein.
Der Körper von mir hat es überlebt, soweit.
Aber man kann einen Vater auch töten, ohne dessen körperliches Substrat zu
vernichten.
Genau dort, wo er Vater ist.
In seinem Wesensgehalt:
Das ist die Sorge.
Der
Vater wird in der deutschen Verfassung nicht genannt.
Es gibt eine Stelle in der
Verfassung, wo die Nennung des Vaters erfolgen muß.
Hätte.
Hätte erfolgen müssen:
Das ist der Familienartikel, das Grundrecht 6: „Ehe und Familie“.
Das Grundrecht 6 faselt da von „besonderen Schutz“. Es gibt nicht mal den
„einfachen“.
Die fällige Nennung der Vaterperson erfolgt nicht. Das betrifft mich. Und meine
5 Kinder.
Die Nicht-Nennung des Vaters macht ihn unsichtbar, wie unter einer Tarnkappe.
Wenn wir im Märchen wären, dann wäre es
meine Tarnkappe.
Ich hätte sie mir selber aufgesetzt und sie würde mich schützen.
Ich könnte mich bewegen, ohne daß jemand darauf Acht
hat.
Aber diese Tarnkappe funktioniert umgekehrt. Es ist eine Mütze, die mir der
Staat aufgesetzt hat.
Denn sie gehört dem Staat. Der bestimmt, was sichtbar ist. Der Staat macht den
Vater unsichtbar.
Mit der Unsichtbarkeit des Vaters macht der Staat sich selbst unsichtbar.
Sie macht den Staat zum Stealth-Staat, zum Tarnkappen-Staat.
Sie macht unsichtbar, was der Stealth-Staat mit Vater, ganz speziell mit dem
realen Vater, mit dessen Menschenrecht 16 macht. Und seinen 5 Kindern. „Anspruch
auf Schutz“ haben die und ihr Vater.
Staat kann sich bewegen, ohne daß jemand darauf Acht
hat.
Die Unsichtbarkeit des Vaters ist
lokalisierbar, das ist wie ein allerschwächstes Radarecho von demjenigen
Objekt, das in seiner massiven Schwärze wirklich da ist. Stealth-Staat.
Ich Vater mußte mich ja nicht verstecken. Es ist der
Staat, der mich versteckt.
Zuerst in Artikel 6.
Danach die Tarnkappe geht einfach:
Der Staat erklärt den Vater zum „Steuerzahler“.
Damit ist Vater verschwunden.
Dem Steuerzahler wird dann Verstoß gegen die „Abgabenordnung“ gemacht.
Steuerzahler kriegt Strafe. Familie ist zerstört.
Alle Schläge gegen Vater, alleinsorgend,
weil verwitwet, mit 5 Kindern, alt auch und müde, gelten ja nur dem
„Steuerzahler“. Bis zu dessen Zusammenbruch und Ruin.
Das heißt: Stealth-Staat.
Allen Reichtum, den Familie mit fünf braven
Kindern in den Staat gibt, mit 5 jungen Steuerzahlern, frisst das schmatzende
Staatspersonal.
Allen Reichtum, den Familie mit fünf braven
Kindern unmittelbar an die Menschen gibt: Mit einer Ärztin, mit einer Modedesignerin,
mit einem Ingenieur-Fahrzeugbau, mit einer Lehrerin, mit einem
Chemie-Ingenieur, frisst das schmatzende Staatspersonal.
Das heißt Stealth-Staat.
Das ist die Unsichtbarkeit des Vaters in der
Verfassung.
In Staat und Gesellschaft, in jedem Handeln, in dem Vater als Subjekt sein
Menschenrecht 16 lebt,
das heißt für seine Familie Sorge leistet, erst in Erwerbsarbeit und danach Sorge
in Familienwirtschaft leistet, mit seinen Kindern interagiert, wo seine Kinder
mit ihm agieren, wo Angehörige auf ihn angewiesen sind:
In diesem Kern seiner Person ist Vater vom Stealth-Staat unsichtbar gemacht
worden.
Unsichtbarkeit ist Rechtlosigkeit.
Was bleibt, das ist die Adressierbarkeit des Rechtlosen.
Statt Achtung vor seinem Menschenrecht bekommt der Vater Nötigung: Befehle,
Fristen, Existenzentzug.
Vater im Deutsch-Staat ist nur der Adressat seiner
Negation.
Vom dem nicht genannten Begriff seiner Person aus geht es zur Zerstörung seiner
Person in ihrem Körper. Vater ist die blankgestellte Adresse, der er nichts
mehr entgegenzustellen hat.
Das macht ihn zur „Hidden Figure“: Der Vater ist der Neger der deutschen
Verfassung.
Zum N.-Wort kommt das V.-Wort. Immer mehr Dinge, die nicht ausgesprochen werden
dürfen.
Wir müssen klären, was ein Neger ist.
Nur dann verstehen Sie, warum es keinen Vater im Grundgesetz gibt.
Es ist eindeutige Diskriminierung des Vaters aufgrund seines gelebten Geschlechts.
Es ist eindeutig Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 GG.
Der Stealth-Artikel 6, der den Vater verschwinden lässt, steht in derselben
Verfassung wie Artikel 3.2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt...“.
Das haben die Verfassungsmacher fertiggebracht.
Und sich überhaupt nichts gedacht dabei.
Eine Referenz zum Vermessen dieser
Depersonalisierung der Familie Leistenden gibt es nur noch außerhalb vom
Grundgesetz, im Menschenrecht 16.
Dort werden Menschen: Frauen und Männer im Recht ihres Geschlechts genannt.
Die zweite Person, die die Verfassung nicht nennt, ist der Mann.
Neben ihm, auf gleicher Ebene, ebenfalls nicht genannt, ist die Frau.
Die Feststellung mag überraschen. Weil ja irgendwo im Artikel 6 die „Mutter“
vorkommt.
Man muß die Nicht-Nennung des Vaters als
verantwortlicher, selbst leistender Person verstanden haben, um die
Nicht-Nennung der Mutter als verantwortlicher, selbst leistender Person überhaupt
lesen zu können.
Es gibt die Achtung vor der Mutter genau so wenig wie die Achtung vor dem Vater.
Deshalb gibt es auch nicht die „Frau“.
Hier geht es nicht um den „Mann“ der „Männer und Frauen“ aus dem
Gleichberechtigungsartikel 3.
Es geht hier, auf dieser Ebene, stattdessen um den Mann als Mann seiner Frau.
Es geht hier, auf dieser Ebene, ebenfalls, um die Frau als Frau ihres Mannes.
Auch die ist ausgeschaltet.
Ehefrau und Ehemann sind miteinander ausgeschaltet.
Im Eheartikel des deutschen Grundgesetzes. Artikel 6.
Das ist der Ehemord der Verfassung.
Denn Ehe muß genannt werden. Mann und Frau haben
Recht auf Nennung.
Ehe muß genannt werden, wenn sie in der Gesellschaft leben
soll.
Ob aber die Ehe leben darf: Das haben nicht die Verfassungsmacher zu
entscheiden.
Verfassung hat sich zu bekennen.
Weimar, Art. 119, hat sich zur Ehe bekannt. Beispielsweise.
Ich Mann habe Menschenrecht 16.1, habe zusammen mit meiner Frau Menschenrecht
16 auf Ehe.
Ehe ist ein Verhältnis zwischen Frau und Mann in freier gemeinsamer
Selbstbestimmung.
Frau und Mann haben sich zueinander erklärt.
Sie haben im Du den jeweilig anderen als anderen anerkannt.
Sie haben einander die Freiheit anerkannt. Und im „Wir“ ihre Gemeinschaft in
dieser Freiheit.
Diese Achtung konstituiert die mündige Gleichberechtigung, die sie einander
geben.
Und diese Gleichberechtigung ist grundsätzlich etwas anderes, als die
Gleichberechtigung, die der Staat als Befehl über seine Untertanen verhängt
hat.
Die dann genau so weit reicht, wie Staat die Kontrolle hat, und abgesehen vom
Vater natürlich. Der ist vogelfrei.
Eheschließung ist öffentliches Bekenntnis von Frau und Mann zueinander.
Staat hat die Ehe zu achten.
Frau und Mann haben ein paar Vereinbarungen getroffen, in denen sie einander vor
allen anderen Menschen privilegieren. Auch das macht ihr Mensch-Sein.
Das macht ihnen
Vertrauen in ihre sexuelle Gemeinschaft,
Vertrauen in ihre wirtschaftliche Gemeinschaft,
Vertrauen in ihre in ihrer Kommunikation gelebte Gemeinschaft.
Ehe wird damit eine aktive Ressource, die über ihre
unmittelbar Beteiligten hinaus als positive Kraft in die Gesellschaft
wirkt.
Gesellschaft darf dazu Meinung haben, wie Gesellschaft will. Alles geht anders und zum halben Preis.
Gesellschaft und Staat haben Ehe gleichwohl zu achten. Das heißt Schutz.
Bereits mit der bloßen Eheschließung ist eine Integrität geschaffen, die
menschenrechtlich Anspruch auf Schutz hat.
Das Recht auf Ehe zweier mündiger Menschen in deren Selbstbestimmung ist
allgemeinstes Menschenrecht.
Das hat Deutsch-Staat, der sich zum Menschenrecht „bekennt“, zu garantieren.
Mit dem Akt der Eheschließung hat der Staat die Ehe sowohl, als auch den sie
begründenden gemeinsamen Willen ihrer zwei Subjekte Frau und Mann anerkannt.
Staat hat Mündigkeit anerkannt.
Deshalb hat Staat auch die Akteure der Ehe: Frau und Mann in der Verfassung zu
nennen.
Im Menschenrecht ist das so.
Frau und Mann sind etwas anderes als „Eltern“.
Zugleich sind Frau und Mann diejenigen, die Kinder können.
Ohne Staat. Ohne Paß und ohne Schuhe.
Anspruch auf Schutz heißt: Dass Frau und Mann in dem, was sie können, indem sies leisten, als Mutter und als Vater geschützt sind.
Dass sie geschützt sind in dem Augenblick, in diesem
Jahrzehnte langen Augenblick, in dem sie ihr Potential in die nächste
Generation hinein verwirklichen. In dem die Generationen ihre gemeinsame
Geschichte gemeinsam schreiben.
Schutz heißt dann: Schutz vor dem Staat.
Denn Staat ist von sich aus übergriffig. Mit seinen Grabsche-Patsche Händchen. Mit
seinen ich-drück-dir-die Gurgel-zu-Händchen. Im Namen aller.
Den Schutz vor dem Staat hat der Staat ausgeschaltet.
Indem er sich selbst unsichtbar gemacht hat:
Wo er sich zu bekennen gehabt hätte. Zu dem, was ihn begrenzt.
Stealth-Staat.
Artikel 6 GG ist unmittelbarer Verstoß gegen das Menschenrecht 16.1:
Nämlich, dass „Frauen und Männer“ als mündige Subjekte ihrer Ehe genannt
werden.
Denn „Frauen und Männer“ in Menschenrecht 16 bedeutet etwas grundsätzlich
anderes als „Frauen und Männer“ im Gleichberechtigungs-Artikel 3.2 des
Grundgesetzes.
Eine Würde von Nicht-Genannten gibt es nicht.
Nicht-Nennung ist vorsätzlicher Entzug der Würde.
Einen Schutz aus Menschenrecht 16.3 für die Nicht-Genannten des Artikels 6 gibt
es nicht.
Das Menschenrecht selbst ist bereits der
Verwahrlosung anheimgestellt.
Die Verfassung nennt Menschenrecht nur ohne bestimmten Artikel, als ob es irgendein
Beliebiges wäre, um sich dann erst in dieser Unbestimmtheit dazu zu „bekennen“
(1.2 GG).
Das Grundgesetz hat im Wissen gehabt, daß es die bestimmte UN-Charta der bestimmten Menschenrechte gibt.
Die wurde am 10. Dezember 1948
verabschiedet. Das Grundgesetz datiert
vom 23.5.1949.
Zwei Wochen später, am 8. Juni 1949,
erschien Orwells Roman „1984“.
Das ist die wahre Verfassung der Deutschen.
Ein Werk über die Liebe in den Zeiten des
Wahrheitsministeriums
Die dritte Person.
Nach dem Vater-Mord des Artikels 6 und nach dem Ehe-Mann-Mord des Artikels 6
ist der Körper ohne Umrandung freigestellt.
Der Körper ist Erwerbstätiger. Der springt fröhlich in sein Hamsterrad.
Oder der Körper ist liquide. Oder der Körper ist asozial.
Für „Mann“ verbleibt noch die im Pass des Körpers zusätzlich eingetragene
Geschlechtseigenschaft: „männlich“.
Der Körper ist Body.
Der Body ist der totale Untertan. Der ist stolz, wenn er definiert ist, wie - Insasse.
Von seiner Person aus. Als Beleg, dass er zu allem fähig ist.
Oder von der Strohof. Weil ein Body alles können muss,
was ihm zudefiniert wird.
Das Recht des Bodies ist es, seine eingetragene
Geschlechtseigenschaft per LGBTQ Modifikation selbst, das heißt in staatlich
bürokratisch-medizinischer Interaktion zu modifizieren.
Der Staat verleiht den Personen nach diesen Modifikationen dieselben Rechte wie
denjenigen, die sich nur in ihre Natur, in ihr unmanipuliertes
So-Sein als Mann und als Frau hineingestellt haben.
Staat stellt Personen, die ihren „Totnamen“ getilgt haben wollen, gleich mit denjenigen, die
sich selbst in die Pflicht ihres Eingedenkens: Ihre
Geschichte, ihre Gegenwart, ihre Sorge stellen.
Staat zielt auf das Zeugungsmonopol der heterogeschlechtlichen Zwei-Person.
Er zielt auf das oben genannte Können zur Familie von Frau und Mann.
Staat will das zur Disposition stellen.
Der Mann ist MannX:
Zu verstehen hat MannX sich als ein beliebiges frei
gewähltes Gender auf seinem an sich unbestimmten Körpersubstrat; MannX ist Mitglied, selbstverständlich toleriertes Mitglied,
auch der LGBTQMFVM Toleranz-Community. Aber auch die Clowns können tödlich
sein.
Der Toleranzmord am Vater, per Fristsetzung der Strohof
zur Familienzerstörung von MFVM hat überhaupt nicht damit zu tun.
Die Toleranzcommunity hat eine Toleranz für den Vatermord. War da was? Denn Familie ist deren Privatleben. Stoffwechselvorgänge im
Gebärvieh. Wir respektieren die verfassungsmäßige Unsichtbarkeit des Vaters.
So stellen die sich das vor.
Das ist der Geschlechtsmord der Verfassung.
Stealth-Staat definiert sich seine Bodys.
Zurück zum Vater-Mann. Er ist nur noch -X.
Sowohl sein polarer Kontext Frau als auch
sein und ihrer beider gemeinsamer Kontext Kind sind gestrichen.
Es hat sie nie gegeben.
Stattdessen benennt der Staat sich mit „Eltern“ einen Kollektiv-Adressaten für
seine Verlautbarungen bezüglich der „Kinder“.
Unterschlagen ist die Freiheitsentscheidung
von Frau und Mann zum Kind.
Unterschlagen ist die von Familie ausgehende
Spontaneität und Produktivität.
Familie wird niedlich gemacht.
„Pflege und Erziehung“ heißt das jetzt, heutzutage.
Unterschlagen ist mit der Verniedlichung der Familie zu „Pflege und Erziehung“ ihr
realer Kontext „Arbeit und Ernährung“.
Ihre Wirklichkeit: Existenz. Risiko. Schicksal.
Die Achtung vor dem Vater als demjenigen,
der mit seinem Erwerb die Existenz leistet, entfällt ersatzlos.
Die Achtung vor dem Wirtschaften der Familie überhaupt, egal ob in Erwerb der
Ressourcen oder in Konsum der Ressourcen, hat Staat gestrichen.
Die Achtung vor der Familie als produktiv Ort, an dem Transfer geleistet wird, Transfer
aus Erwerbsarbeit und Transfer aus Pflegearbeit in menschliche Wertschöpfung in
die Gesellschaft hinein, im Leben mit der nächsten Generation, die hat sich
diese Selbstbedienungs-Verfassung des Staatspersonals restlos geschenkt.
Das macht den Staat zum –Staatspersonalstaat.
Dieser Staat ohne Achtung vor Frau, Mann, Mutter, Vater, Kind: Tochter, Sohn,
Angehörigen: Das ist der Deutsch-Staat Strohof.
So ville kann ick gar nicht
fressen, wie ick kotzen möchte.
Hat jemand gesagt, beim Anblick der unendlichen Kolonne in ruhig festen Schritt.
Kolonne geht auch in bunt. Wir sind mehr sagt Kolonne immer.
Das Elend der Familie und das Elend der Kinder
wird vom Staatshass auf den Vater,
mit dem Vatermord des Grundgesetzes,
in der „Gleichbehandlung“ des Transfer-Ortes Familie mit der Erwerbswirtschaft,
per Abgabenordnung,
als ein Höllentrip
unmittelbar und reproduzierbar hergestellt.
Ja, was denn sonst?
Und alle alle halten die Klappe.
Das Elend der Familie ist ja das Projekt dieser deutschen Verfassung und ihrer
Gesellschaft.
Denn der Schutz des Menschenrechts für den
Transfer-Ort Familie ist von diesem deutschen Grundgesetz abgeschaltet worden.
Licht aus.
Und Spot On:
Für die Abgabenordnung.
210716; 210721,22,23,24,25,26,28,30, 0802.
Ekkehard von Guenther
Belegware:
http://keinkindergeld.de/index1.htm
http://keinkindergeld.de/Der_Bericht_Des_Vaters.pdf