Ekkehard von Guenther
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Ekkehard von Guenther, , 22301 Hamburg
Herrn
Rechtsanwalt
K
Einspruchsverfahren
Ekkehard von Guenther –Anhörung zur Fristversäumnis
Ihr Zeichen:
Hamburg, den 06.06.2016
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Vorab: Sie machen zu Recht geltend, dass
mein Einspruch vom 17.10.15 datiert.
Bezüglich des sogenannten Fristversäumnisses
habe ich gelernt, daß mein Einspruch eventuell Aussicht auf Erfolg hätte, wenn ich leugne die befristeten Bescheide je erhalten zu
haben, oder wenn ich nachweise, einen
Einspruch fristgerecht eingereicht zu haben, tunlichst durch Aufbringung eines
Zeugen, der den Einwurf bestätigt, und wie die Dinge hier liegen mein einziger
noch im Haushalt lebender Sohn ist. Wenn ich ihm eine derartige Aussage
abnötigen wollte, stellt das eine 27
jährige Erziehung meinen 5 Kindern gegenüber auf den Kopf. Betreffs meiner eigenen Bereitschaft zu
unwahren Aussagen ist festzustellen: Der Entzug
von 9.390 Eur ist alleinige Verantwortung
der Familienkasse. Wenn ich selber in der Sache lüge, und man mir nicht glaubt,
wäre ich für den Ausgang verantwortlich. Selber schuld würde man sagen, und die
9.390 Eur schlicht vergessen. So wie es
ist, ist der Bescheid eine
verantwortliche Handlung der Menschen der „Familien“ kasse. Dabei bleibt es.
Mein Einspruch gilt der Fristsetzung.
Insbesondere für die Engsetzung von 30 Tagen
durch die Behördenmaschine gibt es keinen Grund der Sache nach. Eine Überschreitung
dieser Frist ist – nicht nur bei - einem alleinstehenden, verwitweten Vater von
5 Kindern jedoch hochwahrscheinlich. Die
Gründe dafür – Semesterbestätigungen erst im Halbjahresabstand, Einschreibungen
einige Monate nach Schulabschluss, Lohnbestätigungen der Tochter nach mehreren
Interaktionen mit den Exarbeitgebern, externe Beeinträchtigungen wie Krankheit
und Unfall, überflüssige Nachforderungen in den Studiennachweisen durch die
Kasse, sind bereits –unvollständig- vorgetragen.
Die Fristsetzung ist eine künstliche
Verknappung der Ressource Zeit. Sie ist damit eine zusätzliche massive Erhöhung
von dem Lebensrisiko, das Familie ohnehin zu tragen hat.
Ich verstehe den Bescheid als Strafe des
Staates, dafür daß es diese 5 Kinder gibt und sie bisher ordentlich aufgezogen
worden sind. Eine Strafe, die selbstverständlich auch diese Kinder betrifft.
Ich verstehe die Versagung von 9.390 Eur
nachgewiesenen Ansprüchen als Ausdruck eines politischen Willens, der nur noch mit Haß auf das eigene Volk
gerichtet ist und dessen Nachwuchs
unmöglich machen will.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard von
Guenther.