190617 EStG Erwerbstätigkeit und
Privatleben
Kindergeld: Die Familienleistung und ihr „Ausgleich“
Lesevoraussetzung: Schutz
und Förderung
Kinder
entstehen unwillkürlich in freier Zuwendung von Frau und Mann zueinander und in
der freien Annahme ihres Werdens durch die zukünftige Mutter und den Vater.
Staat und Gesellschaft haben ein Interesse an Kindern.
Das Interesse des Staates am Kind ist NICHT der Grund fürs Kind.
Das gilt unabhängig von jeder „Förderung“.
Förderung
kann bestenfalls: Hindernisse auflösen.
Kind im gesellschaftlichen Korsett für Frau und Mann überhaupt noch möglich
machen.
Keine „Förderung“ darf aus der primären, aller Staatlichkeit vorgängigen, Freiheit von Frau und Mann in der Zeugung ihrer Kinder, in Schwangerschaft, im Jahrzehnteprojekt der gemeinsamen Generationenarbeit ein Untertanenverhältnis mit gesteigerter Entrechtung ableiten.
Inhalte:
Es geht um den § 31 des Einkommenssteuergesetzes.
Dort erfolgt die Verknüpfung von Kindergeld mit der Einkommenssteuer als
„Steuererstattung“.
Damit mit dem Sanktionsrepertoire der Abgabenordnung,
welche wiederum die Familie um ihr Grundrecht nr 6 auf „besonderen Schutz“
betrügt.
Die Abgabenordnung interpretiert Komplikationen der Familie, die zu deren
genuinen Risiko gehören, und deshalb unter ihr Menschenrecht und das staatliche
Schutzversprechen darauf fallen, als
Vergehen gegen die Steuergesetze, um sie zu bestrafen.
Mit den Mitteln der Abgabenordnung auch
führt das staatliche Personal die zu bestrafenden Komplikationen vorsätzlich
herbei.
Deshalb also: § 31 EStG Der Kindergeldparagraph.
Inhalte: (Seitenzahlen sind
„handgeschrieben“ und können sich vielleicht etwas ändern. )
Teil 1: Hinführung
S 3 Hinführung zum § 31
S 4 Aus dem unverfügbaren Recht
auf Schutz wird Familie in den
politischen Willkürbereich der Förderung gerückt und damit schutzlos.
S 5 Risiko und Komplikation sind
genuine und damit schutzbedürftige Merkmale von Familie.
S 6 Der Gesetzestext § 31 EStG, Auslegung und Probleme
S 7 Die
Ausübung von Menschenrecht als Steuerleistung
S 7 § 31 Schutzzweck Existenzminimum.
S 7-10 Existenzminimum 1
Familienkasse hat
vorsätzlich gegen den in § 31 EStG gegebenen gesetzlichen Grund des Kindergeldes verstoßen.
Teil 2
S 10 1. Das Private und das Kindergeld
S 10 Der Begriff des Privaten: Privat ist Dunkelraum.
Erstes Produkt staatlich
gesetzter Privatheit ist der Vater
und dessen Zuständigkeit.
S 11 Staat kann Cum-Ex selber. Aber locker.
2. Der Begriff des Privaten
Privatheit entsteht erst,
indem der Erwerbstätige seine Steuer bezahlt hat.
Privatheit ist meine Pflichtlosigkeit nach Leistung der
Einkommenssteuer.
S 11 Der Staat hebt das Private auf, indem er
Familienwirtschaft nach der geleisteten Steuer abermals
als eine zu leistende Steuer versteht.
S 12 Die bloße Ausübung von
Grundrecht 6 und Menschenrecht 16 wird dem Steuerapparat unterworfen.
Damit wird eine zweite
Besteuerung durchgeführt.
Ich sage: Kein Kind ist
eine Steuer.
Ein Menschenrecht, das dem Staat zu bezahlen ist, ist keines.
S 13 Die zweite Besteuerung erfolgt dadurch, dass es Komplikationen gibt.
Komplikationen werden als
Steuervergehen gegen die Abgabenordnung erst fest-gesetzt,
dann fest-gestellt und mit
den Mitteln der Abgabenordnung bestraft.
Teil 3: Fifty
Shades of „Privat“
3. Die Veränderung des Begriffs des Privaten
S 13 Privatraum.
S 14 Der Privatraum ist zweiter Leistungsraum. Aber Familienwirtschaft
ist negativ.
Familie verwirklicht sich
im Einsatz und Verbrauch des bereits versteuerten Einkommens.
S 14 Privatraum ist Transferraum. Familienwirtschaft ist
negativ, weil ihr Ertrag nicht an sie geht.
S 15 Die Rendite der gesellschaftlichen
Zukunftsleistung des 5 fachen Vaters wird ihm unterschlagen.
Im Gegenzug bekommt er Schikane und Existenzvernichtung.
Das heißt: Privat.
S 15 Staat und Gesellschaft fressen
den Gewinn aus der Generationenarbeit von Mutter und Vater.
S 15 Grundgesetz, zum ersten:
Der Artikel 6.1 GG
beschlagnahmt den Ertrag der Familie unter sein Schutzversprechen ohne ihre besondere Würde in
Generationenzeugung und Generationenarbeit zu achten.
S 16 Privatraum ist Belastungsraum.
S 16 Das Private ist Restraum.
Das Private ist mein menschlicher Grenzraum.
S 17 Das Private ist Komplikationsraum.
Das
Private ist Unfallraum.
Das
Private ist Gesundheitswirtschaft
S 18 Schulwirtschaft und
Heterokommunikation: Asymmetrie
Verantwortung für die
Folgen entsteht nur in der innerfamiliären Reflexion.
Staatsschicht kennt keine
Verantwortung.
S 19 Der Ort der familiären Gesundheitswirtschaft:
Einige Zahlen in verschiedenen Größenordnungen
S 19 147.286
S 20 Kinderlos: Wer träumt
schon vom Zölibat?
S 20 Das Private kann komplex sein. Staat reduziert diese Komplexität.
S 20 Das Private ist Privatraum.
S 21 Privatheit und Transparenz,
zum Zweiten. Kontrolle statt Mit-Wissen.
Transferbegriff „gewissenhafte Sorgfalt“
S 22 Privatheit ist das Recht des Staates mit seinem Opfer allein zu sein.
S 23 Es ist eine primäre Lüge des
Staates, dass er im Einkommenssteuergesetz die alle Ressourcen verbrauchende Familienwirtschaft
mit der Überschuss erzielenden Erwerbswirtschaft gleichsetzt.
S 24,25 Zwischenstand
S 26 Existenzminimum 2/2
S 26 Privatheit ist rechtliche Isolation der Familien vom allgemeinen
Recht und gegeneinander. Der judikative
Schutz gegen Behördenwillkür ist mit der Unterschichtenjustiz abgeschaltet.
Teil 3:
Familie in Artikel 6 GG, im Menschenrecht 16 UN-Charta, in Weimarer
Verfassung Artikel 119 und im totalen
Staat.
S 28 Vaterrecht ist Menschenrecht ist
Staatsgrenze.
S 28 Artikel 6 GG und das
Menschenrecht 16.
Im Gegensatz zu Artikel 6
enthält das Menschenrecht 16 eine Begründung.
S 29 Familie ist Kohärenzraum der
Gesellschaft.
Im Umriß ihres
Verratenseins beschreibt sich: Volk.
Die Vaterlosigkeit des
Grundgesetzes konstituiert das Staatspatriarchat über die Mutter. Weiterhin ist diese Vaterlosigkeit eine
Diskriminierung meiner biologischen und sozialen Geschlechtlichkeit durch Nicht-Nennung, ein Verstoß gegen Artikel 3
desselben Grund- Gesetzes.
S 30-31 Weimar 1919: Welchen Ort hat
Familie in der älteren Verfassung?
S 31-33 Familie nach Weimar. Großvater und
Mutter. Faschismus und Familie.
Reproduktion: Was ist es,
was in Familie „reproduziert“ wird?
Teil 4: Im
Strohofstaat
S 33 Wer ist Frau Strohof?
S 34 Personalwechsel: Das Finanzamt
macht das Gesetz.
Aber die Auszahlung oder
Nicht-Auszahlung macht das Arbeitsamt .
S 36 Herr Klenart
S 36 Eierlegende Wollmilchsau:
Jeder Schuß ein Treffer.
Teil 1: Hinführung
Lesevoraussetzung:
Im Text Schutz
und Förderung hatte ich das
prekäre Verhältnis zwischen dem Schutz
aus Achtung vor einem unantastbaren So-Sein und der Förderung
aus dem politischen Willen zur Verformung und Unterwerfung untersucht.
Schutz ist unverfügbar. Schutz gilt einer Integrität, die erhalten werden muss.
Förderung ist im politischen Feld verformbar und kann den Empfänger zu
passenden Verhalten nötigen.
Kindergeld ist zunächst nur politisches Versprechen, bevor die Kinder auf der
Welt sind.
Es dient der Förderung der Bereitschaft zum Kind.
Kindergeld ist anschließend Teil des familiären Budgets, nachdem die 5 Kinder
auf der Welt sind.
Es ist von da an unverfügbarer Teil des grundgesetzlichen
Schutzversprechens.
Kindergeld ist mit seiner Gewährung vor über 30 Jahren, 1988 war das zum ersten
Mal, Teil des besonderen Schutzes aus
meinem und unserem Grundrecht nr 6.
Es ist nicht mehr Spielzeug des Staatspersonals.
Der
politische Vorsatz zur „Förderung“ in
seiner Widerrufbarkeit steht nachrangig hinter meinen Anspruch auf den
„besonderen Schutz“ meiner Person als Familie Leistender und der Kinder als
Konsumenten der Familienleistung.
Das
Grundgesetz in Artikel 6 muß erst wieder
wirksam hergestellt werden gegen seine Auflösung im politisch-bürokratischen
Willkürbereich von „Förderung“, „Mitwirkung“, Fristsetzung mit Lizenz zum
Abschuss, und Mißbrauch von denjenigen Menschen, die in ihrer
zwischenmenschlichen Bindung Familie real leisten.
Dort findet die primäre Leistung für die Gesellschaft statt.
Denn Exekutive und Gesetzgeber haben keine Bindung an Volk noch an Artikel 6.
Sie haben in der Abgabenordnung den Befehl der Verfassung aus 1.3 GG zur Bindung
ihres Gesetzestextes unterschlagen. In
Gesetzgebung, in Exekutive, in Judikative.
Die Abgabenordnung ist die Gesetz gewordene Unterschlagung von Grundrecht no 6.
Kindergeld wird auf Basis des
Einkommenssteuergesetzes gezahlt.
Nach § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
Welche Gründe nennt der Gesetzgeber für das
Kindergeld?
Mich interessieren dabei:
1. Die Gründe für das
Kindergeld, wie sie im Gesetzestext angegeben werden: Das sind
„Existenzminimum“ und „Förderung“.
2. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in
Bezug auf die Würde von Mutter, Vater, Tochter, Sohn unausgesprochen machen
muss, um deren familiären Beziehungen als eine Steuerleistung zu verstehen.
3. Die Veränderung der Struktur des Privaten,
wenn ein Gesetz zur Besteuerung des Einkommens nach seiner Befriedigung abermals und nun anstatt auf den
Erwerbstätigen auf das durch seine Befriedigung erst konstituierte Private
zugreift.
4. Die Beziehung zwischen Förderung und Komplikationen.
Ein Gesetz ist ein Doppelpaket: Es gibt „Förderung“,
und es gibt „Komplikationen“.
Förderung erfolgt durch den Staat.
Komplikationen kommen von Seiten der
Familie. Scheinbar.
Staat hat nämlich die Möglichkeit Komplikationen zu produzieren.
Und Familie dafür zu bestrafen.
Risiko
Familie ist Quelle und Ort von eigenen, genuinen, unvermeidbaren Risiken.
Es ist das Risiko des Lebens in alle Richtungen überhaupt.
Dieses Risiko ist wesentlich verschieden vom Risiko des Geschäfts in seinen
Betriebszeiten. Die dort versammelten Personen dienen dem Geschäftszweck und
werden dafür bezahlt. Der besteht in der Erzielung von Gewinn.
Dort besteht das Risiko als Bilanzrisiko: Aufwand im Verhältnis zum Ertrag.
Familiäres Risiko ist absolut verschieden von
dem Null-Risiko des Staatsbeamten am Schreibtisch.
Alles, was dessen Handeln ins Risiko einer persönlichen Verantwortung stellen
könnte, wird innerbehördlich durch eine durchgängige klebrige Kumpanei zum
Verschwinden gebracht.
BeamtIn kann familiäre Existenz zerstören. Ihr Risiko ist Null.
Familienrisiko
umfasst die ganze Skala der menschlichen Existenz.
Familie ist der Ort des unmittelbaren Lebens von Geburt bis Tod.
Geschäftsrisiko dauert 8 Stunden. Familienrisiko dauert 24 Stunden.
Komplikationen sind selbstverständlich.
Familie ist Schicksalsgemeinschaft.
Das Grundrecht auf „besonderen Schutz“
der Familie enthält damit als logische Folge das Recht auf eine fehlertolerante
Behandlung von „Komplikationen“ durch den Staat.
Das gilt auch im Kindergeld-Gesetz, das der Existenzsicherung und der Förderung
von Familie dient.
Die Realität ist eine andere:
Familienkasse stiftet Komplikationen. Familienkasse betreibt ihre eigene
Wertschöpfung. Im Plündern familiärer Ressourcen.
Komplikationen werden, sobald sie sichtbar werden, als Vergehen gegen das
Steuerrecht geahndet.
Komplikationen, ob aus Abrechnung der Geschäftstätigkeit vor dem Finanzamt oder
aus Familie in ihrem allgemeinen Lebensvollzug,
werden gleichermaßen den Strafwerkzeugen der Abgabenordnung übergeben.
Diese handelt unterschiedslos „Gleichbehandlung“ von Erwerbswirtschaft und
Familienwirtschaft.
Die Abgabenordnung hat den „besonderen Schutz“
des Grundgesetzes entsprechend Artikel 6.1 nicht vorgesehen.
Abgeschaltet.
Das ist Vergehen des Gesetzes am Auftrag zur Bindung als „unmittelbar geltendes
Recht“ des Artikels 1.3 GG.
Dieser Verfassungsbruch
ist technischer Art und mit technischen Mitteln am Text der Abgabenordnung
nachgewiesen.
Der Sachverhalt ist simpel und als Tatsache
unabweisbar. Er ist dreckig wie jeder Betrug. Er ist Verrat am Vertrauen, das
das Volk mit seiner Familienwirtschaft in den Staat gesetzt hat.
Die Gründe für das Kindergeld, wie sie im
Gesetzestext angegeben werden
Suche auf Juraforum nach:
Artikel 6 Grundgesetz + EstG
https://www.juraforum.de/suche/suche?bereich_forum=1&bereich_nachrichten=1&bereich_gesetze=1&bereich_lexikon=1&bereich_urteile=1&sortierung=relevanz&suche=Artikel%206%20Grundgesetz%20+%20EstG&sc=n
Der Gesetzestext des § 31
§ 31 EStG – Familienleistungsausgleich
1 Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.
2 Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.
3 Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.
Ende Gesetzestext
(Hervorhebungen von mir.)
Kindergeld ist eine staatliche Zuwendung, die vom Erwerbseinkommen weitgehend
unabhängig ist.
Ausnahme 1: Wenn das Erwerbseinkommen zu groß ist.
Ausnahme 2: Wenn das Erwerbseinkommen zu klein ist. Kindergeld wird mit Sozialhilfe verrechnet.
Es gibt Familien, die sind einfach zu arm für Kindergeld.
Der Zweck des Kindergeldes ist eine Sache.
Die Zuordnung an die zahlende Behörde ist
eine andere.
Die Zuordnung der Zahlbürokratie ist veränderlich.
Früher war es Sozialrecht, ab dem 1.1.1996 ist das Kindergeld dem Steuerrecht
zugeordnet.
Ich halte beide Zuordnungen nicht für angemessen.
Denn Sozialrecht geht von dem nicht leistenden Bedürftigen aus.
Der Bedarf der Familie ergibt sich dagegen, weil Familie leistet. Weil
Familienleistende in der Bilanz um den Ertrag ihrer Arbeit betrogen werden. -
Hochproblematisch ist dann die neuere Zuordnung als
„Familienleistungsausgleich“ zur Einkommenssteuer.
Das Problem der Zuordnung betrifft:
1. Die Würde der einzelnen Menschen nach 1.1 Grundgesetz: – Kein Zeugungsakt zwischen Mann und Frau ist
eine „Steuerleistung“.
Keine innerfamiliäre Zuwendung zwischen Mutter, Kind, Vater ist eine
Steuerleistung. Da ist nichts zu „erstatten“.
2. Die Gründung und das Leben von Familie ist unmittelbares Menschenrecht nach
Artikel 16 der Un-Menschenrechts-Charta.
Diese wiederum ist Teil der deutschen Verfassung nach Artikel 1.2 GG.
Ein Menschenrecht, das der Staat unter die Bedingung seiner Besteuerung stellt,
ist kein Menschenrecht.
Menschenrecht ist eine Grenze des Staates.
Der Staat hat über diese Grenze nicht
hinüberzugreifen.
3. Das betrifft die Würde der Familie nach Artikel 6.1 GG mit ihrem
garantierten Recht auf „besonderen Schutz“.
Denn die Abgabenordnung als Eintreibungs- und
Bestrafungsapparat des Steuerrechts enthält
keine Schnittstelle zum Artikel 6.
Das verstößt eklatant gegen das Bindungsgebot
des Artikels 1.3 der
Verfassung.
Der Zweck der Kindergeldzahlung ist nach § 31 EStG
1. Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums des
Kindes.
Das ist ein Schutz-Zweck, der bis in
das allgemeinste und unantastbare Würde-Recht des § 1.1 GG hinabreicht. Das ist
nicht bloß „Förderung“.
Da steht nichts zur Disposition.
Familienkasse des Steuerstaats scheißt auf Existenzminimum von alleinsorgenden
Vater von fünf Kindern. Sie handelt unmittelbar gegen die Intention des § 31.1
EStG.
Im gesamten Verfahren hat eine Reflektion auf den Schutzzweck des § 31.1 EStG
nachweislich nicht stattgefunden.
Bei diesem Gesetz muß ein Sachverhalt wie „Existenzminimum“ im Verweigerungsbescheid ausdrücklich reflektiert werden. Im gesamten Einspruchsverfahren wurde der § 31 kein einziges Mal erwähnt. Über 18 Monate lang. Ich selber? Ich bin kein Jurist. Keine Ahnung gehabt. Ich sehe mir das jetzt erst an.
Der
komplette Staat scheißt darauf, eine Rechtslage herzustellen, die in Realzeit
den Schutz des Existenzminimums für rechtsunkundige Tussi Mütter und Väter
sicherstellt.
Der Verrat beginnt damit, dass ich selbst als Nicht-Jurist den ganzen Dreck
aufdröseln muss.
2. „Darüber hinaus“ gilt das Kindergeld der Förderung der Familie. Auf
diesen Punkt gehe ich hier nicht weiter ein. In meinem Fall gab es kein
„darüber hinaus“.
Eine Bemerkung zum Existenzminimum 1
Vorab drei Unterscheidungen:
1. Existenzminimum an den Sozialhilfeempfänger ohne eigene Gegenleistung.
2. Existenzminimum, wenn meine eigene Leistung das ohne staatlichen Zusatz abdeckt.
3.
Existenzminimum, als dynamisches Minimum,
oberhalb der beiden vorherigen, das aber erst die wirkliche Voraussetzung für
meine Geschäftstätigkeit ist.
Das ist bei Alleinversorger zu respektieren.
„Existenzminimum“ wird dem Bedürftigen ausgerechnet und zugewiesen.
Aber dieses staatliche Verhalten geht am tatsächlichen Vorgang vorbei.
Denn die
zugrunde liegende Vorstellung vom Existenzminimum beschreibt einen statischen
Zustand, in dem sich die Wochen und Monate aneinanderreihen.
Das ist eine katastrophal falsche Vorstellung.
Eine Familie, deren verfügbaren Mittel nur noch im „Existenzminimum“ bestehen,
die ist für jede Produktivität verloren.
Was intakte Familie ausmacht, das ist das konkrete Wirtschaften oberhalb des Existenzminimums.
Was die Familienkasse von Staats wegen real geleistet hat, war ein fortgesetztes
Handeln zur Zerstörung aller Handlungsressourcen der Familie.
Familienkasse unter dem Einkommenssteuergesetz verstößt unmittelbar gegen den
oben im § 31 zitierten Schutz-Zweck
des Einkommenssteuergestzes selbst.
Ich bin
freiberuflich tätig. Meine Einnahmen sind wechselnd.
Das macht die Existenz der Familie prekär.
Ein halbes Jahr Liquidität muß als Puffer von vornherein enthalten sein.
Wenn bei zwei von 5 Kindern über Jahre hinweg Ansprüche auflaufen, ohne,
dass die Kinder unmittelbar daran
leiden, dann liegt das daran, dass Vater diesen Betrag vorgeleistetet hat,
zusätzlich zur sowieso- Eigenleistung.
Die Kinder selber leisten jede und jeder einzeln, in Schule und Studium. Auch
wenn Familienkasse gerade nicht zahlt.
Für den Vater war die erwartbare Rückzahlung ein kalkulierter Puffer über ein
halbes Jahr Leerzeit; mit kleineren Einnahmen auch über dreiviertel oder ein
ganzes Jahr.
Danach sollte es wieder weitergehen.
Wenn Familienkasse einen Betrag von 16.700 Euro trotz ihrer Anerkennung aller
tatsächlichen Voraussetzungen einbehält, dann ist das Verstoß gegen das
Menschenrecht auf Existenzminimum. Des besonderen Rechts meiner 5 Kinder und
mein eigenes als alleinsorgender Vater nach Artikel 6 GG; und meines eigenen
auch als schlichtweg unter dem allgemeinen Schutz des Artikels 1.1 stehenden
Menschen.
Den Betrag
hatte ich im Vortrag über Jahre hinweg
selber geleistet. Es geht um dessen Erstattung.
Es geht nicht um staatliche
Sozial-leistungen.
Es gehr um das Existenzminimum desjenigen, der als Alleinsorgender aktiv
wirtschaftet, und der 5 Kinder, die frei von unmittelbarer Sorge gesichert sein
sollen.
Das gilt für die zwei Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch mit mir im gemeinsamen Haushalt waren, das gilt
für die drei älteren, im Studium stehenden, die mittelbar vom Zusammenbruch
ihres Vaters betroffen sind.
Alle miteinander sind als Erben ihrer verstorbenen Mutter nun mit
Inkassoforderungen und Gerichtsvollziehertexten betroffen, nachdem ich meine Hypotheken dienste nicht mehr
leisten konnte.
Es geht darum, dass Familienkasse dieses Wirtschaften im Geschäftsraum zugrunde
richtet, indem sie mich in diese Auseinandersetzung hineinzwingt, mich dabei in
einer viehischen Rechtlosigkeit warten lässt, immer auf den nächsten Tag warten
lässt, ein halbes Jahr und dann weiter, und schließlich in nahtloser
Komplizenschaft mit dem Finanzgericht als nur private Vereinbarung auszahlt, 18 Monate nach der ersten Verweigerung.
Das zentrale
Element von Existenzminimum ist die finanzielle
Liquidität, das ist die
unterbrechungslose Verfügbarkeit der Mittel.
Das ist Bedingung zum unterbrechungslosen Funktionieren des Alleinsorgenden.
Das ist die Fähigkeit, die Hypothek der Wohnung und den Kleinkredit auf der
Bank geräuschlos zu bedienen, neben
Wohngeld, Strom, Wasser, Gas, Versicherungen.
Zu sichern, dass wenigstens das über die nächsten Monate funktionieren wird.
Die finanzielle Liquidität wiederum ist Voraussetzung für die soziale Liquidität:
Auf derjenigen Ebene zu agieren, auf der die Kundenbeziehungen stattfinden.
Sich in dem Kontext einer relativen Sorglosigkeit zu befinden. Das heißt,
Probleme so weit auf Abstand halten können, dass im Kopf noch eine sachorientierte
projektbezogene Arbeit möglich ist.
Das Fokussieren können auf Projekte ist Existenzminimum.
Für Vater und für die 5 Kinder in Schule und Studium.
Es geht um Infrastruktur, auf die man sich verläßt.
Existenzminimum ist der Pkw, der wird
gebraucht in Familie, in Kundenbeziehungen, wird gebraucht als der Unfall
meiner Schwester in 200 km Entfernung meine umgehende Anwesenheit für drei
Monate erforderte.
Existenzminimum
bedeutet nicht, dass Staat mir in irgendeiner Weise den Pkw finanzieren soll.
Existenzminimum bedeutet allerdings sehr
wohl, dass der Ausgleich meiner Vorleistungen als Familienleistender nicht zum
Spielzeug einer nasepopelnden Beamtenschaft gemacht wird.
Die Stilllegung wegen nicht gezahlter Kfz-Haftpflicht erfolgte im Frühjahr 2016,
8 Monate nach dem Bescheid, während ich seit 5 Monaten auf eine Antwort auf meinen Einspruch wartete. Im Dezember
dann Abschleppen, Versteigerung, und Nachzahlung für Aufbewahrung.
Das strittige Kindergeld war schließlich Anfang Februar 2017 ausgezahlt worden.
Das war zu spät.
Sie scheißen auf Existenzminmum.
Mit der
Verweigerung des aufgelaufenen Kindergeldes hat die Familienkasse meine
wirtschaftliche Existenz von vornherein außer Acht gelassen.
Ich habe in diesem Verfahren, das sich
vom kurzen Einspuch aus ins Endlose verlängerte, über 18 Monate hinweg ohne
Einkommen zu kämpfen gehabt bis zur schließlichen Auszahlung.
Familienkasse hat damit vorsätzlich gegen den
gesetzlichen Grund des Kindergeldes aus § 31 EStG verstoßen.
Der Staat hat die Bindung an Artikel 6 auch hier gekappt.
190617 Existenzminimum Ende 190908 190915
190925
1.
Das
Private und das Kindergeld
Ich habe
in: „Schutz und Förderung“ gezeigt, dass
der mit dem Wort „Schutz“ verbundene Integritätsanspruch im Begriffsfeld
„Förderung und Mitwirkung“ zum von allem
Schutz entblößten Ding entleert werden kann.
Guter Onkel im Wohnzimmer, hatte ich geschrieben und: Vergewaltiger im Keller.
Der Keller des § 31 EStG ist die Abgabenordnung.
Die Verzahnung der schutzlosen Familie
mit dem Steuerstaat ist ein wenig komplex.
Denn diese Verzahnung findet in dem
sorgfältig unbeleuchteten Dunkelraum der Privatheit statt.
Im Zentrum des Privaten steht der Vater.
Der ist omnipotent, omnipräsent und kann
alles.
Deshalb ist er zuständig.
Deshalb ist er bestrafbar für jede Anforderung, die er nicht bedient.
Ex falso quodlibet: Staat darf übers Private falsche Annahmen machen und dann
beliebige Sanktionen verhängen.
Es wird also
Zeit für eine heiße
Enthüllungsgeschichte in Sachen Privatheit.
Komisch, dass sich kein Journalist dafür interessieren mag.
Hoch komplex.
Ich weiß nicht ob Sie von Cum-Ex gelesen
haben: Eine doppelte Steuererstattung, die sich Banken und Millionäre da
gemacht haben.
Das ist, technisch gesehen, Klippschule gegen das, was Steuerstaat selbst kann:
Steuer doppelt einziehen.
Aber es geht wirklich nur um die ganz kleinen
Leute, Mütter wie Väter, die da mehrfach gehäutet werden, von Staates wegen.
Komisch, dass sich kein Journalist interessieren mag? Nicht wirklich.
2. Der
Begriff des Privaten
Ich wende
den Blick ab, von dem, was ich mit mir allein da am späten Abend vor dem
Computer tu. Mein Interesse daran, dass mir niemand dabei zusieht, bzw. das
Gesehene gegen mich verwenden kann, - ich halte diesen Begriff von Privatheit
für relativ uninteressant.
Lächerlich beinahe, im sorgfältigen
Abkleben der Bildschirmkamera, bei gleichzeitigem Gedächtnis aller gesehenen
Videos in der Historie der Maschine. Beinahe. Nicht ganz.
Interessant ist der Begriff „Privat“ nur , indem ich meine Privatheit als eine
Projektion vom Staat aus denke.
Als Person bin ich dem Staat sichtbar als Erwerbstätiger.
Aus Sicht des Staates generiert mein Einkommen ein Recht auf staatlichen
Zugriff darauf:
Auf Transparenz meiner Verhältnisse, auf die Kontrolle durch den Staat und auf
die Abschöpfung zugunsten des Staates.
Mit der Zahlung meiner Einkommenssteuer ist diese Pflicht dann erfüllt und
erledigt.
Sowohl der Materie nach, als auch der Transparenz nach.
Mit dieser Zahlung bin ich entlassen. Das ist die Grenze zu meiner Privatheit.
Privatheit ist meine Pflichtlosigkeit nach Leistung der Einkommenssteuer.
Privatheit ist ab dann mein Recht und
etwas, das Staat mir garantiert:
Erlaubte Privatheit beruht einzig auf gezahlter Steuer.
Auch die
Unverletzlichkeit der Wohnung gilt nur, wenn der Staat keine ungezahlte Steuer
in ihr vermutet. Ebenso das
Briefgeheimnis.
Das unmittelbare Grundrecht auf Privatheit in Wohnung (Art 13) und
Kommunikation (Art 10) gilt erst nach
der Steuer.
Es besteht unmittelbar, wird aber durch die Abgabenordnung (§ 413) eingeschränkt. Im Dokument Verfassungsbruch sind die §§ zitiert.
Kindergeld
wird unter dem Einkommenssteuergesetz
gezahlt.
Der Staat deutet damit die Familienleistung als eine ihm zustehende Steuer, die
er umstandslos ganz kassiert und teilweise erstattet.
Das Grundrecht auf Familie wird gegen seine freie und produktive Ausübung durch
Frau und Mann von vornherein ins geschlechtslose Steuer-Untertanentum der „Eltern“
umgedeutet.
Mein Recht auf besonderen Schutz gemäß
Artikel 6 wird damit zu einem Grundrecht, dessen bloße Ausübung als Steuer
kassiert wird, damit Staat die fällige Achtung vor der mit aller Familie
gegebenen Freiheitsleistung unterschlagen kann.
Das Recht auf Familie ist auch allgemeinstes Menschenrecht. (Art.16 Menschenrechte).
Bisher hatte ich gedacht, dass Grundrecht steuerfrei ist.
Oder haben heute Sie schon Ihre Meinungssteuer bezahlt?
Ein Menschenrecht, das dem Staat zu bezahlen ist, ist keines.
Zurück zum Privaten:
Einkommenssteuer ist etwas, das der Erwerbstätige mit seinem Gewinn schuldet.
Mit der
Ableistung der Steuer schuldet er dem Staat nichts mehr:
Er ist privat.
Das ist die erste Bedeutung von privat
überhaupt.
Der Ort, wo Staat von mir nichts zu wollen hat.
Das der Öffentlichkeit entzogene Residuum meiner Menschenwürde.
Mit der
Abrechnung des Kindergeldes als Steuer-Erstattung hebt der Staat diese Grenze
zum Privaten wieder auf.
Nach dem Passieren des PoS (Point of Sale) der Steuerkasse, an dem ich meine
Privatheit gekauft und bezahlt habe, kommt dieselbe Kasse noch einmal.
Staat versteht nunmehr das Elternleben mit Kindern in derem Privatraum abermals als das Ableisten einer
Steuerschuld.
Das ist
pervers. Das ist Doppelbesteuerung. Cum-Ex
Technologie von Staatsseite aus.
Innerfamiliäres Leben ist wechselseitiges Begaben mit menschlicher Würde in
Geben und Nehmen.
Innerfamiliäres
Handeln begabt die Kinder mit ihren Würden: Mit Nahrung, mit Kleidung, mit
Obdach, mit Bewegen, mit Meinen, mit Glauben.
Der Zweck liegt in der Würde des jeweils Anderen.
Innerfamiliäre Sorge stellt keine Bedingungen.
Kein Kind ist eine Steuer.
Es ist ein absoluter Unterschied zur Wertegemeinschaft des Strohofstaates.
Der ist bedingt. Der setzt Ultimatum. Der ist abschussbereit. Der schießt auch.
Das ist das Personal der Milgram-Behörde.
Im Strohofstaat steht Familie zur Disposition, bis in ihre Existenz hinein.
Für den
einfach nur an dem staatlichen Beitrag „Kindergeld“ interessierten Menschen ist
es vielleicht gleichgültig, von welchem Gesetz her das Kindergeld gezahlt wird.
Aber es gibt einen zentralen Unterschied:
Der wird dann sichtbar, wenn es Komplikationen gibt.
Wenn es nicht um „Förderung“ als Zusatzbeitrag zur voll funktionierenden
Familie geht, sondern wenn es um Schutz
und das heißt: Um das Versprechen des Artikels 6 geht.
Wenn es Komplikationen gibt.
Denn Komplikationen im Kindergeldverfahren werden als Verstöße gegen das
Steuerrecht geahndet.
Dort gilt die Abgabenordnung.
Und dieses Gesetz hat die von der Verfassung in Artikel 1.3 gebotene Bindung an den Artikel 6
unterschlagen.
Dieses Gesetz kennt nur noch Gleichbehandlung. Außer für Land- und
Forstwirtschaft (§ 109).
Gegen das allgemein geltende Sanktionsarsenal der Abgabenordnung ist Familie
als Inhaberin eines Grundrechts auf „besonderen Schutz“ obdachlos. Es gibt diese Familie gar nicht.
Nicht Mutter, nicht Vater, nicht alleinerziehend.
Es gilt Lagerrecht. Familie ist Insasse
und bekommt den Body definiert.
190612
Die Beweise für den Verfassungsbetrug der Abgabenordnung in Sachen Bindung an
Artikel 6 sind seit März 2018 geleistet.
Ich habe sie
in: DieEntdeckung der Familie aufgedeckt und in einer vollständigen
Recherche in: Verfassungbruch gegeben.
Sie sind für jedermann nachzuvollziehen, der am Computer die Taste Strg + f
bedienen kann.
Teil 2: Fifty Shades of „Privat“
Im Folgenden geht es mir um etwas
Anderes:
Das ist die Veränderung des Begriffs des Privaten.
Denn das Einkommenssteuergesetz greift ein zweites Mal auf den Menschen zu.
Der Privatraum Familie gilt nicht mehr.
Das Einkommenssteuergesetz macht sich den Privatraum zum Steuerleistungsraum.
Das passiert mit der Fristsetzung der Frau Strohof der Familienkasse.
Eine Frist ist ein Ultimatum.
Mit diesem Verwaltungakt aus dem Repertoire der Abgabenordnung wird der Schutz
ausdrücklich abgeschaltet.
Privatraum
Privatraum des Kinderlosen, Kinder-„freien“ heißt das oft in deren
Selbstbeschreibung, ist selbstbestimmtes Erholen, ist Genießen, ist Konsum zum
eigenen Zweck.
Privatraum der Familie ist ein zweiter Leistungsraum.
Nach der 8-Stundenleistung im Geschäft.
In diesem zweiten Leistungsraum wird der Erlös der Erwerbstätigkeit auf das
Leben mit Frau und 5 Kindern verwendet.
„Konsum“ wäre die falsche Bezeichnung.
Denn im zweiten Leistungsraum wird aus dem privaten Gewinn des Erwerbstätigen
eine Transferleistung.
Familie leistet den primären Beitrag in die Gesellschaft hinein.
Sie gibt
Menschen in die sogenannte Wertegemeinschaft.
Sie baut über Jahrzehnte hinweg die nächste Generation auf.
Privatraum ist Transferraum
Der Privatraum
ist nicht nur Raum der in Freiheit erbrachten zweiten Leistung.
Vielmehr nutzt der Staat diesen Privatraum als Staatsraum, um in diese zweite
Anstrengung noch Komplikationen einzutragen, zum Schaden von 5 Heranwachsenden
und ihrem Vater, und zur schließlichen Zerstörung der Erstleistungsfähigkeit
als Erwerbstätiger im Geschäftsraum.
Staat und
Gesellschaft benutzen die Blackbox „Privatraum“ , um der Familie blindlings
Ressourcen zu entziehen und blindlings zusätzliche Lasten aufzuerlegen.
Familie leistet in Freiheit an ihre Kinder und damit ans Volk.
Das genügt nicht.
Familie leistet Strafe allein wegen der Kinder an den Schikane- und
Sanktionsapparat des Staates.
Der hat die Bindung ans Volk nicht nur für sich gekündigt, sondern unterschlägt
die Bindung auch dort, objektiv, wo sie noch Verfassungsgebot wäre.
Familie
leistet im Privaten.
Dort ist nicht der Wertehorizont des Strohofstaates.
Die Wertegemeinschaft des Staatspersonals ist nicht die der Familie.
Hier geben Verhaltensformen aus persönlicher Bindung, insbesondere Vertrauen
und sorgender Anstrengung den Ausschlag.
Privatraum ist ein zweiter menschlicher
Leistungsraum.
Familienwirtschaft ist negativ. Ihr Ertrag geht nicht an sie.
Das staatlich-juristische Korrelat dieser zweiten Leistung kann nicht dasselbe
Steuerrecht wie zur Abschöpfung der Erstleistung sein.
Im Geschäft wird Gewinn erzielt.
Familienwirtschaft
verbraucht versteuerten Gewinn.
In der Familienwirtschaft investieren Mutter und Vater Arbeit und Geld in die
nächste Generation.
Mutter und Vater erbringen eine Gegenwarts- und eine Zukunftsleistung.
Ohne Erwartung auf Rendite.
Die Rentenerwartung der Mutter von 5 Kindern beruht auf ein paar Jahren
angerechneter „Erziehungs“-zeiten.
Die Rentenerwartung des Vaters beträgt 0 Euro aus 90 Jahren (=5*18 Jahren)
Kinderernährungszeiten.
Der Ertrag der gesellschaftlichen Zukunftsleistung des Vaters wird ihm
unterschlagen. Das heißt: Privat.
In diese 0 Euro Rendite schlägt dieser Staat mit seinem Personal und dem
Sanktionsapparat seiner Steuermaschine hinein.
Eine geordnete Erholung des Vaters nach der Zeit seiner aktiven
Familienleistung, im Alter von 64, das heißt eine wieder konsolidierte
Geschäftstätigkeit wird mit diesen Schlägen vorsätzlich ausgeschlossen.
Ein Staat, der die Erst-Leistung des Geschäftsmanns mit der zweiten Leistung
des Privatmanns unter Aufbringung seines versteuerten Gewinns verwechselt, um
beide dann dem selben Strafapparat zu unterwerfen, der hat nur noch das
Bescheißen der ganz kleinen Leute im Kopf.
Um den
Ertrag ihres Lebens.
Um die Selbstachtung vor allem, was sie bis dahin selber geleistet haben.
Das ist die
Realität von EStG § 31 in Zusammenarbeit
mit der Abgabenordnung.
Staat und Gesellschaft fressen den
positiven Ertrag aus negativer Familienwirtschaft.
Staatsbürokratie und Gesellschaft haben Interesse am Leistungsraum der
negativen Familienwirtschaft. Das ist
ein Sachverhalt. Objektiv.
Den wird man wohl nicht bestreiten.
Staat und Gesellschaft verleugnen ihr Interesse. Dazu dient das Wort Privat.
Denn sie wollen der Familie als produktivem Gegenüber des Staates nicht einmal
Achtung erweisen müssen.
Der Artikel 6
Staatsinteresse
an Familie ist das gleiche wie an einem „Naturschatz“ , der als bewußloses
Material zur vollständigen Ausbeutung bereitsteht. (àGG; à“Verfassungsbruch“)
Das Wort „Schutz“ bedeutet dasselbe wie einstens das Wort „Schutz“ in „deutsche
Schutzgebiete“ in Afrika.
Im Artikel 6 GG geht es um die Kolonialisierung des Inhalts einer vaterlosen
Gebärmutter als Staatsgebiet.
Es ist Beschlagnahme eines Naturprozesses, in welchem die ihn tragende Frau und
der mit ihr tragende, jedoch gar nicht erst genannte Vater nur noch willenloses
Beiwerk zum Kind sind.
Das bedeutet dann der sogenannte
„Anspruch“ auf „Schutz“ und „Fürsorge“ der „Gemeinschaft“ in 6.4. Den
hat „jede“ „Mutter“.
Dass Kinder aus eigener Freiheit von
Mutter und Vater entstehen und in gemeinsamer innerfamiliärer Freiheit
aufwachsen:
Eine Achtung vor Familie als in Freiheit
erbrachter Generationenleistung hat der Staat nicht vorgesehen.
Der Schutz dieser Freiheit ist nicht vorgesehen. Staat kann Freiheit gar nicht
denken.
Staat kennt nur Sandkasten-Freiheit. Meinung. Glauben.
Wissen um
den Grund von Familie in Mann und Frau in Sorge und in Antwort der Kinder will
Staat zum Verschwinden bringen.
Wissen gibt’s nicht mit Datensammelei. Wissen geht nur unter Mitmenschen. Wo s im eigenen Leib eingeschrieben ist.
Privatraum ist Belastungsraum.
Für den Einzelnen ist das Private freier Verfügungsraum.
Der
erwerbstätige Vater leistet Familie außerhalb des Geschäfts. Nach seiner
Steuer.
Als Privatmann.
In seiner Freiheit hat er Familie aufgestellt. Damit ist seine Sorge gebunden:
Seine private Freiheit hat er an seine Aufgaben im Dienst seiner Angehörigen
gebunden.
Sein Einkommen kunsumiert er in die renditelose Investition in die nächste
Generation.
Das ist Angehörigenarbeit. Ist Sorge, vielleicht verzweifelte Sorge.
Ist Verausgabung
in der Erschöpfung, wirtschaftlicher Art, psychischer, körperlicher Art.
Im Unterschied zum Geschäft sind die Kosten nicht, und nicht einmal die
Kostenarten, von vornherein definiert.
Kann sein,
dass er abends das Geschäft fitter verlässt, als er es morgens betritt.
Familie weiß von vornherein nicht, was auf sie zukommt.
Deshalb ihr Versprechen: In guten wie in schlechten Tagen.
Dass sie s tun, das ist Unterschied zum Strohof-Staat.
Das Private ist Restraum:
Ein Anhäufung von Aufgaben, die nach dem Geschäft des Tages zu erledigen sind.
Glück, wenn es nur Alltag ist. Wenn die Kinder auf ihrem Weg sind. Wenn es noch
funktioniert.
Schlimm,
wenn Anderes hinzukommt. „In guten wie in schlechten Zeiten“.
Krankheit und Tod der Ehefrau und Mutter von fünf.
Wenn in das Wiedergewinnen der eigenen Kraft der Unfall der Schwester
hineinschlägt,
wenn dann Aufbruch der vierten mit Abitur und
Umzug statthat,
wenn Brandstiftung am Elternhaus.
Wenn alles passiert, zugleich, gestapelt, und nichts mit produktiver Arbeit zu
tun hat.
Wenn das „Private“ das Geschäft auffrisst.
Ich bin nur einer.
Das Private ist mein menschlicher Grenzraum.
Ich habe kein weiteres Privates dahinter, für mich extra.
Der Zusammenbruch des Privatraums ist mein
Zusammenbruch. Mehr ist nicht zum Zusammenbrechen.
Aber es betrifft meine Anderen, von mir Abhängigen.
Privatheit ist Komplikationsraum
Familie als
Restraum nach dem Erwerbsleben ist Raum von Komplikationen, der Risiken, der
Unfälle, der Fehler, der unwillkürlichen. Die Komplikation gehört zur Essenz
von Familie.
Die Kultur einer Familie entsteht und besteht darin, wie sie mit Komplikationen
umgeht.
70% aller
Unfälle (grob geschätzt) geschehen im häuslichen Bereich. Außer der
Geschäftszeit. Inwieweit in dieser Statistik die geschäftsmäßig betreute
Kindheit berücksichtigt ist, weiß ich nicht.
In meiner eigenen Kindheit und Jugend habe ich selber einige Unfälle gehabt,
einen davon im Sportunterricht unter Aufsicht des Lehrers.
Ich kann vergleichen:
Die fünf Kinder, die meine Frau und ich aufgezogen haben, haben insgesamt nicht
so viele und überhaupt so schwer wiegende Unfälle gehabt wie ich.
Meine Frau hatte in unserer Ehe zwei:
Beim ersten ist sie auf der Alster ausgerutscht, als wir mit Schlitten und
Kinderwagen darauf gingen, das gabs mal,
und hat sich den Arm gebrochen.
Beim zweiten trug sie einen Korb Wäsche und ist dabei über eine Schwelle
gestolpert, am Kopf aufgeschlagen.
Ich selber während 22 Jahren Ehe keinen. Einen, der Totalschaden an meiner „Außenhaut“ Pkw war.
Unfallarme und gesunde Familie ist konkrete Leistung im konkreten Alltag, die
meine Frau aufgestellt hat.
Diese Jahrzehnte Leistung der
mütterlichen Sorge wird im Einkommenssteuergesetzstaat gefressen als ein ihm
zukommendes Trivialgut, und sie wird abgeschossen, wenn die Steuereintreiberin
Strohof eine Frist stellen und dann deren Verletzung fest-stellen darf. Scheiß
auf Familie. Scheiß auf die Kinder.
Eine Bemerkung in Sachen Gesundheit.
190908 Baustelle Gesundheitswirtschaft
kommt noch
190908
Das Private ist Gesundheitswirtschaft
Ich habe ein paar Fehler. Dass ich klüger wäre, als meine Frau in ihrer
Gesundheitswirtschaft, das fiel mir nicht ein. Meistens. Da, wo ichs war, tuts
mir leid. Entscheidung über die Einschulung des dritten Kindes mit Geburtstag
im Grenzbereich. Hellwaches Kerlchen.
Schulfähig, aber klar doch, sagt die Schulleiterin. Die Leiterin, selber
kinderlos, ist sehr robust. Die Mutter zögert.
Zögern ist Schwäche. Entscheiden ist Stärke.
Es war falsch gewesen. Intelligenz bedeutet noch lange keine Bereitschaft zur
Lernfabrik. Ein Jahr Kindheit weniger. Das geht weiter bis ins Gymnasium.
Kleinster sein. Gemobbt bis in die 8. Klasse, dann Sitzenbleiben, wir
entscheiden zugleich zum Schulwechsel und endlich – unbeschwerte
Normalität. Ein Jahr gewinnen ...
Mutter wird gestorben sein, bis zum Abitur.
Jene Entscheidung über die Einschulung
erfolgte etwas mehr als nach einem Jahr nach ihrer Ersterkrankung und
Chemotherapie. Nach dem Kauf der bis
dahin gemieteten Wohnung.
Bei einem Vater, der hoffte, jetzt durchzustarten, beruflich, endlich.
Eheliche Kommunikation kann asymmetrisch sein.
Es geht nicht um den rationalen Diskurs, es geht oft um das Herausheben
des Arguments aus dem Ungesagten. Es geht um die Autorität der schwächeren
Seite.
Das Wesen
der Hetero Ehe besteht, bei allem Vertrauen zueinander und gemeinsam sein, auch im Wissen um die Fremdheit. Dass es die
andere Seite der Welt ist, der ich begegne. Dass Frau etwas ist, das ich nicht
verstehe und nicht verstehen werde. Dass wir viel mehr Zeit gebraucht hätten.
Hetero heißt partikular sein. In allem Wissen, immer, nur teilweise sein.
Deshalb und dennoch mit der Anderen und für die Anderen verantwortlich
entscheiden, verantwortlich handeln, verantwortlich tun.
Verantwortung von Mutter und Vater heißt im Horizont der Folgen stehen:
Unserer „Entscheidungen“ und in dem täglichen Tun.
Verantwortung
von Mutter und Vater in den Folgen für die Betroffenen ist Unterschied gegen
Staat, schon gegen Schulleiterin bei der Einschulung.
Die Lehrerinnen und das „verspielte“ Kind: Sie werden sich darüber beschweren.
Den Horizont der Folge zur vorgängigen Handlung der Einsperrung des Körpers in
den Bildungsbetrieb kennen nur Mutter, und Vater.
Das Kind weiß ebenfalls nicht, was ihm hätte erspart bleiben können.
Verantwortung ist Privat.
Verantwortung
von Mutter und Vater in ihrer Sorge um die Folgen ist zentraler Unterschied zur
Staatsmaschine Strohof in deren vollständiger destruktiven Gleichgültigkeit.
Die kennt keine Verantwortung.
Verantwortung von Mutter und Vater in ihrer Sorge um die Folgen ist zentraler
Unterschied zum Gesetzgeber, der ist nur seinem vollbezahlten Gewissen
verantwortlich.
Eine Verantwortung für die Folgen aus den von ihm verabschiedeten Gesetzen hat
der nicht.
Kein Angehöriger der Staatsschicht steht in irgendwelchen Folgen
seines/ihres Handelns.
Verantwortung ist Privat.
Das homogene Allwissen des Technokraten ist kein höherer Zustand.
Es ist vielmehr gegen die Verantwortung des sich in seinen Grenzen wissenden
Lebens gerichtet; zugunsten seiner
allgegenwärtigen Lösungsformel in der technischen Antwort, wie der
bürokratischen Verwaltung, der sich Eltern als Kollektiv zu unterwerfen haben,
wo nicht, zu befehlen sind.
Die in der Verfassung bekannt gegebene Verantwortung aus „natürlichem Recht“
hat ihren Grund nicht in der Behauptung, dass Eltern alles „richtig“
machen.
Sie besteht
ausschließlich darin, dass in der familiären Bindungsgemeinschaft eine
vergleichslose Bereitschaft besteht in den Folgen des einzelnen wie gemeinsamen
Handelns zu stehen.
„Versäumnisse der Vetretenden muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“ Das macht sich der Rattenstaat aus
elterlicher Verantwortung: Eine ausbeutbare Fehlerquelle.
Der Ort der familiären
Gesundheitswirtschaft:
Zunächst ein paar
Zahlen in verschiedenen Größenordnungen:
Anzahl von Familien in Deutschland in 2018:
11,44 Millionen mit 13,171 Mill minderjährigen Kindern.
2,174 Millionen Alleinerziehende
Mütter (!?) keine Ahnung, ob ich Vater von 5 da mitgezählt bin.
9,815 Mill Ehen ohne Kinder
Zahlen 2017
0 Tote: an Masern.
450 Tote: an Aids
3.180 Tote: im Verkehr
Tote aus Drogen, Alkohol, Tabak
(im Jahr 2011 ca Werte aus Wikipedia,
am 6.9.19)
1.000 Tote: etwa
1000 Drogentote gab es im Jahr 2011 in Deutschland,
70.000 Tote: als Folge von Alkoholmißbrauch
110.000 Tote: als Folge des Tabakrauchens
? Tote : als Folge des
Smartphonegebrauchs
? Tote : als Folge von
Medikamentengebrauch
Zu jedem Toten ein Vielfach größeres Umfeld von Verletzungen und Erkrankungen,
Zerstörung.
Mutter und Vater müssen diese Zahlen nicht kennen.
Sie werden in ihrer Sorge jedoch so handeln, daß sie Kinder vor dem bewahren,
was sie tatsächlich und konkret gefährdet.
Die Gesundheitsarbeit der Mutter ist eine Vorbild-leistung:
Die Achtsamkeit, mit der sie auf ihre
eigene Gesundheit achtet, die Routine, mit der sie ihre eigene tägliche
Gesundheitspflege betreibt, wird unmittelbare kindliche Gewohnheit.
Im Umgang mit Unfällen erfolgt eine unmittelbare Einordnung. Die meisten
Unfälle sind geringfügig. Bedeuten nur Schmerzen lernen, beim Spielen oder
Kochen. Behandeln lernen, wenn nötig. Vertrauen lernen in die Heilkraft des
eigenen Körpers, Vertrauen lernen in ein paar Tage Zeit. Vorsicht lernen,
bessere Koordination im weiteren.
Auch die Mutter lernt Schmerzen des Kindes: Diejenigen, die sie „stillen“ kann
und solche, die sie nur trösten kann. Mutter Kind Vater lernen gemeinsames
Ertragen und - Tragen. Zurückhaltung beim „Behandeln“.
Fünf gesunde
Kinder sind keine Trivialleistung. Die Vernunft, die da dahintersteht, ist
nicht die des Strohofstaats.
Noch eine Zahl:
147.286
Das ist die Anzahl der gar nicht erst geborenen Kinder, die den realen Bevölkerungsschwund in
Deutschland ausmachen. Differenz zwischen Sterbefällen und Geburten.
Nein, ich
glaube nicht, dass Frauen und Männer keine Kinder wollen.
Aber ein Kind ist teurer als ein Kätzchen oder Hund.
Und es bedeutet einen anderen Menschen, auf den mann/frau sich einlassen
müssen.
Kind bedeutet bedeutet auch herausverwaltet werden, aus Kindheit und
Mutterschaft, heutzutage, aus aller
aufrührenden Gegenwart in der Familie.
Dann die
demografisch interessanten Kinder: no 3 , no 4, no 5.
Nur diese überschreiten den Generationenvertrag zur Ersatzinvestition.
Das ist eine erhebliche zusätzliche Leistung von Mutter und Vater.
Sie setzen eine gänzlich andere Bereitschaft der Mutter voraus ihren Kindern
ihre Gegenwart zu geben, als die ein Kind in Kita verwaltet habende und Mutter
„arbeitet“ - Familie. Einen hochintegrierten Lebensraum für Kinder geben ist
etwas anderes als „wirtschaftliche Verhältnisse“.
Und Kind bedeutet den Erstickungstod der Familie unter einer mörderischen
Bürokratie.
Eine negative Demographie ist die natürliche Antwort auf eine
menschenfeindliche Lebensumgebung.
Negative Demografie bedeutet nicht einmal Naturschutz.
Der Flächenverbrauch in Beton, in Asphalt, pro Arbeitsplatz, pro Fortschritt,
geht unverdrossen weiter. Natur ist zum Plündern.
Im Spiegel Nr 30/2019, auf Seite 99 gibt es eine Antwort auf das demografische
Problem:
>>Die wichtige Rolle der Frauen wurde übersehen<<
(190930 Baustelle:
Projektion
von Demographie nicht in die allerorten fehlenden Kinder in unserem
Alltagsleben, sondern als Problem der Rentenfinanzierung.
Die „wichtige Rolle“ der Frauen besteht darin, dass sie statt Kinder mehr
arbeiten. Hurra.)
Ende das Private ist Gesundheitsraum
Das Private kann komplex sein.
Es kann überwältigend sein. Ich kann da ziemlich viel Auskunft geben. Aber
Komplex heißt auch, dass es irgendwie bewältigt wird. Dass ich in meinem Leben noch wirken kann.
Der Punkt ist: Es geht den Staat nicht an.
Das Private ist Privatraum.
Ein Recht auf die Darstellung meines Privatraums hat die Frau Strohof
nicht.
Einzige Schnittstelle zur Frau Strohof im Kindergeldverfahren sind die Belege
des Fortgangs der Kinder in Schule und Studiengang.
Eine darüber
hinausgehende „Mitwirkungspflicht“ definiert sich Staat im rechtsfreien Raum,
um Komplikationen in freien „Ermessen“ produzieren zu können.
Mit dem fristsetzenden Ultimatum der Frau Strohof wird aus dem Privatraum das
Lager.
Es wird aus dem verantwortlich handelnden Privatvater der Insasse, dessen Body
definiert wird.
Es gehört zum So Sein von Ertrinkenden, dass sie nicht um Hilfe schreien.
Die gehen einfach unter.
Frau Strohof hängt da noch ein paar Gewichte an die Füße, damit s sicher wird.
Privatheit und Transparenz, zum zweiten:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Mitwissen: Wahrzunehmen, was von seinem Nächsten
in aller Offenheit sichtbar ist.
Jeder Mensch hat die Pflicht zum Mitwissen. Zur Wahrnehmung der Not, wenn sie
offen zu Tage tritt.
Da entsteht Pflicht zur Hilfeleistung. Das Staatspersonal ist davon nicht
ausgenommen.
Das Wissen, dass ein alleinsorgender verwitweter alter Mann als Vater von 5
Kindern eine Grenzleistung erbringt, das ist menschliches Mit-Wissen.
Der damit verbundene intellektuelle Aufwand ist gleich Null. Er ist der
vollversorgten Fettschicht zumutbar. Er ist einer „Familien“kasse zuzumuten.
Von der Frau Strohof über Schaffenberger, Köpcke, Ratajzyck, Baufeld, bis zu
Grombkowski, zu Bombor.
Dieses Mit-Wissen im offenen Raum hat nicht mit Datensammelei zu tun.
Mit-Wissen hat sich jeder Mensch in seinem Lebenzusammenhang zu erarbeiten.
Eine Gemeinschaft, die dieses Wissen vom Nachbarn nicht hat, ist keine.
Grenzleistung wars auch zu gesunden Zeiten mit Frau und fünf Kindern.
Leserbriefe von Kinderlosen,
besser, in deren Worten: Kinder“freien“ belegen, dass ein Mit-Wissen von
Familie nicht mehr existiert. Man ist stolz auf seine bindungsfrei
funktionierende Einzelheit.
Aus dem
menschlichen nicht mehr Mit-Wissen-Wollen der „Gemeinschaft“ wird dann die Kommunikationspflicht alias
Mitwirkungspflicht des in seine Privatheit isolierten Insassen gemacht.
Jede staatliche Organisation, die „besonderen Schutz“ oder auch „Schutz und
Fürsorge“ der „Gemeinschaft“ verspricht, hat ein qualitatives Mit-Wissen abrufbar zu verinnerlichen und zu
praktizieren.
„Von einem
schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis
auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissen haft
Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war.“ (Aus der
Begründung
der Ablehnung von Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde. Und, nebenbei: Schauen Sie
mal aufs Datum.)
Es geht hier um eine „Gewissenhaftigkeit“ in meiner Privatzeit, in meiner
zweiten Leistungszeit, die wesentlich eine in Freiheit erbrachte unentgeltliche
Zukunftsleistung darstellt, an deren Ertrag ich nicht teilhaben werde.
Transferbegriff „gewissenhafte Sorgfalt“
Aus dem
menschlichen Mit-Wissen, das erst Gemeinschaft konstituiert, und das damit von
Familie in Anspruch genommen werden
darf, macht sich der Staat ein primäres Recht auf seine Dummheit. Nunmehr hat
der alles leistende Vater auch dieses bodenlose Loch von Staatsdummheit mit
zusätzlicher Kommunikation und wiederum „mit gewissenhafter Sorgfalt“ das
heißt: Fristgemäß als Synchrontänzer, aufzufüllen.
Das ist eine Verschiebung in der Leistungspflicht.
Unschuldsvermutung? Du liebe Zeit.
Nicht Wissen ist Macht.
Ich habe übrigens geschrien.
In den dürren Sätzen meines Einspruchs, der ohne Antwort im Nichts versickerte.
Nach 40 Tagen Warten dann mit der Aufsichtsbeschwerde.
Der erste Versuch von mir, den Belastungsraum Familie (Flaschenhalsfunktion des
Vaters) zu schildern, dazu das eminent
gesteigerte Auftreten von Kollateralschaden durch den Verlust der Liquidität,
und mein Recht aus Artikel 6 habe ich auch geschrieben.
Ich habe per mails geschrien, als mir das
Auto aus dem Verkehr gezogen wurde. Wenn nichts mehr ging.
Ich habe geschrien.
Das Private ist das Recht des Staates mit
seinem Opfer allein zu sein.
Wenn der Wärter die Tür verschließt, hinter
sich.
Ob von innen, ob von außen.
Insasse sein.
In meiner Privatheit.
In diesem Land, das zu verlassen eines jeden Deutschen Freiheit ist.
Weiter:
In den Privatraum hat der Staat nicht hineinzufordern.
Staat hat meinen Rest von Existenz nicht mit weiteren Risiken zu belasten.
Staat hat keine Komplikationen vom Zaun zu brechen.
Mit der
Einordnung des Kindergeldes ins Einkommenssteuergesetz hat Staat mich als
Familienvater um den Schutz meiner Privatheit betrogen.
Seine neuerlichen Auskunftsrechte, mit denen Staat sich „Transparenz“
verschafft,
gehen nun nicht mehr ans Geschäft vor der Abrechnung zur Steuer, sondern ins
Private nach der abgerechneten Steuer.
Die konstitutive Differenz zwischen Geschäft und Privat ist aufgehoben.
Im Komplikationsfall ist die
Abgabenordnung zuständig.
Die Abgabenordnung kennt keinen Schutz der per se negativ wirtschaftenden
Familie.
Die Abgabenordnung kennt nur Einkommen.
Die Abgabenordnung hat das Bindungsgebot des Artikels 1.3 der Verfassung gegen Artikel 6 verraten.
(Siehe www.keinKindergeld.de ,
vollständig beschrieben in: http://www.keinkindergeld.de/Verfassungsbruch.pdf.)
Mit der Auslieferung an die Abgabenordnung
im Komplikationsfall hat Staat mich und fünf Kinder um unser Recht auf
„besonderen Schutz“ der Familie betrogen.
Familienwirtschaft ist negativ.
Es ist eine primäre Lüge des Staates,
wenn er im Einkommenssteuergesetz die alle Kräfte verbrauchende
Familienwirtschaft mit der Überschuss erzielenden Erwerbswirtschaft
gleichsetzt.
Es ist ein primärer Übergriff des Staates,
wenn er die aus der Erwerbswirtschaft heraus konstituierte Privatheit der
Familie abermals beschlagnahmt und den Transparenzregeln des Geschäftsbetriebs
unterwirft.
Familie schuldet der Frau Strohof keine Erklärung.
Ich schulde meinem Auftraggeber im Geschäft Erklärung und Entschuldigung =
Bitte um Verständnis, wenn ich aufgrund des Unfalls meiner Schwester mein
Projekt unterbreche. Und die andere Seite hat das voll akzeptiert.
Diese Komplikation aus meinem Privaten als Angehöriger meiner Schwester und
Bruder wirkt als Komplikation in mein vertragliches Erwerbsleben und das meiner
Kunden hinein. Da habe ich etwas zu erklären. Das private Ereignis, weil das in
meine Geschäftszeit eintritt.
Gegenüber
der Frau Strohof und ihrer Gesellschaft bin ich mit 5 Kindern seit 30 Jahren
der bereits real Vorleistende.
Ich bin primär „Wirkend“, bevor überhaupt die sogenannte „Mitwirkung“
existiert, mit der das Staatspersonal seinen Terror erklären will.
Ich bin der Leistende. Nicht die
lebenslang vollbezahlte Fettschicht.
Meine Kinder werden deren Zukunft
leisten.
Als Steuer in deren Lebens- und Altersversorgung und als konkrete
Gegenwartsleistung, die sich die
Vollversorgten dann mit ihrem Geld einkaufen.
Mein Anteil
an dem Ertrag meiner Kinder beträgt 0 Euro.
Zu kaufen aus der mit meinen Kindern gegebenen Zukunft habe ich mit meiner
Rente: Nichts.
Der Rattenstaat hat sich bedient.
In der staatlichen Kindergeldlegende geht es um eine „Erstattung“ von
„Steuern“.
Mit dem Wort Steuern sind die Kinder gemeint.
Es geht um die Erstattung eines Betrages, der in meiner Geschäftszeit
entstanden ist,
der anschließend in meiner von Staat und Gesellschaft so schamhaft verdeckten und versteckten „Privatzeit“ im
Sinne des Familie aufgewendet worden ist,
und der nun
genau aus diesem Dunkelraum, bei scheinbaren Desinteresse des Nicht-privaten
Staatspersonals in dessen Geschäftsraum als Steuer hineintransferiert wird.
In der aus meinem Steuergeld bezahlten bürokratische Geschäftszeit produzieren
sie ihre private Bereicherung und ihre ins Unendliche metastasierende
Vermehrung.
Sie steckens ein.
Staat hat seinen Privatgewinn.
Staat hat seinen Machtgewinn.
Deutschland hat Staatskrebs.
Keine Firma leistet sich einen derartigen Umgang mit ihren primären Ressourcen wie diese Fettschicht.
Kleiner Zwischenstand:
Kinder werden als eine Steuerleistung von Vater und Mutter an den Staat verstanden.
1.
Ich halte diese Auffassung für schlechthin
pervers. Kein Kind ist eine Steuer.
2.
Familienwirtschaft ist negative Wirtschaft. Sie
erzielt kein Einkommen. Damit ist sie selbstloses Handeln gegenüber
Gesellschaft als Konsumentin von Familie.
3. Familienwirtschaft besteht im Konsum des bereits versteuerten Geschäftseinkommens.
4. Familienwirtschaft ist deshalb privat: Nach der steuerlich abgerechneten Erwerbstätigkeit.
5.
Familienwirtschaft ist eine zweite, freie und
selbstbestimmte Leistung der Erwerbstätigen.
An dieser im Privaten erbrachten zweiten Leistung sind Gesellschaft und Staat
objektiv interessiert.
Eine Anerkennung , eine eindeutige Anerkennung dieser Objektivität erfolgt
nicht.
6.
Familie als Restraum des Erwerbslebens ist Raum
der Komplikationen, der Risiken, der Unfälle, der Fehler.
Ist häufiges Versagen, wenn man es aus dem Kontext der Funktions-Gesellschaft
heraus betrachten und bestrafen will.
Man betrachtet es so, weil man es
bestrafen will.
Der private Raum ist unvermeidbares So-Sein von Familie als Wachstums- und Produktivitätsraum von 7 Menschen, ist
ebenso dann aber auch als Schrumpfungs-und Alterungsraum.
Auch das ist „natürliches Recht“:
Dass sich die Menschen in Familie auch in ihrem Natur-Sein verstehen. Der
allgemeine Naturhass des Staates macht vor der Familie nicht halt.
Es ist der Unterschied zum Staatspersonal, das nur Endgerät der Maschine ist.
Da ist Freiheit, die Staat nicht einmal mehr denken kann.
Freiheit ist etwas anderes als eine Lizenz im Rahmen der
Sandkastenbenutzungsordnung.
7. Mit der Abrechnung des Kindergeldes als Steuererstattung werden Komplikationen im Leben des privat Leistenden direkt als Vergehen gegen das Steuerrecht in den Sanktionskatalog der Abgabenordnung gestellt.
8.
Die Abgabenordnung leistet mit verbrecherischen Vorsatz keinen
„besonderen Schutz“ gemäß Artikel 6.
Sie ist überhaupt nicht an den Artikel 6 gebunden. Sie hat eine Bindung gegen
Familienleistende unterschlagen.
Das ist ein Vergehen gegen Artikel 1.3.
Auf Gesetzesebene. Es ist Verfassungsbruch.
Das ist ebenso Vergehen gegen mein unmittelbares, soziales Menschenrecht als
Vater und gegen meine 5 Kinder. Und
gegen deren unmittelbares Existenzrecht.
Auf der Ebene der vollziehenden Gewalt.
Staat bescheißt.
Existenzminimum noch eins 191023
Der
Gesetzestext ist ein wenig vergiftet. Es macht einen Unterschied, ob das Kind
allein durch Kindergeld seinen Unterhalt hat, oder ob das Kindergeld einen
staatlichen Beitrag zu seiner von den Eltern geleisteten Existenz darstellt.
„Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es zur Förderung der
Familie.“ Eine großartige Formulierung. Die macht Eltern zu potentiellen Betrügern.
Ich geb dir was, sagt der Staat, aber dafür darf ich dir betrügerische
Absichten unterstellen und dich über und über kontrollieren. Ultimaten
verhängen.
Nehmen wir doch an, das ausgerechnete Existenzminimum wäre tatsächlich das, was
real genug wäre.
Und das Kindergeld überstiege das ausgerechnete Existenzminimum um das Doppelte.
Damit würde das Kind zum Ernährer der Familie. Es wirft mehr ab, als es
verbraucht.
Dann folgt daraus etwas: Das Interesse der Familie, dass das Kind möglichst 25
Jahre für seine Ausbildung benötigt. Damit werden Eltern zu potentiellen
Betrügern. Wenn nicht von vornherein aus betrügerischer Neigung, wie wir so
sind als Eltern, so könnten sie doch ein objektives Interesse daran haben, dass
die Kinder möglichst lange studieren.
Nehmen wir dagegen an, das Kindergeld sei einfach ein Teilbeitrag von dem
Aufwand der Eltern zum Unterhalt des Kindes. Vielleicht ein Drittel. Beim
ersten Kind weniger, beim dritten bis fünften etwas mehr, diese Steigerung ist
vernünftig, passt aber nicht zum Gesetzestext, egal.
Wenn aber zwei Drittel der Unterhaltsleistungen von den Eltern erbracht werden:
Dann darf den Eltern ein prinzipielles Interesse unterstellt werden, dass das
Studium eher kurz ausfällt.
Familienleistung hat verschiedene Komponenten, die auch über die unmittelbare
Gegenwartsleistung hinausgehen: Die reduzierte Altersversorgung ist ein
ungesehener Aspekt dabei.
Dann entsteht das Interesse am Betrügen auf der staatlichen Seite, mit
prinzipiellen MIßtrauen über „etwaig unterschlagene Urlaubssemester“ gegen die
aktuell vorliegende Studienbescheinigung, und Komplikationen zu schaffen,
Fristen zu setzen und schließlich den versprochenen
„Familienleistungsausgleich“ als Beute der damit ihren Unterhalt verdienenden
Bürokratie zuzuführen.
Existenzminimum 2/2
Vaterexistenz ist ein dynamischer
„Zustand“.
Immer neue Fokussierungen auf neue Beanspruchungen.
In den Krisen werden Prioritätsentscheidungen gesetzt.
Auch die Krankheit zum Tod ist gemeinsam gelebtes Leben.
Auch der Unfall der Schwester mitsamt dem behinderten Bruder ist gemeinsames
Leben.
Auch Leben mit den eigenen Kindern
(Abitur, Auszüge in die verschiedenen Studienorte, Räumung einer
zugemieteten Wohnung) ist Familie.
Weiteres: Brandstiftung, Verbrechen von Menschen einerseits, zu verbuchen als
Schicksalsschlag andererseits.
Einstecken. Irgendwas wollte da kein Ende nehmen in jenem Sommer.
Das Herausgedrängt werden aus der berufsleistenden Produktivität wird zur kritischen Größe.
Es entsteht durch Familie leistenden Konsum von eigentlich Geschäftszeit, von
Psyche, von Ressourcen.
Unter all diesen Anforderungen gibt es dann eine einzige Priorität, die daraus
objektiv folgte: Den Rückweg ins geldlich produktive Wirtschaften zu finden.
Innerhalb des Liquiditätsfensters, das mit der anstehenden Zahlung des ausstehenden Kindergeldes zu
erwarten gewesen wäre.
Mit den immer noch zu erwartenden Aufträgen wäre das Liquiditätsfenster ca
dreiviertel Jahr gewesen.
Dieser Liquiditätszeitraum ist das
zu schützende Existenzminimum.
Familienkasse hat bei ihrer Verweigerung von 16.700 Euro vorgeleisteten Kindergeldes nicht gefragt, was der Entzug dieses Betrages für die Existenz der Familie bedeutet.
Was es für allein sorgenden Vater bedeutet, anstatt Produktivarbeit im Geschäft zu leisten, stattdessen mit diesem Familienhassstaat zu kämpfen.
Das ist ein unmittelbarer Verstoß gegen den mit § 31 EStG gegebenen Zweck des Kindergeldes.
Nur ein
alles verzehrender Kampf mit Bürokratie.
Zahlung nach 18 Monaten Kampf mit bloßen Händen.
Davon waren die ersten 6 Monate blankes Warten lassen. Dann, nachdem sie von
meinem Schreiben an den Hamburger Senats ausgehend dann von dort aus einen
Tritt in den Arsch bekommen haben, nochmal mehr als zwei Monate bis zur
Ablehnung. Ich habe dann zwei Monate gebraucht für Klage und ihre Begründung.
In derselben Zeit, über ein Schreiben an die Familienministerin den Zugang
zum Fachvorgesetzten der Familienzerstörungskasse bekommen. Gelernt, dass
Familienhass eine Leistung des Finanzministers ist.
Der Fachvorgesetzte hat seinerseits auf Antwort der Familienhasskasse noch
einmal 42 Tage gewartet. Obwohl die gerade vorher ihren kompletten
AblehnungsBescheid an RA und an mich rausgeschickt hatten. Hier seine
Stellungnahme zu dem
Vorgang.
Nach der Klageeinreichung dann der
Vorschlag vom Vorsitzenden Richter Tiemann den Streit aus dem Rechtsweg
herauszunehmen und in einer Güteverhandlung beizulegen.
Das heißt Privat:
Das Verstecken des Staats in seiner exekutiven Selbstbereicherung hinter meiner
Privatheit, die dann öffentlich in einer
verschwiegenen Güteverhandlung versteckt wird.
Das heißt Privat:
Dass Alle diejenigen Mütter, Väter, Kinder, die in gleicher Weise der Behörde
ausgesetzt sind, in dieser konkreten Verhandlung ebenfalls beschissen werden um
ihr eigenes Recht auf eine Allgemeine Rechtsprechung.
Die sind alle Privat.
Rechtsisoliert. Insassen des Staates.
Jeder mögliche Fortschritt in der allgemeinen Rechtsprechung wird hier in einer
nahtlosen Kumpanei von Judikative und Exekutive ausgeschlossen.
Das heißt Privat!
Staat hält die Familien voreinander unsichtbar. Staat bedient sich.
Staat bedient sich noch mehr: Gerichtskosten für die Zurücknahme meiner Klage:
690,- Euro für „keinerlei Nachteile in
der Güteverhandlung“ (Richter Tiemann); nach Eintreibung des Geldes per
Kontopfändung meiner Witwerrente in Höhe von anderthalb Monaten Leben sind das
dann 790,-.
Von September bis zur „zeitnahen“ Güteverhandlung Mitte Dezember dann weitere
dreieinhalb Monate, die Kasse mußte ja auch zustimmen.
Zahlung ein halber Monat später, vollständige Zahlung erst nach Reklamation
von 4.730,- Fehlbetrag noch einen weiteren Monat später.
16 Monate. Plus zwei Monate nach dem ersten Ablehnungsbescheid von Mitte Juli.
Da war ich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage gewesen unmittelbar zu
reagieren. Die im Übermaß geforderten Nachweise – zum Teil bereits vorliegend,
wie die Untersuchung ergab, hatte ich weitergereicht, sobald sie mir vorlagen.
Das kann Familie nicht leisten.
Familien vernichtungsbürokratie weiß das.
Familienvernichtungsbürokratie will das.
6.3 GG: „Gegen den Willen
der Erziehungsberechtigten dürfen
Kinder nur auf Grund eines
Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen
oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“
Dieser Staat betreibt aktiv die Verwahrlosung.
Der schafft sich seine Katastophenszenarien.
Auf uns
trafs nicht zu. Aber: Wenn die Kinder 10 Jahre jünger gewesen wären: Dann hätte
der Strohofstaat sich selbst die
Verhältnisse der Familie hergestellt, in denen „Kinder gegen den Willen der
Erziehungsberechtigten“ „von der Familie getrennt werden“ dürfen.
Die Auswirkungen auf die Kinder sind auch so schlimm genug.
Auch meine Eigentumswohnung werden sie nicht erben.
Da hat keine Tussimutter eine Chance. Die ist halt überfordert, die Arme.
Wie die Gerichte, die armen.
Mein
Menschenrecht als Vater ist kein Geschenk eines fürsorglichen Gut-Staates.
Menschenrecht der Familie ist mein unmittelbares soziales So-Sein aus unserer
gemeinsamen Natur als Frau und Mann.
Das Verhältnis zum Staat besteht darin, daß Staat Menschenrecht zu achten hat.
Ich bin eine
Grenze des Staates in dessen prinzipieller und ins Totale wuchernden
Hemmungslosigkeit.
Das heißt Grundrecht.
Im
Unterschied zur nackten Würde des Artikels 1 geht es hier um die Würde
desjenigen, der seine Kinder bekleidet und ernährt.
Die erforderliche Achtung vor der konkreten Vaterleistung hat der Staat
nachweislich nicht. Es gibt den Vater gar nicht im GG.
Artikel 6 GG und das Menschenrecht 16
Der Menschenrechtsartikel 16.3 ist ebenfalls Teil der Verfassung, nach 1.2
Grundgesetz.
Dort steht:
„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch
auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Dieser Satz enthält mehr Achtung vor dem Konkreten der Familie als das
begründungslose Grundrecht 6.1:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Da fehlt nämlich etwas.
Schon wieder Text, den es gar nicht gibt. Wie in der Abgabenordnung.
Satz 1 im Artikel 6 müsste in der Anerkennung des Menschenrechts auf Familie bestehen, wie in Artikel 16.1 der
Menschenrechte.
„ Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse,
der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine
Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei
deren Auflösung gleiche Rechte.“
Darüber hinaus müsste dieser Satz 1 die Anerkennung der Zeitlichkeit von Mutter
und Vater in ihrer Generationenarbeit aus Bindung an Partner, Kinder, Eltern,
in Gedächtnis und in ihrer Sorge um die Zukunft enthalten.
Familie ist
Kohärenzraum der Gesellschaft. Sie hält Gegenwart zusammen und leistet
zeitlichen Zusammenhang in Gedächtnis, Einordnung, Planung.
Die
Erfahrung der innerfamiliären Bindung ist begabender Reichtum der Kinder und
ihrer Gesellschaft.
Der Strohof-Staat, in seiner Unfähigkeit zur Anerkennung von Familienleistung
hat sich selbst aus der Bindung ans Volk entlassen.
Selbst von den Resten, die noch im „besonderen“ Schutzversprechen des Artikels
6.1 enthalten sind, hat der Staat sich in seiner Abgabenordnung dann
vollständig entbunden: So geht Verrat.
Von diesem Verrat aus ist das sogenannte „Volk“ im Begriff wieder definierbar:
Als derjenige Zusammenhang der in Gedächtnis, Gegenwart und Sorge gebundenen
Generationen, aus dem sich Staat in absoluter Gleichgültigkeit ent-bunden hat.
Die Maschinerie der „Wertegemeinschaft“ des Milgram-Staates leistet von
vornherein nicht, was Familie leistet. Staat besteht in der Verleugnung dieses
Sachverhalts.
Familie ist das Überleben müssen in der sie verleugnenden Gesellschaft.
Erst der Satz 6.2 GG enthält mit der Erwähnung vom „natürlichen Recht der
Eltern“ eine Art Anerkennung von dem mit jeder Familie ursprünglich gegebenen
Anderen des Staates.
Zugleich ist die Ausübung des „natürlichen Rechts“ mit Anerkennung nicht verbunden, und wird im selben
Atemzug als zuvörderst ihnen zukommende „Pflicht“ dem Staat der Frau Strohof
als Trivialleistung unterworfen.
Und der Frau Strohof sind „die Kinder“ egal.
Dass die Natur des „natürlichen Rechts“ eine andere ist als die „Natur“, die
dem Staat als Beute zur Plünderung als „Naturschatz“ gehört, ist dann ja auch
unterschlagen worden.
Frage: Wir befinden uns in Artikel 6 des Grundrechtekatalogs.
Welches unverfügbare Recht habe ich als Vater denn dadurch?
Was ist mein konkretes unverfügbares Grundrecht meiner biologischen und
sozialen Person, in der ich über meine individuelle Privatheit hinaus in Sorge
für meine Angehörigen wirke?
Was achtet der Staat der Frau Strohof überhaupt noch?
Die
„besondere Fürsorge“ des 6.4 für die „Mutter“ bezieht sich letztlich auf die
Mutter in ihrer Gebärumgebung. Die mit den Brüsten zum Baby Stillen. Das ist
ihre „Natur“. Dann geht es aber auch ab zur „Arbeit“.
Die Nicht-Nennung des Mannes macht sie zur Tussi.
Denn erst die Nennung des Vaters machte aus „Mutter“ ein Jahrzehnte Projekt
zweier Menschen auf Augenhöhe, in gleichem Recht, in gemeinsam gelebter Sorge
um Kinder und Angehörige.
Machte aus deren Kindern etwas anderes, als Dinger, die „gepflegt und erzogen“
werden.
In der geteilten Zeit des Tagtäglichen erst entsteht die Würde der Familie.
Die „besondere Fürsorge“ durch das bevormundende Staatspatriarchat der
„Gemeinschaft“ leistet keine Anerkennung
der „Mutter“.
Abgesehen davon betrifft die Nichtnennung des Vaters auch mich direkt als eine
Diskriminierung meiner durch Nicht-Nennung meiner Geschlechtlichkeit und
verstößt damit gegen Artikel 3.2 GG.
Vielleicht wäre die Frau Strohof ja besser mit mir umgegangen, wenn ich im
Grundgesetz stände.
Abgesehen davon, dass die Abgabenordnung insgesamt auf den Artikel 6 scheißt.
190714 Weimar
Welchen Ort hat Familie eigentlich in anderen Verfassungen?
Nach dem Blick auf die Artikel 6 GG und Artikel 16 Menschenrechtscharta ein
Blick auf die Vorgängerin des Grundgesetzes.
Ich suche nach dem Familienbegriff in
der Weimarer Verfassung von 1919.
Ich gebe die vier entsprechenden Artikel untenstehend ungekürzt.
Die Paralellen zu Artikel 6 GG sind nicht zu übersehen. Die Auslassungen des späteren Artikels 6
ebenfalls nicht.
Art. 119. Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und
Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht
auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.
Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des
Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende
Fürsorge.
Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats.
Art. 120. Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen
Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren
Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.
Art. 121. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen
für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie
den ehelichen Kindern.
Art. 122. Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche,
geistige oder körperliche
Verwahrlosung zu schützen. Staat und Gemeinde haben die erforderlichen
Einrichtungen zu treffen.
Fürsorgemaßregeln im Wege des Zwanges können nur auf Grund des Gesetzes angeordnet
werden.
Ende der zitierten Artikel der Weimarer Verfassung.
Quelle:
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160100/Elektronische_Texte/Verfassungstexte/Die_Weimarer_Reichsverfassung_2017ge.pdf
Was mir an
diesem Artikel 119 gefällt, das ist die klare und unbefangene Benennung dessen,
was der Staat von Ehe will:
a: Familienleben, und
b: die Erhaltung und
c: die Vermehrung der Nation.
Das ist das, was Familie im Kern leistet. „Vermehrung der Nation“ kann man
dahingestellt sein lassen. Der „Erhalt“ ist Recht des Volkes.
Die von mir reklamierte zeitliche Komponente der Generationenbindung kann man
rudimentär auch im Wort „Erhaltung“
erkennen.
Übrigens kann ich im Satz 119 den Begriff „Staat“ in seiner ihm aufgegebenen
Tätigkeit als der „Nation“ dienend verstehen. Nation ist der höhere Begriff. -
Die Weimarer Verfassung ist eindeutig von oben nach unten gedacht. Die
Grundrechte werden vom Staat aus gewährt.
Die Verfassung der Bundesrepublik nimmt ihre Ausgang von den Grundrechten des
Einzelnen aus. Sie beginnt mit der Würde des (einzelnen) Menschen. Und sie
begründet im gleichen Atemzug „alle staatliche Gewalt“ mit der Verpflichtung zu
deren Schutz.
Das ist ein gewisser Ansatz zu einer Verfassung von unten nach oben.
Der Artikel 6 des Grundgesetzes müßte folgerichtig, nachdem die Verfassung mit
dem Artikel 1 begonnen hat, nach dem
Schutz der allgemeinen blanken Würde, an dieser Stelle die spezifische Würde
der Familie als Produktivort der Nation anerkennen.
Stattdessen ist der Artikel 6 GG nur noch eine leere Hülse des Artikels 119 der
Weimarer Verfassung.
Weiterhin ist anzunehmen, dass Familienwirtschaft zu Zeiten der Weimarer
Verfassung in vielen Fällen positives Wirtschaften war. Das heißt alle
Mitglieder der Familie, auch die Kinder haben am Ertrag der Familie produktiv
mitgewirkt. Auch das macht Würde, Wechselseitigkeit.
Meine Frau hat sich ihr Studium, und ein Gutteil ihrer Rente, durch Arbeit im Lagerhaus
ihrer Eltern verdient.
Heutzutage
ist Familie gesplittet: Es gibt Familie Leistende und Familie Konsumierende.
Die Produktivität der Kinder hat keine Bedeutung mehr für das familiäre
Einkommen. Familienwirtschaft ist negativ.
Weiterhin anerkennt Artikel 119 die Ehe als auf der Gleichberechtigung „der
beiden Geschlechter“ beruhend. Der Begriff der Gleichberechtigung leistet
implizit damit zugleich die oben gegen Artikel 6 gestellte Forderung, dass
Familie als Gemeinschaftsprojekt von Mutter und Vater zu verstehen ist.
Sowohl die Vaterdiskriminierung als auch die mit dem Verschwinden des Vaters
einhergehende Tussifizierung von Mutter unter staatlicher „Fürsorge“ löschen
Familie als ein gemeinsames Subjekt aller. Dem entspricht das Zerschlagen des
als vereinzelten „Patriarchen“ wahrgenommenen Vaters durch den Steuerstaat.
„Versäumnisse beauftragter Personen muß sich der Vertretene zurechnen lassen.“
Staat scheißt auf Familie.
Perspektive nach Weimar:
Im Anschluss daran wären sicherlich die Grundrechte der Familie zwischen 1933 und 1945 zu untersuchen. Diese Zeit hat ja den heutzutage Blick auf Familie nachhaltig korrumpiert.
Stattdessen:
Eine Seite aus dem Kriegstagebuch des Vaters meiner Mutter.
Walther Scheller war der Name.
113 [handschriftlich Seitenzahl] 16. Mai 1944
Faschismus und Familie.
In der Stadt B. hat kürzlich ein Vater seinen 14jährigen
Sohn und dann
sich selbst erschossen.
Der Tat lag folgender Anlass zugrunde:
Der Junge war ungehorsam, und der Vater wollte ihn dafür züchtigen.
Der Sohn erklärt:
„Ich bin in meiner H.J.Uniform, da darfst du mich nicht schlagen.“ Wenn
du es doch tust,dann zeige ich dich an und auch das werde ich zur Anzeige
bringen, dass du ausländische Sender gehört hast.“
Der Vater schlägt den Jungen.Dieser geht fort und erstattet die Anzeige.
Nach seiner Rückkehr teilt er das dem Vater mit. Darauf zieht dieser
s einen Revolveraus der Tasche und tötet den Sohn und sich selbst.
Eine
so krasse Form des Konfliktes zwischen Eltern und Kin
dern ist natürlich eine Ausnahme.Aber der Konflikt als solcher ist einer
von unzähligen Fällen, in denen politische Gegensätze mit völliger Ver-
feindung von Familienmitgliedern Hand in Hand gehen.
Dieser 14jährige
Junge ist das charakteristische Produkt der heutigen
nationalsozialistischen Erziehung.Er ist Geist vom nationalsozialistischen
Geist.Der Faschismus hat den Zwiespalt, die Uneinigkeit,den Unfrieden in
die Familien hineingetragen. Er hat das Autoritäts-und Vertrauensverhält-
nis zwischen Eltern und Kindern untergraben.
Glücklicherweise ist ein nicht kleiner Teil der deutschen Jugend ange-
sichts der erschütternden Kriegsereignisse an der Unfehlbarkeit der natio-
nalsozialistischen Denkweise bereits irre geworden, und es verhält sich
jetzt schon vielfach so, dass der Sohn, welcher durch das Kriegserlebnis
hindurchgegangen ist, sich von seinen faschistischen Eltern abwendet.
Dieser Tatbestand ändert aber nichts an der Tatsache, dass das faschistische
Denken,zu dessen Wesen die Bejahung von Hass und Krieg, von Härte und Grau-
samkeit gehört, die Tendenz zeigt, überall da,wo sich seine Einflusssphäre
befindet, zersetzend, vernichtend, schädigend, auflösend zu wirken.
Dieser jugendliche
Musternationalsozialist scheut nicht davor zurück,
den eigenen Vater zu denunzieren. Er wäre dazu nicht fähig gewesen, wenn er
nicht das Gefühl einer Gehorsamsverpflichtung und einer Zugehörigkeit
dem Vater gegenüber verloren hätte und wenn nicht das Gefühl einer reli-
giösen Abhängigkeit von ewigen Geboten in ihm erstorben wäre.
Das Verhalten dieses Knaben ist nur denkbar und verständlich unter der
Voraussetzung längerer und tiefgreifender nationalsozialistischer Beein-
flussung.
[Abschrift aus Schreibmaschinenblatt 190726 evg]
Der Vater meiner Mutter war 1885 geboren.
Er hatte 1920 in Minden eine Kantgesellschaft gegründet, und diese
Anfang der 30ger Jahre aufgelöst. Er hatte Bücher geschrieben, in 1930 „Als die Seele starb. 1914-1918 Das
Kriegserlebnis eines Unkriegerischen.“ Pazifist. Er bekam dann, als
Gymnasiallehrer, Berufsverbot, seine Bücher waren bei der Verbrennung
dabei.
Seine Tochter, meine Mutter, war keine 12 Jahre alt, als der totale Staat
begann, sie war keine 24 Jahre, als der
zerstört war. Sie hat vor dem Krieg die Schule verlassen und auf einer landwirtschaftlichen
Hausfrauenschule gelernt und dort alle Tätigkeiten ausgeführt, bis auf das
Schlachten der Hühner. Sie hat im Arbeitsdienst bei Familien morgens verkackte
Windeln ausgekocht und mittags in dem selben Topf Kohl gekocht.
Sie hat in Munitionsfabriken Endkontrolle durchgeführt und manipulierte
Granaten zurückgehen lassen. Die sollten unseren Soldaten in den Händen
explodieren. Sie wurde ob der
Ausschußquote zum Chef vorgeladen.
Zeigte die Manipulationen dem Chef, der wurde blaß. Sie wurde dann kurz
darauf an der Stelle abgelöst. Hatte Freunde, die sie da rausholen wollten. Sie
wollte aber nicht.
Hatte Zugang zu den Kreisen ihres Vaters. Hörte dort Thomas Mann im
Feindsender. Fand sie nicht gut.
Haßerfüllte Stimme, hat sie gesagt. Ihre Loyalitäten in beide Richtungen
hat sie wohl getragen. Auch das ist Merkmal eines Menschen, die ihre Bindungen
trägt.
Es war glaube ich noch in ihrer Grundschulzeit in den Zwanzigern, dass
bürgerliche Töchter und Arbeitertöchter in zwei Reihen in der Klasse saßen.
Wenn eine der bürgerlichen Mädchen etwas verschüttet hatte, dann wurde einer
der Arbeitertöchter gewunken, das wieder aufzuwischen. Meine Mutter war eine der Bürgerlichen. Sie
hat den Vorgang zur Kenntnis genommen.
Reproduktion:
Die Reproduktion der Familie besteht in etwas anderem, als ein paar Kinder dem
Strohof-Staat zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört Wille zur Reflektion und
Vermittlung der Fähigkeit dazu. Dazu gehört Eingedenken. Die Bereitschaft ein
Bild über die Generationen hinweg zu sehen, zu zeichnen, weiterzuarbeiten.
Bereitschaft sich in die Geschichte heineinzustellen.
Reproduktion der Familie ist, dass aus den Töchtern keine Strohofs und aus den
Söhnen keine Bombors werden.
Das bedeutet Bildung. Bildung durch Mutter. Bildung durch Vater.
Dankbarkeit. Transferbegriff. Die staatliche Zwangsjacke für die Kinder der
ausgebluteten Eltern.
Weil das Staat für sich selbst keine Schuldigkeit kennt. Lassen Sie die Finger
von meinen Kindern. Die müssen die Renten der Kinderlosen erwirtschaften. Für
eigene wird’s nicht reichen.
Personalunion
Ich bin einer. Sie sind viele. Jeder in Geschäftszeit. Ich dazu in Privatzeit.
Anmerkung: Wer ist Frau Strohof?
Zuerst ist Frau Strohof vielleicht nur eine etwas unaufmerksame
Sachbearbeiterin. Das Dokument 0
enthält genügend HInweise auf „mit gewissenhafter Storgfalt“
dahingepfuschte Arbeit. Aber es setzt
die Maschine in Gang, die meinen Abschuss bewirkt hat.
Das hätte nach meinem Einspruch bemerkt werden können. Korrigiert werden
können. Vielleicht noch eine kleine
Entschuldigung. Erledigt. Shit happens.
Niemand weiß das besser als Vater von fünf.
Aber es wollte niemand bemerken.
Und niemand wollte überhaupt bemerken, dass ich Einspruch,
und dann 6 Wochen später Aufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit erhoben habe.
Und damit wird aus Frau Strohof jemand anderes.
Frau Strohof ist: Strohof ist Hein
ist Schaffenberger ist Klimpt ist Rechtsabteilung Köpke (ein halbes Jahr nach
Einspruch und Beschwerde) ist Ratajczyk ist Baufeld ist Grombkowski ist Bombor.
Man könnte jetzt die „Verantwortung“ suchen und das Ganze am Behördenleiter
Bombor festmachen.
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse
Nord nicht erkennbar.“, schreibt der.
Ich tus
nicht. Verantwortung hat jeder. Jeder einzelne dieser TäterInnen hat unmittelbar gegen mein Menschenrecht
auf besonderen Schutz als alleinsorgender Vater von 5 Kindern gehandelt.
Darum ist die unterste Schreibtischebene Strohof die wahre Repräsentantin
dieses durchgängig verklebten Kumpanats, mit Schikane und Fristsetzung und mit
Ärschen zum Aussitzen.
An der Frau Strohof werde ich zur unter-rechtlichen Existenz, die dann in ihrer
Subjekt-losigkeit als Vieh zu bezeichnen ist,
als Gebärvieh in Bezug auf die abgeplünderte Familienleistung, oder als
der Insasse, dessen „Body“ vom Staat „definiert wird“, um da was ins Richtige
hinein zu zitieren.
Ich bin kein Rechtssubjekt, ich bin ein bloßes Ding in dem Verfahren gewesen.
Das geht weiter mit der Klage vor dem Finanzgericht: Jetzt gilt es: Geld (Güteverhandlung) oder
Recht (irgendwann im nächsten Jahr), das ist meine Wahl.
Das ist Obdachlosigkeit im Rechtsstaat.
Das ist die Allmacht der Frau Strohof im Strohofstaat.
Zu meinen
Gebrauch von Allgemeinbegriffen:
Einzelne Personen sind einzelne Personen.
Der Begriff
„Familienkasse“ bezeichnet dann eine homogene und übergreifende Zusammenarbeit
mehrerer Personen über mehrere innerbehördliche Instanzen hinweg, die sich aus
der einzelverantwortlichen Bindung gegen Artikel 6 gelöst haben.
Die auch gegen diverse interne Vorschriften verstoßen, um der Familie Schaden
zuzufügen.
Diese Erfahrung führt zu Bezeichnungen
wie: Familienhasskasse, Familienzerstörungskasse, usw.
Der Begriff „Staat“ in meinem Gebrauch bezeichnet dann den Kollaps der
Gewaltenteilung:
In der ausgebliebenen Normenkontrolle der Abgabenordnung gegen Artikel 6 GG
durch den die Regierungs-Exekutive kontrollierenden „Gesetzgeber“.
In der nahtlosen Zusammenarbeit von Judikative und Behörden-Exekutive in der
„Güteverhandlung“.
Die gegen
Familie wirksame Staatsform ist das Kumpanat. Machtausübung durch
bedingungsloses Zusammenhalten über alle Gewaltenteilung hinweg.
Herr Klenart: (Seite 2) Siehe auch Entdeckung
„Hinsichtlich des Personaleinsatzes bzw. der
personellen Besetzung können
seitens des BZSt den
Familienkassen keine Maßnahmen
vorgeschrieben werden . Im Falle
der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit handelt es sich gemäß §
367 Abs. 1 SGB III um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und ihr obliegt die Dienstaufsicht
über ihre Beschäftigten.
Mit dem
Jahressteuergesetz 1996 wurde das Kindergeldrecht mit Wirkung zum 1.1. 1996 vom
Sozialrecht in das Steuerrecht verlagert, sodass bei der Festsetzung von
Kindergeld die Vorschriften der
Abgabenordnung und des
Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind.“
[Fettsetzungen von mir]
Es ist gar nicht das Finanzamt, das „die Steuer erstattet“.
Wieder im Keller mit dem Lagerpersonal. Insasse sein.
Mit dem
nackten Sozialhilfeempfänger.
Der Staat zahlt dem unlustig. Denn das Recht, dem er zahlt, hat keine Leistung
hinter sich stehen. So soll das Zahlen so unangenehm wie möglich ausfallen. Unter
Mitwirkung der Sanktionspädagogik. Staat hält die Zahlung von Sozialhilfe für
einen Übergangszustand, gegen alle seine Wirklichkeit. Staat gestaltet diesen
Zustand so häßlich wie ihm nur möglich.
Angeblich ist der Staat der Meinung mit diesem Verhalten den Zustand möglichst
kurz zu halten.
Dazu gehört der schlimmste, häufig genug geäußerte Verdacht: Dass der
Zahlungsempfänger heimlich mit seinem Zustande zufrieden sein, ihn gar genießen
könnte.
Ich selber bin Kindergeldempfänger. Einer, der über seinen Erwerb hinaus eine
Zusatzanstrengung leistet.
Dasselbe Personal (Arbeitsagentur) ist ebenfalls zuständig.
Der Staat zahlt ebenso unlustig. Aber das darf
Staat nicht. Staat muß lustvoll und willig zahlen.
Denn das Recht, dem er zahlt, ist durch eine Leistung gedeckt. Es ist eine
„Steuer Erstattung“, der staatlichen Legende nach.
Der Zustand der Zahlung an die kinderreiche Ein-Versorger-Familie darf gar
nicht abqualifiziert werden, so als ob er zu beseitigen wäre. Der Zustand
selbst ist in seinem So-Sein besonders geschützt.
Es wäre dem Vater sogar erlaubt gewesen, damit zufrieden zu sein, wenn alle
anderen Faktoren gestimmt hätten. Als ein Alleinsorgender Vater von fünf
Kindern, der das irgend wie noch auf die Reihe gekriegt hat, bis zu diesem
Zeitpunkt: Das ist unter den gegebenen Umständen das Optimum. Mehr habe ich nicht gewollt.
Mehr geht nicht, vom Vater aus . Weniger geht auch nicht, vom Artikel 6 aus.
Im Strohofstaat geht Null.
Staat
verwechselt das. Staat hat Lagerpersonal. Hat Lagerpädagogik. Das vollstreckt
ganz unter sich. Ganz - privat. Mob. Staatsmob.
Der staatliche Hoheitsbereich Finanzamt hat seinen Job nach unten
weitergereicht.
Das reine Gesetz der Abgabenordnung, dessen zuständige Exekutive eigentlich der
Finanzbeamte wäre, wurde damit hybridisiert.
Der Objektbereich „Familie in ihrer privaten Leistungserbringung, indem sie den
Gewinn des Erwerbs in der Sorge für die Kinder konsumiert“ wurde in der Abgabenordnung dem
„Erwerbstätigen mit versteuerbaren Gewinn“ hinzugefügt und mit diesem
gleichgesetzt.
Der Zuständigkeitsbereich des Akteurs „Finanzamt“ wurde dagegen bei dem
ursprünglichen Objektbereich „Erwerbswirtschaftender“ belassen.
Finanzamt ist realer Akteur nur bei Steuererstattungen an
Erwerbswirtschaftende.
Nicht aber bei der „Steuererstattung“ im Familienleistungsausgleich.
Das ist Familiendiskriminierung.
Dass das Personal der Arbeitsagentur irgendein qualifiziertes Verständnis der
Abgabenordnung haben, muß man nicht annehmen.
Die wissen, dass es in ihrer „Ermessensmacht“ liegt, 8 –Tage-Fristen zu verhängen. Dass es in
ihren Möglichkeiten liegt, Nachfristen verschwinden zu lassen. Dass es in ihren
Möglichkeiten liegt, den fristgerecht versandten Einspruch außer der Frist
ankommen zu lassen, dass es in ihren Möglichkeiten liegt, den Vorgang ein
halbes Jahr überhaupt nicht zu behandeln, dass es in ihrem „Ermessen“ liegt
Erklärungen auf „gewissenhafte Sorgfalt“ zu beurteilen: Wegzuwischen und zu verwerfen.
Die wissen, dass die sogenannte unabhängige Judikative ihnen den Ball
zurückgeben wird, im Rahmen der Unterschichtenjustiz, zur freien Aushandlung
zwischen Opfer und Täter, ob diese vielleicht doch noch nach aller vergeudeten
Zeit: Zahlen mögen.
Herr Klenart vom Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) hat gegenüber diesem Stall nur die „Fachaufsicht“. Er kann nur prüfen, ob die Bestimmungen der Abgabenordnung eingehalten worden sind. Er kann daran
Zweifel äußern. Und dann auf die Rechtsfindung der „unabhängigen Richter“
verweisen.
Das erklärt die eigentümliche Autoritätslosigkeit in seinem Gutachten.
Mit Feuer und Schwert kann er da nicht reinfahren. Was er real getan hat, ist
sich Bericht erstatten zu lassen, von der anderen Seite, und von mir. Er hat
sich erkundigt, ob ich das Geld bekommen habe, ich habe zugleich mit einer
weiteren Reklamation an die Kasse, auch an ihn geschrieben, dass da noch Betrag
fehlt. Danach erst habe ich das Geld vollständig bekommen.
Das
heißt: Nicht einmal die „frei
vehandelte“ Güteverhandlung hätte ohne
Herrn Klenart irgendwo im Hintergrund den Verlauf genommen, den sie im Ergebnis
schließlich hatte.
Es handelt sich bei der Familienkasse alias Arbeitsagentur um eine durch und
durch unwillige Organisation, die längst unabhängig von jedem „guten Willen“
ihren ganz eigenen Hass agiert.
Und nicht
vergessen:
Die Abgabenordnung selbst hat den Artikel 6 abgeschaltet. Deshalb hat Herr Klenart selbst den Artikel 6
auch mit keinem Wort erwähnt.
So ist das.
190809 evg 191021
190605 Eierlegende Wollmilchsau.
Es gibt Hühner, die legen bessere Eier.
Es gibt Schafe, die geben bessere Wolle.
Es gibt Kühe, die geben bessere Milch.
Es gibt Schweine, die geben besseres Fleisch.
Es gibt Pädagogen, die wissen Erziehung besser.
Es gibt Ärzte, die wissen Gesundheit besser.
Es gibt Bürokratie, die schießt besser.
Und Bürokratie lässt schießen:
Auf die Kindergeldverweigerung folgen Mahnungen, Inkassos, …
Zwangsversteigerung.
Aus dieser Hölle bin ich nicht wieder herausgekommen.
Alleinsorgende
Vaterexistenz ist der Zusammenhang aus den Wörtern Ei, Wolle, Milch, Sau.
Das macht seine „Zuständigkeit“ . Das
macht ihn zur Einheit. Zur Adresse.
Zuständigkeit heißt den Vater einfach
nur als Ziel verstehen, von allen Seiten im Visier, so groß wie Scheunentor.
Jeder Schuss
ein Treffer.
190605 evg 190723 190811 190909 190924
191009 191014
Ekkehard von Guenther