Ekkehard von Guenther 22301 Hamburg |
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Ekkehard von Guenther, , 22301 Hamburg
Familienzerstörungskasse
Nord
Grombkowski/Bombor
200069
Hamburg
Betrifft Mein Schreiben
vom 02.05.2016 an die Behörde für Arbeit,
Soziales, Familie und Integration.
Hamburg, den 12.07.2016
Sehr geehrte Herren Grombowski, Bombor,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05. Juli
2016.
Beginnen wir
mit dem Schluß und arbeiten uns von da aus nach vorn durch:
Ihre Aufstellung der Kindergeldzahlungen
ist eine idealisierte Fassung, die das
tatsächliche Zahlungsverhalten nicht wiedergibt.
Beispielsweise wurde die Kindergelderhöhung
zum 1.1.2015 für zwei Kinder von Ihnen unterschlagen, bis ich mit meinem
Einspruch vom 17.10.15 darauf aufmerksam gemacht habe. Die Zahlung erfolgt am
20.10.15 als undokumentierte Pauschale über 60.- Euro. Den Vorgang machen Sie
sich dann in Ihren Tabellen glatt.
(Seite 2 vom 17.10.15 dito zitiert 1.12.2015,
beiliegend im Schreiben an BASFI
entspricht das Seite 6): Bisher
wurden für Emil und Doris bis August je 184.- bezahlt. Es ist Ihnen entgangen,
dass seit dem 1.1.2015 der Anspruch für das erste und zweite Kind 188.-
beträgt.
Im
Monat September 2015 wurde nur für Emil am 18.9.15 Eur 188.- gezahlt. Eine
stillschweigende Korrektur des Betrages, ohne dass die Monate Januar bis August
nachgeführt worden sind. Eine Zahlung für Doris ist nicht erfolgt.
Bis zur ausdrücklichen Widerlegung durch Sie
sind es allein meine Tabellen, die den realen Verlauf wiedergeben. Diese
Tabellen liegen Ihnen seit meinem ersten Einspruch vom 17.10.15 vor und sind
meinen Dokumentationen regelmäßig beigefügt.
Nebenbei: Wenn ich mir Ihr Papier ansehe,
vermute ich, daß Sie mit Ihrem Dokumentationswerkzeug gar nicht in der Lage
sind, einen realen Verlauf abzubilden.
Dann entschuldigen Sie sich für die lange
Bearbeitungsdauer im Einspruchsverfahren „ausdrücklich“. Und Sie erklären es
mit der unabdingbaren mehrfachen Kontaktaufnahme mit meinem Rechtsanwalt.
Leider.
Was Sie nicht erklären ist, warum Sie
überhaupt erst nach meinem persönlichen Schreiben an die Behörde für Arbeit,
Soziales, Familie und Integration vom 2. Mai 16 aktiv geworden sind.
Was Sie nicht erklären und was auch nicht
Gegenstand Ihrer „Entschuldigung“ ist, das ist der Verbleib meines Einspruchs
vom 17.10.15 und meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an die Leitung der
Familienkasse vom 1.12.2015. Beide Dokumente, inzwischen galt nur noch das
blanke Mißtrauen gegenüber der Behörde, als Einschreiben versandt.
Die erste Reaktion Ihrer Behörde erfolgte
nach Hinzuziehung des Rechtsanwaltes am 28. April 2016.
Damit wir uns verstehen:
DAS möchte ich von denHerren
Grombowski/Bombor erklärt bekommen.
Zu
Charlie schreiben Sie: „ …
Nachweise ab diesem Zeitpunkt (August 2013) wurden von Ihnen leider nicht
eingereicht.“
Ich habe auch Bescheinigungen ohne
Begleitschreiben eingesandt. Das ist jetzt sehr bedauerlich, nicht wahr.
Aber:
Bei Durchsicht meiner zugegebenermaßen
lückenhaften Historie auf der Festplatte finde ich folgende 2 jpg-Dateien mit
Scandatum vom 24.11.2013:
(Anmerkung 160927: Ich habe das Dokument
hier mit Texterkennung eingelesen und hier einkopiert. Bitte die Layoutschwächen zu entschuldigen.)
Name und
Vorname des/der Kindergeldberechtigten Guenther, Ekkehard Kindergeld-Nr. Steuer-1D des/der Kindergeldberechtigten
Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.:
----
nach Beendigung der Schulausbildung
Angaben zum Kind:
Name 1 Vorname
Guenther .
Charlie
Geburtsdatum 1 Steuer-ID des Kindes
Familienstand: (x)ledig | seit ................................... 0 verheiratet
0
verwitwet
0 in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
0 geschieden 0 dauernd getrennt lebend
Das Kind wohnt
0 in meinem Haushalt
x nicht in meinem Haushalt,
sondern seit Sep 13
bei/in xxx
_
X nein
Eine Schulbescheinigung I Das
Abschlusszeugnis 0 füge ich bei.
0 reiche ich nach.
Beabsichtigt ist
0 nein
X
ein Studium für die Dauer von
bis SoSe 2017
Eine Immatrikulationsbescheinigung
0 eine Berufsausbildung für die Dauer von
O (füge ich bei.
[200115: ist im scan-jpg angekreuzt]
x reiche ich nach.
bis
Eine Kopie des
Ausbildungsvertrages 0 füge ich bei.
0 reiche ich nach.
M
0
N für
die Dauer von
;
bis
c::J
..'..".,,
Einen Nachweis hierüber
0 füge ich bei.
0 reiche ich nach.
c
j!!
(/)
Falls das angestrebte Ausbildungsverhältnis nicht zustande
kommt, werde ich die Familienkasse umgehend
unterrichten.
->
Schuljahresende nicht beginnen bzw. fortsetzen. o ja x nein
Es hat
D keinen Ausbildungsplatz .
D keinen Studienplatz .
Den ausgefüllten Vordruck
"Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" (KG 11a)
D füge ich bei. D reiche ich nach.
x nein
D Es wird für die Dauer von
D ein freiwilliges soziales Jahr leisten.
D ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten.
D den Bundesfreiwilligendienst leisten.
D einen anderen geregelten Freiwilligendienst leisten.
D Sonstiges:
bis
Einen entsprechenden Nachweis
über den Freiwilligendienst oder die sonstige Tätigkeit
D füge ich bei. D reiche ich nach.
D Es wird ab eine Erwerbstätigkeit aufnehmen .
Den ausgefüllten Vordruck
"Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" (KG
11a)
D·füge ich bei. D reiche ich
nach.
D ja x nein
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz : Die Daten werden aufgrund
und zum Zweck der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der Abgabenordnung bzw.
aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches erhoben, verarbeitet und genutzt .
Ich versichere , dass alle Angaben
wahrheitsgetreu gemacht worde sind. Die erforderlichen Nachweise
sind beigefügt. Mir ist bekannt, dass Veränderungen gegenüber den gemachten Angaben
unverzüglich der zuständigen Familienkasse anzuzeigen sind.
Datum (20.11.13) Ekkehard von
Guenther
Dieses
Dokument habe ich offenbar mit Datum von 20.11.2013 unterschrieben, der Scan
ist vom 24.11.2013.
Weiterhin ist
das Kästchen „Immatrikulationsbescheinigung ist beigefügt“ angekreuzt
Ich gehe
davon aus, daß dieses Dokument und eine Immatrikulationsbescheinigung nach dem
Scan dann eingetütet und versendet worden sind.
Das erweckt
in mir dann ja doch den Eindruck, daß Sie in Ihrer Historie Vorgänge
unterschlagen.
DAS möchte ich von denHerren
Grombowski/Bombor erklärt bekommen.
[Anmerkung 200115: Der Scan ist nach
ocr-Erkennung der jpg-Datei nicht mehr ganz nachvollziehbar. Hat sich aber,
siehe folgende Anmerkung, erledigt, weil der Fachvorgesetzte den Eingang
bestätigt hat.]
Anmerkung 20160927: Vom BZSt aus wurde der Eingang für den 29.11.13 bestätigt.
Weiterhin
schreiben Sie:
Da die
anspruchsbegründenden Unterlagen (Studiennachweise) erst nach Ablauf der
Einspruchsfrist am 18.09.2015 eingereicht wurden, war eine rückwirkende
Festsetzung des Kindergeldes nur ab August 2015 möglich.
Bei
Durchsicht meiner zugegebenermaßen lückenhaften Historie auf der Festplatte
finde ich folgendes Dokument vom 04.9.2015, ich kopiere den Text direkt
hierher.
Hamburg, den 04.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend und nochmals die Studienbescheinigungen meines Sohnes
Charlie, geb xx.6. 1994. Sein Studium ist lückenlos an sein Abitur im Sommer
2013 angeschlossen.
Allein aus der obenliegenden
Bescheinigung für das SoSe 2015 geht bereits hervor, dass 4 Fachsemester und 0
Urlaubsemester geleistet sind, dass also seit Herbst 2013 lückenlos studiert
wurde. Alle weiteren von Ihnen geforderten Studienbescheinigungen sind somit überflüssig. Ebenso überflüssig
die geforderte Schulbescheinigung: Sowohl Abitur als auch Verlassen der Schule nach demselben
sind Bedingung zum Studium.
Eine Mitteilung „Kind ohne
Ausbildungs oder Arbeitsplatz“ ist überflüssig!
Eine –Null- Erklärung „zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung
und Erwerbstätigkeit“ des studierenden
Sohnes ist beigelegt.
Von meinen 5 zwischen 1988 und
1998 geborenen Kindern befinden sich 4 im Studium und einer an der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Aus dem Datum
des Schreibens geht hervor, dass es innerhalb der Einspruchsfrist vor dem 18.9.2015 eingesandt wurde.
Aus dem
Dokument geht hervor, dass es als ein Begleitschreiben dient für
Studiennachweise sowie weitere Formulare „Kind ohne Ausbildung oder
Arbeitsplatz“ und „abgeschlossene Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit“, die
damit versandt worden sind.
Weiterhin
geht daraus hervor, dass der Autor zunehmend genervt auf dauernde sinnlose und
schikanöse Nach- und Zusatzforderungen reagiert.
Und auch dieses Dokument ist da wohl aus Ihrer
Historie herausgefallen.
DAS: Diesen
Wust von schikanösen Nachforderungen möchte ich von denHerren Grombowski/Bombor
erklärt bekommen.
DAS: Die
zweite lückenhafte Historie möchte ich von denHerren Grombowski/Bombor erklärt
bekommen
Zu Bertha schreiben Sie: Der formlos gestellte
Antrag vom 15.06.2015 wurde mit Bescheid vom 16.07. 2015 wegen fehlender
Mitwirkung abgelehnt.
Bei
Durchsicht meiner zugegebenermaßen lückenhaften Historie auf der Festplatte
finde ich folgendes Dokument vom 22.5.2015, ich kopiere den Text direkt
hierher.
Hamburg, den 22.05.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend übersende ich
Ihnen einen Antrag auf Kindergeld nebst
Schulbescheinigung für die nunmehr 18 jährige Tochter Doris, sowie
Studienbescheinigungen für Bertha und Charlie.
Mit freundlichen Grüßen
Berthas
Bescheinigung hatte sie mir per Mail als Datei geschickt, hier ist sie:
Immatrikulationsbescheinigung
Frau Bertha
von Guenther
Matrikel-Nr. xxx
geboren am nn.08.1990
in Hamburg
wohnhaft in
22301 Hamburg
ist an der HAW
Hamburg
im Sommersemester
2015 rückgemeldet.
Angestrebtes Studienziel Bachelor
Studiengang Modedesign
Kostümdesign Textildesign, Schwerpunkt
Modedesign
Hörerstatus Haupthörer
Studientyp / Studienform Vollzeitstudium / Erststudium
Studienart Vorlesungssemester
Hochschulsemester 7
Studienfachsemester 7
Gültig vom 01.03.2015 bis 31.08.2015
Hamburg, den
22.04.2015 Studentensekretariat und Prüfungsamt
Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist daher
ohne Unterschrift und Siegel gültig.
Verifikations-Nr.: xxxxxxxxxxx Zur
Verifikation dieser Bescheinigung wählen Sie bitte folgende Webadresse: http://www.haw-hamburg.de/verify.html
Aus diesem
Dokument vom 22.4.2015 geht hervor, dass Bertha im 7. Semester an der
Hochschule studiert, und daß sie ununterbrochen im Fach studiert hat.
Ein Forderung
nach weiteren Bescheinigungen „6. Semester, 5. Semester, 4. Semester, 3.
Semester“ … und so fort sind nun einmal
nur noch als Schikane gegen kinderreiche Familie zu verstehen.
Daß angeblich
keine Bescheinigung zum ersten Semester verschickt wurde, halte ich für
unwahrscheinlich.
Auch dieses
Dokument kommt in Ihrer Historie nicht vor.
DAS: Die
dritte lückenhafte Historie möchte ich von denHerren Grombowski/Bombor erklärt
bekommen
DAS: diese schikanösen Nachforderungen
möchte ich von denHerren Grombowski/Bombor erklärt bekommen.
Dann bleiben meine Einsprüche vom 17.10.15 und meine ausführlichere
Beschwerde vom 1.12.15. Ich habe dort Gründe vorgetragen, warum es zu
Verzögerungen gekommen ist.
In Ihrer
Antwort haben Sie keinen einzigen Grund einer Würdigung unterzogen.
Die Realität
von Familie wird in Ihren Antworten vollständig ausgeblendet.
DAS möchte
ich von denHerren Grombowski/Bombor erklärt bekommen.
Sie stellen
Fristen um Fristen: Die Wahrscheinlichkeit darüber zu stolpern, steigt auf 100%
: Bei zunehmender Kinderzahl, bei Verstreuung der 5 Kinder auf verschiedene
Orte, bei zunehmendem Alter des
Antragsstellers, bei Krankheit, bei Unfällen, bei Schicksalsschlägen.
Wie kommen
Sie dazu, eine derartige Wette gegen Menschen zu inszenieren?
Ihre
vielfältige Fristensetzung ist eine Diskriminierung meiner alten
alleinstehenden Person gegenüber den jungen, gesunden, verpaarten ein oder zwei
Kind-Familien.
DAS möchte
ich von den Herren Grombowski/Bombor kommentiert bekommen.
Und dann ist
da die Bereitschaft zuzuschlagen im 10.000 Euro Bereich gegen Familie mit ihren
ach –so von Armut bedrohten Kindern.
SIE MACHEN
arm!
DAS möchte
ich von den Herren Grombowski/Bombor kommentiert bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard von
Guenther
[200115
Schreibung Bombor in der Anrede korrigiert] zuletzt::200115 evg