20170426: Dieses Dokument wurde als pdf eingescannt und
anschließend mit Texterkennung in ein Word Format gelesen. nötige Nacharbeiten
leider aus zeitlichen Gründen nur begrenzt durchgeführt.
Vornamen
+ kindergeldnr durch abc-Namen ersetzt. evg.
Finanzgericht Hamburg
10. Senat
Die
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Finanzgericht Hambura Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg
Herrn
Ekkehard von Guenther Heidberg 36
22301 Hamburg
Ihr
Zeichen:
Aktenzeichen
Zimmer-
Durchwahl
Datum
Rechtsstreit: Ekkehard von Guenther
./. Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit
wegen
Gütever'fahren zum Aktenzeichen 1 K 241/16
Sehr geehrter Herr von Guenther,
in dem oben genannten Rechtsstreit erhalten
Sie beiliegend das Protokoll des Finanz gerichts
Hamburg vom 14.12.2016.
Mit
freundlichen Grüßen
Schulz Justizangestellte
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig, da es maschinell erstellt
wurde.
Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg • Telefon 040 42843 - 7770 • Telefax 040 42843 - 7777 Internet: www.finanzgericht.hamburg.de .E-Mail: Poststelle@fg .justiz.hamburg .de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Verkehrsverbi ndungen:
Buslinien: 35, 36 (Haltestelle : U Lohmühlenstraße) U-Bahn: U1 Lohmühlenstraße; U2, U3 Berliner Tor S-Bahn: S1, S11, S21 Berliner Tor
Anreise mit dem
PKW: Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in der Tiefgarage (Einfahrt: Rückseite
Suitehotel) zur Verfügung
Gegenwärtig:
Richterin
am
Finanzgericht Wirth-Vonbrunn
- als Güterichterin -
In dem Rechtsstreit
Ekkehard von Guenther
g e g e n
Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit F61-KGNr. 123FK12345 K/FG-P-12304-00189/16
w e g e n: Güteverfahren zum Aktenzeichen 1 K 241/16
erscheinen bei Aufruf
der Sache um 10:00 Uhr:
1. der Kläger
persönlich - Herr
von Guenther
2. für
die Beklagte: Frau Baufeld
- Kläger -
- Beklagte -
Die
Güterichterin erläutert die Grundlagen einer Güterichterverhandlung.
Die
Beteiligten sind sich darüber
einig, dass über Inhalt und Ablauf des Güterichter verfahrens Stillschweigen gewahrt werden soll. Tatsachen, die ausschließlich im Zu sammenhang
mit diesem Verfahren
bekannt werden, dürfen
insbesondere nicht in das streitgegenständliche Gerichtsverfahren eingebracht und da zu Beweis angebo
ten werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Die Verpflichtung eines
Beteiligten oder eines Güterichters bzw. einer Güterich terin zur Offenlegung oder Weitergabe von Tatsachen aus dem Güteverfahren auf- grund besonderer
Reehtsverhältnisse-bleibt unbe-rührt.
- diktiert
und genehmigt -
Nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage verständigen sich die Beteilig ten wie .folgt:
1.
Die Beteiligten sind sich darüber
einig, dass in der Übersendung der Unterla gen mit Schreiben des Klägers vom 15.09.2015 sowohl konkludent Einspruch gegen die beiden Bescheide
vom 16.07.2015 erhoben
wurde, als auch konklu dent der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gestellt worden ist.
2.
Ferner sind sich die Beteiligten darüber einig, dass die vom Kläger aufgeführten Wiedereinsetzungsgründe im aufe des
Wiedereinsetzungsverfahrens und damit gemäß dem
Wortlaut von § 110
Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO) vorgetragen worden sind.
3.
Die Beklagte erkennt
aufgrund der heutigen
Güterichterverhandlung (14.12.2016) als berücksichtigungsfähige Wiedereinsetzungsgründe die Räu mung der Wohnung und des Büros des Klägers
einschließlich des damit zu sammenhängenden Unfalls
und den Brand des Elternhauses des Klägers ein schließlich der damit verbu'ndenen psychischen Belastungen an.
4.
Die Beklagte wird dementsprechend einen
Abhilfebescheid erlassen des In halts, dass auch für die noch streitigen Zeiträume bis Juli 2015 Kindergeld für Bertha und Charlie
festgesetzt wird.
Im Gegenzug nimmt der Kläger
zu Protokoll der Güterichtein am heutigen Ta ge (14.12.2016) seine Klage zum Aktenzeichen
1
K 241/16 zurück.
- diktiert und genehmigt -
Der Kläger des Rechtsstreits 1 K 241/16
erklärt, dass seine verfahrensbeendende
-
-Erklärung (Klagrücknahme) bereits in diesem Güterichterverfahren für das Verfahren 1 K 241/16 abgegeben werden und das Protokoll zu dem genannten
Verfahren ge- nommen werden
soll.
Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger
Wirth-Vonbrunn Schulz
Justizangestellte als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle