Schutz oder Förderung
Was gebietet die Verfassung?
Ekkehard von Guenther
19020711; 190328;190616:191028
Lesen lernen mit dem MdB. Vollständig abgedruckt (2 Seiten) im Anhang.
Ich nehme zwei Passagen daraus.
Das erste Zitat gibt Auskunft über den politischen Willen der Fraktion im
Bundestag.
Ich hatte in Sachen Familienschutz an mehrere Parteien geschrieben gehabt.
Das zweite Zitat beschreibt den Ort des Bundestagsabgeordneten zwischen dem Hilfeschrei
des Vaters und der Behörde.
Hier Zitat Nr 1:
„… die Bundestagsfraktion bekennt sich selbstverständlich zum Verfassungsgebot
der besonderen Förderung von Ehe und Familie.“
Mit Verlaub, Herr Schlegtendal, Danke auch für Ihre Antwort, aber ein
Verfassungsgebot zur besonderen Förderung
von Ehe und Familie gibt es nicht.
Es gibt nur das Gebot zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Das ist Artikel 6.1 GG.
Dieser Artikel ist allerdings Grundrecht.
Er ist außerdem Menschenrecht.
Artikel 16 der UN-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948.
Artikel 16 (Eheschließung, Familie) zitiert
nach WikipediA.
1.
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf
Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu
heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der
Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter
Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und
hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft
und Staat.
Das Grundgesetz vom 23.5.1949 wiederum bekennt
sich mit dem Artikel 1.2 zu den
allgemeinen Menschenrechten.
Das Schutzrecht gilt mir als Vater von 5 Kindern, nach dem Tod meiner Frau in
2011 bin ich Alleinversorger. Und den Kindern, auch in ihrer Abhängigkeit von
meiner Wirtschaftsfähigkeit.
Der Schutz gilt einer Einheit von mehreren Personen insgesamt.
Familie ist ein Dach, das intakt gehalten werden muß.
Wer dort den Versorger herausschießt, bekämpft alle miteinander.
Was ist passiert?
Im Jahr 2015,
ich war damals 63 Jahre alt, hat mir die Familienkasse 16.700 Euro Kindergeld,
der Betrag war bei zwei von 5 Kindern über mehrere Jahre hinweg aufgelaufen, unter
Anerkennung aller Bescheinigungen, rückwirkend verweigert.
Diese Handlung hat mich in den Ruin geführt.
Ich hatte dann, 2016, diverse Fraktionen in der Sache angeschrieben. – Hier zitiere ich aus einer Antwort.
Zurück zum Begriff:
Schutz und Förderung sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Mit der Verwechslung des Schutzes zugunsten von „Förderung“ gewinnen Sie als
politischer Willensträger ungefragt Gestaltungsoptionen,
die Sie als Dienender in Sachen Schutzmaßnahmen
sicherlich nicht hätten.
Mit dieser Verwechslung lassen Sie als
Gesetzgeber nämlich das Gebot des Artikels 1.3 GG zum „Binden“, nämlich dass
Sie sich in Ihrer Gesetzgebung dem Auftrag zum nackten Schutz unterwerfen, einfach verschwinden.
Das von der Legislative
verabschiedete Gesetz Abgabenordnung
enthält dieses Verschwinden.
Und es lässt noch das Verschwinden verschwinden.
Denn nach Artikel 19 GG hätte die Abgabenordnung feststellen müssen, dass sie
das Grundrecht auf besonderen Familienschutz „einschränkt“.
So, wie die Abgabenordnung das in ihren Schlussbestimmungen in Bezug auf andere Artikel GG (beispielsweise: Unverletzlichkeit
der Wohnung) auch feststellt. (§ 413
Einschränkung von Grundrechten)
Totales Verschwinden lassen eines Grundrechts („Wesensgehalt antasten“) ist sowieso
verboten. (Artikel 19 GG).
Aber ist egal. So was von egal. Siehe dazu: Verfassungsbruch.
Zum Begriff:
Worin besteht
der Unterschied von Schutz und Förderung?
Gesetzgeberisch?
Ganz einfach.
Förderung ist extern.
Schutz ist intern.
Förderung können Sie auslagern.
In spezifische Gesetze gießen.
Gießkanne für alle, Beispiel: Kindergeld,
oder doch nicht für alle, Beispiel: Kein Kindergeld für SozialhilfeempfängerInnen.
Förderung ist spezifisch: „Mehr Anträge für die Armen!“,
und kann mit Sanktionen: „Mitwirkung!“
oder Diskriminierung: „Herdprämie!“
verbunden werden.
Förderung ist etwas, worüber PolitikerInnen sich leidenschaftlich streiten
können.
Schutz ist unverfügbar.
Schutz ist jedem Gesetz inhärent,
sobald es ein Grundrecht tangiert.
Brandschutz ist dort, wo Brandgefahr ausgeht.
Das gilt erst Recht für den besonderen Schutz
des Artikels 6.
Schutz kennt
keinen grundrechtsfreien Gesetzesraum.
Schutz steht nicht zu Disposition.
Schutz heißt, dass ich kein Spielzeug bin. Und die Kinder auch nicht.
Schutz gilt uns Familie als Gemeinschaft von Menschen, die aufeinander
angewiesen sind.
Vater und 5 Kinder sind nicht von Staat gegeneinander auszuspielen.
„Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene
zurechnen lassen.“
(§ 110 Abgabenordnung) , so steht es dagegen im Bescheid, mit dem ich aus
meiner Existenz geschossen wurde.
Das Staatspersonal der „Familienkasse“ reißt sich den zu erstattenden Betrag
unter den Nagel.
Es darf sich dabei auf die fugenlose Zusammenarbeit der Judikative verlassen,
weil, die ist überlastet.
Das heißt für den Vater um 16.700 Euro streiten + 18 Monate kämpfen statt Erwerbsleben.
Dann eben Zahlung. Das juckt die doch nicht. Die haben trotzdem ihren Spaß
gehabt. Und Steuergeld eingenommen.
Schutz ist etwas anderes als der blanke
Verrat.
Mit seinem „Förderungs“-Vokabular
kommt der Wahlkampf-Politiker nicht ansatzweise in den Bereich des einzulösenden
Schutzversprechens.
Artikel 6 muß jedem Gesetz inhärent sein.
Dort, wo aus allgemeinen Verwalten der besondere Übergriff gegen den besonders
Geschützten statthat, dort muß der besondere Schutz die besondere Beiß-Hemmung in
Kraft setzen.
Artikel 6 ist Thema, sobald das Gesetz in seiner Allgemeinheit auf Familie im
Besonderen zugreift: „fördert“, kontrolliert, schikaniert, sanktioniert,
zerstörerisch vollstreckt.
Der Gesetzestext selbst muß die Hemmung durch das besondere Schutzgebot als ihm
innewohnende Besonderheit nachweisbar und umittelbar enthalten.
Zur Ausführung des besonderen
Schutzes muß allerdings das juristisch platte Abstraktum „Familie“ des Artikels
6 in diejenigen, die Familie leisten als soziale Geschlechter zurück individualisiert werden.
Der „Mutter“ des Artikels 6 GG ist
der fehlende „Vater“ bei und
gegenüber zu stellen.
Alles andere, das heißt: Der im Jahr 2019 gegenwärtige Zustand des in
ebendiesem Artikel 6 nicht genannten Vaters ist „Diskriminierung durch
Nicht-Nennen“.
Feministinnen wird dieser Topos ja wohl etwas sagen.
Zugleich Tussifizierung der Mutter als Objekt der „Fürsorge“.
Die intakte Familie braucht keinen derartigen Schutz. Die leistet ja.
Der tatsächliche Schutzfall tritt erst ein, indem Staat sich Verfehlungen von
alleinerziehenden alten Männern ausgedacht hat, die zu bestrafen sind.
Da hat der Staat
90 Kindererziehungsjahre darauf gewartet,
dass der in Alter und Verwitwung allein sorgende Vater eine abschießbare
Verfehlung begeht: Eine Fristüberschreitung.
Was ist Schutz? Was ist Förderung?
Förderung gilt den Visionen: „Familie muß anders
werden“ von Politik und Gesellschaft .
Politikende haben ja Wünsche frei, die Familie dann erfüllen darf.
Förderung will Verhältnisse ändern.
Förderung geht auf die Entwicklung der Potentiale.
Förderung ist besoffen.
Förderung begrapscht den Anderen.
Schutz dagegen gilt dem, was ist, in seinem prekären Dasein.
Schutz ist nüchtern.
Schutz ist Selbstkontrolle.
Schutz rechnet mit Unfällen.
Schutz weiß, dass er nicht versagen darf.
Schutz gilt dem realen So-Sein von Familie als Bindungsgemeinschaft in ihrem
Alltag.
Schutz beruht auf Achtung vor der Würde aller Familienangehörigen, der
Leistenden und der Konsumierenden.
Ihre gelebten Bindungen tragen die Grundwerte Vertrauen und
Leistungsbereitschaft in die Gesellschaft als der zynischen Konsumentin von
Familie hinein.
Besonderer Schutz gilt denjenigen, die Familie leisten.
In ihrem umfassenden Wirken und in ihrem Konsum des versteuerten Erwerbs in die
Kinder hinein.
Schutz ist Achtung vor Alltag und Allem, was nicht Alltag ist und dennoch immer
dazu gehört, Komplikation, Unfall, Krankheit, Alter.
Im Gegensatz zum blanken Status sein der
Würde aus 1.1 geht es um die Unverletzlichkeit einer Generationen leistenden
Gemeinschaft in ihrer Zeitlichkeit.
Zeit in Jahrzehnten ist eine andere Integrität und eine andere Verwundbarkeit.
Das Schutzversprechen gilt denjenigen, die unter widrigen Bedingungen und an
der Grenze ihrer Kräfte immer noch den Laden aufrecht erhalten.
Und erst Recht denjenigen, die das allein
machen müssen.
Das ist das nackte So-Sein von
Familie.
Stattdessen verhält sich der Gesetzgeber
wie ein „guter Onkel“ (sorry an alle Onkel für die böse Metapher), der im
Wohnzimmer Geschenke verteilt und im Keller sich an den Kindern vergreift.
Wir kennen diese Gleichzeitigkeit aus Förderung
und dem Verrat an der Integrität.
Da ist beispielsweise das Zusammenspiel von effektiver sportlicher Förderung
und gleichzeitigem Mißbrauch der schutzlosen jungen Eistänzerin durch ein und
denselben: „ihren“ Trainer.
Das widerspricht sich nicht. Es funktioniert.
Jeder Förderung wohnt eine Verachtung inne, in der die Integrität des
Geförderten bereits zur Disposition gestellt ist.
Förderung legitimiert ihren Übergriff mit der in der Förderung entstandenen
Pflicht zur Mitwirkung.
Diese Mitwirkung besteht im Einverständnis mit dem eigenen Gefickt werden.
Das Verhalten
ist bekannt. Es ist bequem und gefahrlos festzustellen an den bösen Anderen: An
religiösen Institutionen und an der Superinstitution Kirche, bei Sportvereinen, bei beruflicher Förderung durch
wohlwollende Vorgesetzte, auch bei der Mikroinstitution Ehe und Familie.
Die
Feststellung wird häßlich, sie wird sehr sehr häßlich, wenn sie die
übergreifendste Institution überhaupt betrifft. Unseren Staat.
Wenn es nicht mehr das junge Gemüse angeht,
das unter dem an ihm verübten Verbrechen aufwächst, vielleicht erst in
Jahrzehnten zum Aufstand gegen „seinen“ Täter heranwächst, logisch
verstrickt und verheddert im unterscheiden
wollen, von Täter, von Struktur, vom Anwurf der gegen sich selbst gerichteten
Beschuldigung.
Wenn ein alter Mann das feststellt:
Ich habe keine vorherige Beziehung zur Frau Strohof, als dass meine verstorbene
Frau und ich fünf brave Kinder in diese Gesellschaft gestellt haben.
Das ist allerdings nicht die sogenannte „Mitwirkung“.
Das ist primäres Wirken, ohne „Mit“. Das ist ursprüngliche elementare Handlung
von Familie. Kontinuität geben in Jahrzehnten. Mit eigenen Mitteln, mit eigener
Zeit unter Verbrauch der eigenen Kräfte.
In der staatlichen Forderung nach „Mitwirkung“ mit der guten Tante Strohof ist
das Wissen um dieses vorgängige primäre Wirken der Familie von vornherein abgeschaltet
worden.
Mit der staatlichen Fristsetzung als Vorbereitung zum Abschuss ist die Zeit des
jahrzehntelangen Aufbaus nur Stoff für den Schredder.
Ich lasse
mich – und die Kinder – nicht zum Insassen machen.
Ich lasse mir vom Lagerpersonal aus meinem Körper nicht deren ihren Body herausficken.
Der duale Zusammenhang von staatlicher Förderung und Abficken der Geförderten
ist Struktur.
Das ist Allgemeinheit der Täter.
Keiner, der nicht verlockende Süßigkeiten für die Geförderten vorzeigt.
Und das Schweigen der um Hilfe Angesprochenen, das gar nicht Hören der
„Öffentlichkeit“, das ist auch Allgemeinheit. Das weiß ich seit 2016.
-
Zurück: Schutz und Förderung
Schutz und Förderung müssen
begrifflich und der Sache nach unterschieden
werden.
Einem Vertreter des deutschen Volkes im Bundestag, das heißt der Legislative,
sollte diese Unterscheidung zuzumuten sein. –
Hatte ich gedacht.
Inzwischen glaube ich nicht an deren Textfähigkeit über 248 Zeichen hinaus.
Was das Grundgesetz gebietet, das ist der besondere Schutz.
Schutz besteht im Verhindern dessen, was nicht passieren darf.
Es gilt aktiv
zu Verhüten, dass Familie Schaden zugefügt wird.
Ich habe Einiges erlebt, das fällt unter die Kategorie Schicksalsschläge:
Krankheiten, Krankheit zum Tod, Unfälle, Verbrechen (Zerstörung des
Elternhauses durch Brandstiftung), den
Kautionsbetrug des Exvermieters, und schließlich das eigene Versagen.
Das Alles ist, ich sag mal: Schicksal von erster Hand.
Väterlicher Schutz besteht dann darin, Schläge zu puffern, und den Kindern
einen relativ kontinuierlichen Kontext zu sichern.
Die Straße des Lebens enthält viele Schlaglöcher.
Stoßdämpfer verschleißen.
Das Tempo muß angepasst werden.
An die Straßenverhältnisse.
Nicht an die Peitsche der Sklaventreiber.
Der Abschuss, der schließliche Abschuss, erfolgt vom Staat selbst.
Staat puffert nicht, der eskaliert die Schläge.
Staat will das.
Staat steht unter Auftrag zum Schutz, vom Grundgesetz (Artikel 6) und von
Menschenrecht (Artikel 16). Staat scheißt darauf.
Das ist kein Schicksal. Das ist auch nicht
Rechtsstaat.
Das ist Lager. Wo aus den Insassen der Body definiert wird.
In einem Satz: Schutz und Förderung
Das staatliche Versprechen auf
Kindergeld ist eine politische Maßnahme.
Sie dient zur Förderung der
Bereitschaft zum Kind bei potentiellen
Eltern.
Die staatliche Verweigerung des bereits
aufgelaufenen, das heißt von Familie über Jahre hinweg vorgeleisteten
Kindergeldes dagegen ist ein Verbrechen am Menschenrecht
auf Schutz von Vater und 5 Kindern.
Es führt in 18 Monaten unmittelbar zur Zerstörung, dazu kommt die
kontinuierliche Verweigerung von rechtlichem Gehör und ordentlichem Gericht.
In der Abgabenordnung gibt es kein Hindernis gegen die Ausübung dieses
Verbrechens.
Denn die Abgabenordnung hat die aus 1.3 GG gebotene Bindung an das Schutzgebot nicht geleistet.
Das ist mit einfachen technischen Mitteln beweisbar.
Siehe den Text Entdeckung der
Familie; dieser Text beruht letztlich auf der Analyse eines einzigen Satzes
der Abgabenordnung.
Siehe den Text Verfassungsbruch, der
dann systematisch die Abgabenordnung auf ihre Bindung an die Schutzobjekte
Vater, Mutter, Familie, Ehe, Alleinerziehend und Kind abfragt.
Da ist nichts.
Sehen Sie, meine
Herren und auch Damen von der Legislative:
Das war meine Frage nach dem Schutz. Jetzt habe ich sie mir doch glatt selbst
beantwortet.
Zum zweiten Satz: Legislative und
Exekutive. Der Abgeordnete und die Behörde
Abschließend bitte ich um Verständnis, dass
wir auf das Ihnen angesprochene Problem hinsichtlich
der Zahlungsmodalitäten Ihres Kindergeldes
nicht näher eingehen und diese auch nicht überprüfen
oder bewerten können. Auch können und dürfen
wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten
Entscheidungen von Behörden, weder
kommentieren noch darauf Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen
Behörden.
Lesen lernen.
Die Zuständigkeiten der Behörden.
Die Behörde hat zugeschlagen. Jeder und Jede Beamte haben damit als einzelne
freie Person, aber in Komplizenschaft gemeinsam gegen den grundgesetzlichen Schutzauftrag
verstoßen.
Sie erfüllen ein erstes Merkmal von Verschwörung: Die gemeinsame Loslösung vom
Grundgesetz, um koordiniert Mensch mit Familie zu zerstören.
Sie erfüllen ein zweites Merkmal von Verschwörung: Sie machen den Einspruch
stumm. Sie lassen ihn verschwinden.
Sie definieren sich den Body des Insassen, der hat kein Recht.
Da ist nur das Nichts der Lagerverwaltung, die Verschworenheit des Personals.
Da ist die fugenlose Zusammenarbeit mit der Judikative, die hat sicherlich soo
viel zu tun.
Judikative hat sich zu verpissen.
Da ist nur: Die Familienkasse. Sonst: Nichts.
Legislative, und damit sind wir wieder
beim Absender des Schreibens, hält sich
da raus.
Sie verweist auf die zuständigen Behörden, in „deren Entscheidungen“ man sich
nicht einmischen wollen darf.
Aber darum geht es hier gar nicht, genau genommen.
Denn es geht nicht um „Entscheidungen von Behörden“.
Es geht vielmehr um das Gesetz selbst, das die Legislative verabschiedet hat.
Und dieses Gesetz, das Artikel 6 unterschlägt, das hat die Behörde in
Verletzung des Artikels 6 in einem kontinuierlichen Zusammenhang einer Kette
von Einzelhandlungen ausgeführt.
Dem sind die Insassen ausgeliefert.
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse
Nord nicht erkennbar“ (Behördenleiter Bombor)
(Antwort vom 7.7.2016 auf den Einspruch vom 19.10.2015, erste Kenntnisnahme
überhaupt war am 28.4.2016 erfolgt.)
Und der Gesetzgeber der
Abgabenordnung erkennt sein eigenes Gesetz nicht.
Das produziert für die Untertanen die rechtliche Obdachlosigkeit.
Danach die reale Entwohnung.
19020715 Ekkehard von Guenther190328, 190606,190610
Ende des fortlaufenden Textes.
Im Anhang Dokumentation: Die vollständige Antwort des Mdb Schlegtendal und
meine Fragen.
Mit diesem Artikel sind geklärt:
Die prinzipielle Unterschiedenheit von Schutz und Förderung.
Die unbedingte Achtung vor der Integrität im Schutzversprechen und die Relativierung des Integritätsschutzes in der Förderung mit integritätsauflösenden Pflichten zu Mitwirkungen.
Ankündigung:
Der Folgeartikel geht um den § 31 des Einkommenssteuergesetzes.
Titel: Kindergeld: Die Familienleistung und ihr „Ausgleich“
Nach der Begründung des Begriffsfeldes: Schutz und Förderung, Mißbrauch und Mitwirkung, Integrität, sehe ich dort den § 31 des Einkommenssteuergesetzes an.
Denn:
Kindergeld wird auf Basis des Einkommenssteuergesetzes gezahlt.
Nach § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
Mich interessieren dabei:
1. Die Gründe für das Kindergeld,
wie sie im Gesetzestext angegeben werden: „Existenzminimum“ und „Förderung“
2. Die
Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in Bezug auf die Würde von Mutter, Vater,
Tochter, Sohn unausgesprochen machen muss, um deren Beziehungen als eine
Steuerleistung zu verstehen.
3. Die Veränderung der Struktur des Privaten, wenn ein Gesetz zur Besteuerung
des Einkommens anstatt auf den Erwerbstätigen auf das Private zugreift.
4. Spätetens im unterschiedslosen Gebrauch des Sanktionsarsenals der Abgabenordnung gegen Erwerbstätigen und Familie wird der Verfassungsbruch durch Unterschlagung des „besonderen Familienschutzes“ des Artikels 6 unabweisbar.
Viel Spaß dabei!
190616 evg
Anhang:
Hier der zitierte Text vollständig:
Sehr geehrter Herr von Guenther,
vielen Dank für Ihre elektronischen Schreiben vom 11. und 13. Oktober 2016 an die CDU/CSU-
Fraktion, mit denen Sie nach dem Familienbild der Fraktion fragen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich selbstverständlich zum Verfassungsgebot der besonderen Förderung von Ehe und Familie. Die Ehe ist der Kern der Familie. Wir fühlen uns dem Ziel verpflichtet, Ehe und Familien zu stärken und mit guten Rahmenbedingungen dazu beizutragen, dass die Menschen ihren Wunsch nach Kindern und Familie verwirklichen können. Wir fördern daher die Familien in vielfacher Weise, wie z.B. den Erhalt des Ehegattensplittings, Kindergeld und Kinderfreibeträge. Mit dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen wir Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, bei Bedarf Nachhilfeunterricht zu erhalten oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilzunehmen.
Nachhaltige Familienpolitik heißt aber auch, mehr Zeit für Familie zu ermöglichen. Wir wollen
deshalb auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Eltern sollen schließlich selbst entscheiden,
wie sie ihre familiäre Lebenssituation, ihre Berufstätigkeit und den Alltag ihrer Familie
gestalten. Um das besser zu ermöglichen, hat die Union das Elterngeld eingeführt.
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten
Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter
und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu
verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Das neue Elterngeld Plus
bietet Eltern noch mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem fördert
der Bund den Kita-Ausbau seit 2008 mit rund sechs Milliarden Euro. Auch Kindergeld und
Kinderzuschlag werden erhöht.
Schließlich haben wir den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder
geschaffen.
Dies sind nur einige familienpolitische Leistungen, die insgesamt den Familien wirtschaftliche
Stabilität und soziale Teilhabe ermöglichen.
Wir wollen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien aber auch in Zukunft so
gestalten, dass sich junge Menschen für Kinder entscheiden können, und wir wollen Familien
Handlungsspielräume für eine souveräne Gestaltung ihrer Möglichkeiten geben. Die Union möchte eine familienfreundliche Gesellschaft, in der wieder mehr Menschen Mut zum Kind haben.
Abschließend bitte ich um Verständnis, dass
wir auf das Ihnen angesprochene Problem hinsichtlich
der Zahlungsmodalitäten Ihres Kindergeldes
nicht näher eingehen und diese auch nicht überprüfen
oder bewerten können. Auch können und dürfen
wir aufgrund der Zuordnung der Zuständigkeiten
Entscheidungen von Behörden, weder
kommentieren noch darauf Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen
Behörden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schlegtendal
Anmerkung zu meinen Fragen:
Ich hatte an mehrere Fraktionen geschrieben. Und den Text teilweise auf den
Adressaten hin spezifiziert.
Aus verschiedenen Gründen nicht so gelungen, aber realitätsnah, auch in meinem
psychischen Zustand.
Antworten war ein persönlicher Rückruf (Spd) und eine Mail (Grüne).
Das Argument der Nicht-Zuständigkeit der Legislative in Sachen Behördenhandeln
verwendeten alle drei Fraktionen.
Meine Anfrage:
Von: Ekkehard von Guenther
Gesendet: 13.10.2016
An: Registratur; wielgus@cduHamburg.de
Betreff: Familie zerstören
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt ja wieder etwas Armutsdebatte.
Wie es der Zufall so will, gibt es auch Familiendebatte.
Ich habe selber Familienerfahrung und, so ein Zufall, zunehmend
Armutserfahrung.
Fühle mich aber noch in der Lage, für mich selber zu sprechen.
Das mache ich auf: www.keinKindergeld.de.
Ihre Fraktion stellt die Regierung. Sie stellt u.a. denjenigen Minister,
der für das Kindergeld zuständig ist.
Insofern hätte ich ein paar Fragen an Sie.
Es geht um einen schlichten Sachverhalt:
Verwaltungsbürokratie verweigert einer natürlichen Person 16.700 Euro.
Das kann ja vorkommen.
Der Anspruch der natürlichen Person beruht auf Leistungen, die sie über
Jahre hinweg für zwei Kinder erbracht hat, und auf deren Teilerstattung
sie im Rahmen eines Familienlastenausgleichs einen gesetzlichen Anspruch hat.
Frage 1: Inwiefern entsprechen die angewendeten Regularien zur
Verweigerung von Kindergeld den Positionen der CDU/CSU?
Das Geld war selbstverständlich in den familiären Haushalt eingeplant.
Über die 12 Monate hinweg ist er zusammengebrochen.
Den Verlust von 16.700 Euro kann ich für mein Kind und mich nicht auffangen.
Frage 2: Wie verstehen Sie Artikel 6 vom Grundgesetz?
Die erwähnte natürliche Person ist verwitwet und damit alleinerziehender
Vater von 5 Kindern.
Frage 3: Inwiefern ist eine derartige Personenzahl aus Sicht der CDU
wünschenswert oder zulässig?
Darf ich den eiskalten Gegenwind, der mir als Vater entgegenschlägt, als
politische Umsetzung der Vision zur Abschaffung von Familie
verstehen, auch bei der CDU? Als Strafe für die Existenz meiner Kinder?
Frage 4: Glauben Sie, daß dieser Horror mit einer alles Leben
erstickenden Familienbürokratie mein Privatproblem ist?
„Wir lehnen die traditionelle Familie als familiäres Leitbild ab,
innerhalb dessen konservativ misogyne und homophobe Konzepte
Menschen vorschreiben wollen, in welchen Strukturen sie ihren
familiären Kontext gestalten sollen und Frauen einem
biologistisch-deterministischen Rollenbild folgen müssen."Jürgen
Flimm, Dietmar Schwarz und Thomas Ostermeier
zitiert nach Elke Schmitter besser weiß ich es nicht in Spiegel 40/2016
1.10.2016
Das ist doch GRÜN, oder hat die CDU auch nichts Anderes zu bieten?
Frage 5: Sind Sie ganz sicher, dass Sie noch ein Verständnis haben, was
traditionelle Familie gesellschaftlich leistet?
Frage 6: Können Sie nachvollziehen, daß in einer Gesellschaft, in der
Familie systematisch über den Tellerrand in die Verelendung geschoben
wird, jede MultiKultiGenderToleranzdebatte von mir als Verhöhnung
empfunden wird? Ich fordere eine eindeutige Parteinahme für Familie.
Und Freiheit von Bevormundung.
Teilen Sie diese Forderung? Wie setzen Sie diese Forderung politisch um?
Wenn nein, warum nicht?
Und jetzt noch eine ganz dumme Frage: Die Frage an die
Politiker*_/Innen, die ja möglicherweise noch andere Werkzeuge haben als
ich.
Frage 7: Was bieten Sie konkret, um dieser meiner Hölle ein Ende zu setzen?
Ich danke für Ihre Antwort
Ekkehard von Guenther
Spenden an: bankkonto
--
Status: vielleicht nicht mehr Baustelle
zuletzt: 190303 evg 190328, 190610, 190616
Zitat:
Der
australische Erzbischof Mark Coleridge erklärte, er habe Missbrauch
"zuerst als Sünde betrachtet, dann als Verbrechen und schließlich als
Kultur".