Schluss mit Familie!
170912 Status: eher
Baustelle. Ankommentierte Textzitate.
Belege, dass Familienfeindlichkeit nicht nur in Behörde ist, sondern
öffentlicher Wille von Grün, von Links, von Kultur, von Konservativ, von
Journalist.
Stefanie von
Berg,
Gregor Gysi,
Sarah Rambatz,
Jürgen
Flimm,
Sozialgericht,
Guido Kleinhubbert,
Peter Tauber,
Beschwerdebescheid der Familienkasse,
Deniz Yücel
Stefanie von
Berg, „schul“-politische
Sprecherin der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft:
„Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30
Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt. …Und das
ist gut so.“
Das bloße Vorhandensein von Menschen in
Mehrheit stellt für die bevölkerungspolitische
Sprecherin der Grünen einen Verstoß gegen das „gut so“ dar.
Eine andere Folgerung kann man aus diesem
Satz nicht ziehen.
Zur Durchsetzung des Familienverbots siehe:
www.keinkindergeld.de.
Frau von Berg verstößt gegen
dieSchutzvorschrift des Artikels 6 GG: Sie ist eine Feindin von Familie.
Gregor Gysi,
Abgeordneter
der Linken im Bundestag
https://youtu.be/s9d87JjYHuk
24. Mai 2015 · Neuruppin, Brandenburg ·
Ich rufe Sie auf, an der Demonstration »Schöner Leben ohne Nazis. Vielfalt ist
unsere Zukunft« am 6. Juni um 10 Uhr in Neuruppin teilzunehmen. Wir müssen uns
gegen die Nazis stellen. Schon aufgrund unserer Geschichte zwischen 1933 und
1945 sind wir verpflichtet, Flüchtlinge anständig zu behandeln. Außerdem muss
deren Leben gerettet werden im Mittelmeer. Und es muss einen legalen Weg geben,
um in Europa Asyl zu beantragen.
Auch Länder wie Polen - sehr katholisch übrigens - müssen bereit sein,
Flüchtlinge aufzunehmen.
Und dann gibt es ja noch was: Jedes Jahr sterben mehr Deutsche, als geboren
werden. Das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders
vervielfältigen.
Und schon deshalb sind wir auf Zuwanderer aus anderen Ländern angewiesen.
nachgereichte Entschärfung:
15. Oktober 2015 ·
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es ärgert
mich, dass jedes Jahr mehr Deutsche sterben, als geboren werden, weil wir keine
kinderfreundliche Gesellschaft sind. Ich freue mich nur bei den Nazis, wenn sie
wenig Kinder herstellen, damit sich die Nazis nicht vermehren.
https://www.facebook.com/gregor.gysi/posts/10152994341662693
Herr Gysi verstößt gegen Artikel 6 GG:
Er ist ein Feind von Familie.
170831:
Die implizite Abbildung der politischen Gesinnung „Nazi“ auf eine Ethnie „Nazi“
ist Rassismus pur.
Implizit: Denn nur Kinder der Ethnie Nazi sind automatisch selber Nazi.
Kinder von Eltern mit der politischen Gesinnung „Nazi“ sind frei. Es steht
allein in deren Leben, welche politische Meinungen sie haben.
Politische Nazis werden weder gezeugt noch geboren.
Für einen meinungsbildenden führenden Intellektuellen der Linken ein wenig
dumpf.
Ich hatte früher eine gute Meinung von Herrn Gysi. Fand ihn interessant. Jetzt
habe ich sie nicht mehr.
(2017.0908,
mopo) Sarah Rambatz: „Alles, wo Deutsche sterben“, eindeutig in seinem Wunschcharakter
erst im Kontext ihrer Facebookgruppe: „Deutsch mich nicht voll“
Eine nette Mischung aus jugendlicher Unschuld, höherem Gutsein, lächelndem
Fanatismus, aufstrebender Politikerin. Mob.
Ziemlich belanglos, menschlich
gesehen.
Aber der Wunsch: Deutsche sterben sehen.
Wenn dieser Wunsch exakt so in den Köpfen der BearbeiterInnen der „Familien“
kasse agiert, dann ist das eine hinreichende Erklärung für das, was die mir
angetan haben.
Er ist wirksam, der Wunsch.
Und dafür schulden mir die v. Bergs, die Rambatzs, die Gysis, die Flimms, für
diese mörderische Gutheit der Wörter gegen reale Familie, Eltern und Kinder,
schulden die mir eine Erklärung.
http://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/staatsschutz-ermittelt-hass-welle-gegen-linken-politikerin--28375938
(2016.09.14) vor der Wahl zum Berliner
Abgeordnetenhaus.
Jürgen Flimm
u.a.
Wir, als Kunstschaffende aus allen Sparten,
aus der Freien Szene wie aus den institutionell geförderten Häusern in Berlin,
sehen uns einem
aufklärerischen und humanistischen Welt- und
Gesellschaftsbild verpflichtet.
…
Wir lehnen
die traditionelle Familie als familiäres Leitbild ab, innerhalb dessen
konservativ misogyne und homophobe Konzepte Menschen
vorschreiben wollen, in welchen Strukturen
sie ihren familiären Kontext gestalten sollen und Frauen einem biologistisch-
deterministischen
Rollenbild folgen müssen. Ebenso insistieren
wir darauf, dass Frauen die absolute Autonomie über ihre Körper haben.
evg:
1707121:
Endlich eine legitime Autonomie!
Die
Garantie der
absoluten Autonomie
der Frauen über ihren
Körper
durch
Jürgen Flimm dürfte
als heteronom insistierte Autonomie
die einzige legitime
Autonomie
sein
verglichen mit den nur
- selbsternannten -
Autonomen,
die kürzlich durch einige Straßen Hamburgs gezogen sind.
Nachdem die Autonomie dem Körper der Frau gilt, bleibt dem text nach etwas ,
das offenbar nicht autonom ist. -
Jürgen Flimm hat eine gewisse Ahnungslosigkeit
von allem,
was in „traditioneller“ Familie
von Frau und Mann und Kind geleistet wird.
Jürgen Flimm verstößt gegen Artikel 6 GG:
Denn Gleichgültigkeit ist zu wenig, um Schutz zu sein.
„die traditionelle Familie“ ist mit einem
Bein im positiven Recht eingerichtet.
Ihr anderes Bein ist die Natur.
In Artikel 6 GG ist noch ein Rest davon
erkennbar:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern.
170705
Und gleich wieder eingeschränkt: Über ihre
Ausübung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Es braucht Mann und Frau, damit ein Mädchen
oder ein Junge zur Welt kommen können.
Es braucht keinen Staat.
Kinder sind Frucht des unwillkürlichen
Miteinanderseins, als auch der freien Zustimmung ihrer Eltern. Darum ist die
Freiheit des einzelnen Kindes vom Ursprung eine doppelte.
Ein „biologistisch-deterministisches
Rollenbild“ ist etwas anderes als „Natur“.
Denn Flimms Verankerung der Frau im positiven Recht der „absoluten Autonomie
über ihren Körper“ erlaubt ihr genau diejenige Autonomie, die Voraussetzung für
die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag ist.
Die absolute Autonomie über den Körper ist sowieso Humbug. Denn die Vorstellung
eines reinen autonomen Verstandes setzt außer Acht, daß jeder Verstand, auch
der meine, der Verstand seines Körpers ist. Sämtliche Wünsche, sämtliche
Abneigungen, sämtliche Gefühle sind Manifestationen meines Körpers. Autonomie gegen
die Leiblichkeit ist falsche Abstraktion. Die einzige darunter denkbare
Handlung ist die Selbstentleibung. Alle anderen Handlungen bejahen
Wirklichkeit, in die sie sich körperlich hineinstellen und sich damit ihren
Bedingungen unterwerfen, auseinandersetzen,streiten, nähren,teilen, feiern.
Wenn auf Natur verwiesen wird, um Familie zu
begründen, dann geht es nicht um Biologismus.
Berufung auf Natur nimmt ein So-Sein nicht nur der Frau, nicht
nur des Mannes, nicht nur der Tochter, des Sohnes, sondern auch der
übergreifenden Familie vorweg in Anspruch, ohne dieses So-Sein im Vorweg deswegen
für abschließend definiert zu halten. Bestimmung der Familie erfolgt durch die
Erfahrung, in der sie statthat.
Die Nicht-Autonomie der Frau ist kein Defekt.
sondern Anspruch, an dem Partner und Gesellschaft erst ganz werden.
Von da aus resultiert das Schutzversprechen
der Gesellschaft. Das Schutzversprechen des Grundgesetzes ist nicht ausgedacht,
es ist nötig.
Und nein, die Nicht-Autonomie ist kein Anspruch auf Entmündigung durch andere.
Und ich, Vater, alt, bin ebenfalls
Nicht-autonom.
Darum ist die Verweigerung des zugesagten Kindergeldes Verrat am Schutzversprechen.
Sozialgericht
Urteil
(zitiert nach Spon Mi, 12.10.2016)
Familien,
die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr
Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei als
verwertbares Vermögen zu werten, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
entschieden (Az: B 4 AS 4/16 R).
Damit wies das Gericht die Klage einer
Familie aus dem Landkreis Aurich in Niedersachsen ab. Ihr Eigenheim hat 144
Quadratmeter Wohnfläche. Die Eltern wohnten dort ursprünglich mit ihren vier
Kindern. Nachdem drei der Kinder ausgezogen waren, hatte das Jobcenter das Haus
für unangemessen groß erklärt.
Es könne auch nicht mehr als geschütztes
Schonvermögen angesehen werden. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter
geschützt gewesen, zuletzt für drei Personen aber nur noch 110 Quadratmeter.
Das Haus sei daher als verwertbares Vermögen anzusehen.
Da ein Haus nicht innerhalb kurzer Zeit
verkauft werden kann, zahlte das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen nur noch als
Darlehen. Dagegen klagten die Eltern. Sie hätten das Haus selbst gebaut, und
bei Beginn des Hartz-IV-Bezugs sei es auch angemessen gewesen.
Die Richter betonten dagegen, maßgeblich
seien die Verhältnisse im streitigen Bezugszeitraum. Dabei gelte "nur ein
selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe als Schonvermögen".
Ob das Haus früher angemessen war, sei unerheblich. Die Größe einer
angemessenen Wohnung sei nun aber deutlich überschritten. Die Eltern müssten
ihr Eigenheim als Vermögen einsetzen, so das Gericht. Bis zu einem Verkauf
könne die Familie aber Hartz IV als Darlehen bekommen.
161013
Kommentar EVG
Kinderreiche Familien sind arm. Denn ihren
Reichtum haben sie aus sich heraus in die Gesellschaft hineingetragen. Mit dem Auszug der Kinder
sind Eltern Müll.
Bei einer angemessenen Leistungsabrechnung in
ihre Rente hinein wären kinderreiche Eltern keine Hartz IV Empfänger.
Es gäbe gar keine Verhandlung mit dem Sozialgericht.
Das Haus, das „sie selber gebaut haben“, ist ein Ort der familiären Erinnerung,
in dem Geschichte in unendlich vielen Winkeln, Dingen, Gerüchen liegt. Es wird
auch den erwachsenen Kindern ein Ort sein, von dem aus sie ihr Leben und die
elterliche Leistung immer wieder neu
verstehen.
Für die Eltern ihre Würde, tägliche Erinnerung an das, was sie in ihrer Sorge
für ihre Kinder, mit ihren Kindern, für die Gesellschaft getan haben. Ihre
Vorstellung von Gastlichkeit, die sie noch geben können.
Ihr Schutz vor Demenz. Wer alte Menschen vernichten will, der nimmt ihnen ihre
vertraute Umgebung.
Für mindestens 1 Kind könnte das vorhandene
Haus die Möglichkeit geben, selbst dort Kinder aufzuziehen. Es ist eine
Ressource für die Enkelgeneration, die der Staat der Kinderlosen beschlagnahmt.
Es gehört zur Logik der geschwisterreichen Familie, daß jedes Kind in ihr ärmer
ist, als es ein Einzelkind wäre.
Mit der Verelendung ihrer Eltern bis hin zum Zwang zum Hausverkauf werden die
Kinder um ein weiteres Stück sozialer Teilhabe betrogen.
Die Zuordnung des Familieneigentums Haus zu
den (?) Eltern, stellt eine Teilenteignugn der Kinder dar.
Die Richter betonten dagegen, maßgeblich seien die Verhältnisse im streitigen
Bezugszeitraum.
Mit dem „Bezugszeitraum“ wird der Leistungszeitraum der Eltern ohne Abrechnung
unterschlagen.
Es wird der Wirkungszeitraum der elterlichen Leistung unterschlagen:
Im Unterschied zur abgeschlossenen Lebensleistung der kinderlosen
Rentenempfänger ist das Produkt der Eltern aktiv wirkender gegenwärtiger
Wohlstand der Nation.
Abermals werden zeitliche Prinzipien des
Generationenvertrags, Sorge für die Nachgeborenen, Dankbarkeit und Eingedenken
für Getanes, Pflege der Kontinuitäten, Gemeinschaftserfahrung über Jahrzehnte,
durch eine Entmenschung der Zeit in Form des „Bezugszeitraums“ ersetzt.
Das
Bundessozialgericht verstößt gegen die Schutzvorschrift des Artikels 6 GG:
Das Bundessozialgericht ist ein Feind der Familie.
Ausführlich auf: Sozialgericht
gegen Familie
Deutschland
geht es gut…
Guido
Kleinhubbert (Spiegelonline, Dienstag, 23.02.2016)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/armut-paritaetischer-wohlfahrtsverband-spielt-mit-dem-feuer-a-1078831.html
schreibt in seinem Kommentar zum
Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverbandes:
„… Es ist fahrlässig, den Eindruck zu
erwecken, dass es vielen Menschen in Deutschland immer schlechter geht. Wer
wider besseres Wissen so tut, als könnten immer mehr Männer und Frauen trotz
harter Arbeit oder gestiegener Hartz IV-Bezüge kein würdiges Leben führen und
zum Beispiel ihren Nachwuchs nicht mehr angemessen ernähren, der handelt
verantwortungslos. Er trägt weitere Unruhe in jene Teile der Bevölkerung, die
wegen der Flüchtlingskrise ohnehin schon verunsichert sind, und treibt
denjenigen Wähler und Unterstützer zu, die einfache Antworten liefern.
Es kann also sein, dass Blues-Sänger
Schneider einige neue Fans bekommt, die er sich nicht gewünscht hat. Zum
Beispiel abc-Politiker, def-Wirrköpfe und ghi-Gröhler.“ (Ersatzbuchstaben von
mir)
Das Einzige, was Kleinhubbert interessiert,
ist dass die Feststellungen zur Armut in Deutschland eine „Unruhe“ in Teile der
Bevölkerung tragen könnten, die in den anstehenden Landtagswahlen 2016 die
etablierten Mehrheiten gefährden könnte.
Das Wenigste, was diesen Systemjournalisten
interessiert, und genau das macht den Journalisten zum korrumpierenden
Verteidiger des Systems, der mit eben dieser Handlung das System unter seinem
Text unheilbar macht, ist die Frage nach den realen Menschen, die in Armut in
Deutschland leben.
Sein Produkt ist die informelle Isolation
zwischen den sich sicher wähnenden Versorgten des Systems und denjenigen, die
in diesem um ihre Existenz kämpfen, deren Existenz dann nur noch in der Sorge
um das blanke Dasein besteht.
Diese Isolation stellt er wasserdicht her.
Guido
Kleinhubbert verstößt gegen die Schutzvorschrift des Artikels 6 GG:
Er ist ein Feind von Familie.
... so gut …
CDU-Generalsekretär
Peter Tauber
„Wenn Sie was ordentliches gelernt haben,
dann brauchen Sie keine drei Minijobs.“
verstößt gegen die Schutzvorschrift des
Artikels 6 GG:
Peter Tauber ist ein Feind von Familie.
… so gut …
„Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur
ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen
Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten
Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten
dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen. …
Zum einen wäre auch bei einer möglichen
Anerkennung der Gründe der Antrag nicht unmittelbar nach Wegfall des
Hindernisses (Zugang der Kündigung wegen Eigenbedarfs und Brand des Elternhauses
im Juli 2015) gestellt worden.
Zum anderen sind die dort angeführten Gründe für eine Wiedereinsetzung
unzureichend. Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer nicht
handlungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.“
… so
unendlich gut
geht es Deutschland, wenn man einen Job als Henker hat.
weitere:
Deniz Yücel
Super, Deutschland schafft sich ab!
Einfach nur spaßig, der Mann.
Bloß, dass ich diese Sorte Humor nicht hab.
zuletzt:170818