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Versicherungsnummer :123456 Kennzeichen: 1234

 

 

 

 

 

 

Deutsche Rentenversicherung Bund ? 10704 Berlin

 

 

 

 

 

 

Herrn

Ekkehard von Guenther  

22000 Hamburg

 

 

 

 

 

 

 

Datum:  19. Oktober 2016

 

BESCHEID

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,


 

 

Deutsche Rentenversicherung

 

Bund

 

 

Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst

 

Ruhrstraße 2

10709 Berlin

Postanschrift: 10704 Berlin

Telefon 030 865-0

Telefax  030 865-27240

Servicetelefon: 0800 100048070 www.deutsche-rentenversicherung­ bund.de

drv@drv-bund.de

 

Auskunft erteilt:

Herr Witter

Telefon 030865 64923

Telefax  030865 67014

 

Sprechzeiten:

                  _..._Mo - DoJL:...17_.LJ hr_ - - Fr 8 - 15 Uhr


 

Ihre Rente wegen Todes wird nach § 66 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 1) mit Wirkung ab 01.11.2016 in voller Höhe versagt.

 

Nach § 20 'des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) hat der Rentenversicherungsträger den Sachverhalt zu ermitteln, der zum weiteren Rentenzahlanspruch führen kann. Hierbei hat der Rentenberechtigte in verschiedener Form mitzuwirken (§§ 60 bis 62 und 65 SGB 1). Kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Frist nach, kann der Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen die Rente ganz oder teilweise versagen, soweit die Voraussetzungen für ihre Zahlung nicht  mehr nachgewiesen sind.

 

Sie haben trotz unseres Schreibens vom 15.09.2016 und der Erinnerungen

vom 30.09.2016 sowie 04.10.2016 .das von Ihnen im Kalenderjahr 2015 erzielte Arbeitseinkommen nicht nachgewiesen. Damit sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB 1 nicht nachgekommen. Aus diesem Grunde konnte nicht festgestellt werden, ob ab 01.07.2016 noch ein zahlbarer Rentenanspruch besteht.

 

Die Entscheidung, ob die Rente ganz oder teilweise zu versagen ist, hat der Rentenversicherungsträger  im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei sind Gründe, die "für" und "gegen" eine Versagung der Rente sprechen , gegenüber zu ·stellen. "Für" eine Versagung der Rente spricht nach unserer Auffassung das Interesse der Versichertengemeinschaft,  nur dann eine Rente zu zahlen, wenn auch tatsächlich die Voraussetzungen für die weitere Zahlung der Rente nachgewiesen sind. "Gegen" eine Versagung der Rente spricht nach unserer Auffassung Ihr Interesse an der Weiterzahlung der Rente. Unter

Abwägung der Gründe, die."für" und die "gegen" eine Versagung der Rente

 

 

 

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01080 SB

 

Forms 010801 - V023 - 02/16

 

 


Versicherungsnummer: 14201058F503 Kennzeichen: 5546

 

 

 

 

 

 

 

sprechen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Gründe, die "für" eine Versagung der Rente sprechen, so weit überwiegen, dass eine Versagung der Rente in vollem Umfang als gerechtfertigt erscheint.

 

Dieses begründet sich wie folgt:

 

Aus unserer Sicht ist dem Interesse der Versichertengemeinschaft gegenüber Ihrem Interesse ein besonders großes Gewicht beizumessen. Auch eine sich eventuell durch die Versagung der Rente ergebende finanzielle Härte wäre unbeachtlich, da Sie auf die Möglichkeit der Versagung der Rente hingewiesen wurden und dennoch nicht mitgewirkt haben. Somit sind keine Gründe ersichtlich, die Rente künftig weiterzuzahlen. Der Rentenversicherungsträger übt deshalb sein pflichtgemäßes Ermessen in der Weise aus, dass er die Rente ab 01.11.2016 in voller Höh nicht mehr zahlt.

 

Die Zahlungseinstellung Ihrer Witwenrente erfolgt mit Ablauf des Monats Oktober 2016. Die Rentenzahlungen ab dem Monat November 2016 werden vorerst einbehalten.

 

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Rentenversicherungsträger die Rente nachträglich ganz oder teilweise erbringen 67 SGB 1).

 

 

 

 

Ihr Recht       [handschriftlich überschrieben: vorher: von 3 Monaten nachher 1Monat]

 

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von lMonateti nach seiner Bekanntgabe

schriftlich Widerspruch erheben. Den Widerspruch richten Sie bitte an die

.„

Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin (Postanschrift: 10704 Berlin).

 

Sie können diese Stelle auch aufsuchen und Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

I.              Heinemann

 

 

 

 

 

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Forms D10802 - V023 - 02/16