190617 EStG Erwerbstätigkeit und Privatleben

Kindergeld: Die Familienleistung und ihr „Ausgleich“

 

Lesevoraussetzung: Schutz und Förderung

 

Kinder entstehen unwillkürlich in freier Zuwendung von Frau und Mann zueinander und in der freien Annahme ihres Werdens durch die zukünftige Mutter und den Vater.

Staat und Gesellschaft haben ein Interesse an Kindern.
Das Interesse des Staates am Kind ist NICHT der Grund fürs Kind.
Das gilt unabhängig von jeder „Förderung“.

Förderung kann bestenfalls: Hindernisse auflösen.
Kind im gesellschaftlichen Korsett für Frau und Mann überhaupt noch möglich machen.

 

Keine „Förderung“ darf aus der primären, aller Staatlichkeit vorgängigen, Freiheit von Frau und Mann in der Zeugung ihrer Kinder, in Schwangerschaft, im Jahrzehnteprojekt der gemeinsamen Generationenarbeit ein Untertanenverhältnis mit gesteigerter Entrechtung ableiten.

 

Inhalte:
Es geht um den § 31 des Einkommenssteuergesetzes.
Dort erfolgt die Verknüpfung von Kindergeld mit der Einkommenssteuer als „Steuererstattung“.
Damit mit dem Sanktionsrepertoire der Abgabenordnung, welche wiederum die Familie um ihr Grundrecht nr 6 auf „besonderen Schutz“ betrügt.
Die Abgabenordnung interpretiert Komplikationen der Familie, die zu deren genuinen Risiko gehören, und deshalb unter ihr Menschenrecht und das staatliche Schutzversprechen darauf  fallen, als Vergehen gegen die Steuergesetze, um sie zu bestrafen.
Mit den Mitteln der  Abgabenordnung auch führt das staatliche Personal die zu bestrafenden Komplikationen vorsätzlich herbei.

 

Deshalb also: § 31 EStG   Der Kindergeldparagraph.

 

Inhalte: (Seitenzahlen sind „handgeschrieben“ und können sich vielleicht etwas ändern. )

Teil 1:   Hinführung

S 3          Hinführung zum § 31
S 4          Aus dem unverfügbaren Recht auf Schutz wird Familie in den politischen Willkürbereich der   Förderung gerückt und damit schutzlos.
S 5          Risiko und Komplikation sind genuine und damit schutzbedürftige Merkmale von Familie.

S 6          Der Gesetzestext § 31 EStG, Auslegung und Probleme

S 7          Die Ausübung von Menschenrecht als Steuerleistung
S 7          § 31 Schutzzweck Existenzminimum.
S 7-10    Existenzminimum 1
                Familienkasse hat vorsätzlich gegen den in § 31 EStG gegebenen gesetzlichen Grund des         Kindergeldes verstoßen.

Teil 2  

S 10        1. Das Private und das Kindergeld

S 10        Der Begriff des Privaten: Privat ist Dunkelraum.
                Erstes Produkt staatlich gesetzter Privatheit ist der Vater und dessen Zuständigkeit.
S 11        Staat kann Cum-Ex selber. Aber locker.
               
                2. Der Begriff des Privaten
                Privatheit entsteht erst, indem der Erwerbstätige seine Steuer bezahlt hat.
                Privatheit ist meine Pflichtlosigkeit nach Leistung der Einkommenssteuer.

S 11        Der Staat hebt das Private auf, indem er Familienwirtschaft nach der geleisteten Steuer           abermals als eine zu leistende Steuer versteht.
S 12        Die bloße Ausübung von Grundrecht 6 und Menschenrecht 16 wird dem Steuerapparat            unterworfen.
                Damit wird eine zweite Besteuerung durchgeführt.
                Ich sage: Kein Kind ist eine Steuer.
                Ein Menschenrecht, das dem Staat zu bezahlen ist, ist keines.

S 13        Die zweite Besteuerung  erfolgt dadurch, dass es Komplikationen gibt.
                Komplikationen werden als Steuervergehen gegen die Abgabenordnung erst fest-gesetzt,
                dann fest-gestellt und mit den Mitteln der Abgabenordnung bestraft.

Teil 3:   Fifty Shades of „Privat“

                3. Die Veränderung des Begriffs des Privaten

S 13        Privatraum.

S 14        Der Privatraum ist zweiter Leistungsraum. Aber Familienwirtschaft ist negativ.
                Familie verwirklicht sich im Einsatz und Verbrauch des bereits versteuerten Einkommens.
S 14        Privatraum ist Transferraum. Familienwirtschaft ist negativ, weil ihr Ertrag nicht an sie geht.

S 15        Die Rendite der gesellschaftlichen Zukunftsleistung des 5 fachen Vaters wird ihm         unterschlagen. Im Gegenzug bekommt er Schikane und Existenzvernichtung.
                Das heißt: Privat. 

S 15        Staat und Gesellschaft fressen den Gewinn aus der Generationenarbeit von Mutter und         Vater.

S 15        Grundgesetz, zum ersten:
                Der Artikel 6.1 GG beschlagnahmt den Ertrag der Familie unter sein Schutzversprechen             ohne ihre besondere Würde in Generationenzeugung und Generationenarbeit zu achten.
                              
S 16        Privatraum ist Belastungsraum.
S 16        Das Private ist Restraum.
                Das Private ist mein menschlicher Grenzraum.
S 17        Das Private ist Komplikationsraum.

                Das Private ist Unfallraum.
                Das Private ist Gesundheitswirtschaft
S 18        Schulwirtschaft und Heterokommunikation: Asymmetrie
                Verantwortung für die Folgen entsteht nur in der innerfamiliären Reflexion.
                Staatsschicht kennt keine Verantwortung.

S 19        Der Ort der familiären Gesundheitswirtschaft:

                Einige Zahlen in verschiedenen Größenordnungen

S 19        147.286
S 20        Kinderlos: Wer träumt schon vom Zölibat?

S 20        Das Private kann komplex sein. Staat reduziert diese Komplexität.
S 20        Das Private ist Privatraum.

S 21        Privatheit und Transparenz, zum Zweiten. Kontrolle statt Mit-Wissen.
                Transferbegriff „gewissenhafte Sorgfalt“

S 22        Privatheit ist das Recht des Staates mit seinem Opfer allein zu sein.
S 23        Es ist eine primäre Lüge des Staates, dass er im Einkommenssteuergesetz die alle Ressourcen                 verbrauchende Familienwirtschaft mit der Überschuss erzielenden Erwerbswirtschaft               gleichsetzt.
S 24,25 Zwischenstand

 

S 26        Existenzminimum 2/2
S 26        Privatheit ist rechtliche Isolation der Familien vom allgemeinen Recht und gegeneinander.    Der judikative Schutz gegen Behördenwillkür ist mit der Unterschichtenjustiz abgeschaltet.

Teil 3:  Familie in Artikel 6 GG, im Menschenrecht 16 UN-Charta, in Weimarer Verfassung Artikel      119 und im totalen Staat.

S 28        Vaterrecht ist Menschenrecht ist Staatsgrenze.
S 28        Artikel 6 GG und das Menschenrecht 16.
                Im Gegensatz zu Artikel 6 enthält das Menschenrecht 16 eine Begründung.
S 29        Familie ist Kohärenzraum der Gesellschaft.
                Im Umriß ihres Verratenseins beschreibt sich: Volk.
                Die Vaterlosigkeit des Grundgesetzes konstituiert das Staatspatriarchat über die Mutter.         Weiterhin ist diese Vaterlosigkeit eine Diskriminierung meiner biologischen und sozialen Geschlechtlichkeit durch Nicht-Nennung, ein Verstoß gegen Artikel 3 desselben Grund-          Gesetzes.
S 30-31 Weimar 1919: Welchen Ort hat Familie in der älteren Verfassung?
S 31-33 Familie nach Weimar. Großvater und Mutter. Faschismus und Familie.
                Reproduktion: Was ist es, was in Familie „reproduziert“ wird?

Teil 4:   Im Strohofstaat

S 33        Wer ist Frau Strohof?
S 34        Personalwechsel: Das Finanzamt macht das Gesetz.
                Aber die Auszahlung oder Nicht-Auszahlung macht das Arbeitsamt .
S 36        Herr Klenart
S 36        Eierlegende Wollmilchsau: Jeder Schuß ein Treffer.


Teil 1: Hinführung

Lesevoraussetzung:

Im Text Schutz und Förderung hatte ich das prekäre Verhältnis zwischen dem Schutz aus Achtung vor einem unantastbaren So-Sein und der  Förderung aus dem politischen Willen zur Verformung und Unterwerfung untersucht.
Schutz ist unverfügbar. Schutz gilt einer Integrität, die erhalten werden muss.
Förderung ist im politischen Feld verformbar und kann den Empfänger zu passenden Verhalten nötigen.
Kindergeld ist zunächst nur politisches Versprechen, bevor die Kinder auf der Welt sind.
Es dient der Förderung der Bereitschaft zum Kind.
 
Kindergeld ist anschließend Teil des familiären Budgets, nachdem die 5 Kinder auf der Welt sind.
Es ist von da an unverfügbarer Teil des grundgesetzlichen Schutzversprechens. 
Kindergeld ist mit seiner Gewährung vor über 30 Jahren, 1988 war das zum ersten Mal,  Teil des besonderen Schutzes aus meinem und unserem Grundrecht nr 6. 
Es ist nicht mehr Spielzeug des Staatspersonals.

Der politische Vorsatz zur „Förderung“  in seiner Widerrufbarkeit steht nachrangig hinter meinen Anspruch auf den „besonderen Schutz“ meiner Person als Familie Leistender und der Kinder als Konsumenten der Familienleistung.

Das Grundgesetz in Artikel  6 muß erst wieder wirksam hergestellt werden gegen seine Auflösung im politisch-bürokratischen Willkürbereich von „Förderung“, „Mitwirkung“, Fristsetzung mit Lizenz zum Abschuss, und Mißbrauch von denjenigen Menschen, die in ihrer zwischenmenschlichen Bindung Familie real leisten.
Dort findet die primäre Leistung für die Gesellschaft statt.

Denn Exekutive und Gesetzgeber haben keine Bindung an Volk noch an Artikel 6.
Sie haben in der Abgabenordnung den Befehl der Verfassung aus 1.3 GG zur  Bindung ihres Gesetzestextes unterschlagen. In Gesetzgebung, in Exekutive, in Judikative.

Die Abgabenordnung ist die Gesetz gewordene Unterschlagung von Grundrecht no 6.

 



Kindergeld wird auf Basis des Einkommenssteuergesetzes gezahlt.
Nach § 31 EStG – Familienleistungsausgleich

 

Welche Gründe nennt der Gesetzgeber für das Kindergeld?

Mich interessieren dabei:
1. Die Gründe für das Kindergeld, wie sie im Gesetzestext angegeben werden: Das sind „Existenzminimum“ und „Förderung“.

2. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in Bezug auf die Würde von Mutter, Vater, Tochter, Sohn unausgesprochen machen muss, um deren familiären Beziehungen als eine Steuerleistung zu verstehen.
3. Die Veränderung der Struktur des Privaten, wenn ein Gesetz zur Besteuerung des Einkommens nach seiner Befriedigung abermals und nun anstatt auf den Erwerbstätigen auf das durch seine Befriedigung erst konstituierte Private zugreift.

4.  Die Beziehung zwischen Förderung und Komplikationen.
Ein Gesetz ist ein Doppelpaket: Es gibt „Förderung“, und es gibt „Komplikationen“.

Förderung erfolgt durch den Staat.
Komplikationen kommen von Seiten der Familie. Scheinbar.
Staat hat nämlich die Möglichkeit Komplikationen zu produzieren.

Und Familie dafür zu bestrafen.

 

Risiko
Familie ist Quelle und Ort von eigenen, genuinen, unvermeidbaren Risiken. 
Es ist das Risiko des Lebens in alle Richtungen überhaupt.

Dieses Risiko ist wesentlich verschieden vom Risiko des Geschäfts in seinen Betriebszeiten. Die dort versammelten Personen dienen dem Geschäftszweck und werden dafür bezahlt. Der besteht in der Erzielung von Gewinn.
Dort besteht das Risiko als Bilanzrisiko: Aufwand im Verhältnis zum Ertrag.


Familiäres Risiko ist absolut verschieden von  dem Null-Risiko des Staatsbeamten am Schreibtisch.
Alles, was dessen Handeln ins Risiko einer persönlichen Verantwortung stellen könnte, wird innerbehördlich durch eine durchgängige klebrige Kumpanei zum Verschwinden gebracht.
BeamtIn kann familiäre Existenz zerstören. Ihr Risiko ist Null.

Familienrisiko umfasst die ganze Skala der menschlichen Existenz.
Familie ist der Ort des unmittelbaren Lebens von Geburt bis Tod.

Geschäftsrisiko dauert 8 Stunden. Familienrisiko dauert 24 Stunden.


Komplikationen sind selbstverständlich. Familie ist Schicksalsgemeinschaft.

Das Grundrecht auf „besonderen Schutz“ der Familie enthält damit als logische Folge das Recht auf eine fehlertolerante Behandlung von „Komplikationen“ durch den Staat. 
Das gilt auch im Kindergeld-Gesetz, das der Existenzsicherung und der Förderung von Familie dient.

Die Realität ist eine andere:
Familienkasse stiftet Komplikationen. Familienkasse betreibt ihre eigene Wertschöpfung. Im Plündern familiärer Ressourcen.

Komplikationen werden, sobald sie sichtbar werden, als Vergehen gegen das Steuerrecht geahndet.

Komplikationen, ob aus Abrechnung der Geschäftstätigkeit vor dem Finanzamt oder aus Familie in ihrem allgemeinen Lebensvollzug,  werden gleichermaßen den Strafwerkzeugen der Abgabenordnung übergeben.
Diese handelt unterschiedslos „Gleichbehandlung“ von Erwerbswirtschaft und Familienwirtschaft.
Die Abgabenordnung hat den „besonderen Schutz“  des Grundgesetzes entsprechend Artikel 6.1 nicht vorgesehen. Abgeschaltet.
Das ist Vergehen des Gesetzes am Auftrag zur Bindung als „unmittelbar geltendes Recht“ des Artikels 1.3 GG.
Dieser Verfassungsbruch ist technischer Art und mit technischen Mitteln am Text der Abgabenordnung nachgewiesen.

Der  Sachverhalt ist simpel und als Tatsache unabweisbar. Er ist dreckig wie jeder Betrug. Er ist Verrat am Vertrauen, das das Volk mit seiner Familienwirtschaft in den Staat gesetzt hat.

Die Gründe für das Kindergeld, wie sie im Gesetzestext angegeben werden

 

 

 

Suche auf Juraforum nach:

Artikel 6 Grundgesetz + EstG

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Der Gesetzestext des § 31

§ 31 EStG – Familienleistungsausgleich

1 Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.

2  Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.

3  Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.


Ende Gesetzestext

(Hervorhebungen von mir.)

 


Kindergeld ist eine staatliche Zuwendung, die vom Erwerbseinkommen weitgehend unabhängig ist.
Ausnahme 1: Wenn das Erwerbseinkommen zu groß ist.
Ausnahme 2: Wenn das Erwerbseinkommen zu klein ist.  Kindergeld wird mit Sozialhilfe verrechnet. Es gibt Familien, die sind einfach zu arm für Kindergeld.

 

Der Zweck des Kindergeldes ist eine Sache.

Die Zuordnung an die zahlende Behörde ist eine andere. 

Die Zuordnung der Zahlbürokratie ist veränderlich.
Früher war es Sozialrecht, ab dem 1.1.1996 ist das Kindergeld dem Steuerrecht zugeordnet.
Ich halte beide Zuordnungen nicht für angemessen.

Denn Sozialrecht geht von dem nicht leistenden Bedürftigen aus.
Der Bedarf der Familie ergibt sich dagegen, weil Familie leistet. Weil Familienleistende in der Bilanz um den Ertrag ihrer Arbeit betrogen werden. -

Hochproblematisch ist dann die neuere Zuordnung als „Familienleistungsausgleich“ zur Einkommenssteuer.


Das Problem der Zuordnung betrifft:
1. Die Würde der einzelnen Menschen nach 1.1 Grundgesetz:  – Kein Zeugungsakt zwischen Mann und Frau ist eine „Steuerleistung“.
Keine innerfamiliäre Zuwendung zwischen Mutter, Kind, Vater ist eine Steuerleistung. Da ist nichts zu „erstatten“.
2. Die Gründung und das Leben von Familie ist unmittelbares Menschenrecht nach Artikel 16 der Un-Menschenrechts-Charta.

Diese wiederum ist Teil der deutschen Verfassung nach Artikel 1.2 GG.


Ein Menschenrecht, das der Staat unter die Bedingung seiner Besteuerung stellt, ist kein Menschenrecht.
Menschenrecht ist eine Grenze des Staates.

Der Staat hat über diese Grenze nicht hinüberzugreifen.

3. Das betrifft die Würde der Familie nach Artikel 6.1 GG mit ihrem garantierten Recht auf „besonderen Schutz“.
Denn die Abgabenordnung als Eintreibungs- und  Bestrafungsapparat des Steuerrechts enthält keine Schnittstelle zum Artikel 6.
Das verstößt eklatant gegen das Bindungsgebot des Artikels 1.3 der Verfassung. 

 


Der Zweck der Kindergeldzahlung ist nach § 31 EStG
1. Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums des Kindes.

Das ist ein Schutz-Zweck, der bis in das allgemeinste und unantastbare Würde-Recht des § 1.1 GG hinabreicht. Das ist nicht bloß „Förderung“.
Da steht nichts zur Disposition.


Familienkasse des Steuerstaats scheißt auf Existenzminimum von alleinsorgenden Vater von fünf Kindern. Sie handelt unmittelbar gegen die Intention des § 31.1 EStG.
Im gesamten Verfahren hat eine Reflektion auf den Schutzzweck des § 31.1 EStG nachweislich nicht stattgefunden.

Bei diesem Gesetz muß ein Sachverhalt wie „Existenzminimum“ im Verweigerungsbescheid ausdrücklich reflektiert werden. Im gesamten Einspruchsverfahren wurde der § 31 kein einziges Mal erwähnt. Über 18 Monate lang. Ich selber? Ich bin kein Jurist. Keine Ahnung gehabt. Ich sehe mir das jetzt erst an.

 

Der komplette Staat scheißt darauf, eine Rechtslage herzustellen, die in Realzeit den Schutz des Existenzminimums für rechtsunkundige Tussi Mütter und Väter sicherstellt.
Der Verrat beginnt damit, dass ich selbst als Nicht-Jurist den ganzen Dreck aufdröseln muss.


2. „Darüber hinaus“ gilt das Kindergeld der Förderung der Familie.
Auf diesen Punkt gehe ich hier nicht weiter ein. In meinem Fall gab es kein „darüber hinaus“.

 

Eine Bemerkung zum Existenzminimum 1

Vorab drei Unterscheidungen:

1.       Existenzminimum an den Sozialhilfeempfänger ohne eigene Gegenleistung.

2.       Existenzminimum, wenn meine eigene Leistung das ohne staatlichen Zusatz abdeckt.

3.       Existenzminimum, als dynamisches Minimum, oberhalb der beiden vorherigen, das aber erst die wirkliche Voraussetzung für meine Geschäftstätigkeit ist.
Das ist bei Alleinversorger zu respektieren.


„Existenzminimum“ wird dem Bedürftigen ausgerechnet und zugewiesen.


Aber dieses staatliche Verhalten geht am tatsächlichen Vorgang vorbei.

Denn die zugrunde liegende Vorstellung vom Existenzminimum beschreibt einen statischen Zustand, in dem sich die Wochen und Monate aneinanderreihen.

Das ist eine katastrophal falsche Vorstellung.
Eine Familie, deren verfügbaren Mittel nur noch im „Existenzminimum“ bestehen, die ist für jede Produktivität verloren.


Was intakte Familie ausmacht, das ist das konkrete Wirtschaften oberhalb des Existenzminimums.
Was die Familienkasse von Staats wegen real geleistet hat, war ein fortgesetztes Handeln zur Zerstörung aller Handlungsressourcen der Familie.

Familienkasse unter dem Einkommenssteuergesetz verstößt unmittelbar gegen den oben im § 31 zitierten Schutz-Zweck des Einkommenssteuergestzes selbst.

 

Ich bin freiberuflich tätig. Meine Einnahmen sind wechselnd.
Das macht die Existenz der Familie prekär.
Ein halbes Jahr Liquidität muß als Puffer von vornherein enthalten sein.


Wenn bei zwei von 5 Kindern über Jahre hinweg Ansprüche auflaufen, ohne, dass  die Kinder unmittelbar daran leiden, dann liegt das daran, dass Vater diesen Betrag vorgeleistetet hat,
zusätzlich zur  sowieso- Eigenleistung.
Die Kinder selber leisten jede und jeder einzeln, in Schule und Studium. Auch wenn Familienkasse gerade nicht zahlt.
Für den Vater war die erwartbare Rückzahlung ein kalkulierter Puffer über ein halbes Jahr Leerzeit; mit kleineren Einnahmen auch über dreiviertel oder ein ganzes Jahr. 

Danach sollte es wieder weitergehen.


Wenn Familienkasse einen Betrag von 16.700 Euro trotz ihrer Anerkennung aller tatsächlichen Voraussetzungen einbehält, dann ist das Verstoß gegen das Menschenrecht auf Existenzminimum. Des besonderen Rechts meiner 5 Kinder und mein eigenes als alleinsorgender Vater nach Artikel 6 GG; und meines eigenen auch als schlichtweg unter dem allgemeinen Schutz des Artikels 1.1 stehenden Menschen.

Den Betrag hatte  ich im Vortrag über Jahre hinweg selber geleistet. Es geht um dessen Erstattung.
Es geht nicht um staatliche Sozial-leistungen.

Es gehr um das Existenzminimum desjenigen, der als Alleinsorgender aktiv wirtschaftet, und der 5 Kinder, die frei von unmittelbarer Sorge gesichert sein sollen.
Das gilt für die zwei Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch mit  mir im gemeinsamen Haushalt waren, das gilt für die drei älteren, im Studium stehenden, die mittelbar vom Zusammenbruch ihres Vaters betroffen sind.
Alle miteinander sind als Erben ihrer verstorbenen Mutter nun mit Inkassoforderungen und Gerichtsvollziehertexten betroffen, nachdem ich meine Hypotheken dienste nicht mehr leisten konnte. 

Es geht darum, dass Familienkasse dieses Wirtschaften im Geschäftsraum zugrunde richtet, indem sie mich in diese Auseinandersetzung hineinzwingt, mich dabei in einer viehischen Rechtlosigkeit warten lässt, immer auf den nächsten Tag warten lässt, ein halbes Jahr und dann weiter, und schließlich in nahtloser Komplizenschaft mit dem Finanzgericht als nur private Vereinbarung auszahlt, 18 Monate nach der ersten Verweigerung.  

 

Das zentrale Element von Existenzminimum ist die finanzielle Liquidität, das ist die unterbrechungslose Verfügbarkeit der Mittel.
Das ist Bedingung zum unterbrechungslosen Funktionieren des Alleinsorgenden.
Das ist die Fähigkeit, die Hypothek der Wohnung und den Kleinkredit auf der Bank  geräuschlos zu bedienen, neben Wohngeld, Strom, Wasser, Gas, Versicherungen.
Zu sichern, dass wenigstens das über die nächsten Monate funktionieren wird.

Die finanzielle Liquidität wiederum ist Voraussetzung für die soziale Liquidität:
Auf derjenigen Ebene zu agieren, auf der die Kundenbeziehungen stattfinden.
Sich in dem Kontext einer relativen Sorglosigkeit zu befinden. Das heißt, Probleme so weit auf Abstand halten können, dass im Kopf noch eine sachorientierte projektbezogene Arbeit möglich ist.
Das Fokussieren können auf Projekte ist Existenzminimum. 
Für Vater und für die 5 Kinder in Schule und Studium.
Es geht um Infrastruktur, auf die man sich verläßt.

Existenzminimum ist der Pkw,  der wird gebraucht in Familie, in Kundenbeziehungen, wird gebraucht als der Unfall meiner Schwester in 200 km Entfernung meine umgehende Anwesenheit für drei Monate erforderte.

Existenzminimum bedeutet nicht, dass Staat mir in irgendeiner Weise den Pkw finanzieren soll.
Existenzminimum  bedeutet allerdings sehr wohl, dass der Ausgleich meiner Vorleistungen als Familienleistender nicht zum Spielzeug einer nasepopelnden Beamtenschaft gemacht wird.
Die Stilllegung wegen nicht gezahlter Kfz-Haftpflicht erfolgte im Frühjahr 2016, 8 Monate nach dem Bescheid, während ich seit 5 Monaten auf eine Antwort  auf meinen Einspruch wartete. Im Dezember dann Abschleppen, Versteigerung, und Nachzahlung für Aufbewahrung.
Das strittige Kindergeld war schließlich Anfang Februar 2017 ausgezahlt worden. Das war zu spät.
Sie scheißen auf Existenzminmum.

 

 

 

Mit der Verweigerung des aufgelaufenen Kindergeldes hat die Familienkasse meine wirtschaftliche Existenz von vornherein außer Acht gelassen.
Ich habe in diesem Verfahren, das  sich vom kurzen Einspuch aus ins Endlose verlängerte, über 18 Monate hinweg ohne Einkommen zu kämpfen gehabt bis zur schließlichen Auszahlung. 
Familienkasse hat damit vorsätzlich gegen den gesetzlichen Grund des Kindergeldes aus § 31 EStG verstoßen.

Der Staat hat die Bindung an Artikel 6 auch hier gekappt.

190617 Existenzminimum Ende 190908 190915 190925

 

1.                   Das Private und das Kindergeld

Ich habe in:  Schutz und Förderung“ gezeigt, dass der mit dem Wort „Schutz“ verbundene Integritätsanspruch im Begriffsfeld „Förderung  und Mitwirkung“ zum von allem Schutz entblößten Ding entleert werden kann.
Guter Onkel im Wohnzimmer, hatte ich geschrieben und: Vergewaltiger im Keller.
Der Keller des § 31 EStG ist die Abgabenordnung.


Die Verzahnung der schutzlosen  Familie mit dem Steuerstaat ist ein wenig komplex.
Denn diese Verzahnung findet in dem sorgfältig unbeleuchteten Dunkelraum der Privatheit statt.

Im Zentrum des Privaten steht der Vater.
Der ist omnipotent, omnipräsent  und kann alles.
Deshalb ist er zuständig.
Deshalb ist er bestrafbar für jede Anforderung, die er nicht bedient.
Ex falso quodlibet: Staat darf übers Private falsche Annahmen machen und dann beliebige Sanktionen verhängen.

Es wird also Zeit für eine heiße Enthüllungsgeschichte in Sachen Privatheit.
Komisch, dass sich kein Journalist dafür interessieren mag. 
Hoch komplex.
Ich weiß nicht  ob Sie von Cum-Ex gelesen haben: Eine doppelte Steuererstattung, die sich Banken und Millionäre da gemacht haben.
Das ist, technisch gesehen, Klippschule gegen das, was Steuerstaat selbst kann:
Steuer doppelt einziehen.
Aber es geht wirklich nur um die ganz kleinen Leute, Mütter wie Väter, die da mehrfach gehäutet werden, von Staates wegen.
Komisch, dass sich kein Journalist interessieren mag? Nicht wirklich.

 

2.            Der Begriff des Privaten

Ich wende den Blick ab, von dem, was ich mit mir allein da am späten Abend vor dem Computer tu. Mein Interesse daran, dass mir niemand dabei zusieht, bzw. das Gesehene gegen mich verwenden kann, - ich halte diesen Begriff von Privatheit für relativ uninteressant.
Lächerlich beinahe,  im sorgfältigen Abkleben der Bildschirmkamera, bei gleichzeitigem Gedächtnis aller gesehenen Videos in der Historie der Maschine. Beinahe. Nicht ganz.


Interessant ist der Begriff „Privat“ nur , indem ich meine Privatheit als eine Projektion vom Staat aus denke.
Als Person bin ich dem Staat sichtbar als Erwerbstätiger. 
Aus Sicht des Staates generiert mein Einkommen ein Recht auf staatlichen Zugriff darauf: 
Auf Transparenz meiner Verhältnisse, auf die Kontrolle durch den Staat und auf die Abschöpfung zugunsten des Staates.

Mit der Zahlung meiner Einkommenssteuer ist diese Pflicht dann erfüllt und erledigt.
Sowohl der Materie nach, als auch der Transparenz nach.
Mit dieser Zahlung bin ich entlassen. Das ist die Grenze zu meiner Privatheit.


Privatheit ist meine Pflichtlosigkeit nach Leistung der Einkommenssteuer.

Privatheit ist ab dann mein Recht und  etwas, das Staat mir garantiert:
Erlaubte Privatheit beruht einzig auf gezahlter Steuer.

Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt nur, wenn der Staat keine ungezahlte Steuer in ihr vermutet.  Ebenso das Briefgeheimnis.
Das unmittelbare Grundrecht auf Privatheit in Wohnung (Art 13) und Kommunikation (Art 10) gilt erst nach der Steuer.
Es besteht unmittelbar, wird aber durch die Abgabenordnung (§ 413) eingeschränkt. Im Dokument Verfassungsbruch sind die §§ zitiert.

 

Kindergeld wird unter dem Einkommenssteuergesetz gezahlt.
Der Staat deutet damit die Familienleistung als eine ihm zustehende Steuer, die er umstandslos ganz kassiert und teilweise erstattet.
Das Grundrecht auf Familie wird gegen seine freie und produktive Ausübung durch Frau und Mann von vornherein ins geschlechtslose Steuer-Untertanentum der „Eltern“ umgedeutet. 

 

Mein Recht auf besonderen Schutz gemäß Artikel 6 wird damit zu einem Grundrecht, dessen bloße Ausübung als Steuer kassiert wird, damit Staat die fällige Achtung vor der mit aller Familie gegebenen Freiheitsleistung unterschlagen kann.

Das Recht auf Familie ist auch allgemeinstes Menschenrecht. (Art.16 Menschenrechte).

 

Bisher hatte ich gedacht,  dass Grundrecht steuerfrei ist. 
Oder haben heute Sie schon Ihre Meinungssteuer bezahlt?


Ein Menschenrecht, das dem Staat zu bezahlen ist, ist keines.


Zurück zum Privaten:
Einkommenssteuer ist etwas, das der Erwerbstätige mit seinem Gewinn schuldet.

Mit der Ableistung der Steuer schuldet er dem Staat nichts mehr:
Er ist privat.
Das ist die erste Bedeutung von privat überhaupt.
Der Ort, wo Staat von mir nichts zu wollen hat.
Das der Öffentlichkeit entzogene Residuum meiner Menschenwürde.

 

Mit der Abrechnung des Kindergeldes als Steuer-Erstattung hebt der Staat diese Grenze zum Privaten wieder auf.
Nach dem Passieren des PoS (Point of Sale) der Steuerkasse, an dem ich meine Privatheit gekauft und bezahlt habe, kommt dieselbe Kasse noch einmal. 
Staat versteht nunmehr das Elternleben mit Kindern in derem Privatraum abermals als das Ableisten einer Steuerschuld.  

Das ist pervers. Das ist Doppelbesteuerung. Cum-Ex Technologie von Staatsseite aus.

Innerfamiliäres Leben ist wechselseitiges Begaben mit menschlicher Würde in Geben und Nehmen.

Innerfamiliäres Handeln begabt die Kinder mit ihren Würden: Mit Nahrung, mit Kleidung, mit Obdach, mit Bewegen, mit Meinen, mit Glauben.
Der Zweck liegt in der Würde des jeweils Anderen.
Innerfamiliäre Sorge stellt keine Bedingungen.
Kein Kind ist eine Steuer.


Es ist ein absoluter Unterschied zur Wertegemeinschaft des Strohofstaates. 
Der ist bedingt. Der setzt Ultimatum. Der ist abschussbereit. Der schießt auch.
Das ist das Personal der Milgram-Behörde.
Im Strohofstaat steht Familie zur Disposition, bis in ihre Existenz hinein.

 

Für den einfach nur an dem staatlichen Beitrag „Kindergeld“ interessierten Menschen ist es vielleicht gleichgültig, von welchem Gesetz her das Kindergeld gezahlt wird.

Aber es gibt einen zentralen Unterschied:
Der wird dann sichtbar, wenn es Komplikationen gibt.
Wenn es nicht um „Förderung“ als Zusatzbeitrag zur voll funktionierenden Familie geht, sondern wenn es um Schutz und das heißt: Um das Versprechen des Artikels 6 geht.

Wenn es Komplikationen gibt.


Denn Komplikationen im Kindergeldverfahren werden als Verstöße gegen das Steuerrecht geahndet.
Dort gilt die Abgabenordnung.
Und dieses Gesetz hat die von der Verfassung in Artikel 1.3  gebotene Bindung an den Artikel 6 unterschlagen.

Dieses Gesetz kennt nur noch Gleichbehandlung. Außer für Land- und Forstwirtschaft (§ 109).
Gegen das allgemein geltende Sanktionsarsenal der Abgabenordnung ist Familie als Inhaberin eines Grundrechts auf „besonderen Schutz“  obdachlos. Es gibt diese Familie gar nicht.

Nicht Mutter, nicht Vater, nicht alleinerziehend.


Es gilt Lagerrecht. Familie  ist Insasse und bekommt den Body definiert.

 

190612
Die Beweise für den Verfassungsbetrug der Abgabenordnung in Sachen Bindung an Artikel 6 sind seit März 2018 geleistet.

Ich habe sie in: DieEntdeckung der Familie aufgedeckt und in einer vollständigen Recherche in: Verfassungbruch gegeben.
Sie sind für jedermann nachzuvollziehen, der am Computer die Taste Strg + f bedienen kann.



Teil 2: Fifty Shades of „Privat“
Im Folgenden  geht es mir um etwas Anderes:

Das ist die Veränderung des Begriffs des Privaten.


Denn das Einkommenssteuergesetz greift ein zweites Mal auf den Menschen zu.
Der Privatraum Familie gilt nicht mehr.
Das Einkommenssteuergesetz macht sich den Privatraum zum Steuerleistungsraum.


Das passiert mit der Fristsetzung der Frau Strohof der Familienkasse. 
Eine Frist ist ein Ultimatum.
Mit diesem Verwaltungakt aus dem Repertoire der Abgabenordnung wird der Schutz ausdrücklich abgeschaltet.

 

 

Privatraum
Privatraum des Kinderlosen, Kinder-„freien“ heißt das oft in deren Selbstbeschreibung, ist selbstbestimmtes Erholen, ist Genießen, ist Konsum zum eigenen Zweck.
Privatraum der Familie ist ein zweiter Leistungsraum.
Nach der 8-Stundenleistung im Geschäft.

In diesem zweiten Leistungsraum wird der Erlös der Erwerbstätigkeit auf das Leben mit Frau und 5 Kindern verwendet.
„Konsum“ wäre die falsche Bezeichnung.

Denn im zweiten Leistungsraum wird aus dem privaten Gewinn des Erwerbstätigen eine Transferleistung.
Familie leistet den primären Beitrag in die Gesellschaft hinein. 

Sie gibt Menschen in die sogenannte Wertegemeinschaft.
Sie baut über Jahrzehnte hinweg die nächste Generation auf.

Privatraum ist Transferraum

 

Der Privatraum ist nicht nur Raum der in Freiheit erbrachten zweiten Leistung. 
Vielmehr nutzt der Staat diesen Privatraum als Staatsraum, um in diese zweite Anstrengung noch Komplikationen einzutragen, zum Schaden von 5 Heranwachsenden und ihrem Vater, und zur schließlichen Zerstörung der Erstleistungsfähigkeit als Erwerbstätiger im Geschäftsraum.

 

Staat und Gesellschaft benutzen die Blackbox „Privatraum“ , um der Familie blindlings Ressourcen zu entziehen und blindlings zusätzliche Lasten aufzuerlegen.

Familie leistet in Freiheit an ihre Kinder und damit ans Volk.
Das genügt nicht.
Familie leistet Strafe allein wegen der Kinder an den Schikane- und Sanktionsapparat des Staates.
Der hat die Bindung ans Volk nicht nur für sich gekündigt, sondern unterschlägt die Bindung auch dort, objektiv, wo sie noch Verfassungsgebot wäre.
 

Familie leistet im Privaten. 
Dort ist nicht der Wertehorizont des Strohofstaates. 
Die Wertegemeinschaft des Staatspersonals ist nicht die der Familie.
Hier geben Verhaltensformen aus persönlicher Bindung, insbesondere Vertrauen und sorgender Anstrengung den Ausschlag.


Privatraum ist ein zweiter menschlicher Leistungsraum.
Familienwirtschaft ist negativ. Ihr Ertrag geht nicht an sie.


Das staatlich-juristische Korrelat dieser zweiten Leistung kann nicht dasselbe Steuerrecht wie zur Abschöpfung der Erstleistung sein.
Im Geschäft wird Gewinn erzielt.

Familienwirtschaft verbraucht versteuerten Gewinn.
In der Familienwirtschaft investieren Mutter und Vater Arbeit und Geld in die nächste Generation.
Mutter und Vater erbringen eine Gegenwarts- und eine Zukunftsleistung.
Ohne Erwartung auf Rendite.

Die Rentenerwartung der Mutter von 5 Kindern beruht auf ein paar Jahren angerechneter „Erziehungs“-zeiten.
Die Rentenerwartung des Vaters beträgt 0 Euro aus 90 Jahren (=5*18 Jahren) Kinderernährungszeiten.
Der Ertrag der gesellschaftlichen Zukunftsleistung des Vaters wird ihm unterschlagen. Das heißt: Privat. 

In diese 0 Euro Rendite schlägt dieser Staat mit seinem Personal und dem Sanktionsapparat seiner Steuermaschine hinein.
Eine geordnete Erholung des Vaters nach der Zeit seiner aktiven Familienleistung, im Alter von 64, das heißt eine wieder konsolidierte Geschäftstätigkeit wird mit diesen Schlägen vorsätzlich ausgeschlossen. 

Ein Staat, der die Erst-Leistung des Geschäftsmanns mit der zweiten Leistung des Privatmanns unter Aufbringung seines versteuerten Gewinns verwechselt, um beide dann dem selben Strafapparat zu unterwerfen, der hat nur noch das Bescheißen der ganz kleinen Leute im Kopf.

Um den Ertrag ihres Lebens.
Um die Selbstachtung vor allem, was sie bis dahin selber geleistet haben.

Das ist die Realität von EStG  § 31 in Zusammenarbeit mit der Abgabenordnung.

Staat und Gesellschaft fressen den positiven Ertrag aus negativer Familienwirtschaft.

Staatsbürokratie und Gesellschaft haben Interesse am Leistungsraum der negativen Familienwirtschaft.  Das ist ein Sachverhalt. Objektiv.
Den wird man wohl nicht bestreiten.
Staat und Gesellschaft verleugnen ihr Interesse. Dazu dient das Wort Privat.
Denn sie wollen der Familie als produktivem Gegenüber des Staates nicht einmal Achtung erweisen müssen.


Der Artikel 6

Staatsinteresse an Familie ist das gleiche wie an einem „Naturschatz“ , der als bewußloses Material zur vollständigen Ausbeutung bereitsteht. (àGG; àVerfassungsbruch“)

Das Wort „Schutz“ bedeutet dasselbe wie einstens das Wort „Schutz“ in „deutsche Schutzgebiete“ in Afrika.
Im Artikel 6 GG geht es um die Kolonialisierung des Inhalts einer vaterlosen Gebärmutter als Staatsgebiet.
Es ist Beschlagnahme eines Naturprozesses, in welchem die ihn tragende Frau und der mit ihr tragende, jedoch gar nicht erst genannte Vater nur noch willenloses Beiwerk zum Kind sind.
Das bedeutet dann der sogenannte  „Anspruch“ auf „Schutz“ und „Fürsorge“ der „Gemeinschaft“ in 6.4. Den hat „jede“ „Mutter“.
Dass Kinder aus eigener Freiheit von  Mutter und Vater entstehen und in gemeinsamer innerfamiliärer Freiheit aufwachsen:
Eine  Achtung vor Familie als in Freiheit erbrachter Generationenleistung hat der Staat nicht vorgesehen. 
Der Schutz dieser Freiheit ist nicht vorgesehen. Staat kann Freiheit gar nicht denken.
Staat kennt nur Sandkasten-Freiheit. Meinung. Glauben.

 

Wissen um den Grund von Familie in Mann und Frau in Sorge und in Antwort der Kinder will Staat zum Verschwinden bringen.

Wissen gibt’s nicht mit Datensammelei. Wissen geht nur unter Mitmenschen. Wo s im eigenen Leib eingeschrieben ist.

 

 

Privatraum ist Belastungsraum.
Für den Einzelnen ist das Private freier Verfügungsraum.

Der erwerbstätige Vater leistet Familie außerhalb des Geschäfts. Nach seiner Steuer.
Als Privatmann.
In seiner Freiheit hat er Familie aufgestellt. Damit ist seine Sorge gebunden:
Seine private Freiheit hat er an seine Aufgaben im Dienst seiner Angehörigen gebunden.
Sein Einkommen kunsumiert er in die renditelose Investition in die nächste Generation.
Das ist Angehörigenarbeit. Ist Sorge, vielleicht verzweifelte Sorge.

Ist Verausgabung in der Erschöpfung, wirtschaftlicher Art, psychischer, körperlicher Art.
Im Unterschied zum Geschäft sind die Kosten nicht, und nicht einmal die Kostenarten, von vornherein definiert.

Kann sein, dass er abends das Geschäft fitter verlässt, als er es morgens betritt.

Familie weiß von vornherein nicht, was auf sie zukommt.
Deshalb ihr Versprechen: In guten wie in schlechten Tagen.

Dass sie s tun, das ist Unterschied zum Strohof-Staat.

 

Das Private ist Restraum:
Ein Anhäufung von Aufgaben, die nach dem Geschäft des Tages zu erledigen sind.
Glück, wenn es nur Alltag ist. Wenn die Kinder auf ihrem Weg sind. Wenn es noch funktioniert.

 

Schlimm, wenn Anderes hinzukommt. „In guten wie in schlechten Zeiten“.
Krankheit und Tod der Ehefrau und Mutter von fünf.
Wenn in das Wiedergewinnen der eigenen Kraft der Unfall der Schwester hineinschlägt,

wenn  dann Aufbruch der vierten mit Abitur und Umzug statthat,
wenn Brandstiftung am Elternhaus.
Wenn alles passiert, zugleich, gestapelt, und nichts mit produktiver Arbeit zu tun hat.
Wenn das „Private“ das Geschäft auffrisst.
Ich bin nur einer.

Das Private ist mein menschlicher Grenzraum
.
Ich habe kein weiteres Privates dahinter, für mich extra.
Der Zusammenbruch des Privatraums ist mein Zusammenbruch. Mehr ist nicht zum Zusammenbrechen.
Aber es betrifft meine Anderen, von mir Abhängigen.




Privatheit ist Komplikationsraum

Familie als Restraum nach dem Erwerbsleben ist Raum von Komplikationen, der Risiken, der Unfälle, der Fehler, der unwillkürlichen. Die Komplikation gehört zur Essenz von Familie.
Die Kultur einer Familie entsteht und besteht darin, wie sie mit Komplikationen umgeht.

 

70% aller Unfälle (grob geschätzt) geschehen im häuslichen Bereich. Außer der Geschäftszeit. Inwieweit in dieser Statistik die geschäftsmäßig betreute Kindheit berücksichtigt ist, weiß ich nicht.
In meiner eigenen Kindheit und Jugend habe ich selber einige Unfälle gehabt, einen davon im Sportunterricht unter Aufsicht des Lehrers.

Ich kann vergleichen:
Die fünf Kinder, die meine Frau und ich aufgezogen haben, haben insgesamt nicht so viele und überhaupt so schwer wiegende Unfälle gehabt wie ich.
Meine Frau hatte in unserer Ehe zwei:
Beim ersten ist sie auf der Alster ausgerutscht, als wir mit Schlitten und Kinderwagen darauf gingen, das gabs mal,  und hat sich den Arm gebrochen.  Beim zweiten trug sie einen Korb Wäsche und ist dabei über eine Schwelle gestolpert, am Kopf aufgeschlagen. 
Ich selber während 22 Jahren Ehe keinen. Einen, der Totalschaden an meiner  „Außenhaut“ Pkw war.

Unfallarme und gesunde Familie ist konkrete Leistung im konkreten Alltag, die meine Frau aufgestellt hat.
Diese Jahrzehnte Leistung  der mütterlichen Sorge wird im Einkommenssteuergesetzstaat gefressen als ein ihm zukommendes Trivialgut, und sie wird abgeschossen, wenn die Steuereintreiberin Strohof eine Frist stellen und dann deren Verletzung fest-stellen darf. Scheiß auf Familie. Scheiß auf die Kinder.


Eine Bemerkung in Sachen Gesundheit.
190908 Baustelle Gesundheitswirtschaft
kommt noch

190908


Das Private ist Gesundheitswirtschaft

 
Ich habe ein paar Fehler. Dass ich klüger wäre, als meine Frau in ihrer Gesundheitswirtschaft, das fiel mir nicht ein. Meistens. Da, wo ichs war, tuts mir leid. Entscheidung über die Einschulung des dritten Kindes mit Geburtstag im Grenzbereich.  Hellwaches Kerlchen. Schulfähig, aber klar doch, sagt die Schulleiterin. Die Leiterin, selber kinderlos,  ist sehr robust. Die Mutter zögert. Zögern ist Schwäche. Entscheiden ist Stärke.
Es war falsch gewesen. Intelligenz bedeutet noch lange keine Bereitschaft zur Lernfabrik. Ein Jahr Kindheit weniger. Das geht weiter bis ins Gymnasium. Kleinster sein. Gemobbt bis in die 8. Klasse, dann Sitzenbleiben, wir entscheiden zugleich zum Schulwechsel und endlich – unbeschwerte Normalität.  Ein Jahr gewinnen ...
Mutter wird gestorben sein, bis zum Abitur.
Jene Entscheidung  über die Einschulung erfolgte etwas mehr als nach einem Jahr nach ihrer Ersterkrankung und Chemotherapie.  Nach dem Kauf der bis dahin gemieteten Wohnung.
Bei einem Vater, der hoffte, jetzt durchzustarten, beruflich, endlich.


Eheliche Kommunikation kann asymmetrisch sein.  Es geht nicht um den rationalen Diskurs, es geht oft um das Herausheben des Arguments aus dem Ungesagten. Es geht um die Autorität der schwächeren Seite.

Das Wesen der Hetero Ehe besteht, bei allem Vertrauen zueinander und gemeinsam sein,  auch im Wissen um die Fremdheit. Dass es die andere Seite der Welt ist, der ich begegne. Dass Frau etwas ist, das ich nicht verstehe und nicht verstehen werde. Dass wir viel mehr Zeit gebraucht hätten.

Hetero heißt partikular sein. In allem Wissen, immer, nur teilweise sein. 
Deshalb und dennoch mit der Anderen und für die Anderen verantwortlich entscheiden, verantwortlich handeln, verantwortlich tun.
Verantwortung von Mutter und Vater heißt im Horizont der Folgen stehen:
Unserer „Entscheidungen“ und in dem täglichen Tun. 

Verantwortung von Mutter und Vater in den Folgen für die Betroffenen ist Unterschied gegen Staat, schon gegen Schulleiterin bei der Einschulung.
Die Lehrerinnen und das „verspielte“ Kind: Sie werden sich darüber beschweren.
Den Horizont der Folge zur vorgängigen Handlung der Einsperrung des Körpers in den Bildungsbetrieb kennen nur Mutter, und Vater.
Das Kind weiß ebenfalls nicht, was ihm hätte erspart bleiben können.


Verantwortung ist Privat.

Verantwortung von Mutter und Vater in ihrer Sorge um die Folgen ist zentraler Unterschied zur Staatsmaschine Strohof in deren vollständiger destruktiven Gleichgültigkeit. Die kennt keine Verantwortung.
Verantwortung von Mutter und Vater in ihrer Sorge um die Folgen ist zentraler Unterschied zum Gesetzgeber, der ist nur seinem vollbezahlten Gewissen verantwortlich.
Eine Verantwortung für die Folgen aus den von ihm verabschiedeten Gesetzen hat der nicht.

Kein Angehöriger der Staatsschicht steht in irgendwelchen Folgen seines/ihres  Handelns.

Verantwortung ist Privat.


Das homogene Allwissen des Technokraten ist kein höherer Zustand.
Es ist vielmehr gegen die Verantwortung des sich in seinen Grenzen wissenden Lebens gerichtet;  zugunsten seiner allgegenwärtigen Lösungsformel in der technischen Antwort, wie der bürokratischen Verwaltung, der sich Eltern als Kollektiv zu unterwerfen haben, wo nicht, zu befehlen sind.

Die in der Verfassung bekannt gegebene Verantwortung aus „natürlichem Recht“ hat ihren Grund nicht in der Behauptung, dass Eltern alles „richtig“ machen. 

Sie besteht ausschließlich darin, dass in der familiären Bindungsgemeinschaft eine vergleichslose Bereitschaft besteht in den Folgen des einzelnen wie gemeinsamen Handelns zu stehen.

„Versäumnisse der Vetretenden muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“  Das macht sich der Rattenstaat aus elterlicher Verantwortung: Eine ausbeutbare Fehlerquelle.

 

 

Der Ort der familiären Gesundheitswirtschaft:

Zunächst ein paar Zahlen in verschiedenen Größenordnungen:

Anzahl von Familien in Deutschland in 2018:
11,44 Millionen mit 13,171 Mill minderjährigen Kindern.
2,174 Millionen Alleinerziehende Mütter (!?) keine Ahnung, ob ich Vater von 5 da mitgezählt bin.
9,815 Mill Ehen ohne Kinder

Zahlen 2017

                    0 Tote: an Masern.

                450 Tote: an Aids

            3.180 Tote: im Verkehr

Tote aus Drogen, Alkohol, Tabak
(im Jahr 2011 ca Werte aus Wikipedia,  am 6.9.19)

            1.000  Tote: etwa 1000 Drogentote gab es im Jahr 2011 in Deutschland,
          70.000 Tote: als Folge von Alkoholmißbrauch
       110.000 Tote: als Folge des Tabakrauchens
?                    Tote : als Folge des Smartphonegebrauchs
?                    Tote                : als Folge von Medikamentengebrauch
Zu jedem Toten ein Vielfach größeres Umfeld von Verletzungen und Erkrankungen, Zerstörung.

Mutter und Vater müssen diese Zahlen nicht kennen.
Sie werden in ihrer Sorge jedoch so handeln, daß sie Kinder vor dem bewahren, was sie tatsächlich und konkret gefährdet. 

Die Gesundheitsarbeit der Mutter ist eine Vorbild-leistung: Die Achtsamkeit,  mit der sie auf ihre eigene Gesundheit achtet, die Routine, mit der sie ihre eigene tägliche Gesundheitspflege betreibt, wird unmittelbare kindliche Gewohnheit.
Im Umgang mit Unfällen erfolgt eine unmittelbare Einordnung. Die meisten Unfälle sind geringfügig. Bedeuten nur Schmerzen lernen, beim Spielen oder Kochen. Behandeln lernen, wenn nötig. Vertrauen lernen in die Heilkraft des eigenen Körpers, Vertrauen lernen in ein paar Tage Zeit. Vorsicht lernen, bessere Koordination im weiteren. 

Auch die Mutter lernt Schmerzen des Kindes: Diejenigen, die sie „stillen“ kann und solche, die sie nur trösten kann. Mutter Kind Vater lernen gemeinsames Ertragen und - Tragen. Zurückhaltung beim „Behandeln“.

Fünf gesunde Kinder sind keine Trivialleistung. Die Vernunft, die da dahintersteht, ist nicht die des Strohofstaats.

Noch eine Zahl:

147.286


Das ist die Anzahl der gar nicht erst geborenen Kinder, die den realen Bevölkerungsschwund in Deutschland ausmachen. Differenz zwischen Sterbefällen und Geburten.

Nein, ich glaube nicht, dass Frauen und Männer keine Kinder wollen.
Aber ein Kind ist teurer als ein Kätzchen oder Hund. 
Und es bedeutet einen anderen Menschen, auf den mann/frau sich einlassen müssen.
Kind bedeutet bedeutet auch herausverwaltet werden, aus Kindheit und Mutterschaft, heutzutage,  aus aller aufrührenden Gegenwart in der Familie.

Dann die demografisch interessanten Kinder: no 3 , no 4, no 5.
Nur diese überschreiten den Generationenvertrag zur Ersatzinvestition.
Das ist eine erhebliche zusätzliche Leistung von Mutter und Vater.
Sie setzen eine gänzlich andere Bereitschaft der Mutter voraus ihren Kindern ihre Gegenwart zu geben, als die ein Kind in Kita verwaltet habende und Mutter „arbeitet“ - Familie. Einen hochintegrierten Lebensraum für Kinder geben ist etwas anderes als „wirtschaftliche Verhältnisse“.
Und Kind bedeutet den Erstickungstod der Familie unter einer mörderischen Bürokratie. 

Eine negative Demographie ist die natürliche Antwort auf eine menschenfeindliche Lebensumgebung.
Negative Demografie bedeutet nicht einmal Naturschutz.
Der Flächenverbrauch in Beton, in Asphalt, pro Arbeitsplatz, pro Fortschritt, geht unverdrossen weiter. Natur ist zum Plündern.

Im Spiegel Nr 30/2019, auf Seite 99 gibt es eine Antwort auf das demografische Problem:
>>Die wichtige Rolle der Frauen wurde übersehen<<
(190930 Baustelle:

Projektion von Demographie nicht in die allerorten fehlenden Kinder in unserem Alltagsleben, sondern als Problem der Rentenfinanzierung. Die „wichtige Rolle“ der Frauen besteht darin, dass sie statt Kinder mehr arbeiten. Hurra.)

Ende das Private ist Gesundheitsraum

 

 


Das Private kann komplex sein.
Es kann überwältigend sein. Ich kann da ziemlich viel Auskunft geben. Aber Komplex heißt auch, dass es irgendwie bewältigt wird.  Dass ich in meinem Leben noch wirken kann.

Der Punkt ist: Es geht den Staat nicht an.

Das Private ist Privatraum.
Ein Recht auf die Darstellung meines Privatraums hat die Frau Strohof nicht.

Einzige Schnittstelle zur Frau Strohof im Kindergeldverfahren sind die Belege des Fortgangs der Kinder in Schule und Studiengang.

 

Eine darüber hinausgehende „Mitwirkungspflicht“ definiert sich Staat im rechtsfreien Raum, um Komplikationen in freien „Ermessen“ produzieren zu können.
Mit dem fristsetzenden Ultimatum der Frau Strohof wird aus dem Privatraum das Lager.
Es wird aus dem verantwortlich handelnden Privatvater der Insasse, dessen Body definiert wird.


Es gehört zum So Sein von Ertrinkenden, dass sie nicht um Hilfe schreien.
Die gehen einfach unter.
Frau Strohof hängt da noch ein paar Gewichte an die Füße, damit s sicher wird.

 

 

Privatheit und Transparenz, zum zweiten:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Mitwissen: Wahrzunehmen, was von seinem Nächsten in aller Offenheit sichtbar ist.
Jeder Mensch hat die Pflicht zum Mitwissen. Zur Wahrnehmung der Not, wenn sie offen zu Tage tritt.
Da entsteht Pflicht zur Hilfeleistung. Das Staatspersonal ist davon nicht ausgenommen.

Das Wissen, dass ein alleinsorgender verwitweter alter Mann als Vater von 5 Kindern eine Grenzleistung erbringt, das ist menschliches Mit-Wissen.
Der damit verbundene intellektuelle Aufwand ist gleich Null. Er ist der vollversorgten Fettschicht zumutbar. Er ist einer „Familien“kasse zuzumuten.
Von der Frau Strohof über Schaffenberger, Köpcke, Ratajzyck, Baufeld, bis zu Grombkowski, zu Bombor.
Dieses Mit-Wissen im offenen Raum hat nicht mit Datensammelei zu tun. Mit-Wissen hat sich jeder Mensch in seinem Lebenzusammenhang zu erarbeiten. Eine Gemeinschaft, die dieses Wissen vom Nachbarn nicht hat, ist keine.

Grenzleistung wars auch zu gesunden Zeiten mit Frau und fünf Kindern.
Leserbriefe von Kinderlosen, besser, in deren Worten: Kinder“freien“ belegen, dass ein Mit-Wissen von Familie nicht mehr existiert. Man ist stolz auf seine bindungsfrei funktionierende Einzelheit.

Aus dem menschlichen nicht mehr Mit-Wissen-Wollen der „Gemeinschaft“  wird dann die Kommunikationspflicht alias Mitwirkungspflicht des in seine Privatheit isolierten Insassen gemacht.

Jede staatliche Organisation, die „besonderen Schutz“ oder auch „Schutz und Fürsorge“ der „Gemeinschaft“ verspricht, hat ein qualitatives  Mit-Wissen abrufbar zu verinnerlichen und zu praktizieren.

 

„Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissen haft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war.“ (Aus der Begründung der Ablehnung von Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde. Und, nebenbei: Schauen Sie mal aufs Datum.)

Es geht hier um eine „Gewissenhaftigkeit“ in meiner Privatzeit, in meiner zweiten Leistungszeit, die wesentlich eine in Freiheit erbrachte unentgeltliche Zukunftsleistung darstellt, an deren Ertrag ich nicht teilhaben werde.

 

Transferbegriffgewissenhafte Sorgfalt“

Aus dem menschlichen Mit-Wissen, das erst Gemeinschaft konstituiert, und das damit von Familie in  Anspruch genommen werden darf, macht sich der Staat ein primäres Recht auf seine Dummheit. Nunmehr hat der alles leistende Vater auch dieses bodenlose Loch von Staatsdummheit mit zusätzlicher Kommunikation und wiederum „mit gewissenhafter Sorgfalt“ das heißt: Fristgemäß als Synchrontänzer, aufzufüllen.

Das ist eine Verschiebung in der Leistungspflicht.
Unschuldsvermutung? Du liebe Zeit.

Nicht Wissen ist Macht.



Ich habe übrigens geschrien.
In den dürren Sätzen meines Einspruchs, der  ohne Antwort im Nichts versickerte.
Nach 40 Tagen Warten dann mit der Aufsichtsbeschwerde. Der erste Versuch von mir, den Belastungsraum Familie (Flaschenhalsfunktion des Vaters) zu schildern,  dazu das eminent gesteigerte Auftreten von Kollateralschaden durch den Verlust der Liquidität, und mein Recht aus Artikel 6 habe ich auch geschrieben. 
Ich habe per mails geschrien, als mir das Auto aus dem Verkehr gezogen wurde. Wenn nichts mehr ging.
Ich habe geschrien.

 

Das Private ist das Recht des Staates mit seinem Opfer allein zu sein.

 

Wenn der Wärter die Tür verschließt, hinter sich.
Ob von innen, ob von außen.

Insasse sein.
In meiner Privatheit.

In diesem Land, das zu verlassen eines jeden Deutschen Freiheit ist.

Weiter:
In den Privatraum hat der Staat nicht hineinzufordern.
Staat hat meinen Rest von Existenz nicht mit weiteren Risiken zu belasten.
Staat hat keine Komplikationen vom Zaun zu brechen.

 

Mit der Einordnung des Kindergeldes ins Einkommenssteuergesetz hat Staat mich als Familienvater um den Schutz meiner Privatheit betrogen.

Seine neuerlichen Auskunftsrechte, mit denen Staat sich „Transparenz“ verschafft,
gehen nun nicht mehr ans Geschäft vor der Abrechnung zur Steuer, sondern ins Private nach der abgerechneten Steuer. 
Die konstitutive Differenz zwischen Geschäft und Privat ist aufgehoben.


Im Komplikationsfall  ist die Abgabenordnung  zuständig.
Die Abgabenordnung kennt keinen Schutz der per se negativ wirtschaftenden Familie.
Die Abgabenordnung kennt nur Einkommen.

Die Abgabenordnung hat das Bindungsgebot des Artikels 1.3  der Verfassung gegen Artikel 6 verraten.
(Siehe www.keinKindergeld.de , vollständig beschrieben in: http://www.keinkindergeld.de/Verfassungsbruch.pdf.)

Mit der Auslieferung an die Abgabenordnung  im Komplikationsfall hat Staat mich und fünf Kinder um unser Recht auf „besonderen Schutz“ der Familie betrogen.

 

 

Familienwirtschaft ist negativ.

 

Es ist eine primäre Lüge des Staates,
wenn er im Einkommenssteuergesetz die alle Kräfte verbrauchende Familienwirtschaft mit der Überschuss erzielenden Erwerbswirtschaft gleichsetzt.

 

Es ist ein primärer Übergriff des Staates,
wenn er die aus der Erwerbswirtschaft heraus konstituierte Privatheit der Familie abermals beschlagnahmt und den Transparenzregeln des Geschäftsbetriebs unterwirft.

 

Familie schuldet der Frau Strohof keine Erklärung. 


Ich schulde meinem Auftraggeber im Geschäft Erklärung und Entschuldigung = Bitte um Verständnis, wenn ich aufgrund des Unfalls meiner Schwester mein Projekt unterbreche. Und die andere Seite hat das voll akzeptiert.
Diese Komplikation aus meinem Privaten als Angehöriger meiner Schwester und Bruder wirkt als Komplikation in mein vertragliches Erwerbsleben und das meiner Kunden hinein. Da habe ich etwas zu erklären. Das private Ereignis, weil das in meine Geschäftszeit eintritt.

Gegenüber der Frau Strohof und ihrer Gesellschaft bin ich mit 5 Kindern seit 30 Jahren der bereits real Vorleistende.
Ich bin primär „Wirkend“,  bevor überhaupt die sogenannte „Mitwirkung“ existiert, mit der das Staatspersonal seinen Terror erklären will.
 
Ich bin der Leistende. Nicht die lebenslang vollbezahlte Fettschicht.
Meine Kinder werden deren Zukunft  leisten. 
Als Steuer in deren Lebens- und Altersversorgung und als konkrete Gegenwartsleistung,  die sich die Vollversorgten dann mit ihrem Geld einkaufen.

Mein Anteil an dem Ertrag meiner Kinder beträgt 0 Euro.
Zu kaufen aus der mit meinen Kindern gegebenen Zukunft habe ich mit meiner Rente: Nichts.
Der Rattenstaat hat sich bedient. 

In der staatlichen Kindergeldlegende geht es um eine „Erstattung“ von „Steuern“.
Mit dem Wort Steuern sind die Kinder gemeint.
Es geht um die Erstattung eines Betrages, der in meiner Geschäftszeit entstanden ist,
der anschließend in meiner von Staat und Gesellschaft so schamhaft  verdeckten und versteckten „Privatzeit“ im Sinne des Familie aufgewendet worden ist,

und der nun genau aus diesem Dunkelraum, bei scheinbaren Desinteresse des Nicht-privaten Staatspersonals in dessen Geschäftsraum als Steuer hineintransferiert wird.
In der aus meinem Steuergeld bezahlten bürokratische Geschäftszeit produzieren sie ihre private Bereicherung und ihre ins Unendliche metastasierende Vermehrung.
Sie steckens ein.
Staat hat seinen Privatgewinn.
Staat hat seinen Machtgewinn.

Deutschland hat Staatskrebs.

 

Keine Firma leistet sich einen derartigen Umgang mit ihren primären Ressourcen wie diese Fettschicht.   

 


Kleiner Zwischenstand:

 

Kinder werden als eine Steuerleistung von Vater und Mutter an den Staat verstanden.

1.       Ich halte diese Auffassung für schlechthin pervers. Kein Kind ist eine Steuer.

2.       Familienwirtschaft ist negative Wirtschaft. Sie erzielt kein Einkommen. Damit ist sie selbstloses Handeln gegenüber Gesellschaft als Konsumentin von Familie.

3.       Familienwirtschaft  besteht im Konsum des bereits versteuerten Geschäftseinkommens.

4.       Familienwirtschaft ist deshalb privat: Nach der steuerlich abgerechneten Erwerbstätigkeit.

5.       Familienwirtschaft ist eine zweite, freie und selbstbestimmte Leistung der Erwerbstätigen.
An dieser im Privaten erbrachten zweiten Leistung sind Gesellschaft und Staat objektiv interessiert.
Eine Anerkennung , eine eindeutige Anerkennung dieser Objektivität erfolgt nicht.

 

6.       Familie als Restraum des Erwerbslebens ist Raum der Komplikationen, der Risiken, der Unfälle, der Fehler.
Ist häufiges Versagen, wenn man es aus dem Kontext der Funktions-Gesellschaft heraus betrachten und bestrafen will.
Man betrachtet es so, weil man es bestrafen will.

Der private Raum ist unvermeidbares So-Sein von Familie als Wachstums-  und Produktivitätsraum von 7 Menschen, ist ebenso dann aber auch als Schrumpfungs-und Alterungsraum.
Auch das ist „natürliches Recht“:
Dass sich die Menschen in Familie auch in ihrem Natur-Sein verstehen. Der allgemeine Naturhass des Staates macht vor der Familie nicht halt.

Es ist der Unterschied zum Staatspersonal, das nur Endgerät der Maschine ist.
Da ist Freiheit, die Staat nicht einmal mehr denken kann.
Freiheit ist etwas anderes als eine Lizenz im Rahmen der Sandkastenbenutzungsordnung.

 

7.       Mit der Abrechnung des Kindergeldes als Steuererstattung werden Komplikationen im Leben des privat Leistenden direkt als Vergehen gegen das Steuerrecht in den Sanktionskatalog der Abgabenordnung  gestellt.

 

8.       Die Abgabenordnung  leistet mit verbrecherischen Vorsatz keinen „besonderen Schutz“ gemäß Artikel 6.
Sie ist überhaupt nicht an den Artikel 6 gebunden. Sie hat eine Bindung gegen Familienleistende unterschlagen.
Das ist ein Vergehen gegen Artikel 1.3.  Auf Gesetzesebene. Es ist Verfassungsbruch.

Das ist ebenso Vergehen gegen mein unmittelbares, soziales Menschenrecht als Vater und gegen meine  5 Kinder. Und gegen deren unmittelbares Existenzrecht.
Auf der Ebene der vollziehenden Gewalt.

Staat bescheißt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Existenzminimum noch eins 191023

Der Gesetzestext ist ein wenig vergiftet. Es macht einen Unterschied, ob das Kind allein durch Kindergeld seinen Unterhalt hat, oder ob das Kindergeld einen staatlichen Beitrag zu seiner von den Eltern geleisteten Existenz darstellt.
„Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es zur Förderung der Familie.“ Eine großartige Formulierung. Die macht Eltern zu potentiellen Betrügern. Ich geb dir was, sagt der Staat, aber dafür darf ich dir betrügerische Absichten unterstellen und dich über und über kontrollieren. Ultimaten verhängen.
Nehmen wir doch an, das ausgerechnete Existenzminimum wäre tatsächlich das, was real genug wäre.
Und das Kindergeld überstiege das ausgerechnete Existenzminimum um das Doppelte. Damit würde das Kind zum Ernährer der Familie. Es wirft mehr ab, als es verbraucht.
Dann folgt daraus etwas: Das Interesse der Familie, dass das Kind möglichst 25 Jahre für seine Ausbildung benötigt. Damit werden Eltern zu potentiellen Betrügern. Wenn nicht von vornherein aus betrügerischer Neigung, wie wir so sind als Eltern, so könnten sie doch ein objektives Interesse daran haben, dass die Kinder möglichst lange studieren.
Nehmen wir dagegen an, das Kindergeld sei einfach ein Teilbeitrag von dem Aufwand der Eltern zum Unterhalt des Kindes. Vielleicht ein Drittel. Beim ersten Kind weniger, beim dritten bis fünften etwas mehr, diese Steigerung ist vernünftig, passt aber nicht zum Gesetzestext, egal.
Wenn aber zwei Drittel der Unterhaltsleistungen von den Eltern erbracht werden: Dann darf den Eltern ein prinzipielles Interesse unterstellt werden, dass das Studium eher kurz ausfällt.
Familienleistung hat verschiedene Komponenten, die auch über die unmittelbare Gegenwartsleistung hinausgehen: Die reduzierte Altersversorgung ist ein ungesehener Aspekt dabei.
Dann entsteht das Interesse am Betrügen auf der staatlichen Seite, mit prinzipiellen MIßtrauen über „etwaig unterschlagene Urlaubssemester“ gegen die aktuell vorliegende Studienbescheinigung, und Komplikationen zu schaffen, Fristen zu setzen und schließlich den versprochenen „Familienleistungsausgleich“ als Beute der damit ihren Unterhalt verdienenden Bürokratie zuzuführen.

 

 

Existenzminimum 2/2

Vaterexistenz ist ein dynamischer „Zustand“. 
Immer neue Fokussierungen auf neue Beanspruchungen. 
In den Krisen werden Prioritätsentscheidungen gesetzt.
Auch die Krankheit zum Tod ist gemeinsam gelebtes Leben. 
Auch der Unfall der Schwester mitsamt dem behinderten Bruder ist gemeinsames Leben. 
Auch Leben mit den eigenen Kindern  (Abitur, Auszüge in die verschiedenen Studienorte, Räumung einer zugemieteten Wohnung) ist Familie.
Weiteres: Brandstiftung, Verbrechen von Menschen einerseits, zu verbuchen als Schicksalsschlag andererseits.
Einstecken. Irgendwas wollte da kein Ende nehmen in jenem Sommer.

Das Herausgedrängt werden aus der berufsleistenden Produktivität wird zur  kritischen Größe.
Es entsteht durch Familie leistenden Konsum von eigentlich Geschäftszeit, von Psyche, von Ressourcen.
Unter all diesen Anforderungen gibt es dann eine einzige Priorität, die daraus objektiv folgte: Den Rückweg ins geldlich produktive Wirtschaften zu finden.
Innerhalb des Liquiditätsfensters, das mit der anstehenden  Zahlung des ausstehenden Kindergeldes zu erwarten gewesen wäre.
Mit den immer noch zu erwartenden Aufträgen wäre das Liquiditätsfenster ca dreiviertel Jahr gewesen.

Dieser Liquiditätszeitraum ist das zu schützende Existenzminimum.

Familienkasse hat bei ihrer Verweigerung von 16.700 Euro vorgeleisteten Kindergeldes nicht gefragt, was der Entzug dieses Betrages für die Existenz der Familie bedeutet.

Was es für allein sorgenden Vater bedeutet, anstatt Produktivarbeit im Geschäft zu leisten, stattdessen mit diesem Familienhassstaat zu kämpfen.

Das ist ein unmittelbarer Verstoß gegen den mit § 31 EStG gegebenen Zweck des Kindergeldes.

 

Nur ein alles verzehrender Kampf mit Bürokratie.
Zahlung nach 18 Monaten Kampf mit bloßen Händen.
Davon waren die ersten 6 Monate blankes Warten lassen. Dann, nachdem sie von meinem Schreiben an den Hamburger Senats ausgehend dann von dort aus einen Tritt in den Arsch bekommen haben, nochmal mehr als zwei Monate bis zur Ablehnung. Ich habe dann zwei Monate gebraucht für Klage und ihre Begründung.
In derselben Zeit, über ein Schreiben an die
Familienministerin den Zugang zum Fachvorgesetzten der Familienzerstörungskasse bekommen. Gelernt, dass Familienhass eine Leistung des Finanzministers ist. 
Der Fachvorgesetzte hat seinerseits auf Antwort der Familienhasskasse noch einmal 42 Tage gewartet. Obwohl die gerade vorher ihren kompletten AblehnungsBescheid an
RA und an mich rausgeschickt hatten.  Hier seine  Stellungnahme zu dem Vorgang.
Nach der Klageeinreichung  dann der Vorschlag vom Vorsitzenden Richter Tiemann den Streit aus dem Rechtsweg herauszunehmen und in einer
Güteverhandlung  beizulegen.

Das heißt Privat:
Das Verstecken des Staats in seiner exekutiven Selbstbereicherung hinter meiner Privatheit, die dann öffentlich in einer  verschwiegenen Güteverhandlung versteckt wird.

Das heißt Privat:
Dass Alle diejenigen Mütter, Väter, Kinder, die in gleicher Weise der Behörde ausgesetzt sind, in dieser konkreten Verhandlung ebenfalls beschissen werden um ihr eigenes Recht auf eine Allgemeine Rechtsprechung.

Die sind alle Privat.
Rechtsisoliert. Insassen des Staates.

Jeder mögliche Fortschritt in der allgemeinen Rechtsprechung wird hier in einer nahtlosen Kumpanei von Judikative und Exekutive ausgeschlossen.

Das heißt Privat! 
Staat hält die Familien voreinander unsichtbar. Staat bedient sich.
Staat bedient sich noch mehr: Gerichtskosten für die Zurücknahme meiner Klage: 690,- Euro für „keinerlei Nachteile  in der Güteverhandlung“ (Richter Tiemann); nach Eintreibung des Geldes per Kontopfändung meiner Witwerrente in Höhe von anderthalb Monaten Leben sind das dann 790,-.

Von September bis zur „zeitnahen“ Güteverhandlung Mitte Dezember dann weitere dreieinhalb Monate, die Kasse mußte ja auch zustimmen.

Zahlung ein halber Monat später, vollständige Zahlung erst nach Reklamation von  4.730,-  Fehlbetrag noch einen weiteren Monat später. 16 Monate. Plus zwei Monate nach dem ersten Ablehnungsbescheid von Mitte Juli.
Da war ich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage gewesen unmittelbar zu reagieren. Die im Übermaß geforderten Nachweise – zum Teil bereits vorliegend, wie die Untersuchung ergab, hatte ich weitergereicht, sobald sie mir vorlagen.   

Das kann Familie nicht leisten.
Familien vernichtungsbürokratie weiß das.
Familienvernichtungsbürokratie will das.

6.3 GG: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“

Dieser Staat betreibt aktiv die Verwahrlosung.
Der schafft sich seine Katastophenszenarien.

Auf uns trafs nicht zu. Aber: Wenn die Kinder 10 Jahre jünger gewesen wären: Dann hätte der  Strohofstaat sich selbst die Verhältnisse der Familie hergestellt, in denen „Kinder gegen den Willen der Erziehungsberechtigten“ „von der Familie getrennt werden“ dürfen.

Die Auswirkungen auf die Kinder sind auch so schlimm genug.
Auch meine Eigentumswohnung werden sie nicht erben.

Da hat keine Tussimutter eine Chance. Die ist halt überfordert, die Arme.
Wie die Gerichte, die armen.

 

 

Mein Menschenrecht als Vater ist kein Geschenk eines fürsorglichen Gut-Staates.

Menschenrecht der Familie ist mein unmittelbares soziales So-Sein aus unserer gemeinsamen Natur als Frau und Mann.
Das Verhältnis zum Staat besteht darin, daß Staat Menschenrecht zu achten hat.

Ich bin eine Grenze des Staates in dessen prinzipieller und ins Totale wuchernden Hemmungslosigkeit.
Das heißt Grundrecht.

Im Unterschied zur nackten Würde des Artikels 1 geht es hier um die Würde desjenigen, der seine Kinder bekleidet und ernährt.
Die erforderliche Achtung vor der konkreten Vaterleistung hat der Staat nachweislich nicht. Es gibt den Vater gar nicht im GG.

 

Artikel 6 GG und das Menschenrecht 16

Der Menschenrechtsartikel 16.3 ist ebenfalls Teil der Verfassung, nach 1.2 Grundgesetz.
Dort steht:
„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Dieser Satz enthält mehr Achtung vor dem Konkreten der Familie als das begründungslose Grundrecht 6.1:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Da fehlt nämlich etwas.
Schon wieder Text, den es gar nicht gibt. Wie in der Abgabenordnung.


Satz 1 im Artikel 6 müsste in der Anerkennung des Menschenrechts auf Familie bestehen, wie in Artikel 16.1 der Menschenrechte.
„ Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“


Darüber hinaus müsste dieser Satz 1 die Anerkennung der Zeitlichkeit von Mutter und Vater in ihrer Generationenarbeit aus Bindung an Partner, Kinder, Eltern, in Gedächtnis und in ihrer Sorge um die Zukunft enthalten.

Familie ist Kohärenzraum der Gesellschaft. Sie hält Gegenwart zusammen und leistet zeitlichen Zusammenhang in Gedächtnis, Einordnung, Planung. 

Die Erfahrung der innerfamiliären Bindung ist begabender Reichtum der Kinder und ihrer Gesellschaft.
Der Strohof-Staat, in seiner Unfähigkeit zur Anerkennung von Familienleistung hat sich selbst aus der Bindung ans Volk entlassen.

Selbst von den Resten, die noch im „besonderen“ Schutzversprechen des Artikels 6.1 enthalten sind, hat der Staat sich in seiner Abgabenordnung dann vollständig entbunden: So geht Verrat.  


Von diesem Verrat aus ist das sogenannte „Volk“ im Begriff wieder definierbar:
Als derjenige Zusammenhang der in Gedächtnis, Gegenwart und Sorge gebundenen Generationen, aus dem sich Staat in absoluter Gleichgültigkeit ent-bunden hat.

Die Maschinerie der „Wertegemeinschaft“ des Milgram-Staates leistet von vornherein nicht, was Familie leistet. Staat besteht in der Verleugnung dieses Sachverhalts.
Familie ist das Überleben müssen in der sie verleugnenden Gesellschaft.


Erst der Satz 6.2 GG enthält mit der Erwähnung vom „natürlichen Recht der Eltern“ eine Art Anerkennung von dem mit jeder Familie ursprünglich gegebenen Anderen des Staates. 

Zugleich ist die Ausübung des „natürlichen Rechts“ mit Anerkennung nicht verbunden, und wird im selben Atemzug als zuvörderst ihnen zukommende „Pflicht“ dem Staat der Frau Strohof als Trivialleistung unterworfen.
Und der Frau Strohof sind „die Kinder“ egal. 
Dass die Natur des „natürlichen Rechts“ eine andere ist als die „Natur“, die dem Staat als Beute zur Plünderung als „Naturschatz“ gehört, ist dann ja auch unterschlagen worden.


Frage: Wir befinden uns in Artikel 6 des Grundrechtekatalogs.
Welches unverfügbare Recht habe ich als Vater denn dadurch?
Was ist mein konkretes unverfügbares Grundrecht meiner biologischen und sozialen Person, in der ich über meine individuelle Privatheit hinaus in Sorge für meine Angehörigen wirke?
Was achtet der Staat der Frau Strohof überhaupt noch?

 

Die „besondere Fürsorge“ des 6.4 für die „Mutter“ bezieht sich letztlich auf die Mutter in ihrer Gebärumgebung. Die mit den Brüsten zum Baby Stillen. Das ist ihre „Natur“. Dann geht es aber auch ab zur „Arbeit“.
Die Nicht-Nennung des Mannes macht sie zur Tussi.
Denn erst die Nennung des Vaters machte aus „Mutter“ ein Jahrzehnte Projekt zweier Menschen auf Augenhöhe, in gleichem Recht, in gemeinsam gelebter Sorge um Kinder und Angehörige.
Machte aus deren Kindern etwas anderes, als Dinger, die „gepflegt und erzogen“ werden.
In der geteilten Zeit des Tagtäglichen erst entsteht die Würde der Familie.

Die „besondere Fürsorge“ durch das bevormundende Staatspatriarchat der „Gemeinschaft“ leistet keine  Anerkennung der „Mutter“. 


Abgesehen davon betrifft die Nichtnennung des Vaters auch mich direkt als eine Diskriminierung meiner durch Nicht-Nennung meiner Geschlechtlichkeit und verstößt damit gegen Artikel 3.2 GG.
Vielleicht wäre die Frau Strohof ja besser mit mir umgegangen, wenn ich im Grundgesetz stände.
Abgesehen davon, dass die Abgabenordnung insgesamt auf den Artikel 6 scheißt.

 

190714 Weimar
Welchen Ort hat Familie eigentlich in anderen Verfassungen?
Nach dem Blick auf die Artikel 6 GG und Artikel 16 Menschenrechtscharta ein Blick auf die Vorgängerin des Grundgesetzes.

Ich suche nach dem Familienbegriff in der Weimarer Verfassung von 1919.

Ich gebe die vier entsprechenden Artikel untenstehend ungekürzt.
Die Paralellen zu Artikel 6 GG sind nicht zu übersehen.  Die Auslassungen des späteren Artikels 6 ebenfalls nicht.

Art. 119. Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und

Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht

auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.

Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des

Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende

Fürsorge.

Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats.

 

Art. 120. Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen

Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren

Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.

 

Art. 121. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen

für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie

den ehelichen Kindern.


Art. 122.
Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige oder körperliche

Verwahrlosung zu schützen. Staat und Gemeinde haben die erforderlichen

Einrichtungen zu treffen.

Fürsorgemaßregeln im Wege des Zwanges können nur auf Grund des Gesetzes angeordnet

werden.


Ende der zitierten Artikel der Weimarer Verfassung.
Quelle:
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160100/Elektronische_Texte/Verfassungstexte/Die_Weimarer_Reichsverfassung_2017ge.pdf

 

Was mir an diesem Artikel 119 gefällt, das ist die klare und unbefangene Benennung dessen, was der Staat von Ehe will:
a: Familienleben, und
b: die Erhaltung und
c: die Vermehrung der Nation.

Das ist das, was Familie im Kern leistet. „Vermehrung der Nation“ kann man dahingestellt sein lassen. Der „Erhalt“ ist Recht des Volkes.
Die von mir reklamierte zeitliche Komponente der Generationenbindung kann man rudimentär auch im Wort „Erhaltung“  erkennen.
Übrigens kann ich im Satz 119 den Begriff „Staat“ in seiner ihm aufgegebenen Tätigkeit als der „Nation“ dienend verstehen. Nation ist der höhere Begriff. -

Die Weimarer Verfassung ist eindeutig von oben nach unten gedacht. Die Grundrechte werden vom Staat aus gewährt.

Die Verfassung der Bundesrepublik nimmt ihre Ausgang von den Grundrechten des Einzelnen aus. Sie beginnt mit der Würde des (einzelnen) Menschen. Und sie begründet im gleichen Atemzug „alle staatliche Gewalt“ mit der Verpflichtung zu deren Schutz.
Das ist ein gewisser Ansatz zu einer Verfassung von unten nach oben.

Der Artikel 6 des Grundgesetzes müßte folgerichtig, nachdem die Verfassung mit dem Artikel 1 begonnen hat,  nach dem Schutz der allgemeinen blanken Würde, an dieser Stelle die spezifische Würde der Familie als Produktivort der Nation anerkennen. 
Stattdessen ist der Artikel 6 GG nur noch eine leere Hülse des Artikels 119 der Weimarer Verfassung.

Weiterhin ist anzunehmen, dass Familienwirtschaft zu Zeiten der Weimarer Verfassung in vielen Fällen positives Wirtschaften war. Das heißt alle Mitglieder der Familie, auch die Kinder haben am Ertrag der Familie produktiv mitgewirkt. Auch das macht Würde, Wechselseitigkeit.
Meine Frau hat sich ihr Studium, und ein Gutteil ihrer Rente, durch Arbeit im Lagerhaus ihrer Eltern verdient. 

Heutzutage ist Familie gesplittet: Es gibt Familie Leistende und Familie Konsumierende. Die Produktivität der Kinder hat keine Bedeutung mehr für das familiäre Einkommen. Familienwirtschaft ist negativ.

Weiterhin anerkennt Artikel 119 die Ehe als auf der Gleichberechtigung „der beiden Geschlechter“ beruhend. Der Begriff der Gleichberechtigung leistet implizit damit zugleich die oben gegen Artikel 6 gestellte Forderung, dass Familie als Gemeinschaftsprojekt von Mutter und Vater zu verstehen ist.

Sowohl die Vaterdiskriminierung als auch die mit dem Verschwinden des Vaters einhergehende Tussifizierung von Mutter unter staatlicher „Fürsorge“ löschen Familie als ein gemeinsames Subjekt aller. Dem entspricht das Zerschlagen des als vereinzelten „Patriarchen“ wahrgenommenen Vaters durch den Steuerstaat. „Versäumnisse beauftragter Personen muß sich der Vertretene zurechnen lassen.“ Staat scheißt auf Familie.   

 

 

Perspektive nach Weimar:

Im Anschluss daran wären sicherlich die Grundrechte der Familie zwischen 1933 und 1945  zu untersuchen. Diese Zeit hat ja den heutzutage Blick auf Familie nachhaltig korrumpiert.

 

Stattdessen:
Eine Seite aus dem Kriegstagebuch des Vaters meiner Mutter.
Walther Scheller war der Name.

 

113 [handschriftlich Seitenzahl]         16. Mai 1944

Faschismus und Familie.

In der Stadt B. hat kürzlich ein Vater seinen 14jährigen Sohn und dann
sich selbst erschossen.

Der Tat lag folgender Anlass zugrunde:
Der Junge war ungehorsam, und der Vater wollte ihn dafür züchtigen.
Der Sohn erklärt:
„Ich bin in meiner H.J.Uniform, da darfst du mich nicht schlagen.“ Wenn
du es doch tust,dann zeige ich dich an und auch das werde ich zur Anzeige
bringen, dass du ausländische Sender gehört hast.“
Der Vater schlägt den Jungen.Dieser geht fort und erstattet die Anzeige.
Nach seiner Rückkehr teilt er das dem Vater mit. Darauf zieht dieser
s einen Revolveraus der Tasche und tötet den Sohn und sich selbst.

                               Eine so krasse Form des Konfliktes zwischen Eltern und Kin
dern ist natürlich eine Ausnahme.Aber der Konflikt als solcher ist einer
von unzähligen Fällen, in denen politische Gegensätze mit völliger Ver-
feindung von Familienmitgliedern Hand in Hand gehen.

 Dieser 14jährige Junge ist das charakteristische Produkt der heutigen
nationalsozialistischen Erziehung.Er ist Geist vom nationalsozialistischen
Geist.Der Faschismus hat den Zwiespalt, die Uneinigkeit,den Unfrieden in
die Familien hineingetragen. Er hat das Autoritäts-und Vertrauensverhält-
nis zwischen Eltern und Kindern untergraben.
Glücklicherweise ist ein nicht kleiner Teil der deutschen Jugend ange-
sichts der erschütternden Kriegsereignisse an der Unfehlbarkeit der natio-
nalsozialistischen Denkweise bereits irre geworden, und es verhält sich
jetzt schon vielfach so, dass der Sohn, welcher durch das Kriegserlebnis
hindurchgegangen ist, sich von seinen faschistischen Eltern abwendet.
Dieser Tatbestand ändert aber nichts an der Tatsache, dass das faschistische
Denken,zu dessen Wesen die Bejahung von Hass und Krieg, von Härte und Grau-
samkeit gehört, die Tendenz zeigt, überall da,wo sich seine Einflusssphäre
befindet, zersetzend, vernichtend, schädigend, auflösend zu wirken.

  Dieser jugendliche Musternationalsozialist scheut nicht davor zurück,
den eigenen Vater zu denunzieren. Er wäre dazu nicht fähig gewesen, wenn er
nicht das Gefühl einer Gehorsamsverpflichtung und einer Zugehörigkeit
dem Vater gegenüber verloren hätte und wenn nicht das Gefühl einer reli-
giösen Abhängigkeit von ewigen Geboten in ihm erstorben wäre.
Das Verhalten dieses Knaben ist nur denkbar und verständlich unter der
Voraussetzung längerer und tiefgreifender nationalsozialistischer Beein-
flussung.
[Abschrift aus Schreibmaschinenblatt 190726 evg]   
Der Vater meiner Mutter war 1885 geboren.  Er hatte 1920 in Minden eine Kantgesellschaft gegründet, und diese Anfang der 30ger Jahre aufgelöst. Er hatte Bücher geschrieben, in 1930  „Als die Seele starb. 1914-1918 Das Kriegserlebnis eines Unkriegerischen.“ Pazifist. Er bekam dann, als Gymnasiallehrer, Berufsverbot, seine Bücher waren bei der Verbrennung dabei. 

Seine Tochter, meine Mutter, war keine 12 Jahre alt, als der totale Staat begann,  sie war keine 24 Jahre, als der zerstört war. Sie hat vor dem Krieg die Schule verlassen und auf einer landwirtschaftlichen Hausfrauenschule gelernt und dort alle Tätigkeiten ausgeführt, bis auf das Schlachten der Hühner. Sie hat im Arbeitsdienst bei Familien morgens verkackte Windeln ausgekocht und mittags in dem selben Topf  Kohl gekocht.  Sie hat in Munitionsfabriken Endkontrolle durchgeführt und manipulierte Granaten zurückgehen lassen. Die sollten unseren Soldaten in den Händen explodieren.  Sie wurde ob der Ausschußquote zum Chef vorgeladen.  Zeigte die Manipulationen dem Chef, der wurde blaß. Sie wurde dann kurz darauf an der Stelle abgelöst. Hatte Freunde, die sie da rausholen wollten. Sie wollte aber nicht.
Hatte Zugang zu den Kreisen ihres Vaters. Hörte dort Thomas Mann im Feindsender. Fand sie nicht gut.  Haßerfüllte Stimme, hat sie gesagt. Ihre Loyalitäten in beide Richtungen hat sie wohl getragen. Auch das ist Merkmal eines Menschen, die ihre Bindungen trägt.
Es war glaube ich noch in ihrer Grundschulzeit in den Zwanzigern, dass bürgerliche Töchter und Arbeitertöchter in zwei Reihen in der Klasse saßen. Wenn eine der bürgerlichen Mädchen etwas verschüttet hatte, dann wurde einer der Arbeitertöchter gewunken, das wieder aufzuwischen.  Meine Mutter war eine der Bürgerlichen. Sie hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. 

Reproduktion: Die Reproduktion der Familie besteht in etwas anderem, als ein paar Kinder dem Strohof-Staat zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört Wille zur Reflektion und Vermittlung der Fähigkeit dazu. Dazu gehört Eingedenken. Die Bereitschaft ein Bild über die Generationen hinweg zu sehen, zu zeichnen, weiterzuarbeiten. Bereitschaft sich in die Geschichte heineinzustellen. 
Reproduktion der Familie ist, dass aus den Töchtern keine Strohofs und aus den Söhnen keine Bombors werden.
Das bedeutet Bildung. Bildung durch Mutter. Bildung durch Vater.


Dankbarkeit. Transferbegriff. Die staatliche Zwangsjacke für die Kinder der ausgebluteten Eltern.
Weil das Staat für sich selbst keine Schuldigkeit kennt. Lassen Sie die Finger von meinen Kindern. Die müssen die Renten der Kinderlosen erwirtschaften. Für eigene wird’s nicht reichen.

 

Personalunion
Ich bin einer. Sie sind viele. Jeder in Geschäftszeit. Ich dazu in Privatzeit.


Anmerkung: Wer ist Frau Strohof?

Zuerst ist Frau Strohof vielleicht nur eine etwas unaufmerksame Sachbearbeiterin. Das Dokument 0 enthält genügend HInweise auf „mit gewissenhafter Storgfalt“ dahingepfuschte  Arbeit. Aber es setzt die Maschine in Gang, die meinen Abschuss bewirkt hat. 
Das hätte nach meinem Einspruch bemerkt werden können. Korrigiert werden können. Vielleicht  noch eine kleine Entschuldigung.  Erledigt. Shit happens. Niemand weiß das besser als Vater von fünf.
Aber es wollte niemand bemerken.
Und niemand wollte überhaupt bemerken, dass ich Einspruch, und dann 6  Wochen später Aufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit erhoben habe.


Und damit wird aus Frau Strohof jemand anderes.
Frau Strohof ist:  Strohof ist Hein ist Schaffenberger ist Klimpt ist Rechtsabteilung Köpke (ein halbes Jahr nach Einspruch und Beschwerde) ist Ratajczyk ist Baufeld ist Grombkowski ist Bombor.

Man könnte jetzt die „Verantwortung“ suchen und das Ganze am Behördenleiter Bombor festmachen.
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“, schreibt der.

Ich tus nicht. Verantwortung hat jeder. Jeder einzelne dieser TäterInnen hat unmittelbar gegen mein Menschenrecht auf besonderen Schutz als alleinsorgender Vater von 5 Kindern gehandelt.
Darum ist die unterste Schreibtischebene Strohof die wahre Repräsentantin dieses durchgängig verklebten Kumpanats, mit Schikane und Fristsetzung und mit Ärschen zum Aussitzen.

An der Frau Strohof werde ich zur unter-rechtlichen Existenz, die dann in ihrer Subjekt-losigkeit als Vieh zu bezeichnen ist,  als Gebärvieh in Bezug auf die abgeplünderte Familienleistung, oder als der Insasse, dessen „Body“ vom Staat „definiert wird“, um da was ins Richtige hinein zu zitieren.

Ich bin kein Rechtssubjekt, ich bin ein bloßes Ding in dem Verfahren gewesen.
Das geht weiter mit der Klage vor dem Finanzgericht:  Jetzt gilt es: Geld (Güteverhandlung) oder Recht (irgendwann im nächsten Jahr), das ist meine Wahl.
Das ist Obdachlosigkeit im Rechtsstaat.
Das ist die Allmacht der Frau Strohof im Strohofstaat.

 

Zu meinen Gebrauch von Allgemeinbegriffen:
Einzelne Personen sind einzelne Personen.

Der Begriff „Familienkasse“ bezeichnet dann eine homogene und übergreifende Zusammenarbeit mehrerer Personen über mehrere innerbehördliche Instanzen hinweg, die sich aus der einzelverantwortlichen Bindung gegen Artikel 6 gelöst haben.
Die auch gegen diverse interne Vorschriften verstoßen, um der Familie Schaden zuzufügen.
Diese Erfahrung  führt zu Bezeichnungen wie: Familienhasskasse, Familienzerstörungskasse, usw.


Der Begriff „Staat“ in meinem Gebrauch bezeichnet dann den Kollaps der Gewaltenteilung:
In der ausgebliebenen Normenkontrolle der Abgabenordnung gegen Artikel 6 GG durch den die Regierungs-Exekutive kontrollierenden „Gesetzgeber“.
In der nahtlosen Zusammenarbeit von Judikative und Behörden-Exekutive in der „Güteverhandlung“.

Die gegen Familie wirksame Staatsform ist das Kumpanat. Machtausübung durch bedingungsloses Zusammenhalten über alle Gewaltenteilung hinweg.
 

Herr Klenart: (Seite 2) Siehe auch Entdeckung
„Hinsichtlich des Personaleinsatzes bzw. der  personellen  Besetzung  können  seitens  des BZSt den Familienkassen keine Maßnahmen  vorgeschrieben werden . Im Falle der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit handelt es sich gemäß § 367 Abs. 1 SGB III um eine Körperschaft des öffentlichen  Rechts mit Selbstverwaltung und ihr obliegt die Dienstaufsicht

über ihre Beschäftigten.

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde das Kindergeldrecht mit Wirkung zum 1.1. 1996 vom Sozialrecht in das Steuerrecht verlagert, sodass bei der Festsetzung von Kindergeld die Vorschriften der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind.“
[Fettsetzungen von mir]

Es ist gar nicht das Finanzamt, das „die Steuer erstattet“.

 

Wieder im Keller mit dem Lagerpersonal. Insasse sein.

Mit dem nackten Sozialhilfeempfänger.
Der Staat zahlt dem unlustig. Denn das Recht, dem er zahlt, hat keine Leistung hinter sich stehen. So soll das Zahlen so unangenehm wie möglich ausfallen. Unter Mitwirkung der Sanktionspädagogik. Staat hält die Zahlung von Sozialhilfe für einen Übergangszustand, gegen alle seine Wirklichkeit. Staat gestaltet diesen Zustand  so häßlich wie ihm nur möglich. Angeblich ist der Staat der Meinung mit diesem Verhalten den Zustand möglichst kurz zu halten.
Dazu gehört der schlimmste, häufig genug geäußerte Verdacht: Dass der Zahlungsempfänger heimlich mit seinem Zustande zufrieden sein, ihn gar genießen könnte.


Ich selber bin Kindergeldempfänger. Einer, der über seinen Erwerb hinaus eine Zusatzanstrengung leistet.
Dasselbe Personal (Arbeitsagentur) ist ebenfalls zuständig.
Der Staat zahlt ebenso unlustig. Aber das darf  Staat nicht. Staat muß lustvoll und willig zahlen.
Denn das Recht, dem er zahlt, ist durch eine Leistung gedeckt. Es ist eine „Steuer Erstattung“, der staatlichen Legende nach.
Der Zustand der Zahlung an die kinderreiche Ein-Versorger-Familie darf gar nicht abqualifiziert werden, so als ob er zu beseitigen wäre. Der Zustand selbst ist in seinem So-Sein besonders geschützt.
Es wäre dem Vater sogar erlaubt gewesen, damit zufrieden zu sein, wenn alle anderen Faktoren gestimmt hätten. Als ein Alleinsorgender Vater von fünf Kindern, der das irgend wie noch auf die Reihe gekriegt hat, bis zu diesem Zeitpunkt: Das ist unter den gegebenen Umständen das Optimum.  Mehr habe ich nicht gewollt.
Mehr geht nicht, vom Vater aus . Weniger geht auch nicht, vom Artikel 6 aus.
Im Strohofstaat geht Null.

 

Staat verwechselt das. Staat hat Lagerpersonal. Hat Lagerpädagogik. Das vollstreckt ganz unter sich. Ganz - privat. Mob. Staatsmob.

Der staatliche Hoheitsbereich Finanzamt hat seinen Job nach unten weitergereicht.
Das reine Gesetz der Abgabenordnung, dessen zuständige Exekutive eigentlich der Finanzbeamte wäre, wurde damit hybridisiert.
Der Objektbereich „Familie in ihrer privaten Leistungserbringung, indem sie den Gewinn des Erwerbs in der Sorge für die Kinder konsumiert“  wurde in der Abgabenordnung dem „Erwerbstätigen mit versteuerbaren Gewinn“ hinzugefügt und mit diesem gleichgesetzt.
Der Zuständigkeitsbereich des Akteurs „Finanzamt“ wurde dagegen bei dem ursprünglichen Objektbereich „Erwerbswirtschaftender“  belassen.

Finanzamt ist realer Akteur nur bei Steuererstattungen an Erwerbswirtschaftende.
Nicht aber bei der „Steuererstattung“ im Familienleistungsausgleich.
Das ist Familiendiskriminierung.

Dass das Personal der Arbeitsagentur irgendein qualifiziertes Verständnis der Abgabenordnung haben, muß man nicht annehmen.
Die wissen, dass es in ihrer „Ermessensmacht“ liegt,  8 –Tage-Fristen zu verhängen. Dass es in ihren Möglichkeiten liegt, Nachfristen verschwinden zu lassen. Dass es in ihren Möglichkeiten liegt, den fristgerecht versandten Einspruch außer der Frist ankommen zu lassen, dass es in ihren Möglichkeiten liegt, den Vorgang ein halbes Jahr überhaupt nicht zu behandeln, dass es in ihrem „Ermessen“ liegt Erklärungen auf „gewissenhafte Sorgfalt“ zu beurteilen:  Wegzuwischen und zu verwerfen.
Die wissen, dass die sogenannte unabhängige Judikative ihnen den Ball zurückgeben wird, im Rahmen der Unterschichtenjustiz, zur freien Aushandlung zwischen Opfer und Täter, ob diese vielleicht doch noch nach aller vergeudeten Zeit: Zahlen mögen.    

HerHH

Herr Klenart vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat gegenüber diesem Stall nur die „Fachaufsicht“.  Er kann nur prüfen, ob die Bestimmungen der Abgabenordnung  eingehalten worden sind. Er kann daran Zweifel äußern. Und dann auf die Rechtsfindung der „unabhängigen Richter“ verweisen.
Das erklärt die eigentümliche Autoritätslosigkeit in seinem Gutachten.
Mit Feuer und Schwert kann er da nicht reinfahren. Was er real getan hat, ist sich Bericht erstatten zu lassen, von der anderen Seite, und von mir. Er hat sich erkundigt, ob ich das Geld bekommen habe, ich habe zugleich mit einer weiteren Reklamation an die Kasse, auch an ihn geschrieben, dass da noch Betrag fehlt. Danach erst habe ich das Geld vollständig bekommen.

Das heißt:  Nicht einmal die „frei vehandelte“  Güteverhandlung hätte ohne Herrn Klenart irgendwo im Hintergrund den Verlauf genommen, den sie im Ergebnis schließlich hatte.
Es handelt sich bei der Familienkasse alias Arbeitsagentur um eine durch und durch unwillige Organisation, die längst unabhängig von jedem „guten Willen“ ihren ganz eigenen Hass agiert.

 

Und nicht vergessen:
Die Abgabenordnung selbst hat den Artikel 6 abgeschaltet.  Deshalb hat Herr Klenart selbst den Artikel 6 auch mit keinem Wort erwähnt.

So ist das.

190809 evg 191021

 

190605 Eierlegende Wollmilchsau.

Es gibt Hühner, die legen bessere Eier.
Es gibt Schafe, die geben bessere Wolle.
Es gibt Kühe, die geben bessere Milch.

Es gibt Schweine, die geben besseres Fleisch.


Es gibt Pädagogen, die wissen Erziehung besser.
Es gibt Ärzte, die wissen Gesundheit besser.

Es gibt Bürokratie, die schießt besser.

Und Bürokratie lässt schießen:
Auf die Kindergeldverweigerung folgen Mahnungen, Inkassos, … Zwangsversteigerung.
Aus dieser Hölle bin ich nicht wieder herausgekommen.

Alleinsorgende Vaterexistenz ist der Zusammenhang aus den Wörtern Ei, Wolle, Milch, Sau.
Das macht seine „Zuständigkeit“ .  Das macht ihn zur Einheit. Zur Adresse.
Zuständigkeit heißt den  Vater einfach nur als Ziel verstehen, von allen Seiten im Visier, so groß wie Scheunentor.

Jeder Schuss ein Treffer.

190605 evg 190723 190811 190909 190924 191009 191014

Ekkehard von Guenther