Am 21.8.2018 erschien auf SPON ein Artikel des Thomas Fischer.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sami-a-und-der-rechtsstaat-kolumne-von-thomas-fischer-a-1224050.html

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof erörtert unter dem Titel: „ Dann muss sich jeder fürchten“ an einem Abschiebefall diverse Übergriffe der Exekutive gegen Judikative.
Meine eigene Perspektive ergibt sich daraus, dass Judikative in meiner Auseinandersetzung mit der Exekutivbehörde von vornherein keinen Platz hatte, bzw. sich selbst aktiv aus dem Verfahren zurückgenommen hat.
Es geht um eine Gewaltenteilung, in der die Judikative in reibungsloser Komplizenschaft mit Exekutive das Koordinatensystem kollabieren lässt.

190124;
 der untenstehende Text wurde in erster Fassung am 20180828 eingestellt.

 

Ermächtigungsgesetz

Jedes Gesetz ist ein Ermächtigungsgesetz.
Staat verbietet etwas, erlaubt etwas, in kleinerem Rahmen, und installiert Bürokratie zur Beantragung von Erlaubnissen und zur Kontrolle auf Einhaltung. Zur Bestrafung bei Verstoß.

Ein einzelner Mensch, eine kleine Gruppe wie Familie, wird anschließend weniger Optionen, weniger gemeinsamen Bewegungsraum haben. Staat wuchert. Mensch wird kleiner.

 

Der deutsche Staat ist Exekutivstaat.
Er manifestiert sich als Bürokratie, zu deutsch heißt das: "Diktatur der Schreibtische".

 

Kürzlich gab es eine judikative Verwunderung, dass Exekutive selber handelt, unter Hintergehung des Richterspruchs. Unter dem Stichwort "Zeitfenster" lief das ab, eine Abschiebung eines vielleicht „Leibwächters“, die da  eben noch zwischen Richterwillen und Richterspruch exekutivseitig geflutscht werden konnte.

 

Judikative zweifelt nun mehr am Sinn von bisheriger vertrauensvoller Zusammenarbeit.

 

Ui. (das ist meine Meinung dazu)

Hat da tatsächlich Krähe ins Auge gehackt bekommen, von andrer Krähe. Was wird da aus dem Vertrauen unter Krähen?

In einer Gesellschaft, wo das Mißtrauen, das totale Mißtrauen, die absolute Kontrolle und das handfeste Zuschlagen doch auschließlich auf die Nicht-Krähen gerichtet sein sollte.

 

Und als Nichtkrähe frage ich mich doch: Was bedeutet das Wort vertrauensvolle Zusammenarbeit unter zwei Gewalten, die unabhängig von einander zu agieren hätten?

 

Richter sollen sich man nicht so haben. Als ob sie nicht wüssten, dass der Gesetzgeber auf Seiten der Exekutive ist. Polen ist überall.

 

Und auch die Art wie ein Thomas Fischer in seiner Rolle als elderlicher Höchstrichter in Spon die Dinge zurechtrückt, auf seine unnachahmlich liberal ironische Art überzeugt nicht. Ironie entsteht im Scheitern an der Wirklichkeit. Deshalb gehört sie mir und nicht dem Herrn Fischer.

Er nimmt Partei, für wen wohl, und attackiert Angehörige der Exekutive und die Öffentlichkeit für ihre Manifestationen von Gesundheit beim Empfinden, egal ob völkisch oder bei der Rechtssuche.

 

Herr Fischer hätte was Anderes tun müssen. Er hätte die Inszenierung untersuchen müssen. Die Anatomie dieses Konfliktes vornehmen von der dritten Seite aus: Vom Gesetzgeber her.

 

Der Begriff Gesetzgeber selbst stellt eine Abstraktion dar, bestehend aus "Gesetzgeber", der das Gesetz abstimmt, bis es durch ist, und aus, ich schreib mal "Gesetztäter": Denjenigen, die ein Gesetz planen formulieren, einbringen, durchsetzen.

 

Gesetzgeber ist die sogenannte Legislative.

Gesetztäter ist Exekutive.

Legislative ist von vornherein mehrheitlich mit Exekutive kontaminiert.

Jedes Gesetz beruht darauf, dass etwas durch gesetzt werden  soll.
Manchmal siehts aus wie Geschenk. Alle bekommen, Niemandem wird genommen.
Timeo danaos et dona ferentes, hat ein Trojaner gesagt und ein einziger Trojaner war nunmal zu wenig, um noch irgendwas zu retten.
Gesetze haben eine Pferdenatur.  Bis hinab zum – Huf.
Die Legislative hat die Aufgabe sie hereinzulassen.

 

Judikative.

Judikative ist an der Gesetzgebung indirekt beteiligt. Gesetzgeber kann tun, was er will, wird aber mit richterlicher Prüfung rechnen müssen. Insofern wird er auf die justizförmige Qualität des Gesetzes achten.

 

Gesetz kann auf zwei Weisen gegen Recht verstoßen:

Es kann erstens in Widerspruch zu bestehenden anderen Gesetzen stehen. Das zu prüfen wird normale Qualitätssicherung im Verfahren sein.

 

Es kann zweitens gegen das Grundgesetz verstoßen.

Der offensichtliche Verstoß gegen ein konkretes Recht des Grundgesetzes dürfte, wahrscheinlich, in der Legislative bemerkt, massiv diskutiert und zurückgewiesen werden.

 

Weniger offensichtlich ist der Verstoß gegen die Pflicht zur Bindung aus Artikel 1.3 GG.

Artikel 1.3:
Die nachfolgenden Grundrechte binden

Gesetzgebung,

vollziehende Gewalt und

Rechtsprechung als

unmittelbar geltendes Recht.

 

Dieser Artikel macht den Rechtsstaat.

Er setzt die Teilung der Gewalten voraus und bestimmt zugleich deren Zusammenwirken.

 

Was heißt Bindung in der Gesetzgebung?

Zunächst nur Kompatibilität.

Das vom Gesetz angeordnete Verhalten darf nicht gegen Grundrechte verstoßen.

 

Zweitens bedeutet Bindung Dokumentation.
Bindung ist ein produktiver Vorgang, der nachweisbar ist.

Bindung ist die Umkehr der Beweislast.

 

Das Gesetz darf nicht warten, bis ein Betroffener sein verletztes Recht reklamiert und in den Prozess geht.

Das Gesetz muß seine Kompatibilität zum Menschenrecht aktiv nachweisen. Dokumentieren wie beispielsweise Brandschutzmaßnahme im öffentlichen Gebäude.

 

Diese Dokumentation  ist relativ formal und simpel, wenn es um den Schutz der formalen Persönlichkeitsrechte, Beispiel: Meinungsfreiheit, Beispiel:  Bewegungsfreiheit, geht.
Gesetz wird generell erlauben und im Einzelnen nachvollziehbar begründet einschränken.

 

Die Dokumentation von Bindung wird schwierig, wenn der Schutz dem Menschen in seiner blanken Materialität und Bedürftigkeit gilt, der sogenannten Würde.

Gesetzgeber wird nachweisen müssen, inwiefern die berechnete Sozialhilfe der Würde eines Menschen entspricht.

Gesetzgeber wird zu erklären haben, wie nackt ein Mensch sich ausziehen muß, bis der Staat ihm wieder irgendwas anzuziehen erlaubt.

 

Der Nachweis der Bindung wird noch schwieriger, wenn es um "besonderen" Schutz geht.

Der besondere Schutz hat aktiv zu wirken.

Der besondere Schutz hat erfolgreich zu sein.

Ein Schutz, der nicht funktioniert, ist keiner.

 

Der "besondere" Schutz gilt nicht dem nackten Menschen in seiner Würde.

Er gilt den Menschen, die handeln, in Sorge und Verantwortung für andere.

In Ehe und Familie. Selbstlos.

Dieses Handeln ist aktives Handeln, möglicherweise  unter Verzicht auf privaten wirtschaftlichen Erfolg,  möglicherweise in frei gewählter, von keinem Staat zu befehlenden Entsagung im Angesicht meiner Angehörigen. Meine freie Handlung auch im Vorschein ihrer Vergeblichkeit.

 

Der Gesetzgeber hat die familiäre Verantwortung in ihrer materialen Sorge und in der innerfamiliären Zuwendung "besonders" zu schützen.
Das heißt, sowohl das Gesetz als auch der/die  Ausführende haben beide zum Gelingen von Familie beizutragen. Diese Vorgabe schließt behördliche Destruktivität und Hasshandeln zum Ruinieren aus.

 

Der Gesetzgeber hat um die jeder Familie innewohnende Entsagung zu wissen, ohne Recht zu haben, auf Entsagung kontrollieren und kassieren zu dürfen. Darin ist Familie unantastbar.

 

Der Gesetzgeber denkt beim Wort Schutz natürlich Bevormundung. Bei besonderen Schutz natürlich ganz viel Bevormundung. Gesetzgeber denkt nicht "Familie". Denkt nicht „Verantwortung“,  nicht : „Selbstbestimmung“. Denkt nicht: Freiheit.
Gesetzgeber kann Freiheit gar nicht denken.
Er ist selbst nur der zur Macht gekommene Untertan des Totalen.

 

Gesetzgeber denkt bei Familie: Im Mittelpunkt steht das Kind.
Stimmt zwar nicht, Kind spielt keine Rolle,  aber klingt gut.
Kind als Mittelpunkt wird zum aus der Familie isolierten
Staats-Fetisch.
Die sogenannte staatliche Zuwendung ist deshalb besser bei staatlichen Organen wie Betreuung und Schule unterzubringen und darf keineswegs denjenigen, die Familie leisten, direkt zukommmen.
Kind ist ein Transferbegriff.
Alles, was Eltern dem Kind geben, geht in den Staat über.

Dankbarkeit (die wird das Kind später zeigen) ist auch ein Transferbegriff.
Alles, was der Staat schuldet, wird das Kind zurückgeben.
Transferbegriffe sind werthaltig. Sollten volkswirtschaftlich nachrechenbar sein. Sind Leckagen des sogenannten Privaten.


Sowas denkt Gesetzgeber natürlich nicht, das ist kompliziert. Gesetzgeber ist von Natur aus gutmütig und möchte das Gute. Das Gute ist einfach und allgemein. Global.

Für die Gesetze, die „Er“ beschließt, hat der Gesetzgeber in etwa ebensoviel Verantwortung, wie der Deutsche für die Regierung, die „er“ gewählt hat.

 

Der Gesetztäter dagegen weiß, was er tut. Gesetztäter ist Exekutive.

 

Gesetztäter sagt: Eltern sind Steuerzahler.

Die Kinder sind die Steuern der Eltern.

 

Früher haben die Mütter ihre Kinder dem Führer geschenkt.

Heute gebären Frauen für das Finanzamt.

So funktioniert Fortschritt. (Siehe Text: Vom Unglauben)

 

Das Finanzamt kassiert also Kinder und zahlt etwas Kindergeld als "Familienleistungsausgleich" zurück.

Das ist praktisch, denn da kann Finanzamt gleich die Abgabenordnung anwenden. Die gilt für alle Steuerzahler gleichermaßen.

Für solche, deren Erwerb der Mehrung eigenen Vermögens gilt und für solche, die uneigennützig für andere wirtschaften, sorgen, erziehen, pflegen.

So sieht Gleichheit aus, und Gleichheit vor dem Gesetz ist Gerechtigkeit. Das haben wir alle gelernt.

 

Da ist bloß was passiert dabei.

Der Gesetztäter hat eine Ent-Bindung vorgenommen.

Der Auftrag des höchsten Gesetzes, des Grundgesetzes, das Menschenrecht von Familie auf den "besonderen" Schutz zu sichern, entfällt ersatzlos.

Statt „Schutz“ steht da jetzt „Abgabenordnung“.

Gesetztäter hat sich rechtsfreien Raum gebaut und kein Gesetzgeber merkt das.

Das ist nicht nur Schwätzerbude. Das ist ne Pennerbude.

 

Gesetztäter hat sich ein Ermächtigungsgesetz geschrieben.
Auswirkungen siehe "
Entdeckung der Familie".

Falls Sies nicht "glauben":
Fragen Sie nach der Dokumentation.
Fragen Sie nach der Umsetzung des grundgesetzlichen Schutzauftrages gegenüber Familie in der Abgabenordnung.
Das darf ein Gesetzgeber.
Ich frage ja auch. Und es ist mir egal, ob ich das darf. Die wird schon ankommen, diese Frage.
Diese Dokumentation gibt es nicht.

 

Die Unabhängigkeit zwischen Legislative und Exekutive ist nicht gegeben, sondern korrumpiert. Das Parlament hat die ihm obliegende Kontrolle des Gesetzes auf Bindung an Menschenrechtsartikel 6 GG nicht ausgeführt.

 

Exekutive herrscht.

 

Nachdem der Gesetzgeber das Gesetz „verabschiedet“ hat, hat er es nicht mehr.
Ein an ihn gerichteter Aufschrei zerschellt.
"Auch können und dürfen wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten Entscheidungen von Behörden, weder kommentieren noch darauf Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen Behörden."
Gesetzgeber darf nicht einmal die Auswirkungen seines Gesetzes in einem qualifizierten Dialog mit dem Opfer zur Kenntnis nehmen.
Das heißt: Gewaltenteilung.
Exekutive herrscht.

Eine vierte Gewalt gibt es nicht. Die Herrschaft gehört den drei Affen.

Exekutive herrscht.

 

Und die Judikative?

Über dem Gesetzgeber steht das Gesetz. Das Grundgesetz.

Eine Normenkontrolle hat es offenbar nicht gegeben.

 

Judikative ist erst aufgerufen, wenn betrogene Eltern zum dritten Mal aufschreien.

Der Vater hat ja erst einfachen Einspruch erhoben, dann Beschwerde, usw usw, ich habs an anderer Stelle geschildert. Hat schließlich eine rechtliche Prüfung des Einspruchs erreicht.

 

Ich weiß nicht, ob ich die Rechtsbehelfstelle der Familienkasse als unabhängige Judikative bezeichnen soll. Eher nicht. Ich denke, die Bezeichnung: Nahtlose Juristen-Bürokraten-Kumpanei-im-Bunker trifft es eher.

Identisches Personal bei „unparteiischer“ Prüfung des Einspruchs und bei parteilicher Vertretung der Behörde vor Gericht.
Von vornherein nur: Der rechtliche Arm der Exekutive. 

 

Dann also Finanzgericht. Ist das Finanzgericht unabhängig?

"Die weitere Prüfung Ihres Kindergeldanspruches wird  das  Finanzgericht  Hamburg vornehmen, welches unabhängig und objektiv den Sachverhalt erneut prüfen wird."

hatte der Fachvorgesetzte Klenart geschrieben. Im einzigen Text, der mir in der Zeit noch Halt gegeben hat.

 

Ob das Finanzgericht unabhängig gewesen wäre? Ich werde es nie erfahren.

Denn der Vorsitzende Richter hat mir Mitteilung gemacht, dass ich - nach mehr als einem Jahr Kämpferei- mit einem weiteren Jahr zu rechnen hätte, bis es zur Verhandlung käme.

Und dann hat er mir einen Vorschlag gemacht, den ich nicht ablehnen konnte.

 

Es gibt die Güteverhandlung. Die außergerichtliche Einigung. Und die kann zeitnah erfolgen. Küß die Hand schöne Frau, Ihre Augen san so blau, tirili tirila tirirum.

 

Die Judikative hat sich verpisst.

 

Unabhängigkeit? Judikative? Irgendwie falsch gefragt.
Ob der Vorsitzende Richter ein Urteil gesprochen hätte, das mein Recht benannt und das Unrecht der Familienhasskasse benannt und veruteilt hätte?
Halte ich für unwahrscheinlich inzwischen.
Das Urteil wäre vielleicht im Horizont des Fachgutachtens von Herrn Klenart erfolgt, hätte aufgrund der offenbaren Verfahrensfehler und Schikanehandlungen die Familienkasse  in die Schranken gewiesen, und das eigentliche Vergehen am Artikel 6 beiseite gelassen.
Damals war ich noch nicht so weit, um das zu erzwingen.

 

Aber die Überlegung ist falsch. Weils eine "hätte, wäre wenn gewesen"- Überlegung ist.

 

Denken hat auf Wirklichkeit aufzusetzen.

Das Wirkliche ist:

Die Judikative hat sich aus dem Verfahren zurückgezogen.
Die Judikative sagt: Sie sei überlastet.

Die Versorgung der Judikative mit angemessenen Ressourcen wäre eine pflichtige Leistung der Exekutive. Exekutive lässt Judikative hungern. Exekutive bestimmt den Bedarf.

Kein Gericht muß Hungern in Deutschland, sagt Exekutive. Recht hat sie, wie immer.
Hungern müssen nur die Recht-Losen. Nicht einmal die, sagt Exekutive. Niemand muß hungern in Deutschland. Recht hat sie. Exekutive hat immer Recht.
Da gucken die Polen. Staatsstreich wird am besten kalt genossen.

 

 

Die Parteien durften sich unter freundlicher Aufsicht, aber quasi privat, noch mal prügeln, symbolisch mit einander kämpfen.
Dann grübelte die Versöhnungsrichterin, auch symbolisch. Dann hatte sie einen Vorschlag, konkret. Dann bekam ich den strittigen Betrag zugesprochen. Nach 18 Monaten Kampf.


Recht
bekam ich nicht.
So wenig wie die Opfer vor mir, so wenig, wie die Opfer nach mir. 

Keine
Tussi von Mutter, die noch konkretes Kind am Bein hat, hat irgendeinen Schatten von Chance.
Ich bin kein Tussimann. Nicht mehr.
Ich bin ziemlich intelligent. Ich bin wieder denkleistungsfähig, auf meine Art: Projekt-autistisch. 90% gilt der Textarbeit. Die restlichen 10% dem Ausschalten bzw. automatisierten Umgang mit der Außenwelt. Ausblenden aller Stressfaktoren, die das Denken beeinträchtigen könnten. Rechnungen. Ich bin für viele nicht mehr erreichbar. Doch Tussimann? Hilflos irgendwie?
Meine Denkleistung in der Auseinandersetzung mit diesem Exekutivstaat darf nicht das Maß sein.
Die Gerechtigkeit für die Tussi mit ihrem Kind darf nicht von  ihrer intelligenten, massiven, schmerzhaften und zu ihren Ruin führenden Gegenwehr abhängen.

 

Zur Tussi gehört ihre Isolation.
Das mit einem Urteil objektiv abgeschlossene Verfahren, egal ob „gewonnen“, ob „verloren“ gänge in das kollektive Gedächtnis sowohl der Rechtsprechung als auch der Behörde ein.
Die Behörde könnte da hinter nicht zurück.

Die Privatisierung des Verfahrens im Gütetermin gleicht der Injektion von Prionen ins Hirn, um eine fortschreitende Demenz zu erzielen. 
Es gibt damit keine Fortschritte in der objektiven Rechtsprechung mehr, auf denen die Tussi in ihrer Klage aufsetzen kann.  Für die Tussi gibt es keinen Fortschritt.
Die Behörde mit ihrer vernichtenden sich Dummstellerei hat nun auch noch Alzheimer: Weiß ja nicht, was gestern war. Macht weiter . Einfach immer weiter.



Die Judikative hat sich verpisst
.

Der Herr Schuldirektor Dr. Tiemann überlässt den Schulhof dem fetten Bully und seinem Opfer. Er macht den Schulhof zum rechtsfreien Raum.
Unter der freundlichen Aufsicht einer Hilfslehrerin wird Bully dann seine nette Seite zeigen. Eigentlich ist er ja n netter Kerl, der Bully. Mit dem kann man reden.

 

Ich denke, ein Richter, der eine Sache den Parteien zum Ausprügeln überlässt, weiß, auf wessen Seite er steht. Risikostufe = 0

Ich denke, eine Behörde, die eine Familie terrorisiert, weiß, auf wen sie sich verlassen kann. Das Schlimmste, was ihr passieren kann, ist, dass sie den schuldigen Betrag letzlich, nach 18 Monaten, doch noch an Familie auszahlt. Risikostufe = 0
Das ist planvolles Verhalten.

 

Andere Seite, blanker Vater und 5 junge Menschen:
Risikostufe ist die wirtschaftliche und soziale Existenz.
Die ist auch bei „Gewinn“ verloren.
Bingo. Versenkt.

 

Unabhängigkeit zwischen Judikative und Exekutive?

Nein.
Das ist Komplizentum zwischen Richter und Behörde.  Zur Verhinderung von Rechtsfortschritt.

 

Deutschland ist Exekutivstaat.

 

Punkt.

 

Rechtsstaat geht anders.

 

180827/30/0903 Ekkehard von Guenther
evg@keinKindergeld.de

Anlage: Protokoll der Güteverhandlung

Anlage:
Mediationssitzung

 

 

Ich:

Ich weiß zuviel.
Bei den Kulissen weiß ich das dahinter.
Bei den Zahnrädern das dazwischen.
Nichtwissen ist Macht.


Ich weiß,
was kein Schreibtisch vom andern wissen will.

Bin da, wo geteilte Gewalt auseinander ist.
Weil ich Einer bin.

Wo Geber sich verabschiedet von seinem Gesetz:
Ich weiß, was er hinterlassen hat.

Wo Exekutive Regeln sich selbst zusammenschreibt:
Ich sag denen, wem sie das Fleisch in Fetzen zerschneiden.

Dort bin ich Nicht, wo Judikative große Oper aufführt.
Hier nur von mir hier, ist der Abstand zu messen.

Ich bin der Zusammenhang zwischen den geteilten Gewalten.
Bin das eine Loch,  mit dem sies gemacht haben, alle miteinander.

Bin ders weiß. Bin ders kämpft.
Einer.

18090708 evg
190225/27 (Verfassungsrichter-> Bundesrichter)