Ekkehard von Guenther        

 

22301 Hamburg

Tel:  

Mobil: 

eMail: evg@keinKindergeld.de

 

 

 

 

Ekkehard von Guenther,  , 22301 Hamburg

 

Familienkasse

 

 

Kurt Schumacher Allee 16

20097 Hamburg

 

 

 

 

Betrifft 

Beschwerde

 

 

 

Hamburg, den 1.12.2015

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf meinen Einspruch vom 17.10.15 habe ich von Ihnen bis heute keine Antwort erhalten.

Mit Datum vom 28.10. schickten Sie einen Bescheid, in dem Sie „meinem“ „Antrag vom 1.10.2015“ „entsprachen“ . Ich habe keinen Antrag am 1.10 gestellt. Ich fordere Sie auf, die Kontinuität des Kindergeldbezuges wieder her zu stellen, die mit der Geburt unseres ältesten Kindes im September 1988 vor 27 Jahren begonnen hat und die mit dem im Dezember 1998 geborenen 5. Kind fortbesteht. Die dem Anspruch zugrunde liegende Leistung wurde und wird kontinuierlich erbracht, unabhängig davon, was die „Familien“kasse gerade leistet oder nicht leistet, zum Glück, Ihnen kanns ja egal sein.

 

In Ihrer Begründung zum Bescheid vom 28.10. mit dem von Ihnen gesetzten Stichtag 1.10. zahlen Sie für Charlie für August  219,00 Eur,  für Doris oder Emil noch ebenfalls eine Nachzahlung von 6,00 Eur . Außerdem gibt’s für Bertha auch was. Sie kommen auf eine Nachzahlung von 995.- . Spielt keine Rolle, wie Sie das machen. In der Summe geht es um 4 Kinder im August   mit 789.- und 3 Kinder im September + Oktober mit 2 * 570 .- Zusammen ergibt das einen Anspruch von

Eur 1.929.- Ihre Zahlungen bis zum 3.11.15 betragen in der Summe

Eur 1.991.-. Sie haben also in diesen Zeitraum Eur 62. - zuviel gezahlt.

 

Etwas anders sieht es aus, wenn man das ganze Jahr 2015 bis Oktober betrachtet.

(Siehe Anlage Seite 1, Tabellen 2015 Leistungen und 2015 Anspruch.)

Betrachten wir in Ihren Zahlungen die von Ihnen bewilligte Tranche Emil –Doris und lassen wir die offenen Vorgänge Bertha, Charlie zunächst beiseite..

Die eingegangenen Beträge zeigen ein dauerndes Auf und Ab. Da ist Doris 18 Jahre alt geworden, und Sie wollen wissen, ob sie tatsächlich immer noch vorhat bis zum Abitur zur Schule zu gehen.  Was meinen Sie,  wie oft ich ein Mädchen, das im Abitur steht, daran erinnern muss, eine Schulbescheinigung einzuholen, und wie oft ichs an einem Tag nicht tue, weil sie sich auf eine konkrete Prüfung vorbereitet? Immerhin wird sie irgendwann mir eine Schulbescheinigung mitgebracht haben und ich werde sie eingereicht haben und es erfolgt eine rückwirkende Zahlung am 27. Juni.

Zwei Monate später am 19. August der gleiche Spaß: Jetzt bestrafen Sie die nicht vorliegende Auskunft zur Berufsausbildung, bzw Studium mit Kindergeldentzug. Es ist nun einmal so, dass eine Bestätigung der Hochschule zum Studienplatz erst am 15. September 15  erfolgt, und erst danach versendet werden kann. Die von Ihnen ausgedachte Frist hat nun mal nichts mit den realen Möglichkeiten zur Einhaltung zu tun. 

Dann gibt es am 7. Oktober eine Zahlung von Eur 376.- . Ich verstehe das als Nachzahlung Doris für die Monate August und September. 

 

Trotzdem am 20. Oktober wieder nur Geld für ein Kind  Eur 188.-  Warum?

 

Dann, am 20. Oktober, eine von Ihnen nicht dokumentierte Zahlung von Eur 60.-

Wahrscheinlich soll ich mir selber einen Reim darauf machen. Aber das kann ich auch. Aus der Tabelle der Zahlungseingänge 2015 geht eindeutig hervor, dass Sie die Anpassung zum 1. Januar verschludert haben. Sie haben pro Kind Eur 184.- anstatt Eur 188.- bezahlt.  Im Fall Emil bis August entsprechend 8*4 = 32 Eur zu wenig. Im Fall Doris 7*4 = 28 Eur, weil Sie im August nicht gezahlt haben. Das ergibt zusammen die 60 Eur, die da am 20. Oktober unkommentiert eintrudeln.

Und zwar, nachdem ich Sie mit meinem Einspruch vom 17.10. darauf hingewiesen habe (Seite 2, Absatz2):

„Bisher wurden für Emil und Doris bis August je 184.- bezahlt. Es ist Ihnen entgangen, dass seit dem 1.1.2015 der Anspruch für das erste und zweite Kind 188.- beträgt.

Im Monat September 2015 wurde nur für Emil am 18.9.15 Eur 188.- gezahlt. Eine stillschweigende Korrektur des Betrages, ohne dass die Monate Januar bis August nachgeführt worden sind. Eine Zahlung für Doris ist nicht erfolgt.“

 

Hat man Ihnen den Textbaustein für Entschuldigungssätze nicht gezeigt?

Oder wollen Sie sagen, daß es einen Textbaustein für Ihre Fehlleistungen gar nicht gibt?   

Oder daß eine von Ihnen persönlich formulierte Entschuldigung verschiedene Grenzen überschreiten würde,  sei es der Jobbeschreibung: „Dafür werde ich nicht bezahlt“, sei es der Bearbeitungsmöglichkeiten Ihres Bausteinbescheides: „Das kann meine Textverarbeitung nicht“  oder Ihrer persönlichen Möglichkeiten,  Verantwortung für Ihr Handeln zu kommunizieren: „Was geht mich das an, was ich tue.“.

 

Kommen wir zu den zwei nicht berücksichtigten Kindern Bertha und Charlie, gezählt Nr 3 und Nr 4; sie stehen für Eur 194,00 und Eur 219,00.

 

Beginnen wir mit Charlie:

Fast vollständig normal das Jahr 2012: Ach ja, Charlie , im Juni wird er 18 und Sie wollen wissen, ob der 11-Klässler tatsächlich noch weiterhin zur Schule gehen und Abitur machen wird. Offenbar geht die Schulbescheinigung nach Beginn des neuen Schuljahres ein, es erfolgt eine Nachzahlung von 215,00 Eur und dann ist alles regulär: Plus/minus 0 für das Jahr 2012.   Geht doch.

 

So geht es auch im Jahr 2013 weiter, allerdings nur bis zum Juli:

Da hat Charlie Abitur. Ihre Zahlungen werden umgehend eingestellt.  Charlie schreibt sich unmittelbar zum Herbstsemester zum Ingenieursstudium in seinem Studienort ein. 

Mittlerweile ist er im 5. Semester. Wie gut, dass er studiert, auch ohne,  dass Sie Ihre Leistung erbringen. Die entsprechenden Bescheinigungen liegen Ihnen spätestens mit Schreiben vom 22.5.15 vor.

Dann fassen Sie nach, am 17. Juni:

-      Ausfüllen der Anlage Kind für Charlie: Habe ich die noch nie ausgefüllt?

-      Fehlende Studienbescheinigungen SoSe14 + Ws14/15. Bedeutet immerhin, dass Ws13/14 in Ihrem Besitz ist. Da haben Sie aber auch nicht gezahlt.

(1.8.16: Noch einmal: Seit dem 22.5.15 ist die aktuelle Bescheinigung in Ihrem Besitz. Nachforderungen für ältere Bescheinigungen sind Schikane, um mich fertig zu machen. Nur zur Erläuterung des Begriffes „Mitwirken“, wie Sie ihn in “fehlendes Mitwirken“  verwenden)

-      Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes: Wirklich noch nie ausgefüllt? Noch nie gesagt, dass keine Erwerbstätigkeit vorliegt ? Nochmal feststellen, dass eine Berufsausbildung nicht zwischendurch mal eben (1.8.2016: von Juli bis September) absolviert wurde? Die Mitteilung „Kind ohne Ausbildungsplatz“ ausfüllen??

-      Charlies Abiturzeugnis? Wozu? Mit der Immatrikulationsbescheinigung der staatlichen Hochschule an seinem Studienort wissen Sie, dass einer staatlichen Behörde das Abiturzeugnis vorgelegt wurde. Oder trauen Sie nicht einmal einer anderen Behörde?
Sie wollen es trotzdem persönlich sehen? Schauen wir mal ein paar Monate zurück: Charlie hat gerade vorlesungsfreie Zeit und ist hier in Hamburg, das Abiturzeugnis liegt bei ihm in seinem Studienort. Wird einige Zeit dauern, bis er wieder dort ist. Versuch der Abkürzung: Anruf bei seiner Schule mit der Bitte um eine Kopie. Antwort, das geht nicht, denn das Abitur liegt einige Jahre zurück, es hat einen schulinternen Umzug gegeben, die Dokumente liegen in irgendwelchen Kartons, sind nicht erreichbar und ich solle den Kollegen sowieso am Nachmittag anrufen. Nein, ich habe nicht angerufen. 
Zum Semesterbeginn fährt Charlie an seinen Studienort, am 25.9. habe ich von ihm per Mail das Zeugnis, am 29.9. geht es an Sie.

Da haben Sie längst abgelehnt, und zwar rechtsgültig.

 

Damit wären wir bei Bertha, zweitälteste  von 5 Kindern, zum Glück können wir die älteste Anna (sie studiert im 10. Semester Medizin)  draußen vor lassen.  Bertha studiert Modedesign in Hamburg.

Ebenfalls am 22.5. haben Sie die aktuelle Studienbescheinigung erhalten, in der ein lückenloses Studium (7. Hochschulsemester/ 7. Fachsemester)  bestätigt wird. Wenn Sie dann  tatsächlich weitere Studienbescheinigungen  anfordern, für das 6. Semester, das 5. Semester, das 4. Semester, das 3. Semester, das 2. Semester und das 1. Semester ( Sie schreiben Sommersemester 2012),  dann haben wir, gelinde gesagt, ein verschiedenes Verständnis darüber, was eine Bescheinigung ist.

Ist es tatsächlich für Sie unzumutbar, die darin enthaltene Information zu realisieren?

(1.8.2016: Auch hier geht es nur um Schikane, um den Antragsteller zu Fall zu bringen.)

 

Sie haben übrigens bis zum September 2013 Berthas Ansprüche anerkannt und  gezahlt.

(1.8.2016: Korrektur: Berthas Ansprüche sind ab Dezember 2010 nicht bezahlt worden. Ich habe es nicht bemerkt. Es war das letzte halbe Jahr im Leben mit meiner Frau.  Beim Nachrechnen in Oktober 2015 habe ich die Differenz in der Zahlung als direkte Zahlung an die  Älteste zugeordnet, fälschlicherweise. Siehe ANmerkung am Schluß) 

Bertha hat im Jahr 2011 nach der Schule, entsprechend der Ihnen vorliegenden Bescheinigung ein Steuer-Brutto  5.775,00 Eur verdient, in den ersten 3 Monaten 2012 weitere 3.089,43 Eur. Dann hat sie das Studium aufgenommen. Ich weiß bis heute nicht, ob diese Beträge kindergeldschädlich sind oder nicht.  Sie haben die entsprechende Auskunft und Belege bei mir angefordert, ich habe Bertha um die entsprechenden Nachweise gebeten, sie hat sich an ihren Arbeitgeber gewandt, irgendwann hat sie diese Dokumente zurückbekommen, am 9.9. habe ich sie von ihr erhalten, am 15.9. geht der Brief an Sie.

Da haben Sie längst abgelehnt, und zwar rechtsgültig.

 

Zurück zu 2013:

In dem Sommer ging es dann ganz schnell: Charlie raus, denn er hatte Abitur, und nein, einen Studienplatz gibt es numal erst im Herbst, also keine Bescheinigung. Dann Anna raus, ist 25 Jahre alt. Sollte im Prinzip bei 4 verbleibenden keinen Unterschied machen.

Dann im Oktober 13 ist Bertha rausgenommen. Möglicherweise habe ichs nicht mal richtig gemerkt: Die Wege der „Familien“ kasse sind unerforschlich, ich habe lange Zeit gedacht, dass es mit Ihren Bescheiden schon seine Richtigkeit haben werde.

Und ich hatte ein Projekt, einen Programmierauftrag, zum ersten Mal seit dem Tod meiner Frau eine weiterweisende Perspektive bei erfolgreichem Abschluss. Wahrscheinlich habe ich nicht darauf geachtet, wieviel Sie gerade in diesem Monat zahlen.

Das mit dem erfolgreichen Projektabschluss hat so nicht geklappt. Als Emil mit seinen 4 Geschwistern und mir Geburtstag feierte, lag die Nachricht auf dem Anrufbeantworter, dass meine Schwester einen schweren Unfall erlitten hatte, lebensbedrohlich, massiv schwere Kopfverletzung. Sie betreut meinen ohne sie hilflosen Bruder.

Familie ist nun mal nicht – wie PolitikerInnen einer kindergeilen und elternfeindlichen Gesellschaft  meinen – dort, „wo Kinder sind“ . Familie ist dort, wo Geschwister sind, wo Eltern sind, wo Unfall ist, wo Krankheit ist, wo pflegebedürftige Angehörige sind. Familie ist das, was man sich nicht aussuchen kann. 

Das betrifft meine Frau und uns alle, als sie nach der Geburt des 5. Kindes an Krebs erkrankte, das betrifft meine Frau und uns alle, als sie imJahre 2005 regelmäßig zur Pflege ihrer an Als erkrankten Mutter nach Süddeutschland reiste, das betrifft uns alle, als sie 2009 zum zweitenmal an Krebs und auf den Tod 2011 hin erkrankt.

Und es betrifft mich, wenn meine Schwester einen lebensbedrohenden Unfall erleidet. Und es betrifft mich und meine Kinder, wenn es schließlich 3 Monate dauert, bis sie aus der Rehabilitation nach Haus entlassen wird. Nein, ich habe keinen Antrag auf Erstattung für die Betreuung zweier Kranker gestellt.

 

Sie haben in der Rechtsmittelbelehrung zu Ihrem Bescheid darauf hingewiesen, dass ich ohnmächtig bin. Dass Ihr „rechtsgültiger“ Bescheid durch das Bundesverfassungsgericht gegen meinen Widerspruch geschützt ist. Es bedeutet, dass das Verfassungsgericht Partei für die Behörden und gegen die wehrlosen Inhaber ihrer  Ansprüche genommen hat. Die Richter als Kumpane der Henker beschließen die Ohnmacht der Ohnmächtigen. Man nennt das Rechtsfrieden.

 

Ich habe vor einiger Zeit eine Notiz gelesen, da wurde mit Erstaunen vermerkt und beklagt, wieviele staatliche Leistungen doch gar nicht in Anspruch genommen werden. Wie viele Rechtsansprüche doch einfach verfallen.

Nun wollen Sie auch mich in diesen Teich der staatlichen Krokodilstränen einspeisen. 

 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer diese Gelder nicht in Anspruch nimmt? Schon mal gewundert, wie wenige ordentlich verheiratete 1,27-Kind Familien auf diese Gelder verzichten, und wie viele einzelerziehende Vielkind Elternteile das Geld nicht in Anspruch nehmen?

Könnte das vielleicht daran liegen, daß eine 5 Kinderfamilie etwas anderes ist, als eine 1,27-Kind Familie?

Denn der Umfang der Aufgaben nimmt nicht linear, sondern massiv zu. Denn da gibt es Flaschenhals- und Chaoseffekte. Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt- das war eher ein Schwall, der dazu geschüttet wurde. Wir haben Termine gehabt, da haben meine Frau, ich und unsere älteste Tochter als Stellvertreterin 3 Elternabende zugleich besucht.  Die von den Kindern erworbenen Kompetenzen fließen nicht als Energie in die Familie zurück: Die Kinder ziehen aus. 3 unserer Kinder haben den Führerschein. Dennoch sind alle Umzüge in Verbindung mit dem Studienbeginn von mir gefahren worden.  Der Papierkram, Waisenrenten, Kindergeld, Anträge, Bescheinigungen, Steuererklärung, es läuft durch einen Flaschenhals: Mich. Wenn zusätzliche Anforderungen kommen, dann kann es sein, dass alles ins Stocken kommt. Das ist wie auf der Autobahn, wenn der Verkehr zunimmt. Da sind Verschleißeffekte. Eine Erfahrung nach dem Unfall meiner Schwester war, dass ich langsam geworden bin, dass das schleunige Aufflisten, Priorisieren  und Abarbeiten von Jobs im nacheinander Wegarbeiten so nicht mehr funktioniert.

- Gut, nehmen wir vielleicht als Verständnishilfe die Sache mit den Adventskalendern.  Die Vierte von den Fünfen studiert seit einigen Wochen in Dresden das Fach Bauingenieur. Und die anderen wollen sich ein Wochenende bei ihr treffen. Fahren mit Bus oder Mitfahrgelegenheit dorthin. Schlafen in ihrem Zimmer. Als der Jüngste am Sonntagabend zurück kommt, spricht er von Katastrophen, die vorgekommen sind, die zweite war, dass sie wegen eines Defektes am Bus erheblich verpätet ihr Ziel erreichten, die andere war, dass sie beim Umsteigen die Tüte mit den Adventssachen im Bus haben liegen lassen. 5 Kalender, 5 Marzipanbrote, etwas Süßigkeiten. Das ist für die Kinder bestimmt und  ist zugleich dankbares Eingedenken an meine längst verstorbenen Eltern, an meinen Vater,  der mit dem Marzipanbrot selbst Erinnerung an seine Mutter weitergab, es ist eine Verabredung, die ich einmal im Jahr habe, so wie ich einmal in der Woche eine Verabredung auf dem Friedhof Ohlsdorf habe. Zu Lebzeiten meiner Frau war noch ein Tannenzweig dabei. Und den Kalender hatte sie irgendwann selber zu zeichnen angefangen. Ein Kärtchen mit einer Bleistiftzeichnung für jeden Tag, für 5 Kinder und einen Mann und sich. Manchmal, selten, habe ich mitgezeichnet.  Im vergangenen Jahr hat das noch einmal die jüngste Tochter gemacht, für die 3 noch vorhandenen Bewohner. Dieses Jahr habe ich, halbwegs in der Zeit, die Dinge beisammen gehabt, und den Reisenden in einer Tüte mitgegeben. Sie haben die Tüte ins Gepäcknetz getan, vergessen. Ich habe ihm keine Vorwürfe gemacht. Habe gesagt, dass mir so etwas auch passiert ist.

Aber für mich ist es die Erfahrung,  dass ich nicht mehr die Kraft habe, meine Kinder  zu erreichen, mit einem Geschenk zu berühren, es ist das, was ich mit Ohnmacht meine.  Dieses Versagen, etwas nicht zu schaffen, irgend wie keine Hände mehr zu haben, das ist kontinuierliche Erfahrung, tägliches Fühlen.

Vielleicht schaff ichs noch in dieser Woche Ersatz zu schaffen,  6 Briefe zu verschicken (einen an Schwester und Bruder) . Aus einem Begleitbrief  an ein Einzelkind werden 5 Grußsätze, die einander gleichen. Es wird halt etwas abstrakter mit 5 Kindern. Es gibt weitere Briefe, die nicht geschrieben werden. Meine Frau hatte Verwandte, sie hatte Freundinnen um sich. Aber  ich bin mit Ihnen beschäftigt.

 

Das müssen Sie alles nicht wissen.  Was Sie wissen müssen, als MitarbeiterIn einer „Familien“ kasse, (das Wort ist pervers wie Orwells „Wahrheits“ministerium), was Sie zu wissen haben,  ist allerdings, dass das Abarbeiten von Vorgängen mit zunehmender Kinderzahl und abnehmender Elternzahl erheblich komplexer, zeitaufwendiger und störungsanfällig wird.

Sie dürfen davon ausgehen, dass  ich ausgelastet bin und keine behördliche Beschäftigungstherapie mit Antragsformularen, Bescheinigungsforderungen und Fristsetzungen benötige. Sie dürfen allerdings erwarten, dass Sie bei konstanten Druck das System Familie zusammengeschossen kriegen. Und wenn Sies nicht allein schaffen, Ihr Kollege, Ihre Kollegin im Finanzamt hilft Ihnen dabei. Die hat mein Konto stillgelegt, meint, da wären 5.800 Eur Steuer zu pfänden, nein, die habe  ich nicht verdient , aber man kann ja schon mal schätzen und darauf pfänden.  -

 

Sie haben, ich weiß nicht,  ob Sie Beamtin oder Beamter, Angestellte oder Angestellter sind. Ich nehme dennoch an, dass Sie bei Dienstantritt irgendein Versprechen abgelegt haben,  daß Sie nach besten Wissen und Gewissen handeln werden.

Ich weiß nicht, ob ich in Ihrem Sprachgebrauch als Kunde, Klient, Antragsteller, oder einfach als Idiot der Nation vorkomme. Meine Frau und ich sind diejenigen, die mit 5 Kindern den  realen Wert in die Gegenwart gestellt haben, den Sie unter dem Motto: „Je weniger Kind ich aufziehe, desto mehr Altersbezüge für mich“ unter sich aufteilen, und die selber den geringsten Teil davon erwarten dürfen. Dass bei einer halbwegs angemessenen Zurechnung der Erträge der Kindgeneration an die elterliche Investitionsleistung

das Kindergeldverfahren – und Ihr Job - ersatzlos gestrichen werden könnten, dürfte Ihnen ja auch klar sein. 

Haben Sie schon überlegt, bei welchem meiner 5 Kinder Sie Ihren Antrag auf Altersversorgung stellen? Vielleicht bei der Ältesten, der Medizinerin, die demnächst ins Arbeitsleben eintritt? Von der können Sie sich behandeln lassen, im Krankheitsfall. Und von deren beruflichen Einkommen werden Sie dann einen gewaltigen Anteil kassieren als Ihren Lebensunterhalt. Sollte meine Tochter nach einer Begründung fragen, erklären Sie ihr einfach, dass Sie ein Teil der Hölle waren, mit der sich ihr Vater herumschlagen mußte.  Das wär doch mal ein Antrag.  

 

Aber Sie, - Sie - haben versprochen, dazu beizutragen, dass meine Ansprüche auf Kindergeld von Ihrer Behörde beglichen werden.  Es gibt eine Mitwirkungspflicht von Ihrer konkreten Person, für deren konkrete Erfüllung Sie bezahlt werden.

 

Und es gibt das Grundgesetz:

Artikel 6:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Und :

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft.

 

Wenn Sie mit Ihrem Bescheid einen seit 2013 aufgelaufenen Anspruch von 10.057 € (Stand August 2015) pauschal zerstören, dann verstoßen Sie gegen Ihr Dienstversprechen und Sie verstoßen gegen das Schutzversprechen des Grundgesetzes.

 

Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht ansatzweise erkennbar. Wissen Sie was 10.000 Euro sind?

 

Sie hätten,  - nein es ist nicht mein Job Ihnen alternative Strafmaßnahmen vorzuschlagen. So weit kommt es noch.

 

Sie haben mit Ihrem Bescheid über die Verweigerung von 10.000 Euro die maximale Katastrophe verursacht. Das ist Handeln aus Haß. Das ist Ihre persönliche  schwere Pflichtverletzung.

 

Ich lege hiermit Beschwerde bei Ihrer Dienstaufsicht ein und fordere die Summe als Ersatz für den vorsätzlich verursachten Schaden von Ihnen zurück.

Mein Konto ist mit 5.800,- Eur gepfändet worden, wie oben erwähnt.  Ich muß Stornierungen und Mahnungen bezahlen. Meine Kreditkartenbank hat den zeitweiligen Zahlungsausfall zur Kenntnis genommen.

Das Schreiben dieser Briefe mit Dokumentation hat mehr als einen Arbeitstag gekostet.

Ich behalte mir vor auch diese Beträge zurückzufordern.

 

Und dann bleibt noch eine Frage: Mit wie vielen Menschen haben Sie das auch noch praktiziert, wie vielen alleinstehenden Müttern oder Vätern das Geld wegen „mangelnder Mitwirkung“ entzogen? Wie vielen Menschen, die kontinuierlich an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operieren und jenseits davon, haben Sie geschrieben, dass der Bescheid rechtskräftig ist, und eine Gegenwehr laut Bundesverfassungsgericht nicht möglich?  Die von Ihnen lernen, dass sie Versager sind, „selber schuld“, und das nur noch wimmernd hinnehmen können ? Welchen Betrag haben Sie einbehalten?

 

Ich bin nur noch neugierig.

 

Mit  freundlichen Grüßen

 

 

 

Anlage: Dokumentation von Kindergeldleistungen gegen Ansprüche 2015, 2014, 2013, 2012.  

Ich  muß eine Korrektur anmelden (25.7.2016): Nach dem Schriftwechsel mit „Familien“kasse habe ich mich überzeugt, dass das Kindergeld bereits seit 12/2010 statt, wie angenommen seit 10/2013 entzogen wurde.

Die Tabellen werden damit auf das Jahr 2010 ausgedehnt.  

 

Der tatsächliche Fehlbetrag beläuft sich damit auf 16.700.- Euro.

 

Ich hatte in den schweren Jahren fälschlich angenommen, daß ein Betrag direkt an eine Tochter gezahlt worden wäre. Die Spalte Bemerkung mit meiner Interpretation der Zuordnung habe ich entsprechend aktualisiert.