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Zwischen Menschenrecht und Grundgesetz
Als Vater von 5 Kindern habe ich Recht aus Menschenrecht und
Grundgesetz.
Der Leitgedanke meiner bisherigen Arbeit war ab 2017:
Die Abgabenordnung hat das Grundgesetz
in Artikel 6 abgeschaltet.
Der nächste Schritt ist unvermeidlich. Er lautet:
Das Grundgesetz in Artikel 6 hat mein
Menschenrecht 16 abgeschaltet.
Die Texte auf dieser Seite dokumentieren diesen Weg.
Drei Gesetzestexte
zum schnellen Nachschlagen und Vergleichen:
Menschenrecht 16, Weimarer Verfassung 119 und Grundgesetz 6. Etwas kommentiert.
Außerdem, unkommentiert, weitere Artikel aus dem Grundgesetz.
200715; 210415: Erläuterung
zur Verfassungsbeschwerde. (Als selbständiger Text lesbar)
200214: Verfassungsbeschwerde
200221: Antwort des Verfassungsgerichts
„Eine unmittelbare Betroffenheit liegt nur vor, wenn ein Beschwerdeführer bereits
durch die gesetzliche Regelung selbst, also ohne einen konkreten
Anwendungsakt, in einem seiner Grundrechte betroffen ist.“
(Antwort des Verfassungsgerichts am 21.2.20 auf meine Beschwerde vom 12.2.20,
eingegangen am 17.2.20)
Baustellentexte:
200921: Zur Enteignung
aus dem Menschenrecht:
Es gibt am 9. September 2020 einen Artikel von Sonja Levsen
auf Zon. http://www.keinKindergeld.de/200918_DemokratieUndUntertan.htm
Wie die Idee der Untertanen aus der Schule vertrieben wurde
Der Artikel beschreibt die Inszenierung von Demokratie als Vertreibung des
„Untertanen“.
Da ich als Untertan im
Kindergeldverfahren keineswegs „vertrieben“ worden bin, sondern im Machtfeld
aus Exekutive und ihrer Abgabenordnung mein totales Untertanentum
und Nicht-Recht erfahren habe, interessiert mich diese Schichtbildung, die
mittels institutionalisierter Mehrheiten die freie Selbstbestimmung des
Sorgenden tilgt. Das Mehrheitenparadox hört scheinbar
jede Stimme, um sie nach der Abstimmung zu einem allgemeinen über jeden
Einzelnen verhängten Befehl auszulöschen.
in Arbeit.
200608: Corona, die Existenz,
das Leben und die Familie
200721 evg 200926,210415