Am 21.8.2018
erschien auf SPON ein Artikel des Thomas Fischer.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sami-a-und-der-rechtsstaat-kolumne-von-thomas-fischer-a-1224050.html
Der
ehemalige Richter am Bundesgerichtshof erörtert unter dem Titel: „ Dann muss
sich jeder fürchten“ an einem Abschiebefall diverse Übergriffe der Exekutive
gegen Judikative.
Meine eigene Perspektive ergibt sich daraus, dass Judikative in meiner
Auseinandersetzung mit der Exekutivbehörde von vornherein keinen Platz hatte,
bzw. sich selbst aktiv aus dem Verfahren zurückgenommen hat.
Es geht um eine Gewaltenteilung, in der die Judikative in reibungsloser Komplizenschaft
mit Exekutive das Koordinatensystem kollabieren lässt.
190124;
der untenstehende Text wurde in erster
Fassung am 20180828 eingestellt.
Ermächtigungsgesetz
Jedes Gesetz ist ein
Ermächtigungsgesetz.
Staat verbietet etwas, erlaubt etwas, in kleinerem Rahmen, und installiert
Bürokratie zur Beantragung von Erlaubnissen und zur Kontrolle auf Einhaltung.
Zur Bestrafung bei Verstoß.
Ein einzelner Mensch, eine kleine Gruppe
wie Familie, wird anschließend weniger Optionen, weniger gemeinsamen
Bewegungsraum haben. Staat wuchert. Mensch wird kleiner.
Der
deutsche Staat ist Exekutivstaat.
Er manifestiert sich als Bürokratie, zu deutsch heißt das: "Diktatur der
Schreibtische".
Kürzlich gab es eine judikative
Verwunderung, dass Exekutive selber handelt, unter Hintergehung des
Richterspruchs. Unter dem Stichwort "Zeitfenster" lief das ab, eine
Abschiebung eines vielleicht „Leibwächters“, die da eben noch zwischen Richterwillen und
Richterspruch exekutivseitig geflutscht werden konnte.
Judikative zweifelt nun mehr am Sinn von
bisheriger vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Ui. (das ist meine Meinung dazu)
Hat da tatsächlich Krähe ins Auge
gehackt bekommen, von andrer Krähe. Was wird da aus dem Vertrauen unter Krähen?
In einer Gesellschaft, wo das Mißtrauen,
das totale Mißtrauen, die absolute Kontrolle und das handfeste Zuschlagen doch
auschließlich auf die Nicht-Krähen gerichtet sein sollte.
Und als Nichtkrähe frage ich mich doch:
Was bedeutet das Wort vertrauensvolle Zusammenarbeit unter zwei Gewalten, die
unabhängig von einander zu agieren hätten?
Richter sollen sich man nicht so haben.
Als ob sie nicht wüssten, dass der Gesetzgeber auf Seiten der Exekutive ist.
Polen ist überall.
Und auch die Art wie ein Thomas Fischer
in seiner Rolle als elderlicher Höchstrichter in Spon die Dinge zurechtrückt,
auf seine unnachahmlich liberal ironische Art überzeugt nicht. Ironie entsteht
im Scheitern an der Wirklichkeit. Deshalb gehört sie mir und nicht dem Herrn
Fischer.
Er nimmt Partei, für wen wohl, und
attackiert Angehörige der Exekutive und die Öffentlichkeit für ihre
Manifestationen von Gesundheit beim Empfinden, egal ob völkisch oder bei der
Rechtssuche.
Herr Fischer hätte was Anderes tun
müssen. Er hätte die Inszenierung untersuchen müssen. Die Anatomie dieses
Konfliktes vornehmen von der dritten Seite aus: Vom Gesetzgeber her.
Der Begriff Gesetzgeber selbst stellt
eine Abstraktion dar, bestehend aus "Gesetzgeber", der das Gesetz
abstimmt, bis es durch ist, und aus, ich schreib mal "Gesetztäter":
Denjenigen, die ein Gesetz planen formulieren, einbringen, durchsetzen.
Gesetzgeber ist die sogenannte
Legislative.
Gesetztäter ist Exekutive.
Legislative ist von vornherein
mehrheitlich mit Exekutive kontaminiert.
Jedes Gesetz beruht darauf, dass etwas durch gesetzt werden soll.
Manchmal siehts aus wie Geschenk. Alle bekommen, Niemandem wird genommen.
Timeo danaos et dona ferentes, hat ein Trojaner gesagt und ein einziger
Trojaner war nunmal zu wenig, um noch irgendwas zu retten.
Gesetze haben eine Pferdenatur. Bis
hinab zum – Huf.
Die Legislative hat die Aufgabe sie hereinzulassen.
Judikative.
Judikative ist an der Gesetzgebung
indirekt beteiligt. Gesetzgeber kann tun, was er will, wird aber mit
richterlicher Prüfung rechnen müssen. Insofern wird er auf die justizförmige
Qualität des Gesetzes achten.
Gesetz kann auf zwei Weisen gegen Recht
verstoßen:
Es kann erstens in Widerspruch zu
bestehenden anderen Gesetzen stehen. Das zu prüfen wird normale
Qualitätssicherung im Verfahren sein.
Es kann zweitens gegen das Grundgesetz
verstoßen.
Der offensichtliche Verstoß gegen ein
konkretes Recht des Grundgesetzes dürfte, wahrscheinlich, in der Legislative
bemerkt, massiv diskutiert und zurückgewiesen werden.
Weniger offensichtlich ist der Verstoß
gegen die Pflicht zur Bindung aus Artikel 1.3 GG.
Artikel
1.3:
Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.
Dieser Artikel macht den Rechtsstaat.
Er setzt die Teilung der Gewalten voraus
und bestimmt zugleich deren Zusammenwirken.
Was heißt Bindung in der Gesetzgebung?
Zunächst nur Kompatibilität.
Das vom Gesetz angeordnete Verhalten
darf nicht gegen Grundrechte verstoßen.
Zweitens bedeutet Bindung Dokumentation.
Bindung ist ein produktiver Vorgang, der nachweisbar ist.
Bindung ist die Umkehr der Beweislast.
Das Gesetz darf nicht warten, bis ein
Betroffener sein verletztes Recht reklamiert und in den Prozess geht.
Das Gesetz muß seine Kompatibilität zum
Menschenrecht aktiv nachweisen. Dokumentieren wie beispielsweise
Brandschutzmaßnahme im öffentlichen Gebäude.
Diese Dokumentation ist relativ formal und simpel, wenn es um den
Schutz der formalen Persönlichkeitsrechte, Beispiel: Meinungsfreiheit,
Beispiel: Bewegungsfreiheit, geht.
Gesetz wird generell erlauben und im Einzelnen nachvollziehbar begründet
einschränken.
Die Dokumentation von Bindung wird
schwierig, wenn der Schutz dem Menschen in seiner blanken Materialität und
Bedürftigkeit gilt, der sogenannten Würde.
Gesetzgeber wird nachweisen müssen,
inwiefern die berechnete Sozialhilfe der Würde eines Menschen entspricht.
Gesetzgeber wird zu erklären haben, wie
nackt ein Mensch sich ausziehen muß, bis der Staat ihm wieder irgendwas
anzuziehen erlaubt.
Der Nachweis der Bindung wird noch
schwieriger, wenn es um "besonderen" Schutz geht.
Der besondere Schutz hat aktiv zu
wirken.
Der besondere Schutz hat erfolgreich zu
sein.
Ein Schutz, der nicht funktioniert, ist
keiner.
Der "besondere" Schutz gilt
nicht dem nackten Menschen in seiner Würde.
Er gilt den Menschen, die handeln, in
Sorge und Verantwortung für andere.
In Ehe und Familie. Selbstlos.
Dieses Handeln ist aktives Handeln,
möglicherweise unter Verzicht auf
privaten wirtschaftlichen Erfolg,
möglicherweise in frei gewählter, von keinem Staat zu befehlenden Entsagung
im Angesicht meiner Angehörigen. Meine freie Handlung auch im Vorschein ihrer
Vergeblichkeit.
Der Gesetzgeber hat die familiäre
Verantwortung in ihrer materialen Sorge und in der innerfamiliären Zuwendung
"besonders" zu schützen.
Das heißt, sowohl das Gesetz als auch der/die
Ausführende haben beide zum Gelingen von Familie beizutragen. Diese
Vorgabe schließt behördliche Destruktivität und Hasshandeln zum Ruinieren aus.
Der Gesetzgeber hat um die jeder Familie
innewohnende Entsagung zu wissen, ohne Recht zu haben, auf Entsagung
kontrollieren und kassieren zu dürfen. Darin ist Familie unantastbar.
Der Gesetzgeber denkt beim Wort Schutz
natürlich Bevormundung. Bei besonderen Schutz natürlich ganz viel Bevormundung.
Gesetzgeber denkt nicht "Familie". Denkt nicht „Verantwortung“, nicht : „Selbstbestimmung“. Denkt nicht:
Freiheit.
Gesetzgeber kann Freiheit gar nicht denken.
Er ist selbst nur der zur Macht gekommene Untertan des Totalen.
Gesetzgeber denkt bei Familie: Im
Mittelpunkt steht das Kind.
Stimmt zwar nicht, Kind spielt keine Rolle,
aber klingt gut.
Kind als Mittelpunkt wird zum aus der Familie isolierten Staats-Fetisch.
Die sogenannte staatliche Zuwendung ist deshalb besser bei staatlichen Organen
wie Betreuung und Schule unterzubringen und darf keineswegs denjenigen, die
Familie leisten, direkt zukommmen.
Kind ist ein Transferbegriff.
Alles, was Eltern dem Kind geben, geht in den Staat über.
Dankbarkeit (die wird das Kind später
zeigen) ist auch ein Transferbegriff.
Alles, was der Staat schuldet, wird das Kind zurückgeben.
Transferbegriffe sind werthaltig. Sollten volkswirtschaftlich nachrechenbar
sein. Sind Leckagen des sogenannten Privaten.
Sowas denkt Gesetzgeber natürlich nicht, das ist kompliziert. Gesetzgeber ist
von Natur aus gutmütig und möchte das Gute. Das Gute ist einfach und allgemein.
Global.
Für die Gesetze, die „Er“ beschließt,
hat der Gesetzgeber in etwa ebensoviel Verantwortung, wie der Deutsche für die
Regierung, die „er“ gewählt hat.
Der Gesetztäter dagegen weiß, was er
tut. Gesetztäter ist Exekutive.
Gesetztäter sagt: Eltern sind
Steuerzahler.
Die Kinder sind die Steuern der Eltern.
Früher haben die Mütter ihre Kinder dem
Führer geschenkt.
Heute gebären Frauen für das Finanzamt.
So funktioniert Fortschritt. (Siehe
Text: Vom
Unglauben)
Das Finanzamt kassiert also Kinder und
zahlt etwas Kindergeld als "Familienleistungsausgleich" zurück.
Das ist praktisch, denn da kann
Finanzamt gleich die Abgabenordnung anwenden. Die gilt für alle Steuerzahler
gleichermaßen.
Für solche, deren Erwerb der Mehrung
eigenen Vermögens gilt und für solche, die uneigennützig für andere
wirtschaften, sorgen, erziehen, pflegen.
So sieht Gleichheit aus, und Gleichheit
vor dem Gesetz ist Gerechtigkeit. Das haben wir alle gelernt.
Da ist bloß was passiert dabei.
Der Gesetztäter hat eine Ent-Bindung
vorgenommen.
Der Auftrag des höchsten Gesetzes, des
Grundgesetzes, das Menschenrecht von Familie auf den "besonderen"
Schutz zu sichern, entfällt ersatzlos.
Statt „Schutz“ steht da jetzt
„Abgabenordnung“.
Gesetztäter hat sich rechtsfreien Raum gebaut und kein Gesetzgeber merkt das.
Das ist nicht nur Schwätzerbude. Das ist
ne Pennerbude.
Gesetztäter hat sich ein
Ermächtigungsgesetz geschrieben.
Auswirkungen siehe "Entdeckung der Familie".
Falls Sies nicht "glauben":
Fragen Sie nach der Dokumentation.
Fragen Sie nach der Umsetzung des grundgesetzlichen Schutzauftrages gegenüber
Familie in der Abgabenordnung.
Das darf ein Gesetzgeber.
Ich frage ja auch. Und es ist mir egal, ob ich das darf. Die wird schon
ankommen, diese Frage.
Diese Dokumentation gibt es nicht.
Die
Unabhängigkeit zwischen Legislative und Exekutive ist nicht gegeben, sondern
korrumpiert. Das Parlament hat die
ihm obliegende Kontrolle des Gesetzes auf Bindung an Menschenrechtsartikel 6 GG
nicht ausgeführt.
Exekutive
herrscht.
Nachdem der Gesetzgeber das Gesetz
„verabschiedet“ hat, hat er es nicht mehr.
Ein an ihn gerichteter Aufschrei zerschellt.
"Auch können und dürfen wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten
Entscheidungen von Behörden, weder kommentieren noch darauf Einfluss nehmen.
Dies ist allein Sache der zuständigen Behörden."
Gesetzgeber darf nicht einmal die Auswirkungen seines Gesetzes in einem
qualifizierten Dialog mit dem Opfer zur Kenntnis nehmen.
Das heißt: Gewaltenteilung.
Exekutive herrscht.
Eine vierte Gewalt gibt es nicht. Die
Herrschaft gehört den drei Affen.
Exekutive
herrscht.
Und die Judikative?
Über dem Gesetzgeber steht das Gesetz.
Das Grundgesetz.
Eine Normenkontrolle hat es offenbar
nicht gegeben.
Judikative ist erst aufgerufen, wenn
betrogene Eltern zum dritten Mal aufschreien.
Der Vater hat ja erst einfachen
Einspruch erhoben, dann Beschwerde, usw usw, ich habs an anderer Stelle
geschildert. Hat schließlich eine rechtliche Prüfung des Einspruchs erreicht.
Ich weiß nicht, ob ich die Rechtsbehelfstelle der Familienkasse
als unabhängige Judikative bezeichnen soll. Eher nicht. Ich denke, die
Bezeichnung: Nahtlose Juristen-Bürokraten-Kumpanei-im-Bunker trifft es eher.
Identisches Personal bei
„unparteiischer“ Prüfung des Einspruchs und bei parteilicher Vertretung der
Behörde vor Gericht.
Von vornherein nur: Der rechtliche Arm der Exekutive.
Dann also Finanzgericht. Ist das Finanzgericht unabhängig?
"Die weitere Prüfung Ihres
Kindergeldanspruches wird das Finanzgericht
Hamburg vornehmen, welches unabhängig
und objektiv den Sachverhalt erneut
prüfen wird."
hatte der Fachvorgesetzte Klenart
geschrieben. Im einzigen Text, der mir in der Zeit noch Halt gegeben hat.
Ob das Finanzgericht unabhängig gewesen wäre? Ich werde es nie
erfahren.
Denn der Vorsitzende Richter hat mir
Mitteilung gemacht, dass ich - nach mehr als einem Jahr Kämpferei- mit einem
weiteren Jahr zu rechnen hätte, bis es zur Verhandlung käme.
Und dann hat er mir einen Vorschlag
gemacht, den ich nicht ablehnen konnte.
Es gibt die Güteverhandlung. Die
außergerichtliche Einigung. Und die kann zeitnah erfolgen. Küß die Hand schöne
Frau, Ihre Augen san so blau, tirili tirila tirirum.
Die
Judikative hat sich verpisst.
Unabhängigkeit? Judikative? Irgendwie
falsch gefragt.
Ob der Vorsitzende Richter ein Urteil gesprochen hätte, das mein Recht benannt
und das Unrecht der Familienhasskasse benannt und veruteilt hätte?
Halte ich für unwahrscheinlich inzwischen.
Das Urteil wäre vielleicht im Horizont des Fachgutachtens von Herrn Klenart
erfolgt, hätte aufgrund der offenbaren Verfahrensfehler und Schikanehandlungen
die Familienkasse in die Schranken
gewiesen, und das eigentliche Vergehen am Artikel 6 beiseite gelassen.
Damals war ich noch nicht so weit, um das zu erzwingen.
Aber die Überlegung ist falsch. Weils
eine "hätte, wäre wenn gewesen"-
Überlegung ist.
Denken hat auf Wirklichkeit aufzusetzen.
Das Wirkliche ist:
Die Judikative hat sich aus dem
Verfahren zurückgezogen.
Die Judikative sagt: Sie sei überlastet.
Die Versorgung der Judikative mit
angemessenen Ressourcen wäre eine pflichtige Leistung der Exekutive. Exekutive lässt Judikative hungern. Exekutive bestimmt
den Bedarf.
Kein Gericht muß Hungern in Deutschland,
sagt Exekutive. Recht hat sie, wie immer.
Hungern müssen nur die Recht-Losen. Nicht einmal die, sagt Exekutive. Niemand
muß hungern in Deutschland. Recht hat sie. Exekutive hat immer Recht.
Da gucken die Polen. Staatsstreich wird am besten kalt genossen.
Die Parteien durften sich unter
freundlicher Aufsicht, aber quasi privat,
noch mal prügeln, symbolisch mit
einander kämpfen.
Dann grübelte die Versöhnungsrichterin, auch symbolisch. Dann hatte sie einen
Vorschlag, konkret. Dann bekam ich den strittigen Betrag zugesprochen. Nach 18
Monaten Kampf.
Recht bekam ich nicht.
So wenig wie die Opfer vor mir, so wenig, wie die Opfer nach mir.
Keine Tussi von Mutter, die noch konkretes Kind am Bein hat, hat
irgendeinen Schatten von Chance.
Ich bin kein Tussimann. Nicht mehr.
Ich bin ziemlich intelligent. Ich bin wieder denkleistungsfähig, auf meine Art:
Projekt-autistisch. 90% gilt der Textarbeit. Die restlichen 10% dem Ausschalten
bzw. automatisierten Umgang mit der Außenwelt. Ausblenden aller Stressfaktoren,
die das Denken beeinträchtigen könnten. Rechnungen. Ich bin für viele nicht
mehr erreichbar. Doch Tussimann? Hilflos irgendwie?
Meine Denkleistung in der
Auseinandersetzung mit diesem Exekutivstaat darf nicht das Maß sein.
Die Gerechtigkeit für die Tussi mit
ihrem Kind darf nicht von ihrer intelligenten, massiven, schmerzhaften
und zu ihren Ruin führenden Gegenwehr abhängen.
Zur Tussi
gehört ihre Isolation.
Das mit einem Urteil objektiv abgeschlossene Verfahren, egal ob „gewonnen“, ob
„verloren“ gänge in das kollektive Gedächtnis sowohl der Rechtsprechung als
auch der Behörde ein.
Die Behörde könnte da hinter nicht zurück.
Die Privatisierung des Verfahrens im
Gütetermin gleicht der Injektion von Prionen ins Hirn, um eine fortschreitende Demenz zu erzielen.
Es gibt damit keine Fortschritte in der objektiven Rechtsprechung mehr, auf
denen die Tussi in ihrer Klage aufsetzen kann.
Für die Tussi gibt es keinen Fortschritt.
Die Behörde mit ihrer vernichtenden sich Dummstellerei hat nun auch noch
Alzheimer: Weiß ja nicht, was gestern war. Macht weiter . Einfach immer weiter.
Die Judikative hat sich verpisst.
Der Herr Schuldirektor Dr. Tiemann
überlässt den Schulhof dem fetten Bully
und seinem Opfer. Er macht den
Schulhof zum rechtsfreien Raum.
Unter der freundlichen Aufsicht einer Hilfslehrerin wird Bully dann seine nette
Seite zeigen. Eigentlich ist er ja n netter Kerl, der Bully. Mit dem kann man
reden.
Ich denke, ein Richter, der eine Sache den Parteien zum Ausprügeln überlässt, weiß,
auf wessen Seite er steht. Risikostufe = 0
Ich denke, eine Behörde, die eine Familie terrorisiert, weiß, auf wen sie sich verlassen kann. Das Schlimmste, was ihr
passieren kann, ist, dass sie den schuldigen Betrag letzlich, nach 18 Monaten,
doch noch an Familie auszahlt. Risikostufe = 0
Das ist planvolles Verhalten.
Andere Seite, blanker Vater und 5 junge Menschen:
Risikostufe ist die wirtschaftliche und soziale Existenz.
Die ist auch bei „Gewinn“ verloren.
Bingo. Versenkt.
Unabhängigkeit zwischen Judikative und Exekutive?
Nein.
Das ist Komplizentum zwischen Richter und Behörde. Zur Verhinderung von Rechtsfortschritt.
Deutschland
ist Exekutivstaat.
Punkt.
Rechtsstaat geht anders.
180827/30/0903 Ekkehard von Guenther
evg@keinKindergeld.de
Anlage: Protokoll
der Güteverhandlung
Anlage: Mediationssitzung
Ich:
Ich weiß zuviel.
Bei den Kulissen weiß ich das dahinter.
Bei den Zahnrädern das dazwischen.
Nichtwissen ist Macht.
Ich weiß,
was kein Schreibtisch vom andern wissen will.
Bin da, wo
geteilte Gewalt auseinander ist.
Weil ich Einer bin.
Wo Geber sich verabschiedet von seinem Gesetz:
Ich weiß, was er hinterlassen hat.
Wo Exekutive
Regeln sich selbst zusammenschreibt:
Ich sag denen, wem sie das Fleisch in Fetzen zerschneiden.
Dort bin ich Nicht, wo Judikative große Oper aufführt.
Hier nur von mir hier, ist der Abstand zu messen.
Ich bin der
Zusammenhang zwischen den geteilten Gewalten.
Bin das eine Loch, mit dem sies gemacht
haben, alle miteinander.
Bin ders weiß. Bin ders kämpft.
Einer.
18090708 evg
190225/27 (Verfassungsrichter-> Bundesrichter)