Der Vater, das Versagen und die deutsche Verfassung

Zur Analyse der deutschen Unperson

Ekkehard von Guenther

 

Zuletzt: 20210721,0901

 

Der Vatermord des Artikels 6 der deutschen Verfassung ist nicht trivial.
Er hat massive Folgen.
Vatermord ist auch nicht aus Versehen oder so, eigentlich ganz ohne Absicht, passiert.

Er ist auch nicht nur „symbolisch“.
Vatermord besteht in der realen Zerstörung der Vaterperson in ihrer konkreten Sorge für ihre konkreten angehörigen Menschen.
Er besteht in der Zerstörung von Verantwortung schlechthin.

Denn der Vatermord des Artikels 6 gilt nicht nur dem Vater.

 
Die notwendigen Folgen dieser Zerstörung sind im vorab gewusst: Zugrunde liegt der staatliche Vorsatz zur Zerstörung der Familie insgesamt. 
Familie ist dort, wo Mutter und Vater in unmittelbarer Anstrengung die Sorge für die familiäre Gemeinschaft leisten. Familie ist auch noch dort, wo der Vater diese Sorge allein leistet.
Dieser Familie gilt der stille stetige Hass des Grundgesetzes.
Das wird nicht mehr zu leugnen sein.

Denn dort, wo nur noch Vater ist, da zerstören sie Vater unmittelbar auf dem direkten Weg.
Der hatte die Existenz seiner fünf Kinder geleistet. Das ist meine Geschichte.
Der Bericht des Vaters. Auch als .pdf . Zur Erläuterung meiner Verfassungsbeschwerde.

Und dann ist da die Zerstörung einer Mutter. Die hatte das Leben von 6 Kindern geleistet.
Das ist „deren“ Geschichte. Die können Sie in der Bild lesen. In diesen Tagen.

Denn der Mann, der an ihre Seite gehört, auf dessen Verantwortung sie angewiesen ist, der war ja ebenfalls vom selben Artikel 6 Grundgesetz liquidiert worden, wie ich.
Der aber hat die ihm mit seiner Tötung geschenkte „Freiheit“ gerne angenommen.

 

Eine Frau in Solingen realisiert, dass sie Gebärvieh ist.
Sie ermächtigt sich in ihr Menschsein.

Es macht einen häßlichen Anblick.
Zum Heulen ist nur dies Schuhregal im Treppenhaus vor der Wohnungstür voller leerer Schuhe.
Ein paar Jahre Menschen. Ein paar Jahre Muttersorge. Ein paar Jahre Erdenschwere getragen.
Ein paar Jahre Mutterstolz. Ehefrau. An der Seite ihres Mannes. Den‘s nicht gibt. Der Stolz des Gebärviehs.
Der Augenblick der Erkenntnis.

 

 

Grundgesetz hat mitgemordet. Erst den Vater. Und mit dem die Mutter.
Gericht tut not.

Ich Vater habe Menschenrecht. Gegen den Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes.

 

Eine Frau hätte das Recht gehabt, daß sie, Mutter, genannt wird. Das wäre Schutz gewesen.
Eine Frau hätte das Recht gehabt, daß der Mann an ihrer Seite genannt wird. Das wäre Schutz gewesen.
Fünf gemordete Kinder hätten das Recht gehabt, daß der Vater genannt worden wäre. Das wäre Schutz gewesen.
Ein Mann hätte das Recht gehabt, daß er, Mann, genannt wird. Daß er, Vater, genannt wird. Das wäre Schutz gewesen.
Vom Top-Level Text der deutschen Nation.

 

Familie in Deutschland.

Die Lage der Familie ist die Rechtslage: Sie hat keine.
Ich bin Vater.

Der Artikel 6 der deutschen Verfassung pervertiert mein Menschenrecht 16.3 in eine bodenlose Rechtlosigkeit,
in einen stinkenden Sumpf weit weg von allen angeblichen Rechtswegen.

Das im Menschenrecht 16 proklamierte Recht der „Frauen und Männer“ in Freiheit und in gemeinschaftlicher Willenseinigung Familie zu gründen und zu leben,
das ist in dem Artikel 6 GG vollständig unterschlagen worden. 

Es gibt bloß noch „Eltern“.
Sie sind Adressaten der staatlichen Verlautbarungen bezüglich der „Kinder“.

Mit der Liquidierung des Vaters auf Augenhöhe neben ihr ist die alleingemachte Mutterperson partnerlos zur bloßen Gebärressource entmenscht worden.


Im gemeinsamen Willen von Frau und Mann zur Ehe ist menschenrechtlich (16) eine Referenzebene zweier mündiger Menschen konstituiert. 
Diese Ebene haben sich Mann und Frau mit ihrer Vergemeinschaftung vor dem Staat selbst erstellt. 
Staat hat diese Ebene der ehelichen Gemeinschaft als ein Anderes zur „staatlichen Gemeinschaft“ anzuerkennen.
Aber die Achtung vor der Gemeinschaft von Frau und Mann unterschlägt der Staat.
Die staatliche „Gemeinschaft“ kennt nur ihr Befehlswesen, kennt in der Familie nur die Untertanen.


Bei dem Wort „Gleichberechtigung“ geht es um etwas mehr als um Wohlverhalten im Sandkasten der Untertanen. Denn in der Gemeinsamkeit aus wechselseitig gegebenem gleichem Recht wird Wert produziert. Die sogenannte Wertegemeinschaft sollte Achtung davor haben.
Eine Gesellschaft, die Gleichberechtigung will, sollte das aus der Gleichberechtigung gezeugte Recht auch denken.

Ehe wird zwischen Frau und Mann im gleichen Recht gelebt.

Ehe ist die einzige Institution, in der die hierarchische Spaltung von Befehl und Gehorsam aufgehoben ist.
Das macht dann Familie zur „natürlichen Einheit“.
Die Sorge schreibt sich ihre Aufträge selbst. Die Sorge führt ihren Auftrag selber aus.

Im Akt der Eheschließung hat der Staat den freien Willen von zwei mündigen Menschen anerkannt und unter seinen „besonderen Schutz“ gestellt.
Hinter diese Anerkennung der Mündigkeit kann Staat nicht wieder zurück.

Da ist eine eheliche und familiäre Person entstanden; deren zwei Einzelmenschen haben sich in ihrer Freiheit in den Dienst ihrer gemeinsamen Aufgabe gestellt.

Diese zeugen in ihrer Privilegierung zueinander miteinander Menschen, sie nehmen in Freiheit ihre Schwangerschaften an, in Respekt vor der primären Entscheidung der Frau, und stellen sich in täglich erneuerter Sorge in die Verantwortung, aus dem Gemeinsamen heraus ihre Kinder in deren Leben zu geleiten.

Da spielt der Staat keine Rolle. 
Das hat Staat als ein von ihm Unabhängiges Anderes und grundsätzlich Verschiedenes anzuerkennen.
Staat besteht aus Menschen, deren Zeugung er nicht zu befehlen hat, und von deren Vorhandensein er dennoch abhängt. Er würde sie lieber kaufen.


Der mutige Wille der künftigen Mutter und der mutige Wille des Vaters an ihrer Seite zum Überschreiten ihrer Gegenwart in die Zukunft hinein:
Das sind primäre werthafte Handlungen auch zur Gemeinschaft hin.
Das hat „die“ Gemeinschaft anzuerkennen.

 

Das deutsche Grundgesetz ist zu feige, um Achtung leisten zu können.
Das Wort „Feigheit“ kennt mehr als eine Bedeutung.
Hier treffen mehr als eine Bedeutung zu.
Neben die eigene Flucht vor der Verantwortung tritt die tödliche Tücke gegen die tatsächlich verantwortlich Leistenden.

 

Die einzige Alternative zum Menschenrecht ist das Unterrecht.
Diese Option hat das Grundgesetz gezogen.
Mit der Verhängung des Unterrechts über die Familien hat die Verfassung sich die totale Herrschaft ihrer Schreibtische eingerichtet. 

Aus dem Verantwortungsraum, den Mutter und Vater in ihrer Freiheitsentscheidung mit jedem Kind neu geschaffen haben, enteignet der Staat sich einen staatsprivaten Befehls- und Entrechtungsraum.
Es etabliert sich ein Staats-Patriarchat, das den gesamten dystopischen Zerstörungswillen dieses Begriffs agiert.

Meine sprachliche Beschreibung für die Menschen-Dinger,
die in diesem Nicht- Raum ihre Sonderbehandlung erfahren,
wird dann mit Begriffen
wie: Insasse, wie: Gebärvieh, wie: Neger, operieren.
Das in diesen Wörtern gewusste Wissen muss aufgerufen werden.


Die familiäre Leistung in ihrer Wirklichkeit wird vom Grundgesetz zu „Pflege und Erziehung“ verniedlicht.
Der menschenrechtliche Schutzanspruch der ganzen Familie wird dann auch nur noch „jeder Mutter“ zugesprochen.
Der Vater ist unterschlagen. Den gibt es buchstäblich nicht.

 

Mit dem Vatermord ist das Schutzgut der „familiären Erwerbswirtschaft“ (es gibt diese Floskel gar nicht) verschwunden gemacht, der Platzhalter „Pflege und Erziehung“ (den gibt es) tilgt dagegen das Recht der Familie, sich aus der ganzen Freiheit ihrer selbstgeleisteten Existenz heraus zu verstehen und zu erzählen.

Es ist damit der Staat des Grundgesetzes selbst, der die Existenz der Familie an den Abgrund stellt.
Sie mit einem gleichgültigen Papier dann, ohne noch hinzusehen, mit konkret abgewendetem Blick, über die Kante schiebt.

Auch „Familie“, gemeint nicht als „besonderes“ Schutz-Objekt unter der „staatlichen Ordnung“, sondern anerkannt als Subjekt ihres immer wieder neu geleisteten gemeinsamen Willens gibt es nicht im Grundgesetz.
Die familiäre Gemeinschaft in ihrer Materialität, in ihrer Freiheit und Produktivkraft, in allem Risiko auch ihres leiblichen Daseins, ist vom Staat ins Rechtlose verleugnet.

Der Staat verspricht im Kindergeldverfahren eine Kompensation der familienwirtschaftlichen Leistung in Höhe des Existenzminimums.
Als eine Erstattung von geleisteter Steuer.
Zu der Perversität dieser „Begründung“ an andrer Stelle mehr.

In der Abwicklung dieser Erstattung beschlagnahmt Staat dann den Privatraum,
in welchem eigentlich die nach-erwerbliche Familienleistung vom Vater erbracht wird, mit all ihren Komplikationen und Risiken aus dem unmittelbaren Leben,
abermals unter die Befehlsgewalt der alles Leben erstickenden Bürokratie,
mit ihrem Staatshass auf den Vater schlechthin.

Der Verfassungsmord am Vater macht die konkrete Wirklichkeit im Alltag, seine und die seiner Kinder.
Konstante staatliche Sabotage gegen die reale materiale Vaterleistung bis zur Zerstörung seiner Leistungsfähigkeit in Beruf und „Privat“-leben, und daran anschließend die Zerstörung seiner Existenz:
Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung und Entlassung in die Obdachlosigkeit.    

 

 

Als alleinsorgender Vater von 5 Kindern habe ich Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Am 21.2.2020, hatte ich diese Antwort erhalten:

 „Gegen die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde bestehen Bedenken.“

Darauf verfasste ich Erläuterungen unter dem Titel „Der Bericht des Vaters“.
Das aktuelle Dokument heißt: http://keinkindergeld.de/210415_awawVerfassungsbeschwerde.htm

 Aliasname: http://keinkindergeld.de/Der_Bericht_Des_Vaters.htm 
und wurde in Papierform am 2.6.2021 versandt.

Auch als gleichnamige Dateien mit Seitenzahlen und mit der Endung .pdf abrufbar.

Am 15.7.21 wurde mir Antwort gegeben:

„Ihre Ausführungen geben keinen Anlass, die Rechtslage anders zu beurteilen, als Ihnen bereits mit dem Bezugsschreiben mitgeteilt worden ist.“

Meine Antwort dazu zielt zunächst nicht auf höchstrichterliche Urteile.
Sie konzipiert vielmehr den Begriff des Negers.
Das ist eine unterhalb von allen Menschenrecht stehende Personalität, die von sich aus nicht mehr Träger irgendeines eigenen Rechtsanspruchs ist.
Es ist zu zeigen, dass der Vater mit diesem Begriff des Negers als puren rechtlosen bestrafbaren Adressaten von Verwaltungshandeln austauschbar ist:

Zugleich ist zu zeigen, dass die Person Vater in ihrer Sorge wesentlich über die mit „Pflege und Erziehung“ verniedlichte „elterliche“ Aufgabe des Artikels 6 hinausgeht. Die Unterschlagung dieser Differenz ist destruktiv und bewirkt die Zerstörung der Vaterperson mit  den von ihr abhängenden Angehörigen.


Es muß darum gehen das Menschenrecht 16 in Kraft zu setzen.
Gegen den Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes.
Bereits dort ist der Vater zum Neger gemacht.


Neger in Arbeit, Stand 31.8.21,902


Verfassung ist von oben geschrieben.
Verfassung muss von unten gelesen werden.


Im „Bericht des Vaters“ wird Verfassung von unten gelesen, von unten nach oben
.
Gegen das von ihnen Verhängte buchstabier ich denen die Freiheit vor.

 

Ergebnis ist der Nachweis der durchgängigen Rechtlosigkeit
des die Existenz der Familie leistenden Vaters in den Sümpfen dieses Staates.

Der Vater ist die Unperson der deutschen Verfassung.

21070708910121420, 081314,0901

 

Anschreiben und Teaser:
Unbekannte anzuschreiben gehört nicht zu meinen Stärken.
Ich versuche trotzdem Öffentlichkeit zu gewinnen.

Anschreiben 1, Versand am 16.5.21 an die Redaktion der Zeit. „Das Verschwinden des Vaters“. (Modell linksliberal, latte macchiatto, eher weiblich)
Anschreiben 2, Versand am 30.6.21 an die NZZ : Der Vater als Hidden Figure der deutschen Verfassung. „Einen Neger erkennen Sie daran, dass es ihn nicht gibt.“

Anschreiben 3,  An den Spiegel, 1.9.21: Can we get serious now. In Arbeit.

 

Der Text, der die materiale Arbeit zur Begründung der Familie leistet, ist:
Der Bericht des Vaters, am 2.6.21 geht die Schlussfassung vom 31.5.21 an das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Nach dessen Schreiben vom 15.07.2021.

Entwurf einer Antwort an das Verfassungsgericht:

Neger ist der aktuelle Text, ab 8.August 21, in Arbeit.  Stand 31.8.21.



Auch Vater war mal gutgläubig und ahnungslos.

Zum Lese-Einstieg drei Stationen aus dem langen Abschied:

Einspruch (unbeantwortet 192 Tage lang) und ein Jahr später das
Schreiben an die Frau Bundesministerin Familie, Soziales, Frauen, Senioren, Jugend (mit Weiterleitung und dann detaillierter Beantwortung). Zwei Jahre danach geht es darum, dem Kind 5/5m die
Ausschlagung seines Erbes aus dem Nachlass seiner Mutter zu ermöglichen.

 

 

Flankierende Texte, gesetzliche Referenzen:

Ich berufe mich in meiner Beschwerde auf wenige Gesetzestexte auf Top-Level Ebene:
Menschenrecht, Grundgesetz und Weimarer Verfassung. Im angegebenen Link Gesetzestexte habe ich sie zusammengestellt.


Maßgeblich ist die Abgabenordnung.
Diese moderiert die Abwicklung des Kindergeldverfahrens.
 
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/AO.pdf
Darauf hat sich die Familienkasse in ihrem Ablehnungsbescheid berufen.


Irgend etwas jedoch, auf das ich mich als Vater in meinem Menschenrecht berufen könnte, ist in der Abgabenordnung nicht enthalten.
Denn dieses Gesetz hat keine Bindung an den Artikel 6.

Ich habe das Recht, mich auf mein Grundrecht zu berufen.
Das folgt aus der Geltung des Grundrechts als unmittelbar geltendes Recht gemäß Artikel 1.3 GG.

Mein Grundrecht aus Artikel 6 gibt es jedoch nicht.
Da ist nichts enthalten, worauf ich mich berufen kann.
Das ist Rechtslage der Unperson.
Vater.


Abgabenordnung enthält ebenso keinen Bezug zum Menschenrecht 16 der Familie.
Das ist der aus der Einheit von Ressourcengeber und Ressourcenverbrauchenden hervorgehende „Anspruch auf Schutz“.
Stattdessen werden performative Komplikationen vom Staat provoziert und „provozieren“ damit den der Abgabenordnung innewohnenden unmittelbaren Zerstörungswillen zum Abschuss der Familie aus der Existenz.
Dort wo die Freiheit war.

 

Zentrale Behauptung:
Es gibt das Menschenrecht 16 auf Familienschutz.
Es gibt keine Schnittstelle zum Menschenrecht 16 in der Abgabenordnung.

Die Abgabenordnung gibt es im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/AO.pdf
Meine eigene Recherche zur Schnittstelle richtet sich auf Begriffe wie „Mutter, Vater, Alleinerziehend“ und ist im Text
Verfassungsbruch (http://www.keinkindergeld.de/Verfassungsbruch.pdf) dokumentiert.

 

 

Übersicht:
Diese Seite entstand als Wildwuchs. Behördenverkehr, Bescheide, Einsprüche, …
Es ging mir darum, staatliches Verhalten gegen Familie zu dokumentieren.
mit der zunehmenden Menge der Texte habe ich Abteilungen geschaffen und einsortiert.


Diese Webseite ist:
http://www.keinkindergeld.de/index1.htm
Absoluter Kurztext ist: http://www.keinkindergeld.de/index0.htm

Darunter liegen:

Die
Dokumentation des Mißbrauchs von Familienleistung durch den Staat.

Arbeit der Begriffe.  Am Anfang war es ein Verstoß des Vaters gegen die Abgabenordnung.
Es ist ein langer Weg, um aus diesem simplen „da sind Sie selber schuld“ Schema des Staates das übliche Ungesagte: Die Vergewaltigung des Vaters zu extrahieren.


Schließlich: Der
Bereich der Verfassungsbeschwerde.


Ende Übersicht

 

210415, 26;0517,18,19, 210606,09, 210703,6 0711 Ekkehard von Guenther

 

 

 

Unterrecht.

Kein Menschenrecht vermutlich ist von der deutschen Verfassung dermaßen in sein Gegenteil pervertiert worden,
als wie das Menschenrecht 16 auf Familienschutz vom Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes pervertiert worden ist.

Jeglicher „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ ist darin unterschlagen. Da sitzt nur das breite Staats-Patriarchat.

 

Die Legende von den „benachteiligten Müttern“ ist leider nicht hilfreich, wenn es um das volle Verständnis dieser Realität geht.

Denn deren Meinung ist es, dass der Staat ihnen ihre „Pflege und Erziehung“ nicht adäquat anerkennt.
Zugleich ein Verständnis ihrer „Care-Arbeit“ als eine von ihrem eigentlichen qualifizierten Menschsein verschiedene, von ihnen bloß ausgeübte Tätigkeit. 
Und dass der „Mann“ ihnen gegenüber bevorzugt ist.

 

Damit machen die schreibenden „Mütter“ sich die grundgesetzliche Verniedlichung der Familiären Leistung als „Pflege und Erziehung“ zu eigen.

 

Was tatsächlich passiert, ist jedoch nicht nur und nicht so sehr die gesellschaftliche „Benachteiligung“ der „mütterlichen“ Care-Arbeit.

Was tatsächlich passiert, zusätzlich, das ist vielmehr die vollständige Ausschaltung der „väterlichen“ Erwerbs-Arbeit aus der Wahrnehmung, mit ihrem nahtlosen Transfer in die familiäre Existenz.
Vom Grundgesetz verleugnet wird das geleistete und genau darin zu schützende Gesamtpaket.
Staat zelebriert lieber seine von ihm selbst definierten Gekränktheiten und zerstört die Familienleistenden „dafür“.
Es ist das deutsche Staatspersonal in seiner Verwahrlosung in Gesetz, in Ausführung, in Rechtsprechung, das sich aus der von ihm elend gemachten Familie seinen ungeheuerlichen Profit zieht.
Das Scheitern der Kleinfamilie – das ist nicht traurige Diagnose: Das ist die mit Vorsatz eingerichtete Struktur gegen das Menschenrecht von Mann und Frau und Kind.
Und das ist gut so.

 

Ekkehard von Guenther, 9.7.21, 11, 12. 7, 14.7.