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Versicherungsnummer :123456 Kennzeichen: 1234
Deutsche Rentenversicherung Bund ? 10704 Berlin
Herrn
Ekkehard
von Guenther
22000 Hamburg
Datum: 19. Oktober 2016
BESCHEID
Sehr geehrter Herr von Guenther,
Bund
Abteilung
Internationale Aufgaben und Beratungsdienst
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon 030 865-0
Telefax 030 865-27240
Servicetelefon: 0800 100048070 www.deutsche-rentenversicherung bund.de
Auskunft erteilt:
Herr Witter
Telefon 030865 64923
Telefax 030865 67014
Sprechzeiten:
_..._Mo - DoJL:...17_.LJ
hr_ - - Fr 8 - 15 Uhr
Ihre Rente wegen Todes wird nach §
66 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 1) mit
Wirkung ab 01.11.2016 in voller Höhe versagt.
Nach § 20 'des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) hat der Rentenversicherungsträger den Sachverhalt zu ermitteln, der zum weiteren Rentenzahlanspruch führen
kann. Hierbei hat der Rentenberechtigte in verschiedener Form mitzuwirken (§§ 60 bis 62 und 65 SGB 1). Kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Frist nach, kann der Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen die Rente ganz oder
teilweise versagen, soweit
die Voraussetzungen für ihre Zahlung
nicht
mehr nachgewiesen sind.
Sie haben trotz unseres
Schreibens vom 15.09.2016 und der Erinnerungen
vom 30.09.2016 sowie 04.10.2016 .das
–von Ihnen im Kalenderjahr 2015 erzielte Arbeitseinkommen nicht nachgewiesen. Damit sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB 1 nicht nachgekommen. Aus diesem Grunde konnte nicht festgestellt werden,
ob ab 01.07.2016 noch ein zahlbarer Rentenanspruch besteht.
Die
Entscheidung, ob die Rente ganz oder teilweise
zu versagen ist, hat der Rentenversicherungsträger
im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei sind Gründe,
die "für" und "gegen" eine Versagung der Rente sprechen
, gegenüber zu ·stellen. "Für" eine Versagung der Rente spricht
nach unserer Auffassung
das Interesse der Versichertengemeinschaft,
nur dann eine Rente zu zahlen,
wenn auch tatsächlich die Voraussetzungen für die weitere
Zahlung der Rente nachgewiesen sind. "Gegen" eine Versagung der Rente spricht
nach unserer Auffassung
Ihr Interesse an der Weiterzahlung der Rente. Unter
Abwägung der Gründe, die."für" und die "gegen" eine Versagung der Rente
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Forms 010801 - V023 - 02/16
Versicherungsnummer: 14201058F503 Kennzeichen: 5546
sprechen, kommen wir zu dem Ergebnis,
dass die Gründe, die "für" eine Versagung der Rente sprechen, so
weit überwiegen, dass eine Versagung
der Rente in vollem Umfang als gerechtfertigt erscheint.
Dieses begründet sich wie folgt:
Aus unserer
Sicht ist dem Interesse der
Versichertengemeinschaft gegenüber Ihrem
Interesse ein besonders großes
Gewicht beizumessen. Auch eine sich eventuell durch
die Versagung der Rente ergebende finanzielle Härte
wäre unbeachtlich, da Sie auf
die Möglichkeit der Versagung der Rente
hingewiesen wurden und dennoch nicht mitgewirkt haben. Somit sind keine Gründe ersichtlich, die Rente künftig
weiterzuzahlen. Der Rentenversicherungsträger übt deshalb sein pflichtgemäßes Ermessen
in der Weise aus, dass er die Rente ab 01.11.2016
in voller Höh nicht mehr zahlt.
Die
Zahlungseinstellung Ihrer Witwenrente erfolgt mit Ablauf des Monats Oktober 2016. Die
Rentenzahlungen ab dem Monat November
2016 werden vorerst
einbehalten.
Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann
der Rentenversicherungsträger die Rente nachträglich ganz oder teilweise
erbringen (§ 67 SGB 1).
Gegen diesen
Bescheid können Sie innerhalb von lMonateti nach seiner Bekanntgabe
schriftlich Widerspruch erheben. Den Widerspruch richten Sie bitte an die
.„
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin (Postanschrift: 10704 Berlin).
Sie
können diese Stelle auch aufsuchen
und Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
Mit
freundlichen Grüßen
I.
Heinemann
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Forms D10802 - V023 - 02/16