Schutz oder Förderung
Was gebietet die Verfassung?
Ekkehard von Guenther

19020711; 190328;190616:191028

 

Lesen lernen mit dem MdB.  Vollständig abgedruckt (2 Seiten) im Anhang.
Ich nehme zwei Passagen daraus. 

Das erste Zitat gibt Auskunft über den politischen Willen der Fraktion im Bundestag.
Ich hatte in Sachen Familienschutz an mehrere Parteien geschrieben gehabt.

Das zweite Zitat beschreibt den Ort des Bundestagsabgeordneten zwischen dem Hilfeschrei des Vaters und der Behörde.

Hier Zitat Nr 1:
„… die Bundestagsfraktion bekennt sich selbstverständlich zum Verfassungsgebot der besonderen Förderung von Ehe und Familie.“

Mit Verlaub, Herr Schlegtendal, Danke auch für Ihre Antwort, aber ein Verfassungsgebot zur besonderen Förderung von Ehe und Familie gibt es nicht.

Es gibt nur das Gebot zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Das ist Artikel 6.1 GG.
Dieser Artikel  ist allerdings Grundrecht.

Er ist außerdem Menschenrecht. Artikel 16 der UN-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie) zitiert nach WikipediA.

1.   Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2.   Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3.   Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

 

Das Grundgesetz vom 23.5.1949 wiederum bekennt sich mit dem Artikel 1.2 zu den allgemeinen Menschenrechten.

Das Schutzrecht gilt mir als Vater von 5 Kindern, nach dem Tod meiner Frau in 2011 bin ich Alleinversorger. Und den Kindern, auch in ihrer Abhängigkeit von meiner Wirtschaftsfähigkeit.
Der Schutz gilt einer Einheit von mehreren Personen insgesamt.
Familie ist ein Dach, das intakt gehalten werden muß.
Wer dort den Versorger herausschießt, bekämpft alle miteinander.  

Was ist passiert?

Im Jahr 2015, ich war damals 63 Jahre alt, hat mir die Familienkasse 16.700 Euro Kindergeld, der Betrag war bei zwei von 5 Kindern über mehrere Jahre hinweg aufgelaufen, unter Anerkennung aller Bescheinigungen, rückwirkend verweigert.
Diese Handlung hat mich in den Ruin geführt.

 

Ich hatte dann, 2016, diverse Fraktionen in der Sache angeschrieben.  – Hier zitiere ich aus einer Antwort.


Zurück zum Begriff:

Schutz und Förderung sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Mit der Verwechslung des Schutzes zugunsten von „Förderung“ gewinnen Sie als politischer Willensträger ungefragt Gestaltungsoptionen, die Sie als Dienender in Sachen Schutzmaßnahmen sicherlich nicht hätten.
Mit dieser Verwechslung  lassen Sie als Gesetzgeber nämlich das Gebot des Artikels 1.3 GG zum „Binden“, nämlich dass Sie sich in Ihrer Gesetzgebung dem Auftrag zum nackten Schutz unterwerfen,  einfach verschwinden.

Das von der Legislative verabschiedete Gesetz Abgabenordnung enthält dieses Verschwinden.
Und es lässt noch das Verschwinden verschwinden.

Denn nach Artikel 19 GG hätte die Abgabenordnung feststellen müssen, dass sie das Grundrecht auf besonderen Familienschutz „einschränkt“. 
So, wie die Abgabenordnung das in ihren Schlussbestimmungen in Bezug auf  andere Artikel GG (beispielsweise: Unverletzlichkeit der Wohnung) auch feststellt.  (§ 413 Einschränkung von Grundrechten)

Totales Verschwinden lassen eines Grundrechts  („Wesensgehalt antasten“) ist sowieso verboten. (Artikel 19 GG).
Aber ist egal. So was von egal. Siehe dazu: Verfassungsbruch.

 
Zum Begriff:

Worin besteht der Unterschied von Schutz und Förderung?
Gesetzgeberisch?
Ganz einfach.
Förderung ist extern.
Schutz ist intern.

Förderung können Sie auslagern.
In spezifische Gesetze gießen.
Gießkanne für alle, Beispiel: Kindergeld,
oder doch nicht für alle, Beispiel: Kein Kindergeld für SozialhilfeempfängerInnen.

Förderung ist spezifisch: „Mehr Anträge für die Armen!“,
und kann mit Sanktionen: „Mitwirkung!“
oder Diskriminierung: „Herdprämie!“
verbunden werden.
Förderung ist etwas, worüber PolitikerInnen sich leidenschaftlich streiten können.

Schutz ist unverfügbar.
Schutz ist jedem Gesetz inhärent, sobald es ein Grundrecht tangiert. 
Brandschutz ist dort, wo Brandgefahr ausgeht.


Das gilt erst Recht für den besonderen Schutz des Artikels 6.

Schutz kennt keinen grundrechtsfreien Gesetzesraum.
Schutz steht nicht zu Disposition.
Schutz heißt, dass ich kein Spielzeug bin. Und die Kinder auch nicht.

Schutz gilt uns Familie als Gemeinschaft von Menschen, die aufeinander angewiesen sind. 
Vater und 5 Kinder sind nicht von Staat gegeneinander auszuspielen.
„Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“
(§ 110 Abgabenordnung) , so steht es dagegen im Bescheid, mit dem ich aus meiner Existenz geschossen wurde.


Das Staatspersonal der „Familienkasse“ reißt sich den zu erstattenden Betrag unter den Nagel.
Es darf sich dabei auf die fugenlose Zusammenarbeit der Judikative verlassen, weil, die ist überlastet.
Das heißt für den Vater um 16.700 Euro streiten + 18 Monate kämpfen statt Erwerbsleben.
Dann eben Zahlung. Das juckt die doch nicht. Die haben trotzdem ihren Spaß gehabt. Und Steuergeld eingenommen.

Schutz ist etwas anderes als der blanke Verrat.

Mit seinem „Förderungs“-Vokabular kommt der Wahlkampf-Politiker nicht ansatzweise in den Bereich des einzulösenden Schutzversprechens.

 

Artikel 6 muß jedem Gesetz inhärent sein.
Dort, wo aus allgemeinen Verwalten der besondere Übergriff gegen den besonders Geschützten statthat, dort muß der besondere Schutz die besondere Beiß-Hemmung in Kraft setzen.
Artikel 6 ist Thema, sobald das Gesetz in seiner Allgemeinheit auf Familie im Besonderen zugreift: „fördert“, kontrolliert, schikaniert, sanktioniert, zerstörerisch vollstreckt. 
Der Gesetzestext selbst muß die Hemmung durch das besondere Schutzgebot als ihm innewohnende Besonderheit nachweisbar und umittelbar enthalten.

Zur Ausführung des besonderen Schutzes muß allerdings das juristisch platte Abstraktum „Familie“ des Artikels 6 in diejenigen, die Familie leisten als soziale Geschlechter zurück individualisiert werden.
Der „Mutter“ des Artikels 6 GG ist der fehlende „Vater“ bei und gegenüber zu stellen.
Alles andere, das heißt: Der im Jahr 2019 gegenwärtige Zustand des in ebendiesem Artikel 6 nicht genannten Vaters ist „Diskriminierung durch Nicht-Nennen“.
Feministinnen wird dieser Topos ja wohl etwas sagen.  
Zugleich Tussifizierung der Mutter als Objekt der „Fürsorge“.

Die intakte Familie braucht keinen derartigen Schutz. Die leistet ja.

Der tatsächliche Schutzfall tritt erst ein, indem Staat sich Verfehlungen von alleinerziehenden alten Männern ausgedacht hat, die zu bestrafen sind.

Da hat der Staat 90 Kindererziehungsjahre darauf gewartet,  dass der in Alter und Verwitwung allein sorgende Vater eine abschießbare Verfehlung begeht: Eine Fristüberschreitung.


Was ist Schutz? Was ist Förderung?

Förderung gilt den Visionen: „Familie muß anders werden“ von Politik und Gesellschaft .
Politikende haben ja Wünsche frei, die Familie dann erfüllen darf.
Förderung will Verhältnisse ändern.

Förderung geht auf die Entwicklung der Potentiale.
Förderung ist besoffen.
Förderung begrapscht den Anderen.

Schutz dagegen gilt dem,  was ist, in seinem prekären Dasein.
Schutz ist nüchtern.
Schutz ist Selbstkontrolle.
Schutz rechnet mit Unfällen.
Schutz weiß, dass er nicht versagen darf.

Schutz gilt dem realen So-Sein von Familie als Bindungsgemeinschaft in ihrem Alltag.  
Schutz beruht auf Achtung vor der Würde aller Familienangehörigen, der Leistenden und der Konsumierenden.
Ihre gelebten Bindungen tragen die Grundwerte Vertrauen und Leistungsbereitschaft in die Gesellschaft als der zynischen Konsumentin von Familie hinein.

Besonderer Schutz gilt denjenigen, die Familie leisten. 
In ihrem umfassenden Wirken und in ihrem Konsum des versteuerten Erwerbs in die Kinder hinein.    
Schutz ist Achtung vor Alltag und Allem, was nicht Alltag ist und dennoch immer dazu gehört, Komplikation, Unfall, Krankheit, Alter.
Im Gegensatz zum blanken Status sein  der Würde aus 1.1 geht es um die Unverletzlichkeit einer Generationen leistenden Gemeinschaft in ihrer Zeitlichkeit.
Zeit in Jahrzehnten ist eine andere Integrität und eine andere Verwundbarkeit.

Das Schutzversprechen gilt denjenigen, die unter widrigen Bedingungen und an der Grenze ihrer Kräfte immer noch den Laden aufrecht erhalten.
Und erst Recht denjenigen, die das allein machen müssen.
Das ist das nackte So-Sein von Familie.

Stattdessen verhält sich der Gesetzgeber wie ein „guter Onkel“ (sorry an alle Onkel für die böse Metapher), der im Wohnzimmer Geschenke verteilt und im Keller sich an den Kindern vergreift.

Wir kennen diese Gleichzeitigkeit aus Förderung und dem Verrat an der Integrität.
Da ist beispielsweise das Zusammenspiel von effektiver sportlicher Förderung und gleichzeitigem Mißbrauch der schutzlosen jungen Eistänzerin durch ein und denselben: „ihren“ Trainer.

Das widerspricht sich nicht. Es funktioniert.

Jeder Förderung wohnt eine Verachtung inne, in der die Integrität des Geförderten bereits zur Disposition gestellt ist.
Förderung legitimiert ihren Übergriff mit der in der Förderung entstandenen Pflicht zur Mitwirkung.  
Diese Mitwirkung besteht im Einverständnis mit dem eigenen Gefickt werden.

Das Verhalten ist bekannt. Es ist bequem und gefahrlos festzustellen an den bösen Anderen: An religiösen Institutionen und an der Superinstitution Kirche,  bei Sportvereinen, bei beruflicher Förderung durch wohlwollende Vorgesetzte, auch bei der Mikroinstitution Ehe und Familie.

Die Feststellung wird häßlich, sie wird sehr sehr häßlich, wenn sie die übergreifendste Institution überhaupt betrifft.  Unseren Staat.
Wenn es nicht mehr das junge Gemüse angeht, das unter dem an ihm verübten Verbrechen aufwächst, vielleicht erst in Jahrzehnten zum Aufstand gegen „seinen“ Täter heranwächst, logisch verstrickt  und verheddert im unterscheiden wollen, von Täter, von Struktur, vom Anwurf der gegen sich selbst gerichteten Beschuldigung.

Wenn ein alter Mann das feststellt:
Ich habe keine vorherige Beziehung zur Frau Strohof, als dass meine verstorbene Frau und ich fünf brave Kinder in diese Gesellschaft gestellt haben.
Das ist allerdings nicht die sogenannte „Mitwirkung“.
Das ist primäres Wirken, ohne „Mit“. Das ist ursprüngliche elementare Handlung von Familie. Kontinuität geben in Jahrzehnten. Mit eigenen Mitteln, mit eigener Zeit unter Verbrauch der eigenen Kräfte.
In der staatlichen Forderung nach „Mitwirkung“ mit der guten Tante Strohof ist das Wissen um dieses vorgängige primäre Wirken der Familie von vornherein abgeschaltet worden.    
Mit der staatlichen Fristsetzung als Vorbereitung zum Abschuss ist die Zeit des jahrzehntelangen Aufbaus nur Stoff für den Schredder.

Ich lasse mich – und die Kinder – nicht zum Insassen machen.
Ich lasse mir vom Lagerpersonal aus meinem Körper nicht deren ihren Body herausficken.


Der duale Zusammenhang von staatlicher Förderung und Abficken der Geförderten ist Struktur.
Das ist Allgemeinheit der Täter.
Keiner, der nicht verlockende Süßigkeiten für die Geförderten vorzeigt.
Und das Schweigen der um Hilfe Angesprochenen, das gar nicht Hören der „Öffentlichkeit“, das ist auch Allgemeinheit. Das weiß ich seit 2016.
-


Zurück: Schutz und Förderung
Schutz und Förderung müssen begrifflich und der Sache nach unterschieden werden.
Einem Vertreter des deutschen Volkes im Bundestag, das heißt der Legislative, sollte diese Unterscheidung zuzumuten sein. –
Hatte ich gedacht.
Inzwischen glaube ich nicht an deren Textfähigkeit über 248 Zeichen  hinaus.

 

Was das Grundgesetz gebietet,  das ist der besondere Schutz.
Schutz besteht im Verhindern dessen, was nicht passieren darf.

Es gilt aktiv zu Verhüten, dass Familie Schaden zugefügt wird.

Ich habe Einiges erlebt, das fällt unter die Kategorie Schicksalsschläge: Krankheiten, Krankheit zum Tod, Unfälle, Verbrechen (Zerstörung des Elternhauses durch Brandstiftung),  den Kautionsbetrug des Exvermieters, und schließlich das eigene Versagen.

Das Alles ist, ich sag mal: Schicksal von erster Hand.
Väterlicher Schutz besteht dann darin, Schläge zu puffern, und den Kindern einen relativ kontinuierlichen Kontext zu sichern. 

Die Straße des Lebens enthält viele Schlaglöcher.
Stoßdämpfer verschleißen.
Das Tempo muß angepasst werden.
An die Straßenverhältnisse.
Nicht an die Peitsche der Sklaventreiber.


Der Abschuss, der schließliche Abschuss, erfolgt vom Staat selbst.
Staat puffert nicht, der eskaliert die Schläge.
Staat will das.
Staat steht unter Auftrag zum Schutz, vom Grundgesetz (Artikel 6) und von Menschenrecht (Artikel 16). Staat scheißt darauf. 
Das ist kein Schicksal.  Das ist auch nicht Rechtsstaat.
Das ist Lager. Wo aus den Insassen der Body definiert wird.


In einem Satz: Schutz und Förderung
Das staatliche Versprechen auf Kindergeld ist eine politische Maßnahme.
Sie dient zur Förderung der Bereitschaft zum Kind bei potentiellen Eltern.

Die staatliche Verweigerung des bereits aufgelaufenen, das heißt von Familie über Jahre hinweg vorgeleisteten Kindergeldes dagegen ist ein Verbrechen am Menschenrecht auf Schutz von Vater und 5 Kindern.

Es führt in 18 Monaten unmittelbar zur Zerstörung, dazu kommt die kontinuierliche Verweigerung von rechtlichem Gehör und ordentlichem Gericht.

 

In der Abgabenordnung gibt es kein Hindernis gegen die Ausübung dieses Verbrechens.
Denn die Abgabenordnung hat die aus 1.3 GG gebotene Bindung an das Schutzgebot nicht geleistet.  
Das ist mit einfachen technischen Mitteln beweisbar.

Siehe den Text Entdeckung der Familie; dieser Text beruht letztlich auf der Analyse eines einzigen Satzes der Abgabenordnung.
Siehe den Text Verfassungsbruch, der dann systematisch die Abgabenordnung auf ihre Bindung an die Schutzobjekte Vater, Mutter, Familie, Ehe, Alleinerziehend und Kind abfragt.

Da ist nichts.

  

Sehen Sie, meine Herren und auch Damen von der Legislative: 
Das war meine Frage nach dem Schutz. Jetzt habe ich sie mir doch glatt selbst beantwortet.



 

Zum zweiten Satz: Legislative und Exekutive. Der Abgeordnete und die Behörde

Abschließend bitte ich um Verständnis, dass wir auf das Ihnen angesprochene Problem hinsichtlich

der Zahlungsmodalitäten Ihres Kindergeldes nicht näher eingehen und diese auch nicht überprüfen

oder bewerten können. Auch können und dürfen wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten

Entscheidungen von Behörden, weder kommentieren noch darauf Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen Behörden.

 

Lesen lernen.
Die Zuständigkeiten der Behörden.
Die Behörde hat zugeschlagen. Jeder und Jede Beamte haben damit als einzelne freie Person, aber in Komplizenschaft gemeinsam gegen den grundgesetzlichen Schutzauftrag verstoßen.
Sie erfüllen ein erstes Merkmal von Verschwörung: Die gemeinsame Loslösung vom Grundgesetz, um koordiniert Mensch mit Familie zu zerstören.
Sie erfüllen ein zweites Merkmal von Verschwörung: Sie machen den Einspruch stumm. Sie lassen ihn verschwinden.
Sie definieren sich den Body des Insassen, der hat kein Recht.
Da ist nur das Nichts der Lagerverwaltung, die Verschworenheit des Personals.
Da ist die fugenlose Zusammenarbeit mit der Judikative, die hat sicherlich soo viel zu tun.
Judikative hat sich zu verpissen.
Da ist nur: Die Familienkasse. Sonst: Nichts.

 

Legislative, und damit sind wir wieder beim Absender des Schreibens,  hält sich da raus.
Sie verweist auf die zuständigen Behörden, in „deren Entscheidungen“ man sich nicht einmischen wollen darf.
Aber darum geht es hier gar nicht, genau genommen.
Denn es geht nicht um „Entscheidungen von Behörden“.
Es geht vielmehr um das Gesetz selbst, das die Legislative verabschiedet hat.
Und dieses Gesetz, das Artikel 6 unterschlägt, das hat die Behörde in Verletzung des Artikels 6 in einem kontinuierlichen Zusammenhang einer Kette von Einzelhandlungen ausgeführt. 
Dem sind die Insassen ausgeliefert.

„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“ (Behördenleiter Bombor)
(Antwort vom 7.7.2016 auf den Einspruch vom 19.10.2015, erste Kenntnisnahme überhaupt war am 28.4.2016 erfolgt.)

 


Und der Gesetzgeber der Abgabenordnung erkennt sein eigenes Gesetz nicht.
Das produziert für die Untertanen die rechtliche Obdachlosigkeit.
Danach die reale Entwohnung.

 

19020715 Ekkehard von Guenther190328, 190606,190610

 

 

Ende des fortlaufenden Textes.
Im Anhang Dokumentation: Die vollständige Antwort des Mdb Schlegtendal und meine Fragen.

Mit diesem Artikel sind geklärt:

Die prinzipielle Unterschiedenheit von Schutz und Förderung.

Die unbedingte Achtung vor der Integrität im Schutzversprechen und die Relativierung des Integritätsschutzes in der Förderung mit integritätsauflösenden Pflichten zu Mitwirkungen.

 

Ankündigung:
Der Folgeartikel geht um den § 31 des Einkommenssteuergesetzes.

Titel:  Kindergeld: Die Familienleistung und ihr „Ausgleich“

 

Nach der  Begründung des Begriffsfeldes: Schutz und Förderung, Mißbrauch und Mitwirkung, Integrität, sehe ich dort den § 31 des Einkommenssteuergesetzes an.


Denn:
Kindergeld wird auf Basis des Einkommenssteuergesetzes gezahlt.
Nach § 31 EStG – Familienleistungsausgleich

 

Mich interessieren dabei:
1. Die Gründe für das Kindergeld, wie sie im Gesetzestext angegeben werden: „Existenzminimum“ und „Förderung“

2. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in Bezug auf die Würde von Mutter, Vater, Tochter, Sohn unausgesprochen machen muss, um deren Beziehungen als eine Steuerleistung zu verstehen.
3. Die Veränderung der Struktur des Privaten, wenn ein Gesetz zur Besteuerung des Einkommens anstatt auf den Erwerbstätigen auf das Private zugreift.

4.  Spätetens im unterschiedslosen Gebrauch des Sanktionsarsenals der Abgabenordnung gegen Erwerbstätigen und Familie wird der Verfassungsbruch durch Unterschlagung des „besonderen Familienschutzes“ des Artikels 6 unabweisbar.

 

Viel Spaß dabei!
190616 evg

 

 

 

 

 

Anhang:

 

Hier der zitierte Text vollständig:

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

vielen Dank für Ihre elektronischen Schreiben vom 11. und 13. Oktober 2016 an die CDU/CSU-

Fraktion, mit denen Sie nach dem Familienbild der Fraktion fragen.

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich selbstverständlich zum Verfassungsgebot der besonderen Förderung von Ehe und Familie. Die Ehe ist der Kern der Familie. Wir fühlen uns  dem Ziel verpflichtet, Ehe und Familien zu stärken und mit guten Rahmenbedingungen dazu beizutragen, dass die Menschen ihren Wunsch nach Kindern und Familie verwirklichen können. Wir fördern daher die Familien in vielfacher Weise, wie z.B. den Erhalt des Ehegattensplittings, Kindergeld und Kinderfreibeträge. Mit dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen wir Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfeunterricht zu erhalten oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilzunehmen.

 

Nachhaltige Familienpolitik heißt aber auch, mehr Zeit für Familie zu ermöglichen. Wir wollen

deshalb auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Eltern sollen schließlich selbst entscheiden,

wie sie ihre familiäre Lebenssituation, ihre Berufstätigkeit und den Alltag ihrer Familie

gestalten. Um das besser zu ermöglichen, hat die Union das Elterngeld  eingeführt.

 

Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten

Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter

und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu

verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Das neue Elterngeld Plus

bietet Eltern noch mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem fördert

der Bund den Kita-Ausbau seit 2008 mit rund sechs Milliarden Euro. Auch Kindergeld und

Kinderzuschlag werden erhöht.

 

 

Schließlich haben wir den  Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder

geschaffen.

 

 

 

Dies sind nur einige familienpolitische Leistungen, die insgesamt den Familien wirtschaftliche

Stabilität und soziale Teilhabe ermöglichen.

 

 

 

Wir wollen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien aber auch in Zukunft so

gestalten, dass sich junge Menschen für Kinder entscheiden können, und wir wollen Familien

Handlungsspielräume für eine souveräne Gestaltung ihrer Möglichkeiten geben. Die Union möchte eine familienfreundliche Gesellschaft, in der wieder mehr Menschen Mut zum Kind haben.

 

 

Abschließend bitte ich um Verständnis, dass wir auf das Ihnen angesprochene Problem hinsichtlich

der Zahlungsmodalitäten Ihres Kindergeldes nicht näher eingehen und diese auch nicht überprüfen

oder bewerten können. Auch können und dürfen wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten

Entscheidungen von Behörden, weder kommentieren noch darauf Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen Behörden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Axel Schlegtendal

 

Anmerkung zu meinen Fragen:
Ich hatte an mehrere Fraktionen geschrieben. Und den Text teilweise auf den Adressaten hin spezifiziert.
Aus verschiedenen Gründen nicht so gelungen, aber realitätsnah, auch in meinem psychischen Zustand.
Antworten war ein persönlicher Rückruf (Spd) und eine Mail (Grüne).
Das Argument der Nicht-Zuständigkeit der Legislative in Sachen Behördenhandeln verwendeten alle drei Fraktionen.

 

Meine Anfrage:

Von: Ekkehard von Guenther

Gesendet: 13.10.2016

An: Registratur; wielgus@cduHamburg.de

Betreff: Familie zerstören

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt ja wieder etwas Armutsdebatte.

Wie es der Zufall so will, gibt es auch Familiendebatte.

 

Ich habe selber Familienerfahrung und, so ein Zufall, zunehmend

Armutserfahrung.

 

Fühle mich aber noch in der Lage, für mich selber zu sprechen.

Das mache ich auf: www.keinKindergeld.de.

 

Ihre Fraktion stellt die Regierung. Sie stellt u.a. denjenigen Minister,

der für das Kindergeld zuständig ist.

Insofern hätte ich ein paar Fragen an Sie.

 

Es geht um einen schlichten Sachverhalt:

Verwaltungsbürokratie verweigert einer natürlichen Person 16.700 Euro.

Das kann ja vorkommen.

Der Anspruch der natürlichen Person beruht auf Leistungen, die sie über

Jahre hinweg für zwei Kinder erbracht hat, und auf deren Teilerstattung

sie im Rahmen eines Familienlastenausgleichs einen gesetzlichen Anspruch hat.

 

Frage 1: Inwiefern entsprechen die angewendeten Regularien zur

Verweigerung von Kindergeld den Positionen der CDU/CSU?

 

Das Geld war selbstverständlich in den familiären Haushalt eingeplant.

Über die 12 Monate hinweg ist er zusammengebrochen.

Den Verlust von 16.700 Euro kann ich für mein Kind und mich nicht auffangen.

 

Frage 2:  Wie verstehen Sie Artikel 6 vom Grundgesetz?

 

 

Die erwähnte natürliche Person ist verwitwet und damit alleinerziehender

Vater von 5 Kindern.

Frage 3: Inwiefern ist eine derartige Personenzahl aus Sicht der CDU

wünschenswert oder zulässig?

Darf ich den eiskalten Gegenwind, der mir als Vater entgegenschlägt, als

politische Umsetzung der Vision zur Abschaffung von Familie

verstehen, auch bei der CDU? Als Strafe für die Existenz meiner Kinder?

 

Frage 4: Glauben Sie, daß dieser Horror mit einer alles Leben

erstickenden Familienbürokratie mein Privatproblem ist?

 

„Wir lehnen die traditionelle  Familie als familiäres Leitbild ab,

innerhalb  dessen konservativ  misogyne  und  homophobe Konzepte

Menschen  vorschreiben wollen, in welchen Strukturen sie ihren

familiären  Kontext  gestalten  sollen und Frauen  einem

biologistisch-deterministischen   Rollenbild folgen müssen."Jürgen

Flimm, Dietmar Schwarz und Thomas Ostermeier

zitiert nach Elke Schmitter besser weiß ich es nicht in Spiegel 40/2016

1.10.2016

 

Das ist doch GRÜN, oder hat die CDU auch nichts Anderes zu bieten?

 

Frage 5: Sind Sie ganz sicher, dass Sie noch ein Verständnis haben, was

traditionelle Familie gesellschaftlich leistet?

 

Frage 6: Können Sie nachvollziehen, daß in einer Gesellschaft, in der

Familie systematisch über den Tellerrand in die Verelendung geschoben

wird, jede MultiKultiGenderToleranzdebatte von mir als Verhöhnung

empfunden wird?  Ich fordere eine eindeutige Parteinahme für Familie.

Und Freiheit von Bevormundung.

Teilen Sie diese Forderung? Wie setzen Sie diese Forderung politisch um?

Wenn nein, warum nicht?

 

Und jetzt noch eine ganz dumme Frage: Die Frage an die

Politiker*_/Innen, die ja möglicherweise noch andere Werkzeuge haben als

ich.

Frage 7: Was bieten Sie konkret, um dieser meiner Hölle ein Ende zu setzen?

 

 

Ich danke für Ihre Antwort

Ekkehard von Guenther

Spenden an: bankkonto

 

 

 

--
Status: vielleicht nicht mehr Baustelle
zuletzt: 190303 evg 190328, 190610, 190616

Zitat:

Der australische Erzbischof Mark Coleridge erklärte, er habe Missbrauch "zuerst als Sünde betrachtet, dann als Verbrechen und schließlich als Kultur".