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Finanzgericht  Hamburg

10. Senat

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

Finanzgericht Hambura  Lübeckertordamm 4  20099 Hamburg

Herrn

Ekkehard von Guenther Heidberg 36

22301 Hamburg

 

 

Ihr Zeichen:

 

 


Aktenzeichen

G 4/16


Zimmer-

6.11


Durchwahl

42843.7726  


Datum


16.12.2016

 

Rechtsstreit:  Ekkehard von  Guenther  ./. Familienkasse  Nord der  Bundesagentur  für Arbeit

 

wegen

Gütever'fahren zum Aktenzeichen 1 K 241/16

 

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

in dem oben genannten  Rechtsstreit erhalten Sie beiliegend das Protokoll des Finanz­ gerichts Hamburg vom 14.12.2016.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schulz Justizangestellte

 

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig, da es maschinell erstellt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg Telefon 040 42843 - 7770 Telefax 040 42843 - 7777 Internet: www.finanzgericht.hamburg.de .E-Mail: Poststelle@fg .justiz.hamburg .de


Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag     9.00 - 12.00 Uhr

und     13.00 - 15.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 und   13.00 - 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung


Verkehrsverbi ndungen:

Buslinien: 35, 36 (Haltestelle : U Lohmühlenstraße) U-Bahn: U1 Lohmühlenstraße; U2, U3 Berliner Tor S-Bahn: S1, S11, S21 Berliner Tor


Anreise mit dem  PKW: Gebührenpflichtige  Parkplätze stehen in der Tiefgarage (Einfahrt: Rückseite Suitehotel) zur Verfügung


Finanzgericht  Hamburg G 4/16


Hamburg, 14.12.2016

 

 

 

 

Niederschrift über eine Güterichterverhandlung


 

 

 

 

Gegenwärtig:

 

 

Richterin

am Finanzgericht                                                     Wirth-Vonbrunn

- als Güterichterin -

 

 

 

 

In dem Rechtsstreit

 


Ekkehard von Guenther

 

 

 

g e g e n

 

 

Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit F61-KGNr.  123FK12345 K/FG-P-12304-00189/16

 

 

 

w e g e n:        Güteverfahren zum Aktenzeichen 1 K 241/16

 

 

erscheinen bei Aufruf der Sache um 10:00 Uhr:

 

 

1.  der Kläger persönlich - Herr von Guenther

 

 

2.  für die Beklagte: Frau Baufeld


- Kläger -

 

 

 

 

 

 

 

-  Beklagte -


 

 

Die Güterichterin erläutert die Grundlagen einer Güterichterverhandlung.

 

 

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass über Inhalt und Ablauf des Güterichter­ verfahrens Stillschweigen gewahrt werden soll. Tatsachen, die ausschließlich im Zu­ sammenhang mit diesem Verfahren  bekannt werden, dürfen insbesondere nicht in das streitgegenständliche  Gerichtsverfahren eingebracht und da zu Beweis angebo­ ten werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Die Verpflichtung eines Beteiligten oder eines Güterichters bzw. einer Güterich­ terin zur Offenlegung oder Weitergabe von Tatsachen aus dem Güteverfahren auf- grund besonderer  Reehtsverhältnisse-bleibt  unbe-rührt.

 

- diktiert und genehmigt -

 

 

Nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage verständigen sich die Beteilig­ ten wie .folgt:

 

1.        Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass in der Übersendung der Unterla­ gen mit Schreiben des Klägers vom 15.09.2015 sowohl konkludent Einspruch gegen die beiden Bescheide vom 16.07.2015 erhoben wurde, als auch konklu­ dent der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt worden ist.

 

2.         Ferner sind sich die Beteiligten darüber einig, dass die vom Kläger aufgeführten Wiedereinsetzungsgründe im aufe des Wiedereinsetzungsverfahrens und damit gemäß dem Wortlaut von § 110 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO) vorgetragen worden sind.

 

3.         Die Beklagte erkennt aufgrund der heutigen Güterichterverhandlung (14.12.2016) als berücksichtigungsfähige Wiedereinsetzungsgründe die Räu­ mung der Wohnung und des Büros des Klägers einschließlich des damit zu­ sammenhängenden Unfalls und den Brand des Elternhauses des Klägers ein­ schließlich der damit verbu'ndenen psychischen Belastungen an.


4.         Die Beklagte wird dementsprechend einen Abhilfebescheid erlassen des In­ halts, dass auch für die noch streitigen Zeiträume bis Juli 2015 Kindergeld für Bertha und Charlie festgesetzt wird.

 

Im Gegenzug nimmt der Kläger zu Protokoll der Güterichtein am heutigen Ta­ ge (14.12.2016) seine Klage zum Aktenzeichen  1 K 241/16 zurück.

 

- diktiert und genehmigt -

 

 

Der Kläger des Rechtsstreits  1 K 241/16 erklärt, dass seine verfahrensbeendende

-    -Erklärung (Klagrücknahme)  bereits in diesem Güterichterverfahren für  das Verfahren 1 K 241/16 abgegeben werden und das Protokoll zu dem genannten Verfahren ge- nommen werden soll.

 

 

 

 

 

Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger

 

 

Wirth-Vonbrunn                                                   Schulz

Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle